Protokoll der Sitzung vom 18.03.2009

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Garbrecht. – Jetzt hat für die CDU-Fraktion noch der Abgeordnete Burkert das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben vorhin gehört, dass wir keinen Pflegenotstand haben und dass der Minister bereit ist, wenn es sein muss, die Ausbildungsumlage in der Pflege einzuführen. Nur: Die rechtliche Basis dafür ist nicht vorhanden.

Wenn man ins Land hineinhorcht – ich habe das getan, ich habe mit Leitern von Pflegefachschulen gesprochen –, trifft man immer wieder auf eine Antwort: Wir haben zu wenige Menschen, die bereit sind, diesen Ausbildungsberuf zu wählen. – Da muss man sich die Frage stellen: Warum ist das so?

Eine Seminarleiterin hat ihre Schüler danach gefragt – sie haben nicht das Alter von 16 Jahren, sondern von 18 oder 19 Jahren –, und sie sagen: Es ist teilweise unerträglich, was auf uns hereinprasselt. Wir werden im Bekanntenkreis gefragt: Ist es bei euch auch so, dass die Menschen den ganzen Tag in nassen Windeln liegen? – Dann müssen die sich rechtfertigen. Es wird gefragt: Ist es auch so, dass Menschen bei euch verhungern? Das haben wir nämlich in einer großen Zeitung gelesen. – Das kommt immer wieder vor. Diese jungen Menschen müssen sich fortlaufend rechtfertigen, wie es in keinem anderen Beruf der Fall ist. Einige haben während der Ausbildung die Nase voll und wollen weggehen. Die Seminarleiter müssen dann sagen: Ihr seid doch so tolle Kräfte, ihr habt diesen Beruf gewählt, weil ihr Spaß habt, weil ihr Interesse habt, den Menschen zu helfen, weil das interessant ist. Haltet durch!

Die Schüler, mit denen ich ebenfalls gesprochen habe, fragen mich: Was tut ihr denn für uns, damit das Image besser wird? Ich zitiere Prof. Raffelhüschen, der ganz klar sagt: Das Image dieses Berufes ist so schlecht; deshalb können wir keine Pfleger bekommen. Deshalb versagen sie sich diesem Beruf. Wenn sie in den medizinischen Beruf der Pflege gehen wollen, dann gehen sie eher in das Krankenhaus. Doch wir brauchen die engagierten Menschen. Wir sind froh, dass es sie gibt, und deshalb müssen wir sie in diesem Bereich unterstützen.

Ich habe gefragt: Was können wir als Politik denn tun? – Dazu kam heute Morgen noch von einer Seminarleiterin folgender Hinweis – da ich aus Hamm komme, ist es verständlich, dass ich sie dort gefragt habe –: Ihr macht eine super Veranstaltung, den NRW-Tag. Lasst uns dort doch auch einen Stand machen für all die Menschen, damit sie sehen, wie qualitätsvoll wir die Menschen pflegen!

Jeder, der in ein Seniorenheim geht, weiß, was die Menschen in diesen Häusern leisten. Hut ab und danke schön, dass es Menschen gibt, die sich so engagieren!

(Beifall von CDU und FDP)

Wir haben hier heute nur gehört: Wir brauchen Quantität, wir brauchen Zahlen! – Unterstützen wir die Qualität. Die Menschen, die sich um die alten Menschen kümmern, haben es verdient, anerkannt zu werden. Wir, die Medien und die gesamte Öffentlichkeit können einen Teil dazu beitragen. Wir müssen diesen Beruf endlich dort hinbringen, wo er hingehört, nämlich an die Spitze des Images aller Berufe.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Burkert. – Ich habe keine weiteren Wortmeldungen und schließe die Beratung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/8704 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Dort soll die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Damit hat der Landtag dies einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt, wie eben vereinbart, in Abweichung zu der ausgedruckten Tagesordnung zum ersten Teil von Tagesordnungspunkt

9 Fragestunde (erster Teil)

Drucksache 14/8720

Hier rufe ich nur die

Mündliche Anfrage 286

des Abgeordneten Horst Becker von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Zusammenhang zwischen der Buchwertgarantie für den WestLB-Anteil der NRW-Bank und einer Eigenkapitalerhöhung der NRWBank durch die Vollintegration der Wohnungsbauförderungsanstalt

