Ihr Gesetzentwurf erfüllt zwei Kriterien nicht. Er bedeutet eine Öffnung für weitere Studiengänge. Ich weiß nicht, was Sie dabei im Kopf hatten. Vielleicht auch für Medizin? Keine Ahnung. Er stellt keine Übergangsregelung dar, sondern eine dauerhafte Regelung. Dem können wir nicht zustimmen. Deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Bei dem nächsten Tagesordnungspunkt geht es unter Artikel 2/2 um eine Regelung speziell für Juristen begrenzt bis 2025, damit wir bis dahin bundesweit zu einheitlichen Regelungen kommen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 14. Dezember 2015 haben SPD und Grüne in Niedersachsen ihre Novelle des Hochschulgesetzes beschlossen. Diese Novelle hatte ausweislich der damaligen Begründung einen einzigen wesentlichen Regelungsinhalt: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes sollten aufgenommen und in das NHG eingearbeitet werden. Daneben haben Sie allerdings en passant den Diplomgrad für Juristen nach dem ersten Staatsexamen abgeschafft.
(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht! Ich habe Ihnen erklärt, dass das nicht der Fall ist!)
Ich lasse hier keine Dialoge zu, Herr Kollege. - Herr Kollege von Holtz, Sie können sich gleich noch einmal zu Wort melden. Aber keine Dialoge! Jetzt hat Herr Hillmer das Wort. Bitte!
Nach Protesten der Jurafachschaften und auf Druck der Opposition haben Sie Ihren Fehler eingestanden und eine Wiedereinführung des DiplomJuristen-Titels zugesagt. Sie setzen jetzt unsere alte Regelung, die Sie zum 1. Januar 2016 abgeschafft haben, 1 : 1 wieder in Kraft; allerdings mit einer zeitlichen Beschränkung bis 2025. Begründung: Es soll eine gemeinsame bundesweite Regelung gefunden werden.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen einmal eine Karte mitgebracht. Herr von Holtz, können Sie das lesen?
Ich werde Ihnen das erläutern. Wir haben in Deutschland 39 Fakultäten. 32 davon verleihen den Grad des Diplom-Juristen oder haben ihn verliehen; Niedersachsen eingerechnet. 5 verleihen den Titel „Magister“ und 2 Fakultäten verleihen keinen Titel. 82 % der juristischen Fakultäten verleihen also einen Titel. Es gibt eine Konsenslösung. Diese lautet Diplom-Jurist.
Sie von Rot-Grün in Niedersachsen sind aber aus dem bundesweiten Konsens ausgeschert und haben heute nicht die Größe, das zuzugeben und zu korrigieren. Sie verstecken sich dann, quasi als Feigenblatt, hinter der Forderung nach einer bundesweiten Lösung, die es de facto längst gibt.
Die Befristung, meine Damen und Herren, ist überflüssig. Wenn es nämlich irgendwann einen anderen Titel geben sollte, müsste ohnehin das Niedersächsische Hochschulgesetz geändert werden.
Meine Damen und Herren, ich danke ausdrücklich der FDP-Fraktion für den Gesetzentwurf. Sie von SPD und Grünen waren ausdrücklich eingeladen, auf dieser Grundlage Umformulierungen vorzunehmen. Heute liegt ein Gesetzentwurf zum Niedersächsischen Hochschulgesetz zur Abstimmung vor, der genau das regelt, was Sie den Studierenden zugesagt haben.
Wir hätten das sauber in einer Beratung des Hochschulgesetzes und wahrscheinlich gemeinsam regeln können. Das wollten Sie, meine Damen und Herren von Rot-Grün, allerdings nicht. Sie haben keine Formulierungsvorschläge zum NHG eingebracht und werden den vorliegenden Gesetzentwurf, wie Sie gerade verlautbart haben, ablehnen.
