kleineren Kommunen führen. Dagegen werden die anfallenden Gebühren in § 11 des Entwurfes - jedenfalls für meinen Geschmack - nicht konkret genug geregelt.
Eine gute Idee ist jedoch, einen Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit als unabhängige Instanz einzurichten. Dass diese Aufgabe von der Landesbeauftragten für den Datenschutz zusätzlich übernommen werden kann, glaube ich hingegen nicht; denn dort ist die Personaldecke einfach schon zu dünn. Für zusätzliche Aufgaben müsste dort wesentlich mehr Personal eingestellt werden.
Meine Damen und Herren, für uns gilt der Grundsatz, dass nicht die Bürgerin oder der Bürger sich rechtfertigen muss, wenn sie eine Information begehren, sondern der Staat, wenn er sie verweigert.
Nur so stärkt man die Transparenz und damit die Akzeptanz von demokratischen Entscheidungsprozessen.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, werden wir diesen Entwurf der Grünen im weiteren Verfahren sehr konstruktiv begleiten.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte mir eigentlich erhofft bzw. erwartet, dass der Kollege Limburg und - weil es seinerzeit schon einen Gesetzentwurf der FDP gab - auch der Kollege Genthe mir heute die Frage beantworten werden, warum man ein solches Gesetz überhaupt braucht.
- Ja, er hat vielleicht den eigenständigen Versuch unternommen, Herr Dr. Birkner, aber mich überzeugt das persönlich so ohne Weiteres nicht.
Ich werde stutzig, wenn die Begründung eines Gesetzentwurfes, der eingebracht wird, damit beginnt, dass Niedersachsen eines der letzten drei Länder ist, das noch kein entsprechendes Gesetz hat. Das ist für mich etwas mau und nicht ausreichend tiefgängig und überhaupt kein Argument, um einen Gesetzentwurf zu begründen. Das Land Hessen beispielsweise hat aus guten Gründen kein Deichgesetz. Es braucht nämlich auch keines. Ich glaube, man würde im Hessischen Landtag niemals auf die Idee kommen, zu sagen, dass Hessen eines der letzten Länder ist, das ein solches Gesetz nicht hat.
Von daher wäre es schön, wenn man hier etwas tiefgehender argumentieren würde. Wenn es den Anschein hätte, dass wir hier in Niedersachsen keine Transparenz hätten oder keine Informationen bekommen würden, wäre das sicherlich ein Anknüpfungspunkt. Dann würde man sagen: Okay, wir müssen dringend dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen einen solchen Anspruch erhalten. - Aber zumindest ich persönlich habe nicht das Gefühl, dass niedersächsische Bürgerinnen und Bürger keine Informationen erhalten können. Deswegen muss man sich genau überlegen, ob man in der heutigen Zeit - mit Datenschutzgesetz u. Ä. - ein solches Gesetz überhaupt haben möchte und, wenn ja, wie man es ausgestalten möchte.
Der Kollege Limburg hat gerade etwas verschwiegen, wenngleich ich das auch gut verstehen kann. In dieser Legislaturperiode wurde schon ein Gesetzentwurf von den Kollegen der AfD zu diesem Thema eingebracht, mit dessen Beratung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen begonnen worden ist. Wir haben uns seinerzeit mit Blick auf den weiteren Ablauf darauf verständigt, dass es derzeit eine Evaluierung der Bundes- und Ländergesetze gebe. Nach Abschluss dieser Evaluation - so war seinerzeit die Verständigung im Ausschuss - sollte vom Ministerium wieder unterrichtet und danach wieder in die Beratung eingestiegen werden.
Diese Evaluation, von der ich gerade gesprochen habe, ist nach meinem Kenntnisstand nicht abgeschlossen. Wir warten weiterhin darauf.
