Protokoll der Sitzung vom 11.09.2019

Nun müssten eigentlich alle Seiten zufriedengestellt sein, könnte man meinen. Doch wenn man alle zufriedenstellen will, besteht die Gefahr, keinen zufriedenzustellen. So ist es auch hier. Es gab bei der Anhörung die mahnende Stimme, dass es unbedingt notwendig sei, Schwerpunkte zu bilden; denn nur dort, wo man richtig klotze, könne man sich in der nationalen Spitze halten. Mit einer För

derung per Gießkanne, verteilt im ganzen Land, sei das nicht zu erreichen. - Doch genau so ist es jetzt gekommen.

Ein anderer Experte, diesmal aus dem mittelständischen Bereich, beklagte den Umstand, dass für ihn als Vertreter eines kleinen Betriebes die Förderanträge viel zu aufwendig seien. Zudem dauere die abschließende Bearbeitung durch die Behörde viel zu lange. Im schnelllebigen Umfeld der ITForschung sei der Entwicklungszyklus oft schon nahezu abgeschlossen, bevor über die Bewilligung seines Förderantrages überhaupt entschieden sei. Unter diesen Umständen stelle sich für ihn die Frage, ob es sich in Zukunft überhaupt noch lohne, derlei Anträge zu stellen.

Jetzt hoffen wir mal, dass es auf diesem Gebiet tatsächlich zu Fortschritten kommt, wie dies eben angekündigt wurde, und dass es schneller geht. Eventuell wäre hier die Umstellung von Antragsförderung auf Ergebnisförderung bedenkenswert.

Aber, wie gesagt, geht der Antrag der Regierungskoalition im Großen und Ganzen in die richtige Richtung. Wir werden unsere Zustimmung nicht verweigern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Rykena. - Für die Landesregierung hat sich nun Herr Minister Thümler zu Wort gemeldet. Herr Minister, bitte schön!

Danke schön. - Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der fortgeschrittenen Zeit will ich nicht alles wiederholen, wobei man ja siebenmal wiederholen muss, bevor alles verstanden ist. Aber ich glaube, dadurch, dass das Parlament insgesamt seine Zustimmung signalisiert hat - wobei ich eine Enthaltung als Teilzustimmung werten würde, liebe Frau Viehoff -, ist es nicht nötig, das in Gänze zu wiederholen.

Mir ist nur wichtig, dass wir eines deutlich machen: Wir sind bei der KI-Strategie gut aufgestellt. Wir liefern - im Gegensatz zum Bund, der zwar 3 Milliarden Euro angekündigt hat, aber immer noch kein Konzept vorgelegt und nicht deutlich gemacht hat, was er damit wirklich erreichen möchte, der auch angekündigt hat, dass er mehrere Professuren, nämlich 100, im KI-Bereich fördern möchte, aber

nicht weiß, wie. Wir schaffen 50 Digitalisierungsprofessuren, die nach einem Ausschreibungsverfahren real vorhanden sein und tatsächlich an den Start gehen werden. Damit sind wir weiter als andere Bundesländer, die das zwar angekündigt, aber bisher nicht umgesetzt haben.

Ich glaube, dass Niedersachsen in dieser Frage auf einem sehr guten Weg ist und durch die Unterstützung des Parlaments auf einen noch besseren Weg kommen wird. Deswegen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit in dieser Frage an alle Fraktionen!

Auch die Anhörung hat noch einmal gezeigt, dass wir mit dem, wie wir jetzt sozusagen in der Strategie von Digitalisierung und KI unterwegs sind, auf dem richtigen Weg sind. Ich glaube, dass sowohl die Wirtschaft als auch die Wissenschaft entsprechend stimuliert sind, damit auch dort etwas entsteht, nämlich neue Arbeitsplätze und Möglichkeiten, Steuern einzunehmen, die wir wiederum gern umverteilen würden.

Herzlichen Dank also an alle für die Zusammenarbeit!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Grünen ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses mit sehr großer Mehrheit gefolgt worden.

Wir sind am Ende der Tagesordnung für heute Vormittag angelangt. Wenn wir die Mittagspause genauso lang, wie ursprünglich vorgesehen, machen wollen, müssten wir um 15.30 Uhr weitermachen. Wäre das so in Ordnung?

(Zurufe: Ja!)

