Protokoll der Sitzung vom 23.10.2008

Vielen Dank, Frau Ministerin. Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der Beratungen.

Ich lasse abstimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Drucksache 14/7692, den Antrag Drucksache 14/6948 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, möge bitte die Hand heben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen?- Damit ist diese Empfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Abwesenheit des Abgeordneten Sagel angenommen. Der Antrag Drucksache 14/6948 ist abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Ich darf an dieser Stelle – bevor ich den Tagesordnungspunkt 15 und damit den letzten Tagesordnungspunkt des heutigen Tages aufrufe – darauf hinweisen, dass es hier im Plenarsaal nicht üblich ist, dauerhaft mit dem Handy zu telefonieren. Ich darf deswegen bitten, wenn das Telefonieren erforderlich ist, doch bitte den Raum zu verlassen.

Ich rufe damit auf:

15 Sechstes Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes (6. ÄndG-WBFG)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/7497

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Wittke das Wort. Bitte schön, Herr Minister

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem sechsten Änderungsgesetz zum Wohnungsbauförderungsgesetz wollen wir das Wohnungsbauförderungsrecht in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln.

Neben einigen erforderlichen redaktionellen Anpassungen soll die Obergrenze für die bereits jetzt vorgesehene jährliche Abführung von Mitteln aus den Jahresüberschüssen der Wohnungsbauförderungsanstalt an den Landeshaushalt entfallen. Außerdem wird die Möglichkeit der Abführung um ein Jahr – also bis zum Haushaltsjahr 2012 – verlängert.

Jetzt zum zentralen Ziel dieser Änderungen: Wir wollen den sprichwörtlichen Weg freimachen für eine gezielte Nutzung der Erträge. Das heißt, die Erträge aus der Wohnungsbauförderung sollen im Sinne der Wohnungspolitik dort eingesetzt werden, wo sie tatsächlich am dringendsten gebraucht werden.

Wir alle wissen, dass der demografische Wandel vor allem auf den Wohnungsmärkten seine Spuren hinterlassen wird. Das stellt uns besonders in den stagnierenden und schrumpfenden Regionen Nordrhein-Westfalens vor neue Herausforderungen, denen wir mit ressortübergreifenden integrierten Konzepten der Stadtentwicklung begegnen wollen und müssen.

Die klassischen Instrumente der sozialen Wohnraumförderung sind an ihre Grenzen gestoßen. Von daher bin ich froh, dass wir auch mithilfe der WfaErträge in den kommenden Jahren weiterhin ausreichend Mittel für wichtige Förderprojekte der integrierten Stadtentwicklung bereitstellen können – so wie es im Übrigen auch die Gemeinden und Städte wollen, und wie es nicht zuletzt auch die Verbände der Wohnungswirtschaft immer wieder – wie ich finde, zu Recht – einfordern.

Diese Investitionen in die Wohn- und Stadtquartiere sind in den kommenden Jahren sinnvoller als ein zusätzliches massives Anwachsen des Wohnungsbauvermögens. Deshalb ist es konsequent, die Erträge nicht dem Vermögen zuzuführen, sondern sie vollständig in den Landeshaushalt abzuführen. Wir folgen hier einem nachvollziehbaren Prinzip: Die Mittel werden dort eingesetzt, wo sie am dringendsten benötigt werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD die Frau Kollegin Walsken das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, es wird Sie sicherlich nicht erstaunen, dass ich mit Ihren Ausführungen so gar nicht einverstanden bin,

(Minister Oliver Wittke: Das habe ich auch nicht bezweckt!)

und zwar deshalb nicht, weil mit dieser sechsten Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes im dritten Jahr in Folge deutlich wird, dass der soziale Wohnungsbau in der Politik der Landesregierung keinen Stellenwert hat.

Weil das so ist, meine Damen und Herren, lohnt sich in diesem Zusammenhang noch einmal der Blick auf das, was 2005 war, und auf das, was sich mittlerweile unter dieser Landesregierung entwickelt hat. Das kann man sehen, wenn man sich die Wohnungsbauförderprogramme anschaut. Es zeigt sich, dass diese Programme um fast 15 % zusammengeschrumpft sind. Wir sind 2005 noch unter RotGrün mit 980 Millionen € für den sozialen Wohnungsbau gestartet. Mittlerweile sind wir bei 840 Millionen €. Das zeigt, dass der Stellenwert des sozialen Wohnungsbaus unter Ihrer Führung, Herr Wittke, deutlich gesunken ist.

