Als Minister in einem Land wie Nordrhein-Westfalen hat man Verantwortung gegenüber den Familien, die vom SGB II leben müssen, und gegenüber den Kommunen. Man muss versuchen, miteinander die beste erreichbare Lösung hinzubekommen, ohne dabei Sand ins Getriebe zu streuen. Man muss versuchen, das Beste daraus zu machen.
Einige Kriterien habe ich schon genannt. Es ist mir auch wichtig, dass die Frage beantwortet wird, wo es verlässliche Perspektiven für die Menschen gibt, die aus der kommunalen Familie kommen und heute in den Argen arbeiten. In Deutschland arbeiten 63.000 Menschen in Argen. Nehmen wir an, davon arbeitet etwa ein Viertel in Nordrhein-Westfalen. Ein gewichtiger Teil davon kommt aus der Kommunalverwaltung. Die Leute müssen eine vernünftige Perspektive haben. Die Kommunen werden zu Recht fragen: Liebe BA, wie sollen wir die Leute in unsere Stellenpläne einarbeiten, wenn du uns die Mitarbeiter in den nächsten zwei oder drei Jahren vor die Tür stellst? – Auch diese Frage muss sehr verlässlich beantwortet werden. Deswegen ist es wichtig, Grundsätze zu haben, aber nicht ideologisch zu sein, sondern konstruktiv an dem Erreichbaren mitzuarbeiten.
Dass die Sozialdemokraten diese Situation nutzen werden, um sich für eine Verfassungsänderung einzusetzen, ist so. Ich gehe auch davon aus, dass Ihre Fraktion so etwas im Deutschen Bundestag beantragen wird. Das ist dann auch so.
Aber dazu kann ich Ihnen nur sagen: Im politischen Leben wird am Ende auch manchmal etwas Wichtiges abgelehnt, wenn es der verkehrte Antragsteller ist. In diesem Sinne läuft Politik eben auch. Deswegen werden wir schauen, das Beste herauszuholen, meine Damen und Herren. – Danke schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister Laumann, die Gesetzmäßigkeiten Ihres letzten Satzes haben wir in viereinhalb Jahren kennengelernt. Das wird sich ja wieder ändern. Es ist aber leider Gottes so.
Ich habe die Debatte sehr intensiv verfolgt und festgestellt, dass die Sozialdemokraten im nordrheinwestfälischen Landtag die Einzigen waren, die im Sinne Ihrer Entscheidung und Ihrer Meinung in der ASMK geredet haben. Ich habe bei Herrn Romberg überhaupt nichts dazu gehört. Herr Romberg hat sich die Position der FDP-Bundestagsfraktion zu eigen gemacht und seinem eigenen Arbeitsminister links und rechts um die Ohren gehauen.
Bei dem Kollegen Brakelmann war ich ehrlich gesagt ein bisschen enttäuscht, weil er zuerst sagte, wir kümmern uns um bundespolitische Themen. Anschließend sagte er, es ist eine Angelegenheit der Länder. Das spricht aber auch nicht für das, was der Arbeitsminister immer wieder gesagt hat.
Wenn Sie den Antrag zitieren, möchte ich Ihnen sagen, welche Konsequenzen Ihr Arbeitsminister in der Veröffentlichung des Landkreistages aufzeigt. Darin sagt Minister Laumann unter anderem:
Der Grundsatz der Leistungsgewährung aus einer Hand würde aufgegeben werden. Betroffene Bürger würden eine Leistung von zwei Trägern beziehen. Das hätte erheblichen bürokratischen Mehraufwand einschließlich kostenintensiver Doppelstrukturen zur Folge. … Eine Verknüpfung des Fördern und Forderns fände faktisch nicht mehr statt. … Die kommunalen Träger müssten erhebliche Mittel zur Alimentierung der Arbeitslosigkeit einsetzen, ohne dass ihnen Steuerungs- und Einflussmöglichkeiten im Hinblick auf eine Aktivierung der Hilfebedürftigen zur Verfügung stünden. … Die bestehenden Strukturen der Arbeitsgemeinschaften einschließlich des in den letzten vier Jahren entwickelten Know-hows bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit würden zerschlagen.
Das alles sind Gründe, die nicht von mir, sondern von Ihrem Arbeitsminister Laumann richtigerweise niedergeschrieben wurden, wie es bei der getrennten Aufgabenwahrnehmung aussehen würde.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bin auf die Grundgesetzänderung schon in der Debatte Anfang des Jahres eingegangen. Herr Minister Laumann, wenn Sie sich in Sachen Grundgesetzänderung – wir wissen das, Herr Minister Laumann – bei der Bundestagsfraktion hätten durchsetzen können, wäre das mit den Sozialdemokraten möglich gewe
sen. Damals schlossen Sie ab, dass Sie nicht glauben, das mit den Sozialdemokraten nach der Bundestagswahl machen zu können.
Wir bleiben bei unseren Vereinbarungen. Wir stehen zu diesem Modell. Mit uns könnten Sie das, wenn Sie sich jetzt durchsetzen können, auch im Bundestag machen. Aber darüber müssen Sie sicherlich erst mit Ihrem Koalitionspartner reden.
Was wir wollen, ist doch ganz einfach: Wir wollen, dass nicht die Menschen in diesem Land die Leidtragenden sind. Die vom Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers angesprochenen 7 Millionen Menschen im Land werden die Leidtragenden sein, wenn es so kommt, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.