In der damaligen Unterrichtung ist auch mitgeteilt worden, dass es eine Open-Data-Strategie geben werde und geben solle. Diese Strategie gilt es
entsprechend vorzubereiten. Sie muss natürlich auch gut vorbereitet werden, weil es hier - das hat der Kollege Genthe meines Erachtens gerade sehr richtig gesagt - natürlich auch Abwägungen gibt, die in diese Diskussion miteinbezogen werden müssen. Sie betreffen zum einen das Thema Datenschutz und zum zweiten die Frage, ob wir kommunale Verwaltung damit überfrachten, wenn wir Anfragemöglichkeiten entstehen lassen und damit die Abarbeitung von wirklich wichtigen Themenfeldern in unseren Verwaltungen torpedieren.
Ich glaube, wir alle sind uns einig, dass es auf keinen Fall passieren darf, dass wir am Ende unsere Verwaltungen lahmlegen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden nicht mehr das abarbeiten können, was sie abarbeiten sollen.
Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat immer gesagt, dass Gesetze dann beraten und beschlossen werden, wenn sie erforderlich sind und es einen Regelungsbedarf gibt. Diesen werden wir - davon gehe ich aus - nach der Evaluierung einschätzen können. Zum jetzigen Zeitpunkt - das will ich offen sagen - ist mir zumindest in Niedersachsen, aber auch in meiner Kommune in Cuxhaven, wo ich herkomme, kein einziger Fall bekannt, in dem Bürgerinnen und Bürger, wenn sie Anfragen an Behörden oder Verwaltungen gestellt haben, keine Antwort auf das bekommen haben, was sie angefragt haben.
Ich glaube, dass wir in der Debatte inzwischen viel weiter sind, als es der Anschein dieses Gesetzes erweckt.
Wir debattieren in vielen Bereichen viel häufiger und viel offener mit Bürgerinnen und Bürgern, und sie erhalten dementsprechend die Möglichkeit zur Diskussion. Wenn der Kollege Genthe anführt, er finde das wichtig, um Prozesse verstehbar zu machen, dann würde ich zumindest eines vorschlagen: Mir ist wichtig, dass diese Bürgerinnen und Bürger auch mal Ausschusssitzungen auf kommunaler Ebene besuchen und zuhören, wie dort diskutiert wird und wie die Prozesse dort verlaufen. Das würde schon viel zur Erkenntnisfindung beitragen, wie ein Diskussionsverlauf entstanden ist und wie man zu einem Ergebnis gelangt ist. In solchen Gremien könnten Bürgerinnen und Bürger dann auch jederzeit zu Wort kommen.
Ich glaube, wir sollten bei dem, was wir seinerzeit im Ausschuss verabredet haben, bleiben: Wir warten auf die Evaluierung, wir schauen mal, wie das
in den anderen Ländern und im Bund abgelaufen ist, und dann werden wir mit einer Open-DataStrategie der Landesregierung irgendwann sicherlich auch in die Beratungen eintreten.
Ich will noch einmal deutlich machen: Auch die CDU-Fraktion ist natürlich dafür, dass Bürgerinnen und Bürger Informationen erhalten müssen. Auch wir sind dafür, dass alles transparent sein soll. Ich glaube, das ist klar. Die Frage ist nur: Brauchen wir dafür schon wieder ein neues Gesetz?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, es ist nicht das erste Mal in diesem Jahr, dass wir zu diesem Thema sprechen, sondern wir haben im März schon einmal eine Debatte gehabt.
Lieber Kollege Limburg, als ich davon gehört habe, dass nun ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen vorliege, hatte ich eine Vermutung. Dann habe ich den Text gelesen. Die Vermutung hat sich bestätigt. In weiten Teilen ist nun ein Gesetzentwurf eingereicht worden, wie wir ihn 2017 als rot-grünen Entwurf schon einmal in dieses Parlament eingebracht haben,
ein Entwurf von Frau Niewisch-Lennartz. Aber nur das Überfliegen eines solchen Entwurfs reicht ja nicht aus, sondern man muss auch noch ein bisschen tiefer einsteigen. Das habe ich natürlich getan. Ich habe die beiden Texte miteinander verglichen und habe festgestellt, dass einige Dinge im Entwurf stehen, die wir damals anders verhandelt und besprochen haben.
