Herr Präsident! Liebe Kollegen! Wir Freie Demokraten haben uns immer dafür ausgesprochen, die arbeitsmarktpolitischen und sozialen Hilfen für langzeitarbeitslose Menschen in die Hände der Kommunen zu legen, weil sie nach unserer Auffassung dort am besten aufgehoben sind.
schen Vorteile der Optionskommunen sind nachweisbar. Die Mitarbeiter mussten sich seinerzeit nicht erst mühsam zusammenraufen und auf eine gemeinsame Arbeitskultur verständigen wie bei den Argen; sie konnten gleich loslegen.
Übrigens: Der Chef der Bundesagentur, FrankJürgen Weise, hat noch im Juli 2008 in einem Interview mit dem Deutschlandfunk die katastrophale Zusammenarbeit zwischen Bundesarbeitsagentur und den Kommunen in den Jobcentern beklagt.
Man sieht aber, dass der jetzige Zustand doch nicht so unproblematisch ist, wie es die Sozialdemokraten hier ab und zu vertonen.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Und die Christ- demokraten in der Ländervertretung! Die Freien Demokraten in der Ländervertretung!)
Wir konnten im Vergleich dazu den Eindruck gewinnen, dass bei den Optionskommunen vor allem die dezentralen Strukturen für mehr Flexibilität und Handlungsspielräume bei der Vermittlung und Betreuung der betroffenen Personen sorgen. Aus dem Koalitionsvertrag im Bund geht hervor, dass CDU und FDP eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen anstreben und weiter die Kompetenz und Erfahrung der Länder und der Kommunen vor Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter Aufgabenverantwortung für die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen nutzen wollen.
(Carina Gödecke [SPD]: Getrennt? Nicht mehr aus einer Hand? Die verlieren Sie jetzt ganz aus dem Blick!)
Man sollte bei der ganzen Debatte nicht vergessen, welchen Vorschlag die SPD ihrerseits unterbreitet hat, um den Konstruktionsfehler der Argen zu überwinden. „Kooperative Jobcenter“ hieß die sozialdemokratische Antwort im Jahr 2008. Angesichts der alten Unart der SPD, vom Zentralismus – ganz egal, ob in der Gesundheitsversorgung oder der Arbeitsmarktpolitik – nicht lassen zu können, titelte die „FAZ“ damals ebenso spöttisch wie treffend: „Mehr Bürokratie wagen“ und warf dem damaligen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz vor, aus der Bundesagentur für Arbeit gar eine Superbehörde basteln zu wollen, die Langzeitarbeitslose ganz unter ihre Fittiche nimmt.
Die Mischverwaltung hätte dann zwar ein Ende gehabt, auch die Hilfen aus einer Hand wären möglich gewesen; nur, der dazugehörige Arm hätte die Angelegenheit von Nürnberg aus gesteuert. Das ist nicht unbedingt das, was man sich unter einer modernen dezentralen Verwaltung vorstellt, aber klas
sisch SPD; denn Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser, vor allem dann, wenn das Bundesarbeitsministerium deutlich an Einfluss dazugewonnen hätte.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Deswegen kön- nen wir auch Zwischenfragen formulieren! – Frank Sichau [SPD]: Zwischenfragen sind möglich!)
Kollege Schmeltzer redet dauernd dazwischen; ihn kann kein Kollege in seinen Aktivitäten des Dazwischenredens übertreffen.
Schon aus diesem Grund sollte die SPD-Fraktion nicht so tun, als ob sie anderen eine Nasenlänge voraus sei.
Das Gegenteil kommt der Wahrheit erheblich näher. Sie haben das Sozialgesetzbuch II mit all seinen Webfehlern zu verantworten. Was seitdem zu seiner Verbesserung beigetragen hat, kann man wahrlich nicht als großen Wurf bewerten.
Es stimmt, dass die Länder in der Frage der künftigen Organisation der Argen eine andere Auffassung vertreten als der Bund.
Dass die künftige Zusammenarbeit nicht ganz leicht wird, ist auch klar. Es gilt vor allem, unnötige Bürokratie und unnötige Kosten zu vermeiden. Hier sind Lösungen mit Augenmaß gefragt. Die Formulierung im Koalitionsvertrag, wonach eine bürgerfreundliche Verwaltung zu schaffen und unnötige Doppelarbeit zu vermeiden ist, zielt jedenfalls in die richtige Richtung.
