Daher darf ich mich erst einmal bei allen Kollegen - Kollegen sind es in dem Fall - herzlich für die Zusammenarbeit bedanken. Auch wenn es zwischendurch etwas zäh war, will ich mich hier auf die Würdigung des Ergebnisses konzentrieren. Mit dem Ergebnis, das jetzt auf dem Tisch liegt, sind wir zufrieden.
Bei der Gelegenheit darf ich noch auf den Änderungsantrag eingehen. Es ist so, dass wir das Fragerecht in Analogie zur Dringlichen Anfrage bei den Fraktionen aufgehängt haben. Die Fraktionen haben viermal die Möglichkeit, eine Frage an den Ministerpräsidenten zu stellen. Das Ganze soll in einer Zeit von bis zu 90 Minuten stattfinden. Damit wir nicht in eine „Dauerschleife“ geraten, wie wir das hier im Haus schon bei den Mündlichen Anfragen erlebt haben, haben sich die Fraktionen darauf verständigt, dass zunächst einmal die Oppositionsfraktionen von dem Fragerecht Gebrauch machen. Wie gesagt: Mit dem Ergebnis können wir gut leben.
Unsere Motivation bleibt, wie sie damals war: Wir sind der Überzeugung, der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik. Insofern muss er hier im Haus seine Politik erklären und Rede und Antwort stehen. Wir begreifen dieses neue zusätzliche Instrument in der Geschäftsordnung als Stärkung des Parlamentarismus.
Danke schön, Herr Kollege Grascha. - Als nächster Redner hat sich für die SPD-Fraktion der Kollege Wiard Siebels zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Grascha hat mir schon vieles vorweggenommen. In der Tat ist es so, dass es im September vergangenen Jahres einen Antrag dazu gab, der in der Aussprache hier allgemein auf
Zustimmung gestoßen ist. Es gibt ein breites Interesse des Parlamentes, auch den Regierungschef direkt befragen zu können.
Wir haben im Werdegang, wie man sagen darf, erstens festgestellt, dass die Einführung einer solchen Regelung in eine Geschäftsordnungsgesamtsystematik rechtlich manchmal gar nicht so einfach ist. Zweitens gehört zur Vollständigkeit dazu zu sagen: Es ist nicht ganz uninteressant, politisch einen Ausgleich zwischen den Interessen von Regierungskoalition bzw. -fraktionen und Oppositionsfraktionen zu finden. Ich glaube aber, dass uns das gelungen ist.
Weiter darf ich darauf hinweisen, dass wir uns auch in anderen Ländern wie Rheinland-Pfalz oder im Bundestag angesehen haben, wie sie das machen. Es ist jedoch sehr schwierig, zu einem Vergleich zu kommen, weil sich die Regelungen an irgendeiner Stelle so wesentlich unterscheiden, dass es am Ende fast immer geheißen hätte, Äpfel mit Birnen zu vergleichen.
Deswegen haben wir eine, wie ich meine, relativ eigenständige Regelung in Niedersachsen eingeführt. Sie funktioniert so, dass wir sie als Ersatz für die Fragestunde sehen. Herr Grascha, Sie haben gesagt, für die Dringliche Anfrage, aber im Zweifel auch für beides als Ersatz.
- Genau, aber wir machen sie als Ersatz für die Fragestunde im jeweiligen Plenarabschnitt. Die Fragestunde wird dann wegfallen.
Es wird dergestalt ablaufen, dass jede Fraktion vier Fragen stellen kann und ein Zeitrahmen von 90 Minuten zur Verfügung stehen wird. Genauso wie Herr Grascha es gesagt hat, wird es einen Turnus geben, bei dem das Fragerecht wechselt, damit nicht nur die Koalitionsfraktionen immer möglichst positive Fragen stellen oder nicht nur die Oppositionsfraktionen fragen. Es gibt einen Turnus, wie wir ihn auch für die Fragestunden haben, der im Ältestenrat festgelegt werden wird. Meines Erachtens ist das eine ganz sinnvolle und ausgewogene neue Regelung.
In der Tat ist die Einigung etwas kurzfristig gewesen. Ich glaube aber, dass sie jedenfalls noch rechtzeitig ist, weil vorgesehen ist, diese MPFragestunde zweimal im Jahr stattfinden zu lassen, nämlich immer im Januar und im ersten Plenarabschnitt nach der Sommerpause. Das würde bedeuten, dass wir im nächsten Plenarabschnitt, also im September, eine solche Premiere hätten.
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass aufgrund dessen, dass die Regelung neu ist, zwischen den Fraktionen vereinbart ist, die Regelung nach einem Jahr ehrlich zu evaluieren und zu fragen: Funktioniert das vom Zeitrahmen her? Funktioniert das vom Ablauf her? Ist das so gangbar, wie wir das jetzt konstruiert haben? Wenn nicht, müsste man gegebenenfalls zu Veränderungen kommen.
Ich bin im Moment einigermaßen stolz, dass wir das jetzt hingekriegt haben, und freue mich auf das September-Plenum. Ich freue mich darauf, viele spannende Frage an den Ministerpräsidenten zu hören und natürlich noch wesentlich bessere Antworten.
Mein besonderer Dank gilt dem stellvertretenden PGF der CDU-Fraktion. In dieser Funktion fungiert nämlich heute Herr Toepffer, weil Herr Nacke krankheitsbedingt heute nicht an der Plenarsitzung teilnehmen kann. Dirk Toepffer hat einen richtig guten Job gemacht. Ich hoffe aber, dass mir Jens Nacke dieses Lob nicht übel nehmen wird.