Die offensichtlich im Kabinett verabschiedete Position, die Vollintegration der Wohnungsbauförderungsanstalt in die NRW-Bank anzustreben, wurde ausweislich der Fragestunde vom 28. Januar 2009 vom ehemaligen Bau- und Verkehrsminister Oliver Wittke mit finanzpolitischen Überlegungen begründet. Es stellt sich die Frage, ob nicht entgegen der bisher diskutierten Begründung „Eigenkapitalaufstockung, damit mehr Förderkredite ausgereicht werden können“ andere Gründe vorliegen. Insbesondere ist es wichtig zu erfahren, ob die angesprochene Operation nicht in einem Zusammenhang damit steht, dass der Landeshaushalt im Falle eines Verkaufs bzw. Teilverkaufs der WestLB durch Ausgleichszahlungen an

die NRW-Bank belastet würde, weil die Differenz zwischen dem Buchwert des WestLB-Anteils in der NRW-Bank und dem tatsächlichen Erlös vom Land an die NRW-Bank ausgeglichen werden müsste. Die angesprochene Operation mit der Wohnungsbauförderungsanstalt könnte auch dem Ziel dienen, sich durch Kapitalaufstockung bei der NRW-Bank von dieser Verpflichtung „freizukaufen“.

Welchen Zusammenhang gibt es zwischen der Buchwertgarantie für den WestLB-Anteil der NRW-Bank und den Plänen der Landesregierung, das Eigenkapital der NRW-Bank durch die Vollintegration der Wohnungsbauförderungsanstalt zu erhöhen?

Ich bitte Herrn Minister Dr. Linssen um Beantwortung. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Frage des Kollegen Becker möchte ich wie folgt antworten: Die Vollintegration der Wohnungsbauförderungsanstalt in die NRW.BANK dient der Verbesserung der Kapitalsituation der Bank, um in Zukunft mehr Fördergeschäfte in Nordrhein-Westfalen tätigen zu können.

Die Werthaltigkeitsgarantie des Landes vom 28. April 2005 steht hiermit in keinem Zusammenhang. Denn sie befreit die NRW.BANK von möglichen Wertschwankungen der WestLB-Beteiligung. – So weit meine Antwort auf einen zugegebenermaßen sehr komplizierten Sachverhalt.

Vielen Dank. – Gibt es Nachfragen? – Herr Becker, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Beantwortung. Ich habe in diesem Zusammenhang eine konkrete Nachfrage. Heißt das, dass Sie für die Zukunft eine Nebenabrede mit der NRW.BANK dahin gehend ausschließen, dass die Buchwertgarantie wegfällt oder in Teilen verändert wird, damit die Eigenkapitalerhöhung in der NRW.BANK mittels der Vollintegration der Wfa erfolgt?

Bitte, Herr Minister.

Grundsätzlich habe ich mir in meinem politischen Leben angewöhnt, dass ich nie etwas ausschließe, Herr Becker. Das einmal generell vorweggesagt. Aber Sie kennen den Zusammenhang, glaube ich, sehr gut.

Es gibt die Wertgarantie, seitdem mein Vorgänger wenige Tage vor der Landtagswahl 2005 den Landschaftsverbänden in einem gesonderten Vertrag

konzediert hat, dass sie ausscheiden und die Option ziehen dürfen, WestLB-Aktien zu nehmen – genau wie die Sparkassen- und Giroverbände –, dafür aber von der Garantie für den Buchwert der WestLB innerhalb der NRW.BANK befreit werden.

Von dieser Option – hört man – wollen die Landschaftsverbände jetzt eventuell Gebrauch machen. Das ist ein besonderes Entgegenkommen des Landes, meines Vorgängers, gegenüber den Landschaftsverbänden. Beim Ausscheiden würde dann der Anspruch der NRW.BANK aus der Wertgarantie alleine gegen das Land sein und nicht mehr durch die Landschaftsverbände rückgarantiert werden. Mit diesem Anspruch der NRW.BANK müssten wir dann leben, weil dies der Bank auch entsprechend vertraglich garantiert worden ist.

