Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Um das noch etwas zu konkretisieren: Der Abbau von Budgetresten hat vielerorts für Probleme gesorgt, auch wenn es keine Kürzung im Sinne des Einstellens von Vertretungslehrkräften oder der Mittel für Fortbildungen war. Die Landesregierung und auch die regierungstragenden Fraktionen haben angekündigt, noch im laufenden Haushaltsjahr nachzusteuern. Wie konkret wird das aussehen? Wann wissen die berufsbildenden Schulen darüber Bescheid, wie der weitere Weg ist, was die Budgets angeht?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind den regierungstragenden Fraktionen dankbar für einen klaren politischen Beschluss, der besagt: Wir wollen die Situation an den berufsbildenden Schulen verbessern und unterstützen. - Das ist ein wichtiges Signal. Wir werden die Berufsschulen bis Ostern darüber informieren, dass sie mit deutlich mehr Finanzmitteln rechnen können. Es gilt jetzt zu klären: Wie sieht der formale Weg dafür aus?
Die Schulen werden nach unseren aktuellen Berechnungen mehr Geld erhalten, als sie im letzten Jahr effektiv ausgegeben haben.
Das heißt, insgesamt werden wir vorbehaltlich der konkreten Berechnung im Laufe des Jahres 2019 den Schulen mehr als 80 Euro Budget pro Schülerin und Schüler zur Verfügung stellen können. Wir gehen davon aus, dass damit auch die finanziellen Herausforderungen, die sich aktuell stellen, gelöst werden können.
Vielen Dank Ihnen. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Julia Willie Hamburg, bitte!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass meine eben genannte Frage nicht zielführend bzw. nicht in dem Sinne beantwortet wurde, wie ich sie gestellt hatte, frage ich einmal anders: Wie viel Personal könnte mit Ausgaberesten von 26,8 Millionen Euro eingestellt werden, und wie viel Personal kann im Vergleich dazu mit 10,3 oder 10,7 Millionen Euro - was auch immer gerade der Betrag ist - von den Schulen eingestellt werden?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hamburg, es ist beim besten Willen nicht möglich, daraus eine Zahl abzuleiten, weil das Geld auch mit den Haushaltsresten nicht in bestimmte Personalstellen fließt, sondern natürlich ein flexibles Budget zum Einsatz vor Ort ist. Das kann man nicht in Stellen umrechnen.
Erkennbar ist aber, dass die zur Verfügung stehenden Gelder im Jahr 2018 nicht komplett ausgegeben wurden,
weil wir ja einen Übertrag von Resten haben. Es ist mathematisch und auch tatsächlich nicht möglich, das in ein bestimmtes Stellenvolumen umzurechnen, das dadurch besetzt oder eben nicht besetzt werden kann, das mehr oder weniger besetzt werden kann.
Danke. - Die nächste Zusatzfrage ebenfalls aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: die Abgeordnete Frau Anja Piel, bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass an einzelnen Berufsschulen junge Frauen schwanger werden und es ein Riesenproblem ist, sie schnell zu ersetzen, dass das jetzige Verfahren vorsieht, dass dann in einem sehr kurzen Zeitraum Vertretungskräfte organisiert werden müssen, frage ich Sie: Was tut das Land, und wie befähigt das Land die Berufsschulen, schnell Vertretungen zu finden, ohne die langwierigen Verfahren zu durchlaufen, die jetzt noch Usus sind, und an anderen Schulen nachzufragen, ob da noch Restmittel übrig sind?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Piel, ich habe gerade ausgeführt, dass wir die Mittel deutlich erhöhen werden, sodass das Zurückgreifen auf Reste anderer Schulen damit unserer Ansicht nach überhaupt nicht nötig sein wird.
Insofern ist das längere Verfahren dort nicht gegeben, weil wir wie angekündigt die Mittel für das Budget pro Schülerin und Schüler deutlich aufstocken werden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, nachdem der Minister gerade ausgeführt hat, dass für die berufsbildenden Schulen bis Ostern Klarheit herrschen soll, ob sie aktuell beziffern kann, wie viele Mittel für die berufsbildenden Schulen notwendig sind, um laufende Verträge, Fort- und Weiterbildungen sowie weitere Vertretungslehrkräfte im
kommenden Schuljahr auskömmlich zu finanzieren, wann das im Haushalt dargestellt wird oder ob es aus eigenen Mitteln des MK-Haushalts erwirtschaftet werden soll.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu der Frage, wie das haushälterisch dargestellt wird, werden momentan unterschiedliche Möglichkeiten geprüft und berechnet. Im Ergebnis bleibt aber das, was ich Ihnen gerade dargestellt habe, nämlich dass wir bis Ostern die entsprechenden Botschaften in aller Deutlichkeit an die berufsbildenden Schulen senden können. Dabei ist die Möglichkeit der Umschichtung eine, die auch für das Jahr 2019 in Erwägung gezogen wird.
