Danke. - Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Jörg Hillmer das Wort. Bitte schön, Herr Hillmer!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Freiheit von Forschung und Wissenschaft ist für die CDU ein sehr hohes Gut. Wir wollen den Hochschulen in Niedersachsen sogar noch mehr Freiheiten geben; denn wenn wir eines in der Pandemie gelernt haben, dann doch dies: Wir können froh sein, dass die Wissenschaft auf ein breites Wissen zurückgreifen konnte, dessen Grundlagen zum Teil schon Jahrzehnte vor der Krise gelegt wurden. Forscher aus vielen Disziplinen konnten ihr Wissen einbringen und mit aktuellen Forschungen auf das Problem Corona vertiefen.
Niemand, meine Damen und Herren, hat vor zwei Jahren wirklich gewusst, welche Kompetenzen 2020 dringend gefragt sein würden. Wir wissen heute auch nicht, welches Wissen im nächsten Jahr dringend gebraucht wird. Die Wissenschaft ist sehr wohl in der Lage, den Prozess der Suche und der Erkenntnis stärker selbst zu steuern.
Deshalb stärken wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Hochschulautonomie und grenzen uns damit deutlich von der Detailsteuerung der Hoch
Das wichtigste Instrument der Hochschulprofilierung und Hochschulentwicklung ist das Berufungsrecht, meine Damen und Herren. Professorinnen und Professoren wirken über Jahre an einer Hochschule und prägen deren inhaltliche Ausrichtung äußerst nachhaltig. Das Berufungsrecht sollen demnächst auch Hochschulen in staatlicher Trägerschaft nutzen können.
Auch bei der inneren Organisation der Hochschulen verlagern wir Gestaltungsspielraum vom Gesetz in die Grundordnungen der Hochschulen. Die Anzahl und der Aufgabenzuschnitt von hauptamtlichen Vizepräsidenten können zukünftig die demokratischen Gremien in ihrer Grundordnung selbst festlegen. Das stärkt den Senat und die Demokratie in der Hochschule.
Ich möchte es also noch einmal deutlich sagen: Dieses Gesetz gibt zusätzliche Entscheidungskompetenzen vom Land an die Hochschulen. Die demokratischen Entscheidungsstrukturen in den Hochschulen bleiben unverändert - genau so, wie es die rot-grüne Mehrheit in der letzten Legislaturperiode selbst für gut befunden hat. Wie man darin „einen Rückschritt in autoritäre Strukturen“ - das ist ein Zitat aus der Pressemitteilung von Frau Viehoff - sehen kann, bleibt ein Geheimnis der Grünen. Frau Viehoff, begründen Sie bitte gleich Ihren Vorwurf, oder nehmen Sie ihn von dieser Stelle aus zurück!
Ein Unterschied, meine Damen und Herren, wird heute deutlich: Die Grünen haben die Hochschulen unter Ministerin Heinen-Kljajić mit 95 zumeist unwissenschaftlichen Zielvorgaben an die kurze Kette des Landes gelegt und damit ihr Misstrauen ausgesprochen. Wir als CDU vertrauen den Hochschulen und der demokratischen Steuerung der Hochschulen.
Wir haben das nicht nötig. Wir halten es sogar für gefährlich, wenn die wissenschaftliche Erkenntnis in den Verdacht gerät, politische Wünsche zu erfüllen.
(Beifall bei der CDU - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht! Wo sind Ihre Belege?)
Unser Ideal ist der freie Geist, der getrieben ist von reinem Forschungsinteresse und nicht von politischen Wünschen. Wir lehnen es ab, den freien Meinungsaustausch an den Hochschulen durch Boykott oder Verbannung einzuschränken. Wir nehmen wissenschaftliche Erkenntnis an, auch wenn sie uns politisch nicht passt. Wir sind neugierig und keine Besserwisser.