Jetzt geht es doch um die Kommunen, jetzt geht es doch noch einmal um Umweltinformationen bei Produktionsverfahren, die Kosten sind anders geregelt, auch der Umfang der Daten ist noch einmal angefasst worden. Ich glaube, das werden einige der Punkte sein, die wir im weiteren Verfahren zu diskutieren haben - zusammen mit dem Antrag,
In dieser Debatte möchte ich mich gern darauf beschränken, zu sagen, dass wir hier eine neue Zielrichtung im Koalitionsvertrag festgelegt haben. Wir haben es Anfang des Jahres schon ausführlich diskutiert: Die neue Zielrichtung sieht vor, dass wir nicht mit einem Transparenzgesetz starten, sondern dass wir im Rahmen der Digitalisierungsstrategie eine Open-Data-Strategie aufbauen, die viele der Punkte, die im Transparenzgesetz angesprochen werden, regeln wird. Herr Dr. Althusmann und Herr Muhle sind dabei, diese Open-DataStrategie zu erarbeiten. Es macht überhaupt keinen Sinn, jetzt im Vorgriff mit einem Transparenzgesetz Regelungen zu schaffen, die dem vielleicht entgegenlaufen.
Sie alle wissen: Daten sind heute ein sehr wertvoller Rohstoff. Das ist bis vor wenigen Jahren ganz anders gesehen worden. Heute machen die großen internationalen Konzerne ihr Geld nicht mehr damit, dass sie Maschinen bauen, sondern damit, dass sie Daten sammeln, aufbereiten, verkaufen und für ihre Wirtschaftsmodelle nutzen. Darum ist es umso wichtiger, jetzt im Rahmen der Gesetzesberatung auch darauf zu achten, dass Aspekte des Datenschutzes und die Tatsache, dass diese neuen wirtschaftlichen Strukturen sehr viel stärker auf das Einfluss nehmen, was wir hier regeln, berücksichtigt werden.
Ich bin mir sehr sicher, dass wir eine gute OpenData-Strategie bekommen und sie auch in dieser Legislaturperiode verabschieden werden. Ich bitte Sie alle, das zu berücksichtigen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die AfD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Emden zu Wort gemeldet. Bitte!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss sagen, in gewisser Weise hat der Verlauf der heutigen Debatte - auch mit Blick auf heute Vormittag - einen gewissen Einschlag, den man auch humoristisch nennen könnte - humoristisch insofern, als interessant ist, wie sich die an
deren Parteien immer winden, wenn wir etwas anstoßen, was die anderen im Endeffekt aufgreifen. Wir haben das jetzt - ein sehr schönes Beispiel - bei Herrn Limburg erlebt: Er erwähnte die anderen Initiativen, die es in dieser Richtung schon gab. Dass aber die AfD bereits vor einem halben Jahr den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes eingebracht hat, der im Übrigen besser ist als der Entwurf der Grünen - dazu komme ich noch -, wird natürlich geflissentlich ausgelassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin aber auch froh. Denn wir sehen heute bereits zum zweiten Mal, dass es die AfD ist, die maßgebliche Impulse setzt. Denn wir waren es, die die Einführung eines Antisemitismusbeauftragten gefordert und das entsprechend parlamentarisch untermauert haben. Jetzt haben wir erfreulicherweise einen. Wir waren es auch, die in dieser Legislatur bereits ein Informationsfreiheitsgesetz angeschoben haben. Jetzt laufen die Grünen hinterher.
Man sieht also: Wir setzen die maßgeblichen Impulse, und Sie laufen hinterher. Das unterscheidet uns auch ein bisschen voneinander: Wir agieren, und Sie reagieren, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das mag damit zusammenhängen, dass dort Menschen sitzen, die Erfahrungen haben, die aus dem Leben kommen, die wirklich gemerkt haben, worauf es eigentlich ankommt,
die das auch abstrahieren können und eventuell sogar Dinge antizipieren können, was bei Ihnen allzu oft nicht der Fall ist, weil Sie das wahre Leben teilweise nie kennengelernt haben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Insofern verwundert es nicht, dass wir auch beim Informationsfreiheitsgesetz einfach schneller waren als Sie - und, wie gesagt, auch besser.