Ob das als Forderung in den Büchern der NRW.BANK bleibt, wenn tatsächlicher Buchwert und tatsächlicher Wert der Bank auf die Dauer auseinanderklaffen, oder es anderweitig kompensiert werden kann, mag die Zukunft entscheiden. Sie wissen, dass das Land im Moment dazu wohl nicht in der Lage ist.

Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Weisbrich, bitte schön.

Herr Minister, mit der Übertragung der Wfa auf die Westdeutsche Landesbank Girozentrale mit Wirkung vom 1. Januar 1992 erfolgte unter anderem aus wettbewerbs- und steuerrechtlichen Gründen eine strikte Funktionstrennung zwischen den Aufgaben der Wfa und denen der Westdeutschen Landesbank Girozentrale.

Mit der Errichtung der Landesbank NRW und der Abspaltung des Förderbereichs der WestLB mit Wirkung vom 1. August 2002 blieb es aus europa-, wettbewerbs- und steuerrechtlichen Gründen bei einer Beibehaltung der Trennung des Vermögens der Wfa vom sonstigen Fördervermögen. Im Jahre 2004 wurde die NRW.BANK einschließlich Wfa als sogenanntes Verständigung-2-Institut etabliert. Ist damit nicht bereits aus steuer-, europa- und wettbewerbsrechtlicher Perspektive der Grund für die Trennung der Vermögensmasse von NRW.BANK und Wfa entfallen?

Bitte schön, Herr Minister.

Das kann man uneingeschränkt mit Ja beantworten. Im Jahre 2002 hätte man das noch nicht so machen können, weil damals noch das Pfandbriefgeschäft in der NRW.BANK war. Aber ab 2004 wäre die Konstruktion „Anstalt in der Anstalt“ nicht mehr notwendig geworden. Das berührt aber einen anderen Frage

komplex als den, den Herr Becker im Moment wohl vor Augen hat.

Herr Kollege Becker, Ihre zweite Frage. Bitte schön.

Herr Finanzminister, ich will es umgekehrt zuspitzen. Meine Frage berührte in keinem Punkt die Landschaftsverbände. Deswegen stelle ich sie noch einmal: Können Sie ausschließen, dass sich das Land mit der NRW.BANK bezüglich des Ausgleichs der Differenz zum Buchwert dahin gehend vereinbart, dass die NRW.BANK von Teilen ihrer Ansprüche zurücktritt oder sie mit Ihnen zusammen verändert, weil sie auf der anderen Seite über die Wfa, das Wohnungsbauvermögen, eine nachhaltige Eigenkapitalerhöhung mittels der Vollintegration erhält?

Herr Minister.

Nachdem ich vorhin den allgemeinen Vorspann gemacht habe, Herr Becker, kann ich Ihnen sagen, dass es eine solche Nebenabrede nicht geben wird.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Niemals!)

Wir sind bis 2010 gewählt, und dann wollen wir mal schauen.

Nächster Fragesteller ist der Abgeordnete Hilser.

Herr Minister, in Ihrer ersten Antwort – das führt mich zu meiner Frage – haben Sie ausgeführt: Nach Vollintegration hat die Bank eine verbesserte Kapitalsituation und kann damit mehr Fördertätigkeiten ausüben. Welche Fördertätigkeiten meinen Sie damit: neue oder die Verstärkung bisheriger?

Bitte, Herr Minister.

Dann können wir beides machen. Wir können sowohl die bestehenden Förderaktivitäten in den Bereichen des sozialen Wohnungsbaus, der Kommunalfinanzierung, der Wirtschaftsförderung verstärken als auch neue Bereiche angehen, die ich mir durchaus vorstellen kann. Sie wissen, es ist ein altes Bestreben – auch vieler aus Ihren Reihen – gewesen, das Kapital der Wfa nicht den jetzigen Beschränkungen unterliegen zu lassen, sondern es für die freie Gestaltung der NRW.BANK zu nutzen. Selbstverständlich bestimmt die Politik die Förderinhalte und das Fördervolumen.

Vielen Dank. – Der Abgeordnete Börschel von der SPD-Fraktion hat eine Frage.