- Ja. Um 15.30 Uhr geht es also weiter.

Danke schön.

(Unterbrechung der Sitzung von 14.09 Uhr bis 15.33 Uhr)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich bitte nun Platz zu nehmen und die Gespräche einzustellen.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 22: Wahlvorschlag für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs nach Artikel 55 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit dem Gesetz über den Staatsgerichtshof vom 1. Juli 1996 (Nds. GVBl. S 342), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Verbesserung des Rechtsschutzes im Niedersächsischen Landeswahlrecht vom 26. Oktober 2016 (Nds. GVBl. S. 238) - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 18/4507 neu

Zunächst begrüße ich alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die in der Loge Platz genommen haben, um den vor uns liegenden Wahlvorgang zu verfolgen.

(Beifall)

Mein besonderer Gruß gilt dabei dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Dr. Thomas Smollich. Ich heiße Sie alle sehr herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs den Wahlvorschlag in der Drucksache 18/4507 (neu) vorgelegt.

Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder, auf sieben Jahre gewählt. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt. Grundlage ist der Wahlvorschlag in der Drucksache 18/4507 (neu).

Sie erhalten dazu einen Stimmzettel und geben Ihr Votum ab, indem Sie „Ja“ ankreuzen, wenn Sie die zur Wahl stehende Person wählen möchten, und „Nein“ ankreuzen, wenn Sie sie nicht wählen möchten. Wenn Sie sich enthalten möchten, kreuzen Sie „Enthaltung“ an. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Die Mitglieder des Landtages werden durch den Schriftführer Herrn Fredermann aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn. Auf der von mir aus gesehen rechten Seite des Präsidiums erhalten Sie an der Verwaltungsbank Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zu einer der beiden Wahlkabinen. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie bitte den Stimmzettel. Den Stimmzettel werfen Sie dann in die Wahlurne, die hier vorne auf dem Stenografentisch steht. Damit wir gegenseitig das Wahlgeheimnis achten und einen geordneten Verlauf erreichen, bitte ich Sie, von der von Ihnen aus gesehen linken Wahlkabine hinter der Trennwand nach links und von der von Ihnen aus gesehen rechten Wahlkabine hinter der Trennwand nach rechts zu gehen. Bitte gehen Sie dann über die seitlichen Rampen zum Stenografentisch, um die Mitglieder der Landesregierung nicht zu stören.

Mit Ihrem Einverständnis beauftrage ich Frau Schriftführerin Naber - unterstützt durch die Landtagsverwaltung -, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen, Frau Schriftführerin Tippelt, die Aufsicht darüber zu führen, dass jeweils immer nur ein Mitglied des Landtages zu den Wahlkabinen geht, und Herrn Schriftführer Henze - ebenfalls unterstützt durch die Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei der Wahlurne zu führen.

Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass die Kreuze auf dem Stimmzettel korrekt angebracht werden, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die in den Wahlkabinen bereitliegenden Kugelschreiber zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Die Mitglieder des Landtags bitte ich, bis zum Aufruf ihres Namens auf ihren Plätzen sitzen zu bleiben und nach der Stimmabgabe gleich wieder

Platz zu nehmen. Unnötiges Herumlaufen und Herumstehen stören den Wahlablauf sehr.

Ich bitte nun die genannten Schriftführerinnen und den Schriftführer, ihr Amt zu übernehmen. Herrn Henze bitte ich, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.

(Stefan Henze [AfD]: Die Urne ist leer!)

- Die Wahlurne ist leer.

Bevor wir jetzt zum Namensaufruf kommen, weise ich die an der Durchführung des Wahlvorgangs beteiligten Präsidiumsmitglieder darauf hin, dass sie ebenso wie der Sitzungsvorstand erst nach der Beendigung des Namensaufrufs gesondert aufgerufen werden, ihre Stimmen abzugeben. Für die Zeit, in der ich meine Stimme abgebe, bitte ich Herrn Vizepräsidenten Oesterhelweg, mich hier zu vertreten.

Wir beginnen nun mit dem Namensaufruf. Herr Fredermann!

(Schriftführer Rainer Fredermann verliest die Namen der Abgeordneten:

Thomas Adasch

Dirk Adomat

Jens Ahrends

Dr. Bernd Althusmann

Dr. Gabriele Andretta

Holger Ansmann