Protokoll der Sitzung vom 30.06.2020

(Beifall bei der CDU und Zustimmung bei den GRÜNEN - Helge Limburg [GRÜNE]: Den hättest du ruhig vorle- sen können!)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lechner. Wir waren auf eine ausführlichere Berichterstattung eingestellt, aber der schriftliche Bericht ist ja allen zugegangen.

Somit kommen wir zur Abstimmung, und zwar zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

§§ 1 bis 12. - Hierzu liegen Änderungsempfehlungen des Ausschusses vor. Wer den Änderungsempfehlungen des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit ist das einstimmig angenommen.

§§ 13 und 14. - Unverändert.

§ 15. - Auch hierzu gibt es eine Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die sehe ich nicht.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der veränderten Fassung zustimmen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 15: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6527 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - Drs. 18/6834 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/6883

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Die Fraktionen waren sich im Ältestenrat einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Dann erteile ich der Abgeordneten Gudrun Pieper das Wort für die Berichterstattung. Bitte, Frau Pieper!

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/6834, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung erging mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD und in Abwesenheit der Vertreterin der FDP. Der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen schloss sich der Beschlussempfehlung einstimmig, bei Stimmenthaltung der AfD, an.

Schwerpunkt des im Mai direkt an die Ausschüsse überwiesenen Gesetzentwurfs ist die Anpassung der landesrechtlichen Regelungen an die auf Bundesebene erfolgte Verlängerung der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

Im Dezember 2019 ist der Fristablauf für diese Bundesbeteiligung um weitere zwei Jahre, also bis 2021, hinausgeschoben worden. Die Weiterleitung der Bundesmittel an die kommunalen Träger ist in dem zur Änderung anstehenden Ausführungsgesetz geregelt. Um diese auch über das Jahr 2019 hinaus zu gewährleisten, soll eine entsprechende Anpassung des Landesgesetzes vorgenommen werden.

Daneben sollen weitere, eher redaktionelle Angleichungen an das Bundesgesetz erfolgen.

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf im federführenden Ausschuss eingebracht und erläutert. Der Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Eine Aussprache zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen erfolgte nicht. Die Inhalte des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung waren insgesamt unstreitig.

Zu den Einzelheiten der vom Ausschuss unterbreiteten Änderungsempfehlungen möchte ich hier nicht näher ausführen, weil es sich dabei eher um redaktionelle und rechtstechnische Details handelt. Insoweit verweise ich auf den Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Johanne Modder [SPD]: Sehr gut!)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Pieper.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist dies mehrheitlich angenommen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem geänderten Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der AfDFraktion ist das Gesetz mehrheitlich so beschlossen. Ich danke Ihnen.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 16: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufnahmegesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/6162 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 18/6835 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/6850

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Dann erteile ich dem Abgeordneten Deniz Kurku das Wort.

(Deniz Kurku [SPD] befindet sich nicht im Plenarsaal)

- Ist jemand anders aus der SPD-Fraktion in der Lage, die Berichterstattung vorzunehmen?

(Wiard Siebels [SPD]: Dann wird das schriftlich gemacht!)

- Ich wollte gerade sagen: Der Bericht liegt uns allen vor. Der Gesetzentwurf ist bekannt. Die Beschlussempfehlung ist bekannt. Der schriftliche Bericht liegt vor. Von daher denke ich - - -

(Deniz Kurku [SPD] begibt sich zum Redepult)

- Herr Abgeordneter Kurku möchte doch noch kurz das Wort ergreifen. Bitte schön, Sie haben das Wort für die Berichterstattung!

Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Entschuldigung!

Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/6835, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen sämtlicher Ausschussmitglieder zustande.

Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einem Vertreter des Ministeriums für Inneres und Sport eingebracht. Lassen Sie mich den Inhalt des Gesetzentwurfs kurz zusammenfassen:

Der Gesetzentwurf dient dazu, das Aufnahmegesetz an die neu geregelten sachlichen Zuständigkeiten der örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Leistungsbereich des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs anzupassen. Zudem enthält der Gesetzentwurf redaktionelle Änderungen und Ergänzungen des Aufnahmegesetzes.

Meine Damen und Herren, der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf die kommunalen Spitzenverbände schriftlich angehört. Diese haben keine Bedenken geäußert.

Im Ausschuss fand der Gesetzentwurf einhellige Zustimmung.

Zu den weiteren Einzelheiten der vom Ausschuss empfohlenen Änderungen verweise ich auf den schriftlichen Bericht in der Drucksache 18/6850 und bitte Sie nun im Namen des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

In diesem Sinne: Vielen Dank und danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD sowie Zustim- mung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kurku.

Wir kommen auch hier zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.