Protokoll der Sitzung vom 23.01.2019

In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Diskussion sowohl des Polizeigesetzentwurfes als auch unseres Gesetzentwurfes und unseres Antrages.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Lechner möchte erwidern.

(Unruhe)

- Einen Moment noch! Herr Abgeordneter Thümler, ich kann hier oben fast jedes Wort verstehen, das Sie sprechen, wie eben schon der Kollege Vizepräsident Busemann. Ich bitte Sie, der Erwiderung Ihres Herrn Kollegen Lechner zuzuhören.

Herzlichen Dank. - Herr Belit Onay, Sie tun so, als ob es einen objektiven Sicherheitsgewinn bedeuten würde, wenn der Staat einen Softwarehersteller auf eine Sicherheitslücke hinweisen würde. Ihre These ist, dass der Staat deswegen nicht davon abrücken dürfe, Hinweise auf Sicherheitslücken zu geben.

Meine These ist, dass die Open-Source-Gemeinschaft sehr erfolgreich und schlagkräftig ist. Unabhängig davon, ob der Staat Hinweise gibt oder nicht, entdeckt diese Gemeinschaft jeden Tag Sicherheitslücken und macht sie öffentlich. Dann werden diese Sicherheitslücken von den Herstellern abgestellt. Wenn sich der Staat da einmischt, bringt das keinen objektiven Sicherheitsgewinn.

Aber, Herr Onay - dazu haben Sie von diesem Pult aus noch nichts gesagt -, heute laufen 80 % der Kommunikation verschlüsselt. Der Staatstrojaner wird nur zum Einsatz kommen, um an Daten heranzukommen, die verschlüsselt übermittelt werden. Für alle anderen Daten wird man schon aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes andere Maßnahmen wählen.

Wenn wir Ihrem Vorschlag folgen würden, dann wären wir bei diesen 80 % der Kommunikation in Zukunft blind. Das kann sicherheitspolitisch nicht gewollt sein. Das wäre ein fatales Signal und würde einen rechtsfreien Raum in unserem Land schaffen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei der SPD)

Für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Christopher Emden, bitte!

(Unruhe)

- Ich darf noch einmal um ein bisschen Ruhe bitten.

Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Diskussion ist ein schönes Beispiel dafür, was passiert, wenn - wie im Mai letzten Jahres - ein Gesetz völlig unausgegoren und ohne vernünftige Beratung durchgepeitscht wird, um irgendwelche im Endeffekt zahnlosen Fristen einzuhalten, die von Europa gesetzt wurden. Wir haben das schon damals kritisiert.

Der gesamte Gesetzgebungsprozess hinsichtlich der Novellierung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes war höchst dürftig. Das führt offensichtlich jetzt dazu, dass die einen sagen, der Datenschutz sei abgeschwächt worden, während die anderen sagen, der Datenschutz sei verstärkt worden. Das zeigt, dass das Gesetz, wie es jetzt ist, sehr viel Interpretationsfreiheit bietet - oder dass der eine oder andere es nicht wirklich aufmerksam gelesen hat.

Das hätte man alles vermeiden können, wenn man eine vernünftige Beratung durchgeführt hätte. Dann müssten wir jetzt nicht über den ersten von wahrscheinlich mehreren Änderungsentwürfen

zum Niedersächsischen Datenschutzgesetz beraten, die in der laufenden Legislaturperiode zur Beratung anstehen werden.

Wie dem auch sei: Das Änderungsbegehren seitens der Grünen - sowohl das, was der Gesetzentwurf enthält, als auch das, was sich im Entschließungsantrag findet - kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben gehört - das hat Herr Lechner schon angemerkt -, dass die Datenschutzbeauftragte ein Anordnungsrecht hat und dass man die Gerichte bemühen kann, wenn eine Behörde einer Anordnung nicht nachkommt.

Ich gehe davon aus - bisher habe ich jedenfalls nichts Gegenteiliges zur Kenntnis nehmen können -, dass niedersächsische Behörden, die gerichtlich zu etwas verpflichtet wurden, in der Lage sind, diese Anordnung umzusetzen, sodass es keine weiteren Zwangsmittel geben muss. Ich

glaube, so viel Vertrauen in die rechtsstaatliche Handlungsweise unserer Behörden sollten wir durchaus haben. Insofern meine ich auch, dass dieser Ansatz nicht notwendig ist.

Den Einwand von Frau Kreiser hinsichtlich der Gewaltenteilung habe ich allerdings nicht ganz verstanden. Ich weise darauf hin, dass Behörden selbstverständlich auch - und das verstößt keineswegs gegen Gewaltenteilung - Bußgelder verhängen können.

Wichtig ist eigentlich nur ein Punkt, und der findet sich im Entschließungsantrag der Grünen: der Stellenaufwuchs. Und da, Herr Lechner, muss ich Ihnen ausdrücklich widersprechen. Sie sagen, wir müssen uns erst einmal angucken, wie die Entwicklung in diesem Jahr ist, und dann schauen wir, ob weitere Stellen nötig sind. Aber es war doch von vornherein klar - wenn auch in einem anderen Zusammenhang, nämlich der Novellierung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes, die letztes Jahr begonnen wurde und seitdem anhält -, dass das zu einem enormen Mehrbedarf an Beratungen führen wird.

Jedem, der auch nur ein Fünkchen Realitätsnähe und Verstand für die Sorgen und Nöte der Menschen, aber auch der Vereine und ehrenamtlich Tätigen, die dort unterwegs sind, hat, war doch schon letztes Jahr angesichts dieses Chaos klar, dass die Datenschutzbeauftragte ständig um Rat gefragt werden wird. Es ist ja auch gut so, dass sich die Vereine Sorgen machen.

