Ich rufe die Eingaben aus der 30. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/5135 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen.
Aus besonderem Anlass, weil ich es letztes Mal anders gemacht habe, möchte ich zur Erläuterung sagen, dass wir zunächst die Wortbeiträge zu den einzelnen Eingaben hören. Herr Grascha, Ihnen war es letztes Mal aufgefallen, aber nicht nur Ihnen, sondern anderen auch. Ich dachte damals, es wäre sinnvoll, so vorzugehen. Aber wir machen es heute so, wie wir sonst immer vorgegangen sind. Nachdem alle Redebeiträge aufgerufen worden sind, gibt es eine Abstimmung über die einzelnen Eingaben aufgrund der Änderungsanträge der Fraktionen, und zwar im Block.
Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir zu der Nr. 1 der Eingabenübersicht. Das ist die Eingabe 01329/11/17. Hier geht es um die Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, hautärztliche Versorgung. Hierzu liegen die Änderungsanträge der Fraktion der CDU und der FDP vor.
Dazu liegen ein Änderungsantrag der CDU sowie Wortmeldungen vor. Es hat sich Sebastian Lechner, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um eine Eingabe, die sich gegen die Niedersächsische Verordnung über die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen wendet und sich insbesondere auf Regelungen, die etwas mit Callcentern zu tun haben, bezieht. Die niedersächsische Verordnung ist in wesentlichen Teilen - ich zitiere aus der Stellungnahme des Ministeriums - inhaltsgleich mit Regelungen des Landes Hessen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bezüglich dieser Regelungen in Hessen festgestellt, dass diese Punkte für nichtig zu erklären sind.
Insofern richtet sich die Petition gegen Regelungen, die offensichtlich rechtlich nichtig sind. Selbst in der eigenen Erklärung des Ministeriums wird festgestellt: Sollte in einem Normenkontrollverfahren die niedersächsische Regelung überprüft werden, ist wahrscheinlich, dass diese Regelung für nichtig erklärt wird.
Daher stellen wir die Frage: Wenn Sie nicht einmal offensichtlich rechtswidrige Regelungen abändern wollen, was wollen Sie eigentlich sonst in diesem Land berücksichtigen?
Vielen Dank, Herr Lechner. - Jetzt hat sich Mustafa Erkan zur selben Petition gemeldet. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worüber die werten Kolleginnen und Kollegen der CDU, insbesondere mein sehr geschätzter Kollege Herr Lechner, bei dieser Petition überhaupt debattieren wollen, ist bei allem Verständnis für Oppositionsarbeit für mich nicht nachzuvollziehen.
Die Sach- und Rechtslage ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts eindeutig. Ja, natürlich bedarf es hinsichtlich der Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Callcentern, Videotheken und anderen Einrichtungen einer gesetzlichen Neuregelung.
Deshalb war das im September 2015 auf der Tagesordnung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder mit dem Ergebnis, dass seitens der Länder zukünftig eine bundeseinheitliche Regelung befürwortet wird. Dies wird mit Unterstützung der Länder nun seitens der Bundesregierung geprüft.
Die vorliegende Petition als „Material“ weiterzuleiten, um sie über die Landesregierung in das laufende Verfahren einzubringen, ist deshalb der ein
Danke schön, Herr Kollege. - Zu dieser Petition liegen, wenn wir es richtig überschauen, keine weiteren Wortmeldungen vor.
Dann rufe ich die Nrn. 3 und 4 der Eingabenübersicht auf. Es handelt sich hierbei um die Eingabe 01876/11/17 und Folgesatz. Sie betrifft die Inklusion im Schulalltag, hier: Forderungen nach ausreichender Personalausstattung und Förderschullehrerstunden sowie maximaler Klassengröße.
Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der FDP, der zur Diskussion steht. Es hat sich der Kollege Björn Försterling zu Wort gemeldet. - Herr Försterling, Sie sprechen zu drei Eingaben. Das machen wir aber nacheinander? - Bitte!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich gleich zu den Petitionen 01876/11/18, 02002/11/18 und 01764/11/17 und sozusagen in einem Abwasch zur Bildungspolitik des Landes spreche, weil sich in jedem Plenarabschnitt unzählige Petitionen - - -
Wenn Sie mich jetzt ausführen lassen würden, wäre das sehr freundlich, weil sich nämlich in jedem Plenarabschnitt zahlreiche Eingaben mit Ihrer katastrophalen Bildungspolitik auseinandersetzen. Das müssen Sie endlich einmal zur Kenntnis nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und Grünen!
