Protokoll der Sitzung vom 06.05.2009

Vorgesehen sind außerdem ein Verbandsklagerecht sowie eine Beweislastumkehr, was die Sache eben auch nicht gerade erleichtert.

Ministerpräsident Rüttgers hat bereits im September 2008 im Rahmen einer gemeinsamen Pressemitteilung mit dem damaligen Bayerischen Ministerpräsidenten Beckstein die Haltung von NRW und Bayern hinsichtlich der Aktivitäten der EU-Kommission dargelegt und diese zurückgewiesen. Wir sehen keinen Anlass, diese Haltung neu zu überdenken. Wir freuen uns dennoch auf die Debatte, die wir im Ausschuss führen werden, und hoffen auf eine an der Sache orientierte Aussprache. – Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Herr Dr. Orth. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Frau Beer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die grüne Landtagsfraktion unterstützt ausdrücklich und nachdrücklich eine Reform der Antidiskriminierungsrichtlinien auf der Grundlage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Denn mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist auf internationaler Ebene ein Paradigmenwechsel vollzogen worden: weg vom medizinischen Modell von Behinderung, das Menschen an ihren vermeintlichen Defiziten misst, hin zu einem sozialen Modell, das Menschen mit Behinderung als Personen mit Menschenrechten sieht.

Mit dem alten Denken war verbunden: Der behinderte Mensch muss therapiert, geheilt, rehabilitiert und einzeln in die Gemeinschaft geholt werden. Der Begriff der Inklusion ist zum internationalen Rechtsbegriff geworden, der von vornherein klarstellt, dass Menschen mit Behinderung innerhalb unserer Gesellschaft ihren Platz haben und die Gesellschaft alles tun muss, ihnen Partizipation zu ermöglichen.

So fordert die UN-Konvention von den Staaten unter anderem die Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderung: die uneingeschränkte Teilhabe, die Sicherung der individuellen Autonomie und Unabhängigkeit für Menschen mit Behinderung einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, die Möglichkeit, aktiv an Entscheidungsprozessen über politische Konzepte und Programme mitzuwirken, insbesondere wenn diese sie unmittelbar betreffen, und natürlich die Einbeziehung der Geschlechterperspektive.

Wir haben bereits bei der Einbringung unseres Antrags zur UN-Konvention im letzten Dezember darauf hingewiesen, dass die deutsche Rechtsordnung durch das Übereinkommen vor großen Herausforderungen steht, denn hier widersprechen viele Regelungen noch der UN-Konvention. Dazu haben wir im Bereich Bildung einen Antrag mit dem Titel „Recht auf gemeinsamen Unterricht“ eingebracht, zu dem am 20. Mai eine Anhörung stattfinden wird. Das ist auch eines der zentralen Themen, die wir besprechen möchten.

Ich will durchaus noch einmal darauf hinweisen, dass in der rot-grünen Zusammenarbeit die Aufnahme des Themas Bildung in das Landesantidiskriminierungsgesetz leider damals an der SPD gescheitert ist und das nicht zusammen zu machen war. Das bedaure ich im Nachhinein heute noch, glaube aber, dass wir jetzt gemeinsam in diese Richtung marschieren und das mit Nachdruck umsetzen wollen.

Der Grundgedanke der sozialen Inklusion ist die volle und wirksame Teilhabe und Einbeziehung behinderter Menschen. Im Unterschied zur Bedeutung von Integration geht es eben nicht nur darum, innerhalb der bestehenden Strukturen Raum für

Menschen mit Behinderungen zu schaffen, sondern gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten und zu verändern, dass sie der Vielfalt menschlicher Lebenslagen von vornherein besser gerecht werden.

Deswegen fand ich es etwas enttäuschend, wie die Schulministerin auf meine Kleine Anfrage geantwortet hat: Was versteht die Landesregierung unter einem inklusiven Bildungssystem? – In der Antwort war lediglich der Satz zu vernehmen: Der Begriff „inklusives Bildungssystem“ ist im deutschen Recht nicht gebräuchlich.

