Protokoll der Sitzung vom 07.10.2009

Gegenwärtig befinden wir uns in einer Übergangsphase. In den Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung ist ganz deutlich geworden, dass es sich bei den von den Grünen als diverse Rechtsstreitigkeiten gebrandmarkten Streitfällen vor allem um Konkurrentenklagen handelt, die nicht auf § 61 des Schulgesetzes zurückzuführen sind. Solche Situationen sind bedauerlich, aber auch ein ganz normaler Bestandteil eines Rechtsstaates.

Leider zeichnet sich der ganze Antrag der Fraktion der Grünen eher durch eine destruktive als durch eine konstruktive Tendenz aus. Frau Beer nörgelt, will sich aber an einer innovativen und konstruktiven Entwicklung nicht beteiligen. Aber neben der neuen Form der Qualifizierung, die viel zu einer Verbesserung und zu einem umfassenden Angebot an den Schulen beitragen wird, möchte ich noch auf zwei weitere Aspekte der Schulleiterbesetzung hinweisen: Vakante Leitungsstellen an Schulen sind kein neues Phänomen. Sie haben es ja eben gehört: Im August 2004 – unter rot-grüner Verantwortung – waren 796 Schulleitungsstellen nicht besetzt.

Stellen Sie nur weiter Ihre Anträge. Ralf Witzel hat viele Antworten für die damalige Zeit gefunden. Es gab haufenweise Probleme während Ihrer Regierungszeit, und die haben wir alle schön thematisiert. Da kann ich Ihnen noch mit ein paar anderen netten Zahlen dienen. Also weiter so mit Ihren Anträgen!

(Sören Link [SPD]: Da haben Sie uns aber voll einen mitgegeben!)

Dass es zu Ihrer Zeit sehr viel mehr unbesetzte Schulleitungsstellen gegeben hat, hat auch damit zu

tun, dass man mehr Verantwortung finanziell stärker honorieren muss, was Sie nicht getan haben. Ich möchte das verdeutlichen, Frau Beer: FDP und CDU sind es gewesen, die die 18-monatige Beförderungssperre für Schulleitungen aufgehoben haben.

(Beifall von der FDP)

Wir haben den Schulleitern mit Übernahme von mehr Verantwortung auch gleich mehr Geld in die Hand gegeben und sie nicht warten lassen. SPD und Grüne haben die Lehrer auf Leitungspositionen mit mehr Verantwortung und mit größerem zeitlichen Aufwand gesetzt, ohne sie dafür entsprechend zu entlohnen.

(Beifall von FDP und CDU)

Sie haben sie dafür anderthalb Jahre warten lassen, die Arbeit machen lassen, aber anderthalb Jahre nicht angemessen entlohnt. Und dann haben Sie sich gewundert, dass es so wenige Bewerber für die Leitungsfunktionen gegeben hat? Das ist nicht das einzige Problem.

(Sören Link [SPD]: Warum haben Sie dann so viele freie Stellen?)

Sie haben ja jahrelang überhaupt nicht eingestellt. Genau die Altersklasse, die heute für Schulleitungsfunktionen infrage käme, mit genügend Erfahrung, aber noch jung genug, um solche Funktionen zu übernehmen, haben Sie vollkommen ausgeblendet. Sie hatten einen jahrelangen Einstellungsstopp. Und dann wundern Sie sich?

Wir haben jetzt die Anzahl der Plätze für Studienseminare erhöht. Es studieren mehr junge Menschen auf Lehramt, weil wir den Beruf attraktiv gestalten, weil wir in der Öffentlichkeit darauf hinweisen, dass es ein attraktiver und hoch verantwortungsvoller Beruf ist. Und wir haben nicht zuletzt die 8.000 neuen zusätzlichen Lehrerstellen geschaffen! Ich bin mir sehr, sehr sicher, dass sich aus 8.000 zusätzlichen Lehrerstellen auch die eine oder andere zusätzliche neue Schulleitung in Zukunft ergeben wird. Da sind wir auf dem ganz richtigen Weg.

Das, was Sie beklagen, wollen wir nicht wegwischen. Natürlich möchten wir auch, dass es an jeder Schule eine Schulleitungsstelle gibt und dass sie besetzt ist.

(Beifall von FDP und CDU)

Danke schön, Frau Pieper-von Heiden. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Ministerin Sommer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich ist es keine grundlegend schlechte Idee zu sagen, bei der Besetzung von Schulleitungen wirken Schulträger

und insbesondere Schulkonferenz intensiv mit. Ich kann Ihnen aus meinem früheren Leben bestätigen, wie oft Schulträger gemurrt haben und sogar mehr als das, wenn sie einen Kandidaten oder eine Kandidatin sozusagen aufgedrückt bekommen haben. Ich kann auch von der Not und der Sorge erzählen, Schulleitungen nicht besetzen zu können.