Danke schön, Herr Siebels. - Wir kommen zum Beitrag der AfD-Fraktion vom Abgeordneten Klaus Wichmann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Wir werden diesem Antrag zustimmen. Lassen Sie mich trotzdem ein, zwei Anmerkungen zu diesem neuen § 47a machen.
Dort heißt es, wie wir gerade schon gehört haben: Die Befragung des Ministerpräsidenten tritt an die Stelle der Mündlichen Kleinen Anfrage. - Was heißt das? Das ist mir ein bisschen zu unscharf. Fällt dann die Mündliche Kleine Anfrage aus? Wir wissen doch, dass das bisher nach dem RevolverPrinzip funktioniert hat, und es fair wäre, wenn die Mündliche Kleine Anfrage ein Plenum nach hinten verschoben würde. Das ist hier nicht geregelt. Das finde ich unnötigerweise unscharf. Wenn vier PGF zusammensitzen, hätte ich mir gewünscht, dass das ein bisschen schärfer gefasst wird, Herr Siebels.
Ein weiterer Punkt ist ebenfalls unnötig unscharf: Nach der vorgeschlagenen Regelung stellt eine Fraktion erst alle vier Fragen - darauf könnte man zumindest kommen, wenn man das liest -, und
danach antwortet der Ministerpräsident, und zwar drei Minuten pro Frage maximal. Wenn Sie wirklich erst alle vier Fragen stellen lassen wollen, wie wollen Sie dann sicherstellen, dass der Ministerpräsident wirklich drei Minuten zur Beantwortung jeder Frage aufwendet? Soll da jemand mit der Stoppuhr stehen? Das ist unpraktisch.
Da hilft auch nicht der Verweis auf § 47 Abs. 3; denn der regelt nur die Frage einer Anfrage und nicht von mehreren. - Ich will ja nur auf hohem Niveau ein bisschen meckern und möchte anregen, dass das beim nächsten Mal vielleicht ein kleines Quäntchen präziser gelingt.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich danke für die kurzfristige Einigung, die zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern erfolgt ist.
dent*innen-Befragung - mit Sternchen; es soll ja auch für die Zukunft gelten - werten wir das Parlament auf. Es ist wichtig, das zu evaluieren. Wir haben ja in der Haushaltsdebatte erlebt, dass der Ministerpräsident bislang nicht so redefreudig ist, auch wenn es um große Haushalte geht. Daher ist es gut, dass er nicht nur vor den Medien Rede und Antwort steht, sondern auch vor den demokratisch gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentariern.
Daher glaube ich, dass es eine Stärkung des Parlamentarismus und der Demokratie ist, wenn wir dieses Instrument gemeinsam einführen. Wir werden es evaluieren und schauen, wie es ist.
Ich glaube, der Ministerpräsident freut sich darauf, dass er auch von uns wieder positive und negative Fragen kriegt, Herr Siebels hat ja nur positive Fragen angekündigt. Wir werden das wie immer differenziert machen.
Danke schön, Herr Kollege Meyer. - Um die Redefreude des Ministerpräsidenten unter Beweis zu stellen, hat er sich gleich zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte eigentlich nur sagen, dass ich mich auf die Gelegenheit freue, dem Plenum die kluge Politik der Niedersächsischen Landesregierung in Zukunft noch näher bringen zu können.
Ich habe mich gefreut, dass das als Stärkung des Parlamentarismus vorgesehen ist; das entlastet mich nämlich ein Stück weit. Nachdem ich vier Regierungserklärungen hintereinander abgehalten habe, bin ich gelegentlich aus den Reihen der Opposition dafür kritisiert worden. Jetzt habe ich es in einem Plenum nicht getan, prompt habe ich es schon wieder falsch gemacht. Sie werden verstehen: Es ist nicht leicht, es Ihnen recht zu machen.
Das, worauf man sich jetzt verständigt hat und wozu ich persönlich auch wirklich gerne Ja sage - auch nachher in der Abstimmung -, ist im Vergleich zu anderen Regelungen, nennen wir es mal so, sportlich, und zwar unter zwei Gesichtspunkten.
Erstens: Der Ministerpräsident weiß anders als die Minister vorher nicht, in welche Richtung die Fragen gehen. Es kann alles sein.
Zweitens kann es sowohl auf einer sehr hohen Flughöhe als auch auf einer sehr niedrigen Flughöhe sein.
Ich möchte mich redlich bemühen, unter diesen Voraussetzungen dem Plenum gute Antworten zu geben. Ich möchte nur an einer Stelle um Verständnis bitten, und das sage ich lieber einmal ganz am Anfang, als dass ich es hinterher immer wieder sagen muss: Ein Ministerpräsident ist ein Generalist. Das heißt: Je tiefer man ins Detail geht, desto häufiger ist er darauf angewiesen, dass es andere Menschen gibt, die es klüger wissen als er selber.
Das bedeutet: Je mehr Fragen in Zukunft ins Detail gehen werden, desto größer ist das Risiko, dass anschließend sowohl die Fragesteller als auch der Antwortgeber frustriert sind. Denn weder ist es für die Fragesteller schön zu hören, man müsse sich erst mal informieren und antworte gerne im Nachhinein, noch ist es schön, so etwas zu sagen.
Das wollte ich einschränkend gesagt haben, verbunden mit der herzlichen Bitte, dass wir alle die unbestrittene Chance, die mit diesem neuen Instrument verbunden ist, auch fröhlich nach der Sommerpause nutzen.