Dass es so kommen wird, glaube ich ganz gewiss. Denn auch dabei irrt Herr Romberg mal wieder. Denn heute steht in der „WELT“: die neue Arbeitsministerin Ursula von der Leyen kündigt an, mit den Länderministern zu sprechen – wenn da ein Punkt und kein Komma stünde, wäre ich zufrieden –, aber an der Koalitionsvereinbarung festhalten zu wollen.
Das heißt faktisch: Die Bundesarbeitsministerin will getrennte Aufgabenwahrnehmung. Das schadet 7 Millionen Menschen in diesem Land – jetzt sage ich es noch einmal – mit der Begründung, die Ihr Arbeitsminister gerade richtigerweise abgegeben hat. Ich mache es nicht oft – das wissen Sie –, aber an dieser Stelle unterstütze ich ihn ausdrücklich.
Was müssen wir jetzt machen? Wir müssen doch diesem Arbeitsminister und diesem Ministerpräsidenten – man wird es mir in den Reihen meiner Fraktion nachsehen – den Rücken stärken, dass sie auf dem richtigen Weg sind. Es ist richtig, dass er sich in Berchtesgaden dafür eingesetzt hat, dass der Kompromiss die richtige Lösung ist. Er war bei der Diskussion dabei, dass es nicht um eine, sondern um die richtige Lösung geht.
Herr Minister Laumann, Sie haben doch das Schreiben von der Freien und Hansestadt Hamburg gesehen, in dem Ihr Kollege sagt: Bitte schön, unter den Bedingungen machen wir dabei nicht mit, aber wir wollen die Option haben. – Wie gehen Sie denn damit um, Herr Minister Laumann, dass Hamburg die Option haben will? Viele CDU-geführte Kommunen wollen jetzt die Option ziehen. Sie haben die Umfrage gemacht; Frau Steffens hat das angesprochen. Wie gehen Sie denn damit um?
Der ASMK-Beschluss lässt das nicht zu. Ihre Bundestagsfraktion lässt das auch nicht zu, denn das würde eine Grundgesetzänderung bedeuten. Auf diese Fragen sind Sie uns noch eine Antwort schuldig.
Über die Zahlen 69 oder zehn müssen wir nicht streiten. Darüber habe ich mich Anfang des Jahres auch nicht gestritten. Das ist für mich unerheblich.
Sie haben den Parlamentarischen Staatssekretär Braucksiepe dort im Ministerium. Die nordrheinwestfälischen Christdemokraten stellen den Sprecher in der Bundestagsfraktion. Die nordrheinwestfälischen Christdemokraten stellen den zuständigen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden.
Was wollen Sie noch mehr? Wenn Sie einen starken Landes- und einen starken CDA-Vorsitzenden haben, werden Sie Ihre Einflussmöglichkeiten wahren. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmeltzer. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.
(Peter Biesenbach [CDU]: Zur Geschäftsord- nung! – Frank Sichau [SPD]: Nein, wir sind in der Abstimmung!)
Wir sind in der Abstimmung. Aber vielleicht hat der Kollege nicht so schnell reagieren können, weil er noch mit etwas anderem beschäftigt war. Da muss man auch mal großzügig sein. – Also, Herr Biesenbach zur Geschäftsordnung.
Herr Präsident! Es geht kaum um Reaktionszeiten. Aber wenn Entschließungsanträge auf den Tisch gelegt werden, die wir nicht einmal lesen können,
und Sie dann zur Abstimmung übergehen, dann halten wir es für unpassend zu sagen, wir wären nicht flott.
Den Entschließungsantrag, der gerade verteilt ist, kennen die Kollegen noch nicht einmal. Deswegen werden wir ihn ablehnen.
Ich hatte das noch nicht vortragen können, denn ich war im Verfahren. Das können wir in aller Ruhe regeln.
Wir haben erstens über den Antrag der SPDFraktion abzustimmen. Zweitens ist eben den Fraktionsgeschäftsführern und dem Präsidenten ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion vorgelegt worden.
Wir haben diesen Entschließungsantrag schnell als Drucksache 14/10359 nummeriert. Nach § 78 unserer Geschäftsordnung müssen Entschließungsanträge schriftlich abgefasst sein – das ist der Fall – und verlesen werden, wenn sie noch nicht verteilt sind.
Wie ich höre, wird angeregt, diese Abstimmung nach dem nächsten Tagesordnungspunkt, nach dem Eilantrag, durchzuführen. Damit bringen wir alles ziemlich durcheinander.
Das ist ein kurzer Entschließungsantrag, den ich Ihnen vorlese – dann können wir darüber abstimmen –:
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag der Fraktion der SPD „Chaos in der Arbeitsmarktpolitik bei der SGB II Neuordnung verhindern“ Drucksache 14/10136
Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) fasste am 26.11.2009 richtigen Beschluss zur Neuorganisation des SGB II Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat am 26. November 2009 zur Neuorganisation des SGB II auf der Basis vorheriger Beschlüsse die getrennte Aufgabenwahrnehmung abgelehnt.
Der Landtag Nordrhein-Westfalen beschließt: Der Landtag Nordrhein-Westfalen begrüßt und unterstützt den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 26. November 2009 zur Neuorganisation des SGB II und fordert die Landesregierung auf, auf dieser Grundlage einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen.
Das ist ein ziemlich klarer und einfacher Entschließungsantrag. Über ihn können wir entsprechend der Geschäftsordnung abstimmen.
Also: Wir stimmen als Erstes in direkter Abstimmung, weil der Antragsteller darum gebeten hat, über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/10136 ab. Das ist der Antrag der SPD-Fraktion. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPDFraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP abgelehnt.