Protokoll der Sitzung vom 03.12.2009

Deswegen werden wir diesem Antrag nicht zustimmen, sondern weiterhin vertreten, dass wir an dieser Stelle eine grundsätzliche Änderung brauchen und das Problem nicht mit einer solchen Hilfskonstruktion lösen können.

Wir müssen aber auch noch über einen zweiten Punkt reden. Denn es geht nicht nur darum, dass wir die Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende verfassungskonform ausgestalten, sondern dass wir die aktuelle Diskussion derjenigen Kommunen aufgreifen und ernst nehmen, die ebenfalls Optionskommunen werden wollen. Das sind in Nordrhein-Westfalen gar nicht so wenige.

(Minister Karl-Josef Laumann: Fast alle!)

Sie wissen es; Sie haben sich schlaugemacht und bei den Kommunen nachgefragt. Die meisten Kommunen sagen: …

(Minister Karl-Josef Laumann: Alle!)

Nein, es gibt eine oder zwei, die immer noch sagen: Wir würden, aber nur unter ganz bestimmten Umständen.

Aber die meisten Kommunen in NordrheinWestfalen erklären: Wir wären lieber Optionskommunen. – Da steht das Land Nordrhein-Westfalen in einer anderen Pflicht, als im Bundesrat zu sagen: Wir tragen einen faulen Kompromiss mit. – Ich erwarte vom Arbeitsminister, dass er klar und deutlich sagt: Ich stelle mich vor meine nordrheinwestfälischen Kommunen mit ihren Interessen

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Das wäre ja mal etwas Neues!)

und schreibe ihnen nicht vor, welchen Weg sie gehen, sondern öffne ihnen die Tür und setze mich im Bund dafür ein, dass jede Kommune in NordrheinWestfalen frei entscheiden kann, ob sie ein Hilfskonstrukt oder ob sie Optionskommune werden will.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das müssen die Kommunen dann selber vertreten und sich selber darüber klar werden, wie sie es machen.

Aber den Weg, der sowohl von der Arbeitsministerkonferenz als auch von der SPD-Fraktion in ihrem Antrag gegangen wird, halte ich für einen faulen Kompromiss gegen die Interessen der Kommunen, der letztlich eine suboptimale Lösung darstellt, um im Interesse der Betroffenen die Schnittstellenprobleme so gering wie möglich zu halten und die Strukturen vor Ort bestmöglich aufzustellen.

Deswegen würde ich mir wünschen, dass die heutige Diskussion nicht die einzige bleibt und dass wir innerhalb der nächsten Wochen und Monate – eher innerhalb der nächsten Wochen – darüber diskutieren können, wie wir hier im Landtag über alle Fraktionen hinweg das, was von den nordrheinwestfälischen Kommunen gefordert wird, unterstützen und mit Nachdruck in Berlin umsetzen können. – Danke.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Jetzt hat Herr Minister Laumann das Wort.

Herr Präsident! Zunächst einmal will ich ausdrücklich sagen, dass ich es sehr bedaure, dass wir in der Großen Koalition keine Grundgesetzänderung zustande gebracht haben.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ich gebe auch zu, dass die Grundgesetzänderung nicht an der FDP gescheitert ist, nicht an der SPD gescheitert ist, sondern an der CDU/CSUBundestagsfraktion.

(Beifall von Rainer Schmeltzer und Gisela Walsken [SPD])

Die Gründe, aus denen sich viele meiner ehemaligen Bundestagskollegen in Berlin so entschieden haben, hängen damit zusammen, dass es eine parteiübergreifend beschlossene Föderalismusreform gab, mit der wir eine Mischverwaltung in unserem Land gerade ausgeschlossen haben. Viele haben dann gesagt, dass es nicht sein kann, dass die Verfassung sich der Verwaltung anpassen muss, dass wir diese Grundsätze vielmehr durchhalten müssen. Das war die Argumentation vieler Bundestagsabgeordneter, in deren Folge eine Verfassungsänderung nicht zustande gekommen ist.

Der zweite Punkt ist, dass wir das Bundesverfassungsgerichtsurteil haben und sehen müssen, dass es zum 1. Januar 2011 handlungsfähige Strukturen in diesem Bereich gibt. Da läuft uns so langsam die Zeit davon; das macht mir schon Sorgen.