Das Problem ist nicht nur, dass der Wohnungsbau hier keine große Rolle spielt, sondern es zeigt sich auch, dass das Landeswohnungsbauvermögen mittlerweile zum Sparstrumpf für Ihre Einsparungen im Einzelplan 14 wird. Es ist sicherlich noch zu ertragen, dass man in das Wohnungsbauvermögen eingreift. Aber es ist nicht mehr zu ertragen, dass man diese Mittel nutzt, um die Einsparvorgaben des Finanzministers für den Einzelplan 14 ausschließlich im Wohnungsbau zu realisieren.

(Beifall von der SPD)

Herr Minister, das ist unser Vorwurf: Sozialmieter spielen in Ihrem Bewusstsein keine Rolle.

(Beifall von der SPD)

Sozialer Wohnungsbau ist für Sie unwichtig. Deshalb werfen wir Ihnen vor, dass Sie systematisch, seitdem Sie im Amt sind, das Landeswohnungsbauvermögen Jahr für Jahr schmälern, und zwar erst um 34 Millionen € in 2006, dann um 47 Millionen € und jetzt sind wir bei 107 Millionen € bzw. bei etwa 100 Millionen € im kommenden Jahr.

Die Situation ist inzwischen so gravierend, dass die Auswirkungen dieser Einsparpotenziale gegenüber den Sozialmietern nicht mehr zu verantworten sind. Fördermöglichkeiten werden eingeschränkt. Die

Wohnungsbauprogramme werden immer nur noch so gestrickt, dass genug Überschüsse bleiben, damit die Sparpotenziale in den Landeshaushalt fließen können. Notwendige Maßnahmen, die sich aus dem demografischen Wandel ergeben, werden nicht umgesetzt. Die Stichworte hier sind „Soziale Stadt“, Stadtumbau, aber auch energetische Sanierung im Gebäudebestand. Aus unserer Sicht könnte man gerade in der momentanen Zeit im sozialen Wohnungsbau sehr viel mehr machen.

(Beifall von der SPD)

Meine Damen und Herren, daneben muss man sehen, dass dieses Landeswohnungsbauvermögen Anfang der 90er-Jahre von diesem Hohen Hause als Sondervermögen auf die Wohnungsbauförderungsanstalt übertragen worden ist, und zwar als ein Vermögen, das sich aus den Überschüssen immer wieder neu und frisch speisen sollte, ein revolvierender Fonds, angespart übrigens von den Sozialmietern im Land Nordrhein-Westfalen. Jetzt zeigt sich, dass das Abschöpfen der Überschüsse diesen revolvierenden Fonds auf Dauer austrocknen wird. Der Inflationsausgleich wird nicht vorgenommen. Damit ist klar, dass das Vermögen Jahr für Jahr weiter verzehrt wird.

Meine Damen und Herren, ich halte das für einen ordnungspolitischen, einen fachpolitischen Einschnitt in den sozialen Wohnungsbau, der uns noch über viele Jahre seine negativen Auswirkungen bescheren wird.

Ich sage ganz deutlich: Wir werden diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Wir werden nicht zulassen, dass das Wohnungsbauvermögen und damit der soziale Wohnungsbau zum Steinbruch für die Haushaltssanierung werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Walsken. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Bernd Schulte das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus den Worten der Vorrednerin klang noch einmal unverhohlen die Trauer über die Tatsache hervor, dass es ihr nicht gelungen ist, in der letzten Legislaturperiode in den Vorstand der Wohnungsbauförderungsanstalt einzusteigen.

(Gisela Walsken [SPD]: Das hätte ich erst einmal wollen müssen!)

Das ist bedauerlich, aber ich glaube, für die Entwicklung der Bank war es von Herrn Steinbrück eine gute Entscheidung.

(Beifall von der CDU – Zurufe von Gisela Walsken und Karl Schultheis [SPD])

Meine Damen und Herren, es ist ja mittlerweile verpönt, in diesem Hause einige Dinge so zu nennen, wie sie sind. Ich sage deshalb: Das, was Frau Walsken gesagt hat, ist nicht die objektive Wahrheit. Ich hoffe, dass ich mir dafür keine Rüge einfangen werde. Die Behauptung, dass der soziale Wohnungsbau bei der Landesregierung einen Stellenwert von null habe, ist falsch. Der Bund ist durch die Föderalismusreform aus der sozialen Wohnraumförderung ausgestiegen. Es gibt eine Gleitphase. Ich stelle fest: Nordrhein-Westfalen nimmt in der Bundesrepublik, was die soziale Wohnraumförderung betrifft, einen Spitzenplatz ein,

(Zuruf von der SPD: Noch!)

der bis auf den Platz 2 bei Weitem von keinem anderen Bundesland eingeholt werden kann.