Frau Sommer, Sie müssen sich daran gewöhnen, sich in dieser Frage mit internationalem Recht auseinanderzusetzen. Auch die deutsche Arbeitsübersetzung, die Inklusion durch Integration ersetzt und dadurch verwässert, ist nicht Rechtsgrundlage, sondern das ist der internationale, englische Text. Darauf werden wir die Diskussion zurückführen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir erleben im Augenblick genau das Gegenteil. Ich darf an eine aktuelle Diskussion, die durch die Medien gegangen ist, erinnern. Es geht um den Fall Vincent in Mülheim. Ich darf das namentlich benennen, weil er auch in den Medien so dargestellt worden ist. Es geht um einen Jungen, der bisher an einer Realschule integrativ unterrichtet worden ist und dem jetzt – weil der Aufwand unverhältnismäßig erscheint, so die Äußerung der zuständigen Ärztin im Gesundheitsamt – Integrationshelferstunden aberkannt worden sind. Ich finde, dass das ein ungeheurer Vorgang ist. Das widerspricht der Menschenrechtskonvention. Das sind genau die Baustellen, an denen wir hier im Land tätig werden müssen. Das ist so nicht hinzunehmen.

Es geht nicht um einen Einzelfall, sondern spontan haben sich 20 Eltern bzw. Familien in Mülheim gemeldet, die von genau demselben Problemkreis betroffen sind. Wir gesagt: Ihre Antwort auf das Thema Inklusion ist wirklich absolut zu mager, Frau Ministerin. Daran müssen wir arbeiten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vergegenwärtigen wir uns noch die Diskussion in Baden-Württemberg und die Diskussion in Schleswig-Holstein. In Baden-Württemberg wird die Sonderschulpflicht gerade abgeschafft. Der zuständige Minister hat das ausgerufen. Frau Erdsiek-Rave hat das Jahr der Inklusion ausgerufen und will in zehn Jahren auch die Förderschulen wirklich erübrigen. Was passiert in Nordrhein-Westfalen in Richtung Inklusion? – Es passiert leider nichts Ausreichendes. Es gibt lediglich eine Blockade vonseiten der Landesregierung, und man will noch nicht einmal den Begriff zur Kenntnis nehmen.

Also müssen wir uns auf diesem Feld weiterbewegen. Ich hoffe, dass wir die erforderlichen Schritte im Interesse der Menschen gemeinsam machen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Beer. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Ziel des SPDAntrages mit Blick auf die Politik für behinderte Menschen bleibt auch nach mehrmaligem Lesen für mich relativ unklar, lieber Kollege Killewald. Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, will ich Ihnen meine Ausgangsposition ganz deutlich machen.

Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Teilhabe an der Gesellschaft. Sie brauchen die Unterstützung von Staat und Gesellschaft, weil sie durch ihre Behinderung oft auf Hindernisse im beruflichen oder gesellschaftlichen Leben stoßen. Oder sie werden von Vorschriften und Verhaltensweisen behindert, weil man sich nicht sensibel und sorgfältig mit ihren Besonderheiten auseinandergesetzt hat. Solche Barrieren müssen beseitigt werden – und zwar in allen Lebensbereichen.

Mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung – das ist das Ziel der CDU/FDP-geführten Landesregierung. Dieses Bekenntnis ist Teil der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 13. Juli 2005 und steht über unserem Programm „Teilhabe für alle“ für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien in Nordrhein-Westfalen von 2007 bis 2010.

Im Übrigen möchte ich ruhig darauf hinweisen, dass wir mit diesem Programm die Lebenswelt der behinderten Menschen in unserer Gesellschaft konkret verbessern.

(Beifall von der CDU)

Manchmal habe ich den Eindruck, dass in der vorigen Wahlperiode zwar große Ziele formuliert worden sind; man hat aber noch nicht einmal die Mehrbettzimmer in den Behinderteneinrichtungen abgeschafft.

(Beifall von der CDU)

Dort wird es ganz konkret, weil man sich dann auch um Umgestaltungsmaßnahmen bemühen muss.

Um dieses Ziel zu erreichen, prüfen wir konsequent jeden Weg und jedes Mittel. Bei Bedarf und Tauglichkeit lassen wir, wie gesagt, den Worten auch Taten folgen.

