Protokoll der Sitzung vom 30.06.2020

Auch hier waren sich die Fraktionen im Ältestenrat einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung

abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 18/6597neu zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Beschlussempfehlung ist einstimmig gefolgt worden.

Somit kommen wir zum

Tagesordnungspunkt 40: Verfassungsgerichtliches Verfahren - StGH 3/20 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/6827

Der Ausschuss empfiehlt wiederum, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch und lasse daher abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 18/6827 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Auch hier ist der Beschlussempfehlung einstimmig gefolgt worden.

Meine Damen und Herren, jetzt sind wir beim Tagesordnungspunkt 13. Wir springen also ein Stück zurück. Das, was wir eben abgearbeitet haben, war eigentlich für den morgigen Plenarabschnitt vorgesehen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit hamburgischer Gerichte für gerichtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung und dem Vollzug von Jugendarrest, Untersuchungshaft, Jugendstrafe und Freiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6070 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 18/6759 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/6853

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

In der Drucksache 18/6853 liegt Ihnen ein detaillierter schriftlicher Bericht der Ausschussberatungen vor.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Dann erteile ich dem Abgeordneten Dr. Marco Genthe das Wort zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Dr. Genthe!

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich verlese den Bericht über das Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand, der mir definitiv zu klein ausgedruckt wurde.

(Heiterkeit)

Gut, dass Sie die Brille dabei haben!

Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt dem Landtag in der Drucksache

18/6759, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig zustande. Zuvor hatte sich der mitberatende Unterausschuss „Justizvollzug und Straffälligenhilfe“ ebenfalls einstimmig für die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen.

Hintergrund des zugleich an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurfs ist, dass die Freie und Hansestadt Hamburg seit über 100 Jahren auf der Insel Hahnöfersand und damit auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen eine Justizvollzugsanstalt unterhält. Dazu müssen Hoheitsrechte des Landes Niedersachsen auf die Freie und Hansestadt Hamburg übertragen werden, d. h. die Freie und Hansestadt Hamburg bedarf einer Ermächtigung des Landes Niedersachsen, ihre Hoheitsgewalt auf dem Gebiet der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand in Niedersachsen auszuüben.

Dies gilt zum einen durch einen Staatsvertrag, der insoweit das hamburgische Justizvollzugsrecht für anwendbar erklärt und die hamburgischen Justizvollzugsbediensteten ermächtigt, hier Amtshand

lungen vorzunehmen. Zum anderen gibt es bereits einen weiteren Staatsvertrag, mit dem auf Grundlage des einschlägigen Bundesrechts die Zuständigkeit für bestimmte Entscheidungen auf dem Gebiet des Justizvollzuges hamburgischen Gerichten anstelle der sonst zuständigen niedersächsischen Gerichte zugewiesen wird. Dieser Staatsvertrag soll durch den vorliegenden Staatsvertrag abgelöst werden.

Gegenüber der bisherigen Rechtslage ist neu, dass weitere, inzwischen in Kraft getretene bundesrechtliche Regelungen einbezogen werden sollen und insgesamt nicht mehr nur statisch auf eine bestimmte Fassung des Bundesrechts, sondern dynamisch auf die jeweils geltenden Fassungen der jeweiligen Regelungen verwiesen werden soll.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat im federführenden Ausschuss darauf hingewiesen, dass hier Hoheitsrechte auf ein anderes Land und nicht auf eine gemeinsame Einrichtung mehrerer Länder übertragen werden sollen und dies verfassungsrechtlich nicht von vornherein unproblematisch sei. Vergleichen Sie hierzu Artikel 73 der Niedersächsischen Verfassung.

Im Fall der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand habe der Landtag in der Vergangenheit aber stets die Übertragung von Hoheitsrechten durch Staatsvertrag für ausreichend erachtet. Angesichts dieser Staatspraxis würden auch hier vom GBD keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken geltend gemacht.

Eine Aussprache ergab sich dazu in beiden Ausschüssen nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Genthe, für die Berichterstattung.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Einzelberatung des Gesetzentwurfs. Ich rufe auf:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Bevor wir zur Schlussabstimmung kommen, bitte ich darum, dass sich alle hinsetzen, weil man bei der Schlussabstimmung aufstehen soll.

Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen will, den bitte ich aufzustehen. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen. Ich danke Ihnen.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/3621 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/6763 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/6885

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

In der Drucksache 18/6885 liegt Ihnen ein detaillierter schriftlicher Bericht über die Ausschussberatungen vor.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Dann erteile ich dem Abgeordneten Sebastian Lechner das Wort für die Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter Lechner!

Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Genthe, ich probiere es mal mit diesem Gerät; damit kann man die Schriftgröße verändern.

(Sebastian Lechner [CDU] zeigt ein Tablet - Zurufe: Ausdrucken! - Ange- ber!)

Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/6763 einstimmig, den Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen anzunehmen. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen hat sich dieser Empfehlung einstimmig angeschlossen.

Der Ausschuss hat sich ergänzend zum Gesetzentwurf dafür entschieden, einen auf Anregung des Bundes der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure von den Regierungsfraktionen vorgelegten Änderungsvorschlag zu empfehlen, der die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure dazu befugt, die Ergebnisse von bestimmten Tätigkeiten in das Liegenschaftsregister zu übermitteln, um eine Schnittstellenoptimierung im Rahmen der Digitalisierung zu ermöglichen.

Einen weiteren Schwerpunkt der Beratung bildete die Erörterung der Frage, ob bei der Regelung der Bestellvoraussetzungen für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure die Vorgaben der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie zu beachten sind und dementsprechend das Niedersächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Anwendung finden muss.

Der Ausschuss ist im Ergebnis der Rechtsauffassung des Innenministeriums gefolgt, dass dies nicht der Fall ist, weil es sich bei der Amtstätigkeit um Ausübung öffentlicher Gewalt handelt.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf meinen ausführlichen schriftlichen Bericht.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Den hättest du ruhig vorle- sen können!)