Protokoll der Sitzung vom 28.01.2009

Bitte, Herr Minister.

Genau zu dem Zeitpunkt, der im Verfahren vorgesehen ist, werden wir dies tun. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ich die Verbände kurzfristig eingeladen habe, um ein erstes Informationsgespräch mit ihnen zu führen; das ist keine Anhörung. Es ist meiner Meinung nach nämlich wichtig, dass wir jetzt reden, um vor allem denjenigen das Wasser abzugraben, die jetzt als Kassandras durch die Gegend laufen und wieder versuchen, Unruhe zu stiften, wie wir es schon an anderen Stellen erlebt haben.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank. – Nun hat Frau Kollegin Ruff-Händelkes von der SPD eine Frage.

Herr Minister, Sie haben eben mehrfach angedeutet, dass die Zweckbindung aufgehoben werden kann. Bedeutet dies, dass andere Förderzwecke in Zukunft um die verfügbaren Fördermittel konkurrieren und dass dann zwangsläufig das Wohnraumförderungsprogramm in seinem Volumen insgesamt gekürzt wird?

Herr Minister.

Wir wollen das Landeswohnungsbauvermögen künftig intensiver nutzen, und wir wollen nicht, dass das Landeswohnungsbauvermögen so, wie es in der Vergangenheit vor unserem Regierungsantritt häufig der Fall gewesen ist, für Dinge verwandt wird, die wir als unsinnig erachten. Gleichwohl wollen eine Nutzung im Sinne der Förderbank und der Förderpolitik des Landes initiieren. Das bedeutet dann natürlich auch, dass andere Fördergegenstände ebenfalls Gegenstand von Förderprogrammen werden können.

Aber es wird – das ist in Eckpunkten festgelegt – eine auskömmliche Dotierung der Wohnungsbauförderungsprogramme, die es auch zukünftig geben wird, sichergestellt werden.

Vielen Dank. – Jetzt kommt der Kollege Wißen von der SPD-Fraktion.

Herr Abbruchminister, welche Auswirkung hat denn die beabsichtigte Vollintegration auf die Bewilligungstätigkeit der Kommunen?

Herr Minister.

Keine.

(Minister Dr. Helmut Linssen: Tja, da bist du platt! – Dr. Jens Petersen [CDU]: Das begreift der gar nicht!)

Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Asch. Bitte schön.

Herr Minister Wittke, Sie haben eben dankenswerterweise eingeräumt, dass das Parlament auf Vorlage der Landesregierung entscheiden würde. Insofern sind wir schon dankbar, dass Sie diese Maßnahme nicht auf Vorschlag aus der FDP- oder CDU-Fraktion umsetzen werden. Gleichwohl sehen Sie sich nicht in der Lage, hier Detailschritte und Maßnahmen, wie denn diese Transaktion umgesetzt werden soll, zu benennen. Müssen wir davon ausgehen, dass Sie eine Grundsatzentscheidung getroffen haben, ohne Umsetzungsschritte, ohne einen Maßnahmenkatalog festzulegen?

(Minister Dr. Helmut Linssen: Nein!)

Bitte, Herr Minister.

Frau Kollegin, erstens will ich Ihnen sagen, dass ich die Verfassungswirklichkeit dargestellt und nicht meine Meinung hier vorgetragen habe. Da ist es nun einmal so, dass über Gesetzesänderungen nicht diese Landesregierung zu entscheiden hat, sondern dass das Parlament zu entscheiden hat.

Zweitens. Ja, es ist wahr: Das Kabinett hat einen Grundsatzbeschluss gefasst, die Vollintegration voranzutreiben. Es hat eine Vielzahl von Eckpunkten aufgelistet, die teilweise mit Fragezeichen versehen sind, weil sie im weiteren Verfahren geprüft werden müssen. Darum ist es bei Weitem zu früh, zum jetzigen Zeitpunkt darüber zu reden. Es wird aber ein sauberes und geordnetes Verfahren geben, weil eine Vielzahl von Gesetzen – das habe ich bereits mehrfach ausgeführt – zu ändern ist. Daran wird das Parlament natürlich seinen Anteil haben. In diesem Rahmen wird es ausreichend Beratungsmöglichkeiten geben. Von daher muss Ihre Ungeduld an dieser Stelle noch ein klein wenig bestehen bleiben und ich Sie auf das weitere parlamentarische Verfahren verweisen.

Jetzt hat Herr Kollege Sahnen von der CDU-Fraktion eine Frage.

Herr Minister, welche Synergieeffekte könnten durch eine Vollintegration gehoben werden? Unabhängig davon will ich diese Frage mit der Bemerkung verbinden, Herr Wißen, dass der Begriff „Abbruchminister“ meines Erachtens unparlamentarisch ist.

(Beifall von CDU und FDP)

Herr Minister.

Das wichtigste Ziel ist, die Kapitalmarktfähigkeit der NRW.BANK zu stärken. Es ist misslich, wenn bei einem Landeswohnungsbauvermögen von über 18 Milliarden € gerade einmal vier Komma soundso viel Milliarden Euro als haftendes Eigenkapital anerkannt werden. Das soll, muss und kann deutlich mehr werden. Damit werden wir, wie ich gerade schon ausführte, auch in anderen Bereichen mehr Fördermöglichkeiten haben. Ich glaube, dass das insgesamt der Förderpolitik des Landes und damit dem Land Nordrhein-Westfalen zugute kommt.

