Sie haben gerade selber das Beispiel des Terroranschlags in Bayern gebracht. Das ist das Beispiel, dass das kein geschlossenes System an sich ist. Bayern hat ja gezeigt, dass im Rahmen der Ermittlungen und im Nachgang zu diesen Ermitt
lungen sehr wohl eine andere Einschätzung und Einordnung der Statistik möglich ist. Dort ist es bekanntlich so gewesen, dass zunächst ein rechtsradikaler Hintergrund oder eine Straftat im rechten Milieu in dem System PMK nicht gesehen worden ist und am Ende durch nochmalige Betrachtung dieser Ermittlungen eine Umstufung erfolgt ist, und das - wenn ich es richtig weiß - Bayerische Landeskriminalamt dann eine andere Auffassung vertreten hat. Das macht ja deutlich, dass es möglich ist, auch heute schon. Deswegen brauchen wir das an dieser Stelle so nicht. Deswegen brauchen wir meiner Meinung nach auch nicht die außenstehenden Experten - darüber können wir aber gerne im Ausschuss beraten -, die sicherlich mit einem ganz anderen Auge in die Ermittlungsakten schauen werden.
Ich finde - Sie habe es ja selbst gesagt -, wenn lediglich 2 von 16 Bundesländern einen Auftrag an die Universität in Berlin geben, um das noch einmal wissenschaftlich nacharbeiten zu lassen, dann ist das ja auch ein Zeichen, dass anscheinend 14 andere der Auffassung sind, dass ihre Behörden und ihre Polizeibeamten die Fälle richtig einschätzen. Ich will das noch einmal sagen: Fehleinschätzungen sind immer bedauerlich, und wir sollten alles dafür tun, dass es sie in Zukunft nicht mehr gibt. Aber wir werden mit jedem neuen Kriterium und mit jeder neuen Befassung eines Kriteriums letztlich nie dafür sorgen können, dass es keine Fehleinschätzung mehr gibt.
Wie gesagt, ich würde mir wünschen, dass wir das gleichermaßen für die linke Szene gleich mitdiskutieren. Dann haben wir wenigstens da auch eine ganz ideologiefreie Debatte, wo es nicht immer darum geht, ob es jetzt das eine oder das andere ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Röhler. - Zu einer Kurzintervention hat sich die Kollegin Hamburg gemeldet. Bitte sehr.
Herr Präsident! Herr Kollege Röhler, wenn wir hier über rechtsextreme Gewalt und über rechtsextreme Morde sprechen, die statistisch weit über 100 Fälle seit 1990 umfassen und in den Statistiken in
der Zivilgesellschaft und in der Presse sogar fast an die 200 Fälle grenzen, dann ist das nicht ideologisch, sondern eine Tatsache, die wir Politiker uns vor Augen halten müssen. Das müssen wir uns anschauen! Ganz ehrlich, ich bin da ein bisschen entsetzt.
Wenn Sie mir jetzt vorhalten, dass mein Antrag nicht gewinnbringend ist, dann hoffe ich gerade inständig, dass sich die Angehörigen der Opfer das nicht angesehen haben. Ganz ehrlich, ich bin da wirklich schockiert über die Art und Weise,
Ich sage Ihnen deutlich: Auch ich vertraue den Polizistinnen und den Polizisten, dass sie in bestem Wissen und mit bestem Gewissen zum Zeitpunkt der Ermittlungen die Einordnung vornehmen. Trotzdem müssen wir doch anerkennen, dass es Irrtümer gibt, bei denen später eine politische Motivation offensichtlich wird.
In den Antworten auf unsere Anfragen, die wir dazu gestellt haben, heißt es immer, dass es zu dem Zeitpunkt so war und nicht mehr korrigiert werden kann. Darin liegt doch der Fehler! Wir müssen flexibel genug sein - und da kommen wir ja offensichtlich zusammen -, wenn es Fehleinschätzungen und neue Erkenntnisse gab, eine Einstufung korrigieren zu können. Mehr fordern wir an dieser Stelle nicht.
Vor diesem Hintergrund hoffe ich doch, dass ich einige Missverständnisse hier ausräumen konnte und wir vielleicht doch noch zusammenkommen; denn zu der Frage der Kriterien habe ich ja die Absurditäten bereits aufgezeigt. Mich würde das freuen.
Frau Kollegin Hamburg, ich will das noch einmal deutlich machen. Sie tun so, und das habe ich eben gemeint, als hätten die niedersächsischen Polizeibeamten - oder wer am Ende auch immer die Tat einzuordnen hat - bisher fehlerhaft gearbeitet. Das schwingt so ein bisschen in Ihrem Antrag mit.
Das ist das, was bei Ihnen mitschwingt. Ich habe doch nur versucht, Ihnen deutlich zu machen, dass die Kriterien immer veränderbar sind. Jedes Kriterium ist veränderbar, immer und immer wieder können wir Kriterien verändern, um vielleicht die eine Tat hier noch hineinzubekommen oder die andere Tat da hineinzubekommen.
Das hat letztlich gar nichts damit zu tun, dass die Beamtinnen und Beamten die Fälle nach Aktenlage einordnen müssen. Es ist auch richtig, dass sie das so tun müssen.
Dabei wird es auch immer wieder zu Fehleinschätzungen kommen können. Die Frage, die sich stellt, ist, wann man so etwas tun muss.
Dazu werden wir sicherlich eine gute Anhörung im Innenausschuss durchführen. Die Experten und Vertreter werden sicherlich gute Antworten hierzu haben, auf die ich schon sehr gespannt bin. - In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen mit Ihnen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Vorgesehen ist die Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport. Wer möchte dem so folgen? Einige möchten dem so folgen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Naja, die Beteiligung an den Abstimmungen war schon besser; aber das ist auch nicht so entscheidend. Überwiesen ist der Antrag an den Ausschuss für Inneres und Sport.
Tagesordnungspunkt 26: Erste Beratung: Standortsuche ergebnisoffen durchführen - Geologiedatengesetz anpassen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/5639