Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem Beitrag von Herrn Wenzel habe ich die ganze Zeit überlegt, woran mich die Worte „Dienstwagenbeschaffung“ und „Staatssekretäre“ erinnern. Irgendwie kam mir das bekannt vor, insbesondere bei den Grünen. Als dann der Kollege Holsten den Namen „Paschedag“ erwähnt hat, ist es mir wieder eingefallen. In der Tat: Da passt einiges aus der Vergangenheit zusammen. Aber auf den Punkt hat der Kollege Holsten schon hingewiesen.
In der Tat lohnt es sich, über diesen Antrag zu beraten und im Ausschuss in das Thema einzusteigen. Vorab möchte ich den Hinweis geben, dass es hierbei eigentlich um rein exekutives Verwaltungshandeln geht. Ob wir uns dazu sozusagen in dieser Breite einbringen und politisch derartige Vorgaben machen sollten, dahinter würde ich zu
mindest ein Fragezeichen setzen, zumal es eigentlich zunächst einmal unsere Aufgabe wäre, uns mit der Dienstwagennutzung hier im Landtag, was die Landtagsverwaltung bzw. das Präsidium angeht - auch dort werden Dienstwagen genutzt -, auseinanderzusetzen. Vielleicht wäre es unsere originäre Zuständigkeit, zunächst einmal dort einen Punkt zu setzen, weil es dort um den Landtag geht und nicht um die Dienstwagenrichtlinie des Landes.
Die Punkte, die Sie hier aufgeführt haben, sehr geehrter Herr Wenzel, kann man sicherlich einzeln durchgehen. Das werden wir im Ausschuss dann detailliert machen. Mir sind nur einige Stellen aufgefallen, die zumindest missverständlich sind; zumindest für mich sind sie missverständlich.
Unter dem ersten Punkt führen Sie im Prinzip kumulative Kriterien an, die dann gelten würden. Aus dem Verständnis des Antragstextes heraus bedeutet das, dass ein Auto entweder mit Elektro-, mit Hybrid- oder mit Brennstoffzellenantrieb zu beschaffen ist. Das lässt aber alle anderen Technologien völlig außen vor. Wir wissen nicht, wie sich diese in Zukunft entwickeln.
Gerade im Hinblick auf die Brennstoffzelle ist festzustellen, dass es noch keine Serienmodelle mit dieser Technologie gibt. In dieser Weise aktiv zu werden, würde auf jeden Fall nicht dem Wirtschaftlichkeitsprinzip entsprechen, das sich aus der Landeshaushaltsordnung ergibt.
Was die beiden anderen Antriebsarten - Elektro, Hybrid - angeht, muss man bedenken, dass das Land nicht nur aus der Stadt oder der Region Hannover besteht, sondern dass es relativ groß ist. Die Minister und Staatssekretäre sind viel im Land unterwegs. Hierbei sind also die vielen Überlandfahrten zu beachten. Ehrlicherweise muss man sagen, dass an der Stelle im Moment sowohl Elektro- als auch Hybridantriebe realitätsfremd und am Ende auch nicht wirtschaftlich sind.
Ich möchte noch auf den letzten Punkt Ihres Antrags eingehen, in dem es um das Carsharing geht. Den Punkt finde ich eigentlich recht spannend. Darüber sollte man in der Tat diskutieren, weil es ein neuer Ansatz ist.
Wenn es allerdings um die Ebene der Minister und Staatssekretäre geht, finde ich es einigermaßen weltfremd, wenn vorgeschlagen wird: Der Ministerpräsident fährt mit einem A8 oder welchem Auto auch immer durchs Land, und wenn er mal in Han
nover einen Termin hat, den er vielleicht mit seinem Lastenfahrrad bewältigen kann, dann darf irgendein Bürger den A8 nutzen.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Die Richtli- nie gilt ja nicht nur für Minister und den Ministerpräsidenten!)
Das halte ich für einigermaßen weltfremd, zumindest - ich habe es ja gesagt, Herr Kollege Limburg - auf der Ebene der Minister und der Staatssekretäre. Wir sollten durchaus den Anspruch formulieren: Wenn jemand im Land so viel Verantwortung trägt, dann darf er auch ein eigenes Auto haben.
Schönen Dank, Herr Grascha. - Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt 40 liegen uns nicht vor.
Wer dafür ist, diesen Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen, den bitte ich nun um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? - Das ist ebenfalls nicht der Fall. Sie haben so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 41: Erste (und abschließende) Beratung: a) Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung gemäß § 6 Abs. 4 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - b) Bestätigung der Anpassung der Aufwandsentschädigung gemäß § 7 Abs. 1 a des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/1071
Die Fraktionen haben im Ältestenrat vereinbart, dass sie die zweite Beratung unmittelbar an die erste Beratung anschließen möchten.
den Antrag Ausschussüberweisung beantragt wird oder ob es Widerspruch dagegen gibt, die zweite Beratung jetzt sofort durchzuführen. - Ich sehe keinen Widerspruch. Damit können wir mit der Beratung beginnen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Zunächst liegt die des Kollegen Wiard Siebels von der SPD-Fraktion vor.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht um den Beschluss zur Bestätigung der Anpassung der Grundentschädigung und der Aufwandsentschädigung nach dem Abgeordnetengesetz. Vielleicht zur Erinnerung: Wir hatten genau dies, diese jährliche Beschlussfassung darüber, im Abgeordnetengesetz entsprechend geregelt, insbesondere nachdem die Diätenkommission angeregt hatte, darüber jeweils einen gesonderten jährlichen Beschluss herbeizuführen.