Ich sage Ihnen aber auch ganz offen, dass ich zurzeit nicht sehe, wo im Deutschen Bundestag eine Mehrheit für eine Verfassungsänderung herkommen soll – so sehr ich das bedaure. Denn wenn man eine Verfassungsänderung schon nicht in einer Regierung, die von mehr als zwei Dritteln des Bundestages getragen wurde, erreicht, dann stelle ich mir das in einer Regierung ohne Zweidrittelmehrheit noch schwieriger vor. Außerdem hat sich die Meinung vieler Abgeordneter der CDU/CSU-Fraktion in dieser Frage seit dem letzten Sommer nicht geändert.

Jetzt machen wir uns sowohl in meinem Ministerium als auch im Bundesarbeitsministerium Gedanken darüber, ob man das nicht auch ohne eine Verfassungsänderung sinnvoll zusammenfügen kann. Ich sehe das im Moment noch nicht.

Zuerst muss man sich nämlich die Frage stellen, wer überhaupt entscheidet, ob jemand erwerbsfähig ist. Das ist die erste Frage, die man bei einem Fall beantworten muss. Wenn die Bundesagentur für Arbeit das feststellt, dann ist die Gefahr groß, dass viele Gemeinden Angst haben, dass die BA die Menschen ins SGB XII drückt. Würden die Gemeinden die Erwerbsfähigkeit feststellen, dann gibt es die Sorge des Bundes, dass die Kommunen die Menschen in den Verantwortungsbereich des Bundes schieben.

Deshalb brauchen wir erst einmal irgendeine neutrale Instanz, um festzustellen, ob jemand erwerbsfähig ist. Dieses Problem wäre noch lösbar, denn nach Auffassung sehr vieler Rechtsexperten muss die Erwerbsfähigkeit nicht unbedingt doppelt auf den staatlichen Ebenen geprüft werden. Das Problem wäre also durch eine neutrale Instanz, wie zum Beispiel den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, lösbar.

Dann kommt die zweite Frage, nämlich die, wie wir feststellen können, ob jemand bedürftig ist. Diese

Feststellung löst auf der einen Seite beim Bund Unterhaltspflichten aus, auf der anderen Seite bei den Gemeinden die Pflicht zur Zahlung für Leistungen wie Heizung und Wohnung, also KdU.

Genau zu diesem Punkt hat das Verfassungsgericht gesagt, dass wir keine Mischverwaltung haben dürfen, weil der betroffene Bürger, wenn er einen Bescheid bekommt, sehen soll, welche politische Ebene für diesen Bescheid verantwortlich ist. Ich glaube nicht, dass es dem Bundesverfassungsgerichtsurteil entsprechen würde, wenn die Bundesagentur für Arbeit das machte – wie es in einem Eckpunktepapier steht – und das dann in einem Kooperationsmodell mit den Gemeinden abgleichen würde. Ich glaube nicht, dass das so geht, weil wir dann wieder eine Mischverwaltung hätten.

Ich glaube vielmehr, dass getrennte Aufgabenwahrnehmung bedeutet, dass am Ende zweimal – nämlich vom Bund und von der Gemeinde – geprüft werden muss, ob jemand bedürftig ist. Das kann man meinetwegen auch so machen.

Aber dann kommt die entscheidende Frage, die unsere Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker am meisten interessiert: Wie können wir uns auf gleicher Augenhöhe mit der Bundesagentur für Arbeit in die konzeptionelle Entwicklung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in unserem Kreis und in unserer kreisfreien Stadt einbringen? – Darum geht es vielen Kommunalpolitikern, und zwar, wie ich finde, zu Recht.

Ich bin 1990 in den Bundestag gewählt worden und mache jetzt seit rund 20 Jahren Sozialpolitik. Ich glaube, dass man bei der Arbeitsmarktpolitik für einen großen Teil der Klientel aus dem SGB II gut beraten ist, die kommunale Kompetenz bei der Entwicklung von arbeitsmarktpolitischen Konzepten in den Regionen an Bord zu haben. Davon bin ich fest überzeugt. Ich glaube, dass allein der Blickwinkel der Bundesagentur für Arbeit nicht erfolgversprechend ist.

Das kann man durchaus regeln, und zwar untergesetzlich in einem Kooperationsvertrag zwischen der Bundesagentur und den Kommunen. Aber es kommt dann sehr darauf an, wie der Kooperationsvertrag ausgestaltet ist. Sitzen die Kommunen dabei am Katzentisch? Dann werden sie relativ wenig Lust haben, sich einzubringen. Etwas anderes ist es, wenn sie wirklich auf gleicher Augenhöhe mitgestalten können. Ich bin sehr gespannt darauf, wie ein solcher Mustervertrag aussehen kann.

