Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Ich höre dazu nichts von dieser Landesregierung, auch nicht von diesem Minister. Es hat sich offensichtlich nichts getan. Finanz- und Wirtschaftskrise haben nicht dazu geführt, dass die Banken eine andere Produktpolitik machen, dass sie mit den

Verbraucherinnen und Verbrauchern anders umgehen. Wir haben prophezeit, dass die Banken das nicht von sich aus tun werden, sondern dass es Rahmenbedingungen, dass es Setzungen am Markt geben muss und dass es eben keine freien Märkte in diesem Bereich geben kann, weil die Verbraucherinnen und Verbraucher zu ihrem Recht kommen müssen.

Deshalb: So schön es auch ist, dass wir drei neue Verbraucherberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen bekommen – wir brauchen mehr auf der Verbraucherschutzseite. Das ist in den Anhörungen, die wir im Landtag durchgeführt haben, klar herausgekommen. Wir brauchen auch ein anderes konzeptionelles Dach. Auch darüber gibt es Dissens mit der Landesregierung.

Unter dem Strich gibt es also grundsätzlich unterschiedliche Herangehensweisen in dieser Frage und auch andere politische Leitlinien. Darüber werden wir uns weiter streiten. Wenn wir in dieser kleinen Fachfrage zusammenkommen, wäre das schön. Vielleicht klappt das im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Als nächster Redner hat nun für diese Landesregierung Herr Minister Uhlenberg das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Remmel, dieser Auseinandersetzung stellen wir uns natürlich gern.

(Norbert Killewald [SPD]: Das freut mich!)

Die Grünen sind immer gut im Fordern. Im Bereich der Administration sind sie schlecht, gerade beim Thema Verbraucherschutz. Ich war gerade erst ein paar Monate im Amt, als wir den großen Gammelfleischskandal hatten. Das waren alles Altlasten, die wir von der Vorgängerregierung übernommen haben.

(Svenja Schulze [SPD]: Was hat das mit For- schung zu tun?)

Wir haben den gesamten Verbraucherschutz und insbesondere die Lebensmittelkontrolle in Nordrhein-Westfalen auf eine neue Basis gestellt. Haben Sie in den letzten zwei bis drei Jahren irgendetwas gehört? – Es gibt natürlich niemals eine hundertprozentige Sicherheit. Das will ich gerne sagen. Aber gerade weil wir die Lebensmittelkontrolle auf eine neue Grundlage gestellt haben, ist der Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen besser geworden, er ist sicherer geworden.

Wir geben im kommenden Jahr 700.000 € mehr aus, damit die Verbraucherzentralen ihr Personal bezahlen können. Sie fordern natürlich immer mehr Geld, Sie fordern immer mehr Stellen, insbesondere wenn es um die Frage der Finanzberatung geht. Das ist nicht besonders eindrucksvoll. Dahinter erkenne ich auch kein verbraucherpolitisches Konzept der Grünen. Nein, meine Damen und Herren, in dieser Wahlperiode hat der Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen große Fortschritte gemacht.

(Beifall von der CDU)

Was den Antrag der SPD-Fraktion angeht, so möchte ich sagen, dass er interessante Elemente enthält. Die gesamte Forschung wird zurzeit durchgeführt, Frau Abgeordnete Schulze. Der einzige Unterschied, wenn ich den Antrag richtig verstanden habe, ist, dass Sie ein Netzwerk fordern, nachdem die wissenschaftlichen Aspekte von der Landesregierung bereits aufgegriffen worden sind und umgesetzt werden. Sie fordern ein Netzwerk zur Zusammenfassung dieser wissenschaftlichen Forschung, die heute durchgeführt wird. Darüber können wir uns unterhalten. Da bin ich relativ leidenschaftslos. Ich kann nur sagen: Diese wissenschaftliche Arbeit findet schon heute statt. Dies ist ein Antrag, der es nicht so richtig in sich hat. Aber wir können gerne im Ausschuss darüber reden.

Ich bin wirklich froh – das darf ich noch einmal sagen –, dass gerade in diesen Wochen drei neue Verbraucherzentralen in Nordrhein-Westfalen eingerichtet werden. Das gibt es in ganz Deutschland nicht. Nordrhein-Westfalen hat eine Vorreiterrolle im Bereich des Verbraucherschutzes eingenommen. Das ist uns von der Bundeszentrale in Berlin bestätigt worden. Wir sind das Flächenland in der Bundesrepublik Deutschland mit dem besten Verbraucherschutz. Darauf ist der Verbraucherschutzminister stolz. Das ist eine gute Bilanz nach viereinhalb Jahren Arbeit im Bereich des Verbraucherschutzes.