(Rainer Schmeltzer [SPD]: Unterstützen Sie jetzt Ihren Arbeitsminister oder ihre Bundes- tagsfraktion?)
Ich hoffe sehr und bin nicht ohne Optimismus, dass die Koalition im Bund diese Aufgabe so gut wie nur möglich bewältigen wird.
Wichtig ist vor allem, dass im Mittelpunkt des Interesses die Frage stehen sollte, auf welche Weise die betroffenen Menschen die bestmögliche Betreuung erhalten.
Herr Kollege Schmeltzer, merken Sie eigentlich gar nicht, dass Sie sich nicht ganz adäquat verhalten?
Der Antrag der SPD-Fraktion liefert jedenfalls keine brauchbare Basis und ist der durchschaubare Versuch, Unfrieden zu stiften und letztlich Hilfebedürftige zu verängstigen.
Vielen Dank, Herr Dr. Romberg. – Jetzt hat Frau Steffens von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben das Thema zum letzten Mal auf der Grundlage unseres Antrags vom 10. März 2009 diskutiert. Von daher wird es Sie nicht wundern, welche Position und welche Meinung ich heute vertrete.
Ich will sie aber trotzdem noch einmal darlegen, weil ich glaube, dass der Antrag der SPD-Fraktion zwar ein guter Anlass ist, über das Thema zu diskutieren, aber ein Stück weit in die falsche Richtung zielt. Denn in diesem Antrag geht es darum zu bekräftigen, was in der Arbeitsministerkonferenz gerade und im Bundesrat im Februar beschlossen worden ist, nämlich das Kompromissmodell umzusetzen.
Ich halte den damals getroffenen Kompromiss für suboptimal. Er ist sicherlich besser als gar keine Entscheidung. Noch besser wäre es aber gewesen, wenn man ihn zu dem Zeitpunkt beschlossen hätte, als der Kompromiss auf dem Tisch lag. Im Interesse der Kommunen und der Betroffenen liegt darin aber trotzdem ein Weg, bei dem es sich nicht wirklich um eine Neuregelung handelt und bei der Bundesagentur und Kommunen auf gleicher Augenhöhe wären. Das ist das Problem.
Ein weiteres Problem liegt darin, dass es mittlerweile auch Stellungnahmen gibt wie die von Prof. Joa
chim Wieland, die die geplante getrennte Aufgabenwahrnehmung für verfassungswidrig halten. Prof. Wieland sagt ganz klar, dass die getrennte Aufgabenwahrnehmung beim Vollzug des SGB II verfassungswidrig ist, weil der Bundesagentur die erforderliche Verwaltungskompetenz fehlt und sie eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung ist, die sich in eine Zentrale auf der oberen, in Regionaldirektionen auf der mittleren und Agenturen für Arbeit auf der örtlichen Verwaltungsebene gliedert. Um die Regelung verfassungskonform zu machen und den Vollzug des SGB II durch die Bundesagentur zuzulassen, wäre ebenfalls eine entsprechende Grundgesetzbestimmung notwendig.
Wenn man also mit einer getrennten Aufgabenwahrnehmung nicht erneut scheitern will, müsste man die Verfassung ändern.
Wenn man die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung will, bei der es sich um mein Modell handelt, also nicht nur unter einem Dach Hilfskonstrukte zu schaffen, braucht man ebenfalls eine Verfassungsänderung. Ich glaube, dass das der richtige Weg ist. Man muss sich doch überlegen, welches Konstrukt wir perspektivisch und dauerhaft haben wollen. Wollen wir ein Konstrukt, das für die Kommunen tragfähig ist, bei dem die Kommunen in Bezug auf ihre Schnittstellenprobleme und ihre Aufgaben auf kommunaler Ebene einen Ansatzpunkt für die Zielgruppe der Menschen haben?
Ich dachte eigentlich, dass wir im Ausschuss im Konsens über alle Fraktionsgrenzen hinweg zumindest klar und deutlich definiert hätten, was wir haben wollen, nämlich die Zusammenarbeit auf gleicher Augenhöhe. Das ist mit einem solchen Modell nicht möglich, so wie es die Kommunen auch darstellen.
Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen, sondern weiterhin vertreten, dass wir an dieser Stelle eine grundsätzliche Änderung brauchen und das Problem nicht mit einer solchen Hilfskonstruktion lösen können.