Bei der Frage, was als Grundlage für die Auskömmlichkeit anzunehmen ist, wird es schon deutlich schwieriger. Sehen wir uns das an: Was stand für 2018 zur Verfügung? Eine Summe von ungefähr 26 Millionen Euro. Was steht jetzt für 2019 zur Verfügung? 10,7 Millionen Euro. Und schauen wir uns an: Was kriegen wir durch die Aufstockung von 41 Euro pro Schülerin und Schüler auf rund 80 Euro pro Schülerin und Schüler hin? Dann können wir sagen, dass für 2019 in Summe mehr zur Verfügung steht, als man in 2018 realiter verbraucht damit. Damit gibt es, glaube ich, den berechtigten Anlass, zu sagen, dass den Herausforderungen der Schulen begegnet werden kann, weil wir im Vergleich von 2018 zu 2019 auf eine um 1,3 Prozentpunkte verbesserte Unterrichtsversorgung zurückgreifen können, also auf eine im Vergleich zum Vorjahr bessere Grundlage.
Vielen Dank, Herr Minister. - Frau Hamburg, noch eine Zusatzfrage? Wir hätten noch die fünfte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. - Ja.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie gesehen haben, dass ich mich gerade im Aufstehen befunden habe, und für die Rücksichtnahme, dass ich die Frage noch stellen kann.
Herr Minister, ich frage die Landesregierung, ob sie der Auffassung ist, dass die Tatsache, dass die Mittel nicht in höherem Umfang an den Schulen ausgegeben wurden, darauf hindeutet, dass die berufsbildenden Schulen nicht mehr Mittel benötigen.
(Beifall bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Eine berechtigte Frage! Das wird hier ja suggeriert!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Hamburg, auch da gilt es erst einmal wieder zu sagen: Wir können die Berufsschulen mit ihren sehr unterschiedlichen Voraussetzungen nicht über einen Kamm scheren und daraus eine Lösung ableiten. Das wird nicht funktionieren.
Was aber gegeben ist, sind die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe, nämlich dass bestimmte Haushaltsreste in 2018 zur Verfügung standen und diese nicht in Summe ausgegeben worden sind. Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein. Das kann man sich nicht im Einzelfall angucken. Aber es sind Haushaltsreste geblieben.
Ich sage Ihnen noch einmal - deswegen betone ich das, was ich eben gerade gesagt habe -: Wir kommen mit den Veränderungen, die wir anstoßen, dazu, dass das, was man in 2018 benötigt hat, auch in 2019 zur Verfügung steht, im Unterschied dazu aber mit einer deutlich verbesserten Unterrichtsversorgung, also mit einer verbesserten Ausgangslage. Das ist ein deutlicher Schritt nach vorne, den wir auch im berufsbildenden Bereich benötigen.
Vielen Dank Ihnen. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen der Fraktionen zu Zusatzfragen vor. Damit schließen wir die Beantwortung der Dringlichen Anfrage unter Tagesordnungspunkt 20 c.
Die Behandlung der Dringlichen Anfrage unter Tagesordnungspunkt 20 b wird, wie bereits erwähnt, morgen erfolgen.
Die Parlamentarischen Geschäftsführer sind übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 22 vor die Mittagspause zu ziehen.
Tagesordnungspunkt 22: Erste Beratung: Geflüchtete Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen frühzeitig beschulen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 18/3247
Zur Einbringung hat sich der Abgeordnete Belit Onay, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu Wort gemeldet. Bitte, Herr Onay!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geflüchtete aus sogenannten sicheren Herkunftsländern werden nicht mehr aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auf die Kommunen verteilt, sondern sind verpflichtet, bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag in diesen Aufnahmeeinrichtungen zu bleiben.
Damit hat die Große Koalition zahlreiche Probleme für diese Menschen geschaffen, insbesondere allerdings für Kinder und Jugendliche. So beginnt in Niedersachsen die Schulpflicht gemäß Erlass des Kultusministeriums erst nach Verteilung auf die Kommunen. Minderjährige aus den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung befinden, werden somit nicht beschult.
Laut Auskunft der Landesregierung auf eine Anfrage der Kolleginnen und Kollegen von der FDP erhalten in niedersächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen Kinder und Jugendliche über Zeiträume von derzeit bis zu 22 Monaten keinen Schulunterricht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den 175 Kindern aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern, die zum Stichtag 4. Januar 2019 in der LAB untergebracht waren, besuchten 27 seit mehr sechs Monaten und 14 seit über einem Jahr keine Schule.
An den Standorten gibt es, wenn überhaupt, ein Lernangebot, das sich Interkulturelle Lernwerkstatt nennt. Dabei erhalten Kinder und Jugendliche im