Es wird weitere Synergien zwischen Wohnungsbauförderungsanstalt und der NRW.BANK geben, von der EDV bis zu anderen Dingen. Das werden eher innere Angelegenheiten sein, bei denen es Synergien geben wird. Ich bin mir ziemlich sicher, dass uns eine Vollintegration in die Lage versetzt, die NRW.BANK künftig neben der Wohnungsbauförderung kräftig zu stärken. Man kann tatsächlich das eine Ziel erreichen, ohne das andere Ziel aufzugeben. Das werden wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren unter Beweis stellen.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Gießelmann von der SPDFraktion.

Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage an den Finanzminister. Herr Finanzminister, wie schätzen Sie das ein? Ich habe hier den Eindruck gewonnen, dass es der NRW.BANK so schlecht geht, dass sie diese rund 18 Milliarden €, um die es wohl geht, zugeführt bekommen muss. Sehen Sie das auch so? Geht es der NRW.BANK so schlecht, dass das nötig ist?

Herr Minister.

Herr Präsident! Frau Kollegin Gießelmann, es handelt sich erstens um 18 Milliarden €.

Diese müssen der NRW.BANK zweitens nicht zugeführt werden, sondern sie sind bereits in der NRW.BANK, aber nur in der Anstalt; so ist das ja konstruiert. Kollege Wittke hat gerade deutlich gemacht, dass die BaFin die Anrechenbarkeit sicher sehr viel höher ansetzt, wenn man diese Vollintegration vornimmt. Denn die Anrechnung, die seinerzeit, wie viele, die schon länger im Hause sind, wissen, nur mit 2,2 Milliarden € gegeben war, haben wir im Frühjahr des Jahres 2008 auf 4,3 Milliarden € anheben können. Wir glauben, dass wir mit der Vollintegration einen wesentlich höheren Betrag erreichen werden. Das dient in besonderem Maße der Stärkung der NRW.BANK.

Ich erinnere mich, dass auch Kollege Schartau in früheren Zeiten schon sehr daran interessiert war, diese Förderplattform immer weiter auszubauen. Wir haben das mit noch größerer Intensität fortgesetzt. Wir möchten sie gerne zu eben dem Förderinstrument des Landes überhaupt machen.

Der Bank geht es nicht schlecht, sondern sehr gut. Sie wird für das Jahr 2008 einen positiven Abschluss vorlegen.

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Kollegin, Hack, Sie haben eine Frage.

Herr Minister, wenn die Integration nicht, wie Ihre Antwort auf meine erste Frage lautete, im März erfolgen soll, können Sie uns dann konkret sagen, für wann sie geplant ist?

Herr Minister Wittke, Sie sind wieder dran.

Frau Kollegin, das wird beispielsweise davon abhängen, ob Ihre Fraktion Anhörungen beantragt, wie der Gesetzgebungsprozess vonstatten geht. Das liegt nicht in der Hand der Regierung, sondern in der des Parlaments. Darum bitte ich, diese Frage vielleicht im Ältestenrat zu erörtern.

(Lachen von Gisela Walsken [SPD])

Herr Kollege Kramer von der SPD-Fraktion hat eine Frage.

Herr Minister Wittke, ich komme noch mal auf Ihre Antwort zu dem Thema „Bewilligungstätigkeit der Kommunen“ zurück. Kann ich Ihre Antwort dahin gehend verstehen, dass die Bewilligung auf jeden Fall bei den Kommunen bleibt?

Ja.

Das war die Antwort? – Gut. Kollege Sichau von der SPD-Fraktion hat eine Frage.

Herr Minister, Sie haben gerade davon gesprochen, dass das Vermögen für Wohnungsbau, aber auch für andere Förderungen verwendet werden soll. Daran schließt sich meine Frage an: Bleibt das Vermögen damit erhalten, oder wird es tendenziell verbraucht?

Bitte, Herr Minister.

Herr Kollege Sichau, es bleibt selbstverständlich wie auch in der Vergangenheit erhalten, weil es sonst nicht die Funktion von haftendem Eigenkapital bei der NRW.BANK haben könnte.

Frau Kollegin Beer von den Grünen ist die letzte Fragestellerin.

Herr Minister, Sie haben uns eben dargestellt, was Sie alles noch gar nicht wissen und was alles erst noch geprüft werden muss. Ist es dann nicht wesentlich sinnvoller, ergebnisoffen zu prüfen, sodass am Ende des Prüfprozesses nicht unbedingt die Vollintegration stehen würde bzw. stehen müsste?

Bitte, Herr Minister.

Nein, Frau Kollegin, weil primäres Ziel der Operation nicht die Neugestaltung der Wohnungsbauförderung in Nordrhein-Westfalen ist, sondern eine Verbreiterung der Eigenkapitalbasis der NRW.BANK.

Herr Minister Linssen würde gerne etwas sagen. Bitte schön.

Vielleicht darf ich zu dieser Frage noch ergänzen. Kollege Wittke hat zu Recht davon gesprochen, dass das auch von der Verstärkung der Förderplattform getrieben worden ist. Aber als Finanzminister bin ich mindestens so wie der Wohnungsbauminister daran interessiert, dass sozialer Wohnungsbau in einem Maße betrieben wird, das den Ansprüchen und Anforderungen gerecht wird. Sie werden erkennen, dass wir den sozialen Wohnungsbau eher ausbauen werden. Das wird Ihnen für Ihre Agitation furchtbar leid tun, aber das wird der Fall sein.

Vielen Dank, Herr Minister. – Es war etwas voreilig von mir, im Zu