Also geben Sie uns doch, bitte, diese vier Wochen Zeit! Sie vertun sich nichts damit. Das Gesetz tritt geräuschlos, mit einem einstimmigen Beschluss in Kraft, wenn Sie uns die Möglichkeit geben, hier noch einmal gemeinsam miteinander zu sprechen. Das kann doch jetzt wirklich nicht das große Problem sein.
- Meine Damen und Herren, wenn ich das richtig interpretiere, liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann können wir diese zweite Beratung beenden.
Ich komme sowohl auf den Antrag des Kollegen Bode als auch auf den Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Limburg, der sich auf § 32 - Abschluss der zweiten Beratung - unserer Geschäftsordnung bezieht, zurück.
„Am Ende der zweiten Beratung kann der Landtag den Gesetzentwurf wieder an einen Ausschuss überweisen.“
Wer diesem Antrag auf nochmalige Ausschussüberweisung folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen.
- Ja, das mag von da unten so aussehen. Von hier oben kann ich das jetzt noch nicht sagen, aber vielleicht gleich.
Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? - Enthaltungen? - Sehe ich nicht. Herr Kollege Limburg, das ist alles eine Frage der Perspektive. Ihr Antrag ist abgelehnt worden.
Dann wurde - letztendlich als Vorratsantrag - ein Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt. Das bezieht sich auf § 84 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Ich verlese ihn kurz:
wenn es zehn Mitglieder des Landtages bis zum Beginn der Abstimmung verlangen. Eine namentliche Abstimmung ist nur über den Beratungsgegenstand selbst und über Änderungs- und Entschließungsanträge dazu zulässig.“
Meine Damen und Herren, es ist also eine namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 18/7872 beantragt worden. Diesem Antrag ist zu entsprechen, wenn es zehn Mitglieder des Landtages verlangen. Ich bitte daher diejenigen um ein Handzeichen, die für die namentliche Abstimmung sind. - Sieht aus wie elf - ah, Herr Meyer ist auch noch da: zwölf. Auf jeden Fall ausreichend.
- Frau Kollegin Hamburg, wenn Sie nun eine namentliche Abstimmung haben wollen, dann würde ich den Weg dazu jetzt auch beschreiten, aber nur, wenn Sie mir auch so weit folgen können und vor allen Dingen wollen. - Das ist sehr nett von Ihnen.
Ich weise darauf hin, dass wir jetzt schon in der Einzelberatung sind, weil der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier zu Artikel 1 gestellt ist.
Meine Damen und Herren, mit elf Stimmen ist die notwendige Unterstützung gegeben. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung.
Das Verfahren für die namentliche Abstimmung ist in § 84 Abs. 2 und 4 der Geschäftsordnung geregelt. Danach ruft ein Mitglied des Sitzungsvorstandes alle Mitglieder des Landtages in alphabetischer Reihenfolge mit ihrem Namen auf. Die Aufgerufenen geben ihre Stimme durch den Zuruf „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ab.
- Das ist jetzt wichtig. Wenn ich noch mal um Aufmerksamkeit bitten dürfte! Hinterher wissen Sie wieder nicht, was mit „Ja“ und „Nein“ gemeint ist. Das will ich Ihnen jetzt erklären.
Also: Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen möchte, ruft „Ja“, wer dagegen ist, „Nein“, und wer sich der Stimme enthalten möchte, „Enthaltung“. Ich hoffe, das ist deutlich rübergekommen. Und jetzt bitte ich darum - das klappt ja bei der allgemeinen Unruhe sonst auch -, so laut abzustimmen, dass es vom Sitzungsvorstand gut zu verstehen ist.
Im Stenografischen Bericht wird vermerkt, wie jedes Mitglied des Landtags abgestimmt hat. Wir beginnen nun mit der namentlichen Abstimmung. - Bitte schön, Frau Kollegin!
(Schriftführerin Hillgriet Eilers verliest die Namen der Abgeordneten. Die Abstimmung verläuft wie folgt: Thomas Adasch (CDU) Nein