Stattdessen hängen Sie nun die hochschulrechtlichen Vorschriften an den Gesetzentwurf zur Änderung des Justizvollzugsgesetzes an. Ich habe mich gefragt, meine Damen und Herren, warum Sie das tun. Die Gesetzesänderung ist keinen Tag schneller wirksam, als wenn Sie heute dem NHGGesetzentwurf der FDP-Fraktion zustimmen würden. Ihr Verhalten ist intransparent. Sie sind verschämt und verstecken sich. Wollten Sie den Juristen etwas auswischen oder sie vor eine besondere juristische Herausforderung stellen nach dem Motto: „Nur wer die Regelung im Paragrafendschungel findet, darf Diplom-Jurist werden!“?
Nein! Herr von Holtz, ich glaube nicht dass das der Grund ist. Es gibt einen handfesten Grund, aus dem Sie das NHG nicht in einem eigenständigen Gesetzgebungsverfahren neu anfassen wollten. Das von Ihnen 2015 geänderte NHG ist vermutlich verfassungswidrig. Es gibt eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die von Ihnen geänderten Paragrafen.
Sie hätten sich, wenn wir das NHG ernsthaft beraten hätten, mit der Verfassungsgemäßheit Ihrer NHG-Novelle auseinandersetzen müssen. Das haben Sie sich nicht getraut.
Von Ihrer NHG-Novelle, von Ihrem hochschulpolitischen Fußabdruck in dieser Legislaturperiode, bleibt nichts übrig. Deshalb machen Sie die Rückabwicklung Ihrer NHG-Novelle durch die Hintertür im Zusammenhang mit der Änderung des Justizvollzugsgesetzes.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Wie geht das? Eben haben Sie noch gesagt, dass sie alles falsch gemacht hat!)
Es kommen keine Akzente in der Hochschulpolitik. Es kommt nichts aus dem Ministerium und nichts aus den Fraktionen von SPD und Grünen. Sie haben vor fünf Jahren keinen Plan gehabt. Sie haben heute keinen Plan. Das Wissenschaftsministerium schafft sich selber ab. - Es reicht!
(Filiz Polat [GRÜNE]: Die einzigen, die hier schlafen, sind die Mitglieder der CDU-Landtagsfraktion!)
Die Hochschulen, die Studierenden, die Professorinnen und Professoren und alle Mitarbeiter an den Hochschulen haben mehr verdient.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Ju- bel bei der Opposition! - Unruhe)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, den Gesetzentwurf hätten Sie zurücknehmen oder für erledigt erklären sollen. Dann hätten Sie sich die heutige Abstimmungsniederlage ersparen können. Ihr Gesetzentwurf ist nämlich überflüssig.
Bereits bei der Einbringung war klar, dass es eine zwischen den Fachschaften und Rot-Grün abgestimmte Regelung zur befristeten Wiedereinführung des „Diplom-Juristen“ gibt. Ihr Gesetzentwurf kam schlichtweg zu spät.
Schon bei der Einbringung habe ich nicht verstanden, warum Sie mit einem zusätzlichen eigenen Vorschlag ins Verfahren gehen. In der ersten Beratung haben Sie dann versucht, den Eindruck zu erwecken, dass wir im Gegensatz zu Ihnen keine gesetzliche Regelung anstreben.
Das waren Nebelkerzen, die Sie da gezündet haben. Dieser mehr als abenteuerlichen Argumentation war ich ja schon im Rahmen der ersten Beratung entgegengetreten.
Ich will das hier nicht noch einmal wiederholen; denn Sie scheinen daran ja auch nicht mehr festzuhalten. Nur so viel: Eine Wiedereinführung ohne gesetzliche Regelung ist gar nicht möglich. Das ist doch offenkundig.
Um einer Legendenbildung vorzugreifen, woran eben auch Herr Hillmer mitgestrickt hat, möchte ich hier noch einmal betonen, dass im Zusammenhang mit der Beratung der NHG-Novelle 2015, mit der die hier streitige Regelung in § 8 NHG abgeschafft wurde, von keiner Seite die Abschaffung
des „Diplom-Juristen“ angesprochen wurde - weder im Rahmen der Anhörung noch im Rahmen der politischen Beratung im Ausschuss noch im Landtag.