Die jährliche Anpassung der Grundentschädigung, meine Damen und Herren, soll nach dem Nominallohnindex für Niedersachsen erfolgen. Ich halte das für einen in der Tat sehr gerechten und ausgewogenen Vorschlag, weil damit die Diäten mit dem allgemeinen Nominallohnindex ganz Niedersachsens steigen oder sinken. Ich jedenfalls wüsste keine bessere Bezugsgröße, an der man die Anpassung der Grundentschädigung orientieren könnte. Das bedeutet für die Grundentschädigung in diesem Jahr eine Erhöhung um 2,4 %.
Weil es sich bei der Aufwandsentschädigung um eine zusammengesetzte, rechnerisch ermittelte Größe handelt und infolgedessen ein gewogener Index als Grundlage für die Anpassung verwendet wird, bedeutet das für die Aufwandsentschädigung eine Erhöhung um 1,3 %.
Die Präsidentin hat gerade ja nachgefragt, ob eine direkt angeschlossene zweite Beratung von allen Fraktionen des Hauses mitgetragen wird. Das wird es offensichtlich. Ich halte das für angemessen, weil eine Diskussion über das, was wir mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes sowieso zugrunde gelegt hatten, in einem Fachausschuss wie dem Haushaltsausschuss nur eingeschränkt sinnhaft wäre. Ich gehe also davon aus, dass wir heute darüber beschließen.
Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir diese Erhöhung in genau der vorgeschlagenen Höhe, wie sie aus der Vorlage ersichtlich ist, für maßvoll, sinnvoll und richtig halten.
Danke schön, Herr Siebels. - Wir hören nun den Wortbeitrag von Herrn Peer Lilienthal für die AfDFraktion.
Frau Präsidentin! Vielen Dank. - Das mit der Erhöhung der Grundentschädigung anhand des Nominallohnindexes sehen wir genauso wie der Redner der SPD-Fraktion. Das ist ein völlig transparentes und nachvollziehbares Mittel. Das ist auch gerecht: Warum sollte es bei Abgeordneten anders sein als beim Durchschnitt der restlichen Bevölkerung? Damit haben wir überhaupt kein Problem.
Bei der steuerfreien Pauschale - das hatten wir schon an anderer Stelle erörtert - sehen wir das anders. Die Erhöhung ist im vorliegenden Fall nur sehr moderat; es geht nur um 20 oder 25 Euro; das ist klar. Nichtsdestotrotz haben wir eine andere Sichtweise, was diese steuerfreie Pauschale betrifft. Im Gesetz ist mittlerweile relativ gut dargestellt, an welche Faktoren sie anknüpft. Wir glauben, dass diese Faktoren einfach nicht richtig sind. Das habe ich schon einmal gesagt. Ich habe auch gesagt, dass mit dieser Pauschale, weil sie eben steuerfrei ist und sie für uns deshalb eine Privile
gierung darstellt, ganz besonders vorsichtig umgegangen werden muss. Deshalb können Sie von uns in naher Zukunft, also nach dem Sommer, einen Änderungsantrag erwarten. Zu dem Entwurf insgesamt werden wir uns deshalb jetzt enthalten.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Siebels hat die Rechtslage im Abgeordnetengesetz aus meiner Sicht vollständig und zutreffend dargestellt.
Wir finden es - das möchte ich hier auch noch einmal betonen - ausdrücklich richtig, dass wir, anders als z. B. der Bundestag, tatsächlich zu dieser Einzeldebatte und Einzelentscheidung sowohl bei der Aufwandsentschädigung als auch bei der Grundentschädigung kommen. Wir haben verfassungsrechtlich die Pflicht, darüber als Parlament selbst zu befinden. Das bedingt aus unserer Sicht - das haben wir hier ja auch einvernehmlich so beschlossen -, dass wir jedes Jahr neu darüber diskutieren und befinden müssen.
Wir behalten uns - das wissen Sie auch - ausdrücklich vor, dass wir diese Abwägungsentscheidung je nach Situation im Landeshaushalt, Gesamtsituation im Land oder Einkommensentwicklung auch mal anders treffen. Ich glaube, es kann Situationen geben, in denen es notwendig ist, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier ein Zeichen setzen und sich gegen eine solche Erhöhung entscheiden.
In diesem Jahr sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir die Erhöhung in beiden Fällen mittragen, weil wir sie für angemessen halten und denken, dass sie der Arbeit von Abgeordneten angemessen ist. Das gilt sowohl bei der Grundentschädigung als auch bei der Aufwandsentschädigung für die Ausstattung.
Das heißt nicht, dass man über die Berechnung nicht diskutieren könnte. Natürlich kann man immer darüber diskutieren. Wir sehen momentan keinen besseren Berechnungsschlüssel. Wenn es dazu aber Änderungsanträge mit anderen Vorschlägen gibt, werden wir uns selbstverständlich