Ich glaube übrigens nicht – in dieser Frage werden wir uns wohl nie einig werden –, dass jede Förderschule von vornherein unsinnig ist. Nach meiner Überzeugung hängt es ganz individuell von den Schülern ab, ob ihnen nicht ein solcher Weg eher eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermög

licht als eine ideologisch verfolgte andere Vorstellung.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Das ist wissenschaft- lich bewiesen!)

Mit dem behindertenpolitischen Programm „Teilhabe für alle“ und seinen vielen Projekten, dem von der Bedarfslage der Menschen her neu gestalteten Wohn- und Teilhabegesetz und den Anstrengungen zum Thema „Ambulant betreutes Wohnen“ sind wichtige Schritte unternommen worden.

Wir haben uns hierbei intensiv mit den Lebenslagen und Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Heute können wir selbstbewusst feststellen, dass es uns gelungen ist, die Grundlagen für eine nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität zu schaffen.

Wir sollten auch ein bisschen stolz darauf sein, dass wir das gemeinsam geschafft haben. Bei allen grundsätzlichen Unterschieden ist mir dennoch wichtig, in der Behindertenpolitik in Nordrhein-Westfalen – und auch hier im Landtag bei dieser politischen Aufgabe – so viel Konsens wie möglich zu haben.

Mit der Analyse und Umsetzung der sogenannten Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen steht die nächste große Aufgabe an. Die Landesregierung hat letztes Jahr im Bundesrat gerne ihren Beitrag dazu geleistet, dass Deutschland das neue Übereinkommen ratifizieren konnte. Die Behindertenrechtskonvention ist seit dem 26. März 2009 geltendes deutsches Recht. Damit besitzen wir einen weltweit verabredeten Maßstab, an dem wir uns messen müssen.

Eine ernstgemeinte Auseinandersetzung erfordert folgende Schritte: Die Behindertenrechtskonvention selbst ist im Einzelnen auf ihre konkreten Forderungen zu analysieren; die eigene nationalstaatliche Rechts- und gesellschaftliche Wirklichkeit ist hiermit abzugleichen; Abweichungen sind als Ausgangspunkt für notwendiges Handeln festzuhalten; Lösungen zur Beseitigung der Abweichungen sind zu entwickeln und schließlich in die Praxis umzusetzen.

Diesen Prozess haben wir bereits begonnen. Die Landesregierung hat im Mai 2008 eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung meines Ministeriums eingerichtet, der – wie es sich für die Querschnittsaufgabe Behindertenpolitik gehört – alle Ressorts angehören.

Mein Haus hat nach Inkrafttreten des Ratifizierungsgesetzes alle behindertenpolitisch wichtigen Akteure und Institutionen in Nordrhein-Westfalen gebeten, ihre Bewertung der neuen UN-Behindertenrechtskonvention bis zum 30. August 2009 mitzuteilen. Die Ergebnisse sollen in einem ersten Schritt im Herbst dieses Jahres im Dialog erörtert werden.

Von dem Ergebnis dieses Prozesses wird die Ausgestaltung der weiteren Umsetzungsschritte abhängen. Ich stelle mir vor, dass wir dies auch wieder miteinander diskutieren werden.

Zum Schluss will ich deutlich sagen, dass mit dieser UN-Behindertenrechtskonvention über die UN Recht im Behindertenbereich gesetzt worden ist. Ich glaube, dass wir unter diesem Recht keine weiteren EUAbmachungen brauchen. Meine Politik wird sich darauf konzentrieren, dass wir die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen Schritt für Schritt umsetzen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Laumann. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb können wir zum Schluss der Beratung kommen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/9075 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – federführend – sowie an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu:

12 An apple a day keeps the doctor away – Schulobstprogramm für NRW nutzen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/8080

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 14/9023

Dazu gebe ich Frau Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin, herzlichen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 9. Dezember 2008 haben wir den vorliegenden Antrag in der Grünen-Fraktion beschlossen und ihn dann für die Plenartage angemeldet. Am 18. Dezember 2008 stand er auf der Tagesordnung.