(Zuruf von Rainer Schmeltzer [SPD])

Ich kann nur dazu raten, dass nicht an jeder Ecke und Kante durchblickt, die Bundesagentur hat am Ende das Sagen und par ordre du mufti das Heft des Handelns in der Hand.

Ich komme zu den Optionskommunen. Ja, ich hätte gerne mehr als 69 Optionskommunen. Ich hätte auch gerne mehr als zehn Optionskommunen in Nordrhein-Westfalen. Wir hätten in NordrheinWestfalen im Übrigen ein paar mehr haben können, wenn mein Vorgänger mehr zugelassen hätte.

(Beifall von der CDU)

Es ist so. Wir haben zwei verschenkt.

(Britta Altenkamp [SPD]: Es hat nicht mehr viel Anträge gegeben!)

Ja, gut. Nein, nein, wir haben auch Anträge abgelehnt. Meine Mitarbeiter sind noch die gleichen.

(Zuruf von Barbara Steffens [GRÜNE])

Jetzt schreien Sie einmal nicht so nach Option. Die Option war nie Ihre Erfindung.

Ich wäre dafür, mehr zu haben. In einer Frage muss man aber fair sein. Darauf habe ich auch noch keine Antwort. Wenn ich es richtig im Kopf haben, stellt der Bund zurzeit rund 43 Milliarden € für den SGB II-Bereich zur Verfügung. Der Bund trägt in diesem Bereich zu einem großen Teil die Finanzverantwortung. Die Kommunen tragen auch einen Teil der KdU.

Unabhängig von Fraktionen sagt der Bund natürlich, es kann nicht sein, dass wir bezahlen und überhaupt nicht mehr steuern können, weil nur noch die Kommunen steuern. Jede Optionskommune bedeutet heute in den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommune, in der Region steuert der Bund nicht, sondern zahlt nur. Aus Sicht des Bundespolitikers, der auch seinen Haushalt im Auge habe muss, verstehe ich die starke Zurückhaltung. Da muss man vernünftig und ehrlich sein.

Deswegen kommt ein weiterer Punkt hinzu. Nach der Föderalismusreform, der unsere Kollegen im Bund zugestimmt haben, kann der Bund eine solche Aufgabe gar nicht mehr generell auf die Kommunen übertragen. Weil der Bund den Gemeinden nach der Föderalismusreform keine Aufgaben mehr direkt zuweisen kann, hätte der Bund für die Übertragung einer generellen Option rein theoretisch nur noch die Möglichkeit, diese Aufgabe den Ländern zuzuweisen. Die Länder könnten diese Aufgabe dann an die Gemeinden weitergeben. Das wäre der Weg, den unsere Verfassung noch zulässt.

Ich sage Ihnen aber: Aus Sicht unseres Finanzministers wäre das immer eine vergiftete Braut. – Wenn die Kommunen aus irgendeinem Grund nicht mit dem Geld vom Bund auskommen, werden sie Konnexität rufen und sagen, das Land ist bei der Kostenentwicklung in diesem Bereich zuständig. Nach der Föderalismusreform ist also auch diese Frage gar nicht so einfach.

Zum Schluss möchte ich sagen, wofür ich mich einsetze. Ich sage Ihnen ganz offen, ich möchte nach wie vor, dass wir das ZAG hinbekommen.

Offen gesagt, sehe ich aber nicht, dass das zu erreichen ist; denn ich kann keine verfassungsändernde Mehrheit bei der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag erkennen. Das muss man doch auch einmal so offen sagen.

Als zweiten Punkt setze ich mich für mehr Optionskommunen ein. Das habe ich heute schon gesagt. Ich war immer der Meinung, dass wir an vielen Stellen einmal prüfen sollten, ob sich etwas auf kommunaler Ebene vernünftiger entwickeln lässt als unter Beteiligung des Bundes.

(Zuruf von Britta Altenkamp [SPD])

Das wollen wir einmal abwarten. Das ist aber auch schwierig.

Als Minister in einem Land wie Nordrhein-Westfalen hat man Verantwortung gegenüber den Familien, die vom SGB II leben müssen, und gegenüber den Kommunen. Man muss versuchen, miteinander die beste erreichbare Lösung hinzubekommen, ohne dabei Sand ins Getriebe zu streuen. Man muss versuchen, das Beste daraus zu machen.