Hier geht es in einer Eingabe konkret darum, dass sich der Stadtelternrat Osnabrück große Sorgen um die Sprachförderung in den Sprachlernklassen macht. Er stellt nämlich fest, dass all die Beteuerungen Ihrer Ministerin absolut ins Leere laufen, weil es eben nicht genügend Sprachlernklassen gibt und weil es keine vernünftige Unterstützung der Schulen gibt. Die wichtigsten schulischen For
Eltern müssen doch wissen, was in der Schule passiert. Stattdessen schafft es dieses Ministerium innerhalb von anderthalb Jahren nach dem Einsetzen der großen Flüchtlingszugänge, den Ablauf eines Schultags grafisch aufzubereiten. Und dafür feiert man sich im Schulverwaltungsblatt ab! Das ist den Eltern in diesem Land eindeutig zu wenig, und das ist auch zu wenig für die Schülerinnen und Schüler in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Und dann setzen Sie sich kontinuierlich in jedem Plenarabschnitt über die Petitionen zum Thema Inklusion hinweg. Die Eltern wollen Inklusion. Die Eltern wollen das aber mit den entsprechenden Ressourcen. Dazu gehört eine Erhöhung der sonderpädagogischen Grundversorgung, dazu gehört eine entsprechende Ausstattung mit pädagogischen Mitarbeitern, und zwar nicht auf dem Papier, sondern im Klassenzimmer. Anstatt die Eltern, die Schüler oder die Lehrer bei der Umsetzung der Inklusion zu unterstützen, fangen Sie hier an, ein Scheingefecht zu führen. Die Eltern, die sich dafür stark machen, dass man sich bei einem Kind, das den Förderbedarf Lernen hat, bewusst für eine Schule mit dem Förderbedarf Lernen entscheidet, werden von Herrn Politze beschimpft, sie würden gegen die Inklusion sein. Das ist doch die eigentliche Unverschämtheit!
Sie müssen Ihre Hausaufgaben im Bereich der Inklusion machen. Dann haben Sie nicht mehr so viele unzählige Eingaben, die in jedem Plenarabschnitt belegen, dass Ihre Bildungspolitik katastrophal ist.
Herr Försterling, das war jetzt der Beitrag zu den drei Petitionen Inklusion generell, Spracherwerb und Inklusion im Grundschulbereich. Vielen Dank. - Jetzt hat sich der Kollege Seefried gemeldet. Bitte, Herr Seefried! Sagen Sie gleich, über welche Petition Sie sprechen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich zu zwei Petitionen sprechen, die den Bil
dungsbereich betreffen. Genau wie Björn Försterling es eben schon gesagt hat, sind es zwei Themen, die wir hier dauerhaft im Rahmen der Eingaben diskutieren. Es sind zwei Themen, zu denen wir als CDU-Fraktion immer wieder Alternativen zu dem aufzeigen, was SPD und Grüne in Niedersachsen machen. Es sind zwei Themen, an denen deutlich wird, dass SPD und Grüne in Niedersachsen es nicht hinbekommen.
Es geht um die Petition des Stadtelternrates Osnabrück. Das ist die Nr. 02002. Darin geht es um die Unterstützung des Spracherwerbs insbesondere durch Flüchtlingskinder und um die Einrichtung von Sprachlernklassen.
Die Petenten fordern zu Recht, dass mehr Mittel zur Verfügung stehen müssen, um Sprachlernklassen bzw. Lehrkräfte für den Spracherwerb zur Verfügung zu stellen. Die Petenten sagen aber auch zu Recht: Es reicht nicht aus, nur zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Wir benötigen insbesondere Möglichkeiten, damit diese Lehrkräfte dann auch eingestellt werden können. - Auch hierzu haben wir bereits entsprechende Initiativen im Parlament diskutiert.
Dann geht es um weitere Petitionen. Es sind mehrere, die alle einen ähnlichen Wortlaut haben. Sie wurden von vielen unterzeichnet und drehen sich rund um das Thema Inklusion. Die Petenten fordern wieder einmal eindrucksvoll, dass die Eltern entscheiden können sollen, wo der beste Förderort und Lernort für ihre Kinder ist. Auch das diskutieren wir nicht zum ersten Mal hier im Landtag. Die Eltern fordern zu Recht die Wahlfreiheit bei der Umsetzung der Inklusion ein.
Genau das unterstützen wir als CDU-Fraktion. Die Eltern sollen diese Wahlmöglichkeit haben. Wir müssen in der Inklusion eine Politik leben, die eben keine Verbote ausspricht, sondern eine Politik, die einen Rahmen schafft, um etwas vor Ort zu ermöglichen. Keine Verbote, sondern Möglichkeiten schaffen!
Die Petitionen weisen darauf hin, dass es weiterhin und nach wie vor große Fehler in der Ausstattungsfrage gibt. Auch das haben wir hier im Parlament schon mehrfach diskutiert. Ich habe das mit einem eigenen Antrag unserer CDU-Fraktion unterstrichen. Wenn man einen Fehler macht und ihn erkennt, muss man so offen sein, diesen Fehler zu benennen. Die sonderpädagogische Grundausstattung in den Grundschulen ist ein Fehler in der
derzeitigen Ausgestaltung. Was wir den Grundschulen derzeit an Unterstützungsmöglichkeiten geben, reicht nicht aus. Wenn man solche Fehler erkennt, Frau Hamburg, dann muss man diese Fehler benennen. Deswegen unterstützen wir die Petition der Eltern ganz ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, wir wollen eben nicht, dass Eltern vor Gericht ziehen müssen, um ihr Kind auf eine allgemeinbildenden Schule einzuklagen. Das war immer der Grundsatz, den wir hier im Haus diskutiert haben. Wir wollen aber eben auch nicht, dass Eltern vor Gericht ziehen müssen, um ihr Kind auf eine Förderschule einzuklagen, wenn sie dies als den entsprechenden Bedarf für ihr Kind sehen.