Im Grunde genommen ist dies also ein Gedanke der Beteiligung, der nicht verkehrt war. Dem haben nun die Gerichte einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Das Leistungsprinzip ist jetzt streng zu beachten. Das bedeutet, dass nur solche Bewerberinnen und Bewerber ernannt werden, die aufgrund ihrer dienstlichen Beurteilung auch ernannt werden können. Das bedeutet weitergehend aber auch: Wenn die Schulkonferenz nicht die beste Kandidatin oder den besten Kandidaten gewählt hat, ist das ein Verhinderungsgrund.

Meine Damen und Herren, deswegen – darum wehre ich mich ein wenig dagegen, dass Sie, Frau Beer, sagen, man gaukele den Schulkonferenzen noch immer etwas vor – haben wir gesagt: Wir müssen in diese Beratungssituation unbedingt jemanden hineingeben, der da auch kompetent Auskunft gibt. So ist es jetzt Aufgabe der Schulaufsicht, an diesen Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen und an dieser Stelle deutlich zu machen: Da darfst du nicht den verkehrten Weg gehen, an dieser Stelle kannst du wählen, oder hier kannst du ein Votum abgeben.

Ich meine, es ist ein wirklicher Fortschritt, hier eine kompetente Beratung zu haben. Und es ist tatsächlich so, dass wir nur über eine geringe Anzahl von Klageverfahren etwas wissen. Herr Kaiser hat es gesagt: Sieben Klageverfahren landesweit haben wir im Juni 2009 abgefragt. Das waren im Grundsatz Konkurrentenklagen, eine davon nach altem Recht.

Ich glaube auch nicht, meine Damen und Herren, dass wir das Schulgesetz an dieser Stelle sofort ändern müssen. Der Wortlaut ist Ihnen eigentlich klar. § 61 sieht nämlich ausdrücklich vor, dass die Schulkonferenz einen Besetzungsvorschlag unterbreitet und die dienstlichen Vorschriften davon unberührt bleiben. – Damit sagt dieser Paragraf im Grunde genommen aus, dass die Vorgaben mit der Rechtsprechung konform sind. Es gibt also keine aktuelle Änderungsnotwendigkeit.

Das, meine Damen und Herren, ist die Rechtslage. Aber wie auch einige von Ihnen zu der Thematik schon vorhergesagt haben, geht es nicht nur um die Auslegung des Rechts, sondern es geht auch darum, dass wir kompetente Schulleitungen im Lande haben. Denn nur so – da gebe ich Ihnen recht – entwickelt sich Schule weiter. Deswegen hoffe ich und baue auch sehr darauf – jetzt sind auch die ersten fertig –, dass die zukünftigen Schulleitungen, die auch eine Eignungsfeststellung haben, gut qualifiziert in ihrem neuen Berufsfeld starten können. Ich

glaube, dass wir aus diesem Pool heraus genügend Absolventinnen und Absolventen haben, die unsere Schulen dann auch voranbringen werden.

Es ist – Sie haben es eben benannt – nicht immer eine Frage der Besoldung, sondern auch eine Frage der Verantwortung, eine Frage der Unterstützung. Ich sage an dieser Stelle noch einmal, weil Sie eben klagten, wir gäben den Schulleitern keine Unterstützung: Verbundschulen bekommen beispielsweise diese drei Stunden mehr im Grundschulbereich. Das ist letztlich der Hin- und Herfahrerei geschuldet. Unterstützung ist also ein wichtiges Moment.

Ich habe auch gesagt, dass wir über die Leitungszeit deutlich nachdenken müssen und Planungen dazu im Hause angelegt haben.

Am wichtigsten ist mir aber, meine Damen und Herren: Es geht in diesem Beruf – denn die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind auch immer noch Lehrerinnen und Lehrer – um Wertschätzung. Und dafür, meine Damen und Herren, können wir alle etwas tun.

Ich wünsche Ihnen allen einen schönen guten Abend.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Frau Ministerin Sommer. – Wir sind damit am Ende der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/9778, den Antrag Drucksache 14/8287 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist diese Beschlussempfehlung mit großer Mehrheit angenommen.

Meine Damen und Herren, wir haben nun etliche Abstimmungen abzuwickeln; ich bitte Sie daher um Aufmerksamkeit.

Ich rufe auf:

16 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG)

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9908

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9918

erste Lesung

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs 14/9908 an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie – federführend –, an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Wer ist damit einverstanden? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

17 Wahl der Mitglieder des Rundfunkrates des Westdeutschen Rundfunks Köln

Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9950 – 2. Neudruck

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Wahlvorschlag Drucksache 14/9950 in Form des 2. Neudrucks. Wer diesem folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist dieser Wahlvorschlag einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf:

18 Verfassungsgerichtliches Verfahren wegen der Behauptung des Kreises Recklinghausen und der zehn kreisangehörigen Städte, das Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2008 (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2008) vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW 2007 S. 718 ff) verletze die Vorschriften der Landesverfassung über das Recht der gemeindlichen Selbstverwaltung

VerfGH 32/08 Vorlagen 14/2357, 14/2474 und 14/2737

Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 14/9862

Eine Debatte ist nicht vorgesehen.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses Drucksache 14/9862 abstimmen. Wer die Empfehlung annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, FDP, SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf: