Protokoll der Sitzung vom 30.06.2020

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Somit kommen wir zur Schlussabstimmung durch Aufstehen. Wer dem Gesetzentwurf in der veränderten Form zustimmen möchte, den bitte ich, kurz aufzustehen. - Ich danke Ihnen für die einstimmige Beschlussfassung über diesen Gesetzentwurf.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 17: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Körperschaften - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU - Drs. 18/6342 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/6837 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/6851

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. - Ich höre und sehe auch hier keinen Widerspruch.

Dann erteile ich dem Abgeordneten Karl-Heinz Bley das Wort für die Berichterstattung. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/6837, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustande. Im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen haben auch die Grünen der Beschlussempfehlung zugestimmt.

Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss eingebracht und erläutert. Lassen Sie mich das kurz erklären und zusammenfassen:

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der europäischen Verhältnismäßigkeits-Richtlinie aus dem Jahr 2018, und zwar für den Bereich der Berufsreglementierung durch die Kammern. Für die Verhältnismäßigkeitsprüfung bei berufsreglementierenden Landesgesetzen plant die Landesregierung, die Richtlinienvorgaben in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien umzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht eine zweigeteilte Verhältnismäßigkeitsprüfung vor.

Zum einen verpflichtet er die Kammern, bei Erlass oder Änderung von berufsreglementierendem Satzungsrecht die Anforderungen aus der Verhältnismäßigkeits-Richtlinie einzuhalten. Zum anderen soll dies durch die jeweilige Kammeraufsicht sichergestellt werden. Die Umsetzungsfrist für die Richtlinie endet am 30. Juli 2020.

Die empfohlenen Änderungen des federführenden Ausschusses dienen im Wesentlichen zur Präzisierung der Regelungen. Dabei wird auch den Stellungnahmen der betroffenen Kammern aus der schriftlichen Anhörung Rechnung getragen. Das gilt etwa für den empfohlenen Begriff „Satzungsregelungen“. Damit wird verdeutlicht, dass die Kammern nicht jede ihrer Satzungen vollständig nach den Vorgaben der Verhältnismäßigkeits-Richtlinie prüfen müssen. Im Einklang mit der Richtlinie und im Sinne einer 1:1-Umsetzung müssen nur einzelne berufsreglementierende Satzungsregelungen überprüft werden.

Zu den weiteren Einzelheiten der vom Ausschuss empfohlenen Änderungen verweise ich auf den schriftlichen Bericht in der Drucksache 18/6851.

Im Namen des federführenden Ausschusses bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD sowie Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bley, für Ihre Berichterstattung.

Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1 bis 5. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war einstimmig.

Artikel 6. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das war auch einstimmig.

Somit kommen wir zur Schlussabstimmung durch Aufstehen. Wer dem Gesetzentwurf in der vorgelegten geänderten Form zustimmen möchte, den bitte ich aufzustehen. - Gegenstimmen? - Enthal

tungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig in geänderter Form beschlossen.

Somit rufe ich den letzten Tagesordnungspunkt für heute auf

Tagesordnungspunkt 18: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Niedersächsischen Versicherungsaufsichtsgesetzes und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 18/3623 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung - Drs. 18/6838 - Schriftlicher Bericht - Drs. 18/6879

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Auch hier waren sich im Ältestenrat alle Fraktionen einig, auf eine allgemeine Aussprache zu verzichten und stattdessen eine ergänzende mündliche Berichterstattung vorzusehen. - Ich höre und sehe keinen Widerspruch.

Dann erteile ich dem Abgeordneten Frank Henning das Wort für die Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter Henning!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung empfiehlt Ihnen in der Drucksache 18/6838, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen jeweils einstimmig zustande.

Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums in seinen Grundzügen vorgestellt. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände wurde schriftlich angehört und hat keine Bedenken gegen den Gesetzentwurf erhoben.

Gegenstand des Gesetzentwurfs ist zum einen die Neufassung des Niedersächsischen Versicherungsaufsichtsgesetzes. Anlass dafür ist eine Novellierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes des

Bundes im Jahr 2016. Diese Änderung macht es erforderlich, die Verweisungen im Landesgesetz redaktionell an die Vorschriften im Bundesgesetz anzupassen. Die Versicherungsaufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke soll künftig eigenständig im Landesgesetz geregelt werden, sodass insoweit auf Verweisungen auf das Bundesrecht weitgehend verzichtet werden kann. Wesentliche inhaltliche Änderungen gegenüber der geltenden Fassung des Niedersächsischen Versicherungsaufsichtsgesetzes enthält der Gesetzentwurf nicht.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Versorgung der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten vor. Die Ehrenamtlichkeit der Tätigkeit im Vorstand des Steuerberaterversorgungswerkes soll auf gesetzlicher Ebene geregelt werden. Anlass für die Änderung ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuerbefreiung von Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten. Entsprechende Regelungen sind für andere berufsständische Versorgungseinrichtungen im Landesrecht bereits getroffen worden, z. B. für das Rechtsanwaltsversorgungswerk. Die Fraktionen von SPD und CDU haben hierzu einen Änderungsvorschlag eingebracht, der ergänzende Regelungen für die Aufwandsentschädigung und der Reisekostenvergütung für die Vorstandsmitglieder des Steuerberaterversorgungswerks vorsieht.

Der Gesetzentwurf und die Änderungsvorschläge waren in den Ausschüssen zwischen den Fraktionen völlig unstreitig. Die gleichwohl empfohlenen Änderungen sind vor allem regelungstechnischer Art. Wesentliche inhaltliche Änderungen gegenüber den Regelungszielen des Gesetzentwurfs sind damit nicht verbunden.

Wegen der Einzelheiten der vom Ausschuss empfohlenen Änderungen des Gesetzentwurfs verweise ich schließlich auf den schriftlichen Bericht in der Drucksache 18/6879 und bitte Sie im Namen des federführenden Ausschusses, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henning.

Somit kommen wir auch hier zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde einstimmig gefolgt.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde einstimmig gefolgt.

Artikel 3. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Der Änderungsempfehlung des Ausschusses wurde einstimmig gefolgt.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Somit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. - Gegenstimmen? - Ich stelle fest, das Gesetz wurde einstimmig beschlossen.

Vielen Dank, Ihnen allen, was den kleinen Marathon der Gesetzesberatungen angeht.

Wir haben die Tagesordnung für heute und einen Teil der morgigen Tagesordnung abgearbeitet. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend. Wir sehen uns morgen früh, um 9 Uhr, wieder hier.

Schluss der Sitzung: 18.07 Uhr.