Wenn ich höre, dass sich die Zahl der Ratsuchenden vervielfacht hat, muss ich sagen: Das war von vornherein absehbar, und eine gute Politik hätte bereits letztes Jahr gesagt, wir schaffen mehr Stellen, weil wir wissen, dass dieser Beratungsbedarf kommen wird. Schlechte Politik ist, dass man ein halbes Jahr später sagt: Ups, jetzt gibt es diesen Beratungsbedarf - nun gucken wir uns das erst noch ein weiteres Jahr an; vielleicht ebbt das ja wieder ab, und dann gucken wir mal, was da noch ist.

Sie können doch die Vereine und die Beratung suchenden Menschen in diesem Lande nicht ein Jahr lang im Regen stehen lassen - in Anbetracht dessen, was für ein Bürokratiewust dieses Datenschutzgesetz ist, und in Anbetracht dessen, dass es sogar mit Sanktionen behaftet sein kann und nachher jeder Einzelne, der der Umsetzung und den Vorgaben des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes nicht folgt, dafür in Verantwortung genommen werden kann!

Das bedeutet - und das ist unser aller ureigenste Aufgabe -, dass die Stellen geschaffen werden, die nötig sind, um den Menschen eine kompetente Beratung an die Hand zu geben, damit sie wissen, wie sie sich verhalten und worauf sie sich einstellen müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Emden. - Uns liegen keine weiteren Wortmeldungen zum Gesetzentwurf und zum Entschließungsantrag vor.

Wir kommen somit zur Ausschussüberweisung.

Federführend soll der Ausschuss für Inneres und Sport sein und mitberatend der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen

Meine Damen und Herren, wir kommen zu dem

Tagesordnungspunkt 7: Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 18/2584

Ich begrüße zunächst alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die auf der Tribüne Platz genommen haben, um den vor uns liegenden Wahlvorgang zu verfolgen. Mein besonderer Gruß gilt dabei dem Präsidenten des Staatsgerichtshofes, Herrn Dr. Herwig van Nieuwland, sowie dem heute zur Wahl stehenden zukünftigen Mitglied, Herrn Wilhelm Mestwerdt, und dem zur Wahl stehenden zukünftigen stellvertretenden Mitglied, Frau Stefanie Otte. Ich heiße Sie - auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen - herzlich willkommen.

(Beifall)

Für die Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs den Wahlvorschlag in der Drucksache 18/2584 vorgelegt.

Gemäß Artikel 55 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder, auf sieben Jahre gewählt. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt. Grundlage ist der Wahlvorschlag in der eben genannten Drucksache 18/2584.

Für die Wahl jeder der beiden vorgeschlagenen Personen erhalten Sie einen Stimmzettel. Sie geben Ihr Votum ab, indem Sie „Ja“ ankreuzen, wenn Sie die zur Wahl stehende Person wählen wollen, und „Nein“ ankreuzen, wenn Sie sie nicht wählen wollen. Wenn Sie sich enthalten wollen, kreuzen Sie „Enthaltung“ an. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Die Mitglieder des Landtages werden durch den Schriftführer, Herrn Fredermann, aufgerufen und kommen dann bitte einzeln nach vorn.

Auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Präsidiums erhalten Sie an der Verwaltungsbank Ihren Stimmzettel. Gehen Sie damit bitte einzeln zu einer der beiden Wahlkabinen. Nach dem Vermerken Ihres Votums, also nach der Wahl, falten Sie bitte den Stimmzettel. Den Stimmzettel werfen Sie in die Wahlurnen, die bereits vorne auf dem Stenografentisch stehen.

Damit wir gegenseitig das Wahlgeheimnis achten und einen geordneten Verlauf erreichen, bitte ich Sie, von der von Ihnen aus gesehen linken Wahlkabine aus hinter der Trennwand nach links und von der von Ihnen aus gesehen rechten Wahlkabine aus hinter der Trennwand nach rechts zu gehen. Bitte gehen Sie dann über die seitlichen Rampen zum Stenografentisch, um die Mitglieder der Landesregierung nicht zu stören.

Mit Ihrem Einverständnis beauftrage ich Frau Schriftführerin Tippelt, unterstützt durch die Landtagsverwaltung, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen, Herrn Schriftführer Onay, Aufsicht zu führen, dass jeweils nur ein Mitglied des Landtags zu den Wahlkabinen geht, Frau Schriftführerin Eilers, ebenfalls unterstützt durch die Landtagsverwaltung, die Aufsicht und Namenskontrolle bei den Wahlurnen durchzuführen. - Vielen Dank Ihnen.

Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass die Kreuze auf dem Stimmzettel korrekt angebracht sind, sodass keine Zweifel an der Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig.

(Unruhe)

- Ich möchte darum bitten, wieder etwas Ruhe einkehren zu lassen, damit ich den Rest des Prozederes vortragen kann und dann auch wirklich nichts schiefgeht. Ansonsten müssen wir eine kurze Pause einlegen.

Ich beginne an dieser Stelle erneut: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind nur die in den Wahlkabinen bereit liegenden Kugelschreiber zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen

Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Die Mitglieder des Landtages bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf den Plätzen sitzen zu bleiben und nach der Stimmabgabe gleich wieder Platz zu nehmen. Unnötiges Herumlaufen und -stehen stört den Wahlablauf sehr.

Die drei genannten Schriftführerinnen bzw. Schriftführer haben ihr Amt schon übernommen.

Liebe Frau Eilers, ich bitte Sie, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurnen leer sind.