(Beifall von der CDU)

Das ist die Tatsache. Wir haben in NordrheinWestfalen ein Wohnungsbauvermögen, mit dem es uns möglich ist, sowohl den demografischen Wandel als auch den Klimawandel positiv zu beeinflussen. Wir können da gegensteuern, wo es möglich ist. Wir können durch intelligenten Mitteleinsatz den großen Herausforderungen der heutigen Zeit, nämlich demografischem Wandel und Klimawandel, gerecht werden. Wir tun das ganz gezielt. Im Bereich der Wohnraumgesetzgebung haben wir überflüssigen bürokratischen Ballast abgebaut, den Sie in den Jahren Ihrer Regierungszeit aufgebaut haben. Dadurch ist es möglich geworden, sehr schnell und flexibel in den einzelnen Märkten und Teilmärkten Nordrhein-Westfalens zu wirken.

Wir stellen fest, dass ein großes Problem der Wohnraumförderung die Tatsache ist, dass private Investoren in diesem Bereich nicht ein lohnendes Feld sehen. Soziale Wohnraumförderung des Landes setzt auch immer voraus, dass private Investoren bereit sind, ihre Mittel in dieses Tätigkeitsfeld zu investieren, um Objekte sowohl zu planen und durchzuführen als auch zur Nutzung zu bringen. Die Rahmenbedingungen, die sowohl auf Bundesebene als auch gesamtwirtschaftlich da sind, lassen dieses Feld nicht interessant erscheinen. Aber das hat mit den Rahmenbedingungen in der Wohnraumförderung insgesamt nichts zu tun.

Wir können des Weiteren feststellen, dass das auch kein Sparstrumpf ist. In den letzten Jahren – das bitte ich Sie, zur Kenntnis zu nehmen – ist kein einziger Antrag einer Bewilligungsbehörde auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte abgelehnt worden. Jeder Antrag ist zum Zuge gekommen. Auch in den nächsten Jahren wird das Programm einen Umfang haben, der ausreicht, um allen Anträgen gerecht zu werden und den Bedürfnissen in den verschiedenen Regionen des Landes wirksam begegnen zu können.

Der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, ist aus Gründen der mittelfristigen Finanzplanung des Lan

des notwendig. Er beinhaltet, dass für die Jahre 2009 bis 2012 jährlich bis zu maximal 80 Millionen € aus dem Landeswohnungsbauvermögen zugunsten des Landeshaushaltes abgeschöpft werden können. Sie können davon ausgehen und wir gehen auch davon aus, dass der positive Zinssaldo des Wohnungsbauvermögens dadurch nicht beeinträchtigt wird. In § 18 des Wohnungsbauförderungsgesetzes haben wir ein Sicherungsinstrument, das gewährleistet, dass die Zuführung an den Landeshaushalt niedriger ist, wenn der positive Zinssaldo das nicht erlaubt.

Ich stelle fest: Wir haben auch in den nächsten Jahren die Möglichkeit, durch ein wirksames Wohnraumförderungsprogramm allen Anträgen aus den verschiedensten Regionen des Landes gerecht zu werden. Darüber hinaus haben wir Bedürfnisse im Landeshaushalt im Bereich der Infrastrukturpolitik, die auch durch die Entnahmen aus dem Wohnungsbauvermögen befriedigt werden können. Außerdem werden wir durch diese Vorgehensweise bis 2012 die Substanz des Wohnungsbauvermögens in keiner Weise beeinträchtigen. Ihre Kassandrarufe gehen ins Leere. Ich bitte Sie um Zustimmung. Wir werden im Ausschuss eine positive Diskussion führen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulte. – Als nächster Redner folgt für die Fraktion der FDP der Kollege Dr. Orth. Bitte schön, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann nahtlos an das anschließen, was mein Vorredner gesagt hat. Man muss die Realität sehen, dass Anträge für Wfa-Mittel nicht in der Größenordnung eingehen, in der Mittel bereitstehen. Man muss sich dann überlegen, was man mit dem Geld sinnvoll anderes machen kann, als es jahrelang auf Etatpositionen zu lassen, wo es keiner braucht.

Auch an dieser Stelle sollte man Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit walten lassen. Als Parlamentarier sollten wir uns Gedanken darüber machen, was man mit dem Geld Sinnvolles unternehmen kann. Da wir den Städtebau gerade in Gegenden, in denen es soziale Probleme gibt, stärker fördern wollen, können wir viel tun. Ich glaube nicht, dass es nur darum geht, Gelder für einzelne Wohnungen oder Häuser bereitzustellen. Vielmehr geht es auch darum, das Wohnumfeld zu verbessern. An diesem Punkt setzen wir an.