Unser Land braucht starke, unabhängige Hochschulen, die sich selbst und idealerweise klug auf die Herausforderungen der Zukunft ausrichten. Deshalb lassen Sie uns den Hochschulen mehr Freiheiten geben! Dafür hat die Landesregierung einen guten Entwurf vorgelegt, den wir offen und breit im Ausschuss diskutieren wollen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hillmer. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Frau Abgeordnete Eva Viehoff das Wort. Bitte, Frau Kollegin Viehoff!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal, Herr Hillmer, weise ich Ihren Vorwurf der Wissenschaftsfeindlichkeit mit deutlichen Worten zurück.
(Beifall bei den GRÜNEN - Julia Willie Hamburg [GRÜNE]: Kein Beleg! Nicht ein Beleg! - Helge Limburg [GRÜNE]: Einfach stumpfe Plattitüden!)
Es liegt eine Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes für mehr differenzierte Hochschulautonomie vor, an der positiv ist - das merke ich gerne an -, dass Erfahrungen, die in der Pandemiezeit gesammelt wurden, darin ihren Niederschlag gefunden haben sowie dass eine Regelung bezüglich des Status als Universitätsklinikum im Blick auf die European Medical School getroffen wird. Auch die Regelungen zum Bereich TenureTrack kritisieren wir keinesfalls, sondern finden diese gut.
Umso enttäuschender ist es allerdings, dass trotz der breiten Verbandsbeteiligung zum Kabinettsentwurf sehr wenige der Bedenken der Studierenden, der Mitarbeitenden, des Landesrechnungshofs und vieler anderer Beteiligter in dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wiederzufinden sind.
Meine Damen und Herren, wir müssen konstatieren, dass diese Autonomie in Zeiten einer Mängelverwaltung eingeführt wird. Obwohl die Grundfinanzierung nicht ausreichend ist, soll das Gesetz regeln, dass 40 % der Studienqualitätsmittel für Bau ausgegeben werden können, anstatt damit die Studierendenbetreuung zu verbessern.
Das kritisiert der Landesrechnungshof, der nun wirklich nicht im Verdacht steht, irgendwie grün versifft zu sein, meine Damen und Herren.
Er kritisiert dies, indem er sagt, dass diese steuerfinanzierten Mittel in die Grundfinanzierung gehören.
Aber ich würde Sie, auch wenn Sie selbst erkennen, dass es dafür einen Ordnungsruf gibt, bitten, diese Begrifflichkeiten nicht ein weiteres Mal anzuwenden
Der vorliegende Gesetzentwurf fällt in eine Phase gravierender Einsparungen. Diese Einsparungen wurden auf den Demonstrationen am 12. Mai von Beteiligten aller Statusgruppen der Hochschulen - von Professorinnen und Professoren, von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von Studierenden und vom technischen Personal - deutlich kritisiert.
In Hannover waren 650 Menschen mit Fahrrädern auf der Straße und haben Ihnen, Herr Thümler, gesagt, dass es so nicht weitergeht.
Natürlich bedeutet Autonomie im Mangel, dass man Abstriche machen muss. Aber wo denn, wenn man eine Professur freihändig vergeben will? Hier muss man bei einem Anteil der Personalausgaben am Gesamthaushalt von 80 % beim Personal einsparen. Wo bitte soll das Geld sonst herkommen, um den nächsten Steve Jobs hier nach Hannover zu berufen?
Die Mittel für eine solche Berufung kommen aus der Grundfinanzierung. Deshalb schränkt man Mitbestimmungsrechte an der Hochschule ein, wenn man die freihändige Vergabe von Professuren regelt.
Sie sagen, dass all das im Senat und über die Grundordnung geregelt werden kann. Aber wir müssen feststellen, dass die Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Senat wahrscheinlich - ohne jede Grundordnung zu kennen - von ein bis zwei Mitgliedern vertreten wird, die der Studierenden von zwei Mitgliedern und die Professorinnen- und Professorenschaft von sieben Mitgliedern. Wer kann da wen überstimmen?