Ich möchte mich insbesondere bei den Koalitionsfraktionen sehr herzlich bedanken, dass sie mir dabei geholfen haben, die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrates, den Antrag Drucksache 14/10377 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den

Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie zu überweisen. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung aller Fraktionen feststellen? – Das ist der Fall. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.

Ich rufe auf:

6 SGB-II-Leistungsgewährung aus einer Hand weiterhin sicherstellen – Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen erhalten

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/10381

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/10446

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordneten Frau Steffens das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist noch gar nicht so lange her, dass wir über dieses Thema diskutiert haben, aber wir stehen schon wieder hier und diskutieren darüber. Allerdings glaube ich, dass dies notwendig ist, weil wir an dieser Stelle nach wie vor keine klare Entscheidung haben und nicht wissen, wie in Zukunft die Gewährung der Leistungen nach SGB II aussehen wird.

Vorab sei gesagt: Diese Diskussion, die wir hier über die Struktur führen, ersetzt nicht die Diskussion um die Regelsatzhöhe, um die Leistungshöhe und um die Lebensbedingungen für die Betroffenen. Diese Diskussion werden wir an anderer Stelle weiterführen müssen. Aber die Struktur ist auch für die Betroffenen im Hinblick darauf entscheidend, wie sie die Leistungen, die ebenfalls neu diskutiert werden müssen, letztendlich gewährt bekommen.

Die neue Struktur, die geschaffen wird oder geschaffen werden soll, hat Auswirkungen auf drei Ebenen. Zum Ersten: Welche Veränderungen bringt es für die Betroffenen? Zum Zweiten: Was bedeutet es bezogen auf die Beschäftigten? Zum Dritten: Wie sehen nach einer solchen Veränderung der Struktur perspektivisch die kommunalen Gestaltungsmöglichkeiten aus?

Ich sage mit Sicherheit nicht, die Argen seien das Gelbe vom Ei, es sei eine wunderbare Struktur gewesen. Aber es hat sehr lange gedauert, bis diese Struktur geschaffen worden ist. Es war klar, dass wir an dieser Stelle noch eine Menge an Problemen beseitigen mussten. Das heißt, wir wollten zu jedem

Zeitpunkt, dass man Rechtssicherheit hat. Mit dem Urteil ist klar geworden: Wir brauchen eine Verfassungsänderung.

Wir haben dies im Ausschuss diskutiert, wir haben es mehrfach mit dem Minister diskutiert. Wir brauchen eigentlich ein Konstrukt, bei dem wir die Leistungen aus einer Hand bekommen, denn in dem Moment, in dem zwei Behörden dafür zuständig sind, Leistungen zu gewähren, sind die Betroffenen diejenigen, die Nachteile erfahren: zwei Bescheide, zwei Leistungen, zwei Widersprüche. Es ist einfach klar, dass dies keine Verbesserung für die Betroffenen ist.

Bezogen auf die Beschäftigten, die im Bereich der Argen arbeiten, haben wir nach wie vor die Situation, dass ein großer Teil von ihnen – etwas mehr als 15.000 in Nordrhein-Westfalen – kommunale Beschäftigte sind. Von den über 15.000 Beschäftigten haben 6.300 auf jeden Fall ein Rückkehrrecht in die Kommunen. Diese Beschäftigten werden einen Teufel tun, mal eben zur BA zu wechseln, um da mit niedrigeren Gehältern letztendlich dieselbe Arbeit zu erbringen, die sie heute erbringen. Nein, sie werden in die Kommunen zurückkehren wollen, was dazu führt, dass – auf die Spitze getrieben – in manchen Kommunen sämtliche Beschäftigte, die direkt an den Betroffenen arbeiten, nämlich die Fallmanager, komplett wieder in den kommunalen Bestand übersiedeln und diejenigen, die auf BA-Stellen bleiben, diejenigen sind, die bisher Formulare ausgefüllt und Finanzen abgewickelt haben. Das heißt, die Auswirkungen im Bereich der Belegschaft und der Beschäftigten werden für die Betroffenen eine Katastrophe sein.

Der dritte Punkt, meines Erachtens nach wie vor einer der massiven, lautet: Was bedeutet das für die Kommunen, jenseits der gesamten Finanzfragen? Verlieren die Kommunen letztendlich den kommunalen sozialpolitischen Gestaltungsspielraum? Das hielte ich für eine Katastrophe.

Das heißt, die Kommunen müssen die Zeche zahlen und nach wie vor für die Kosten der Unterkunft aufkommen, aber sie haben keinerlei Möglichkeit, die Menschen aus dieser Lage herauszubringen. Sie können keine Angebote machen, sie können keine Arbeitsmaßnahmen anbieten, sie haben keine Chance, sie müssen zahlen und haben keinen Handlungsspielraum.

Das heißt aber auch: Alles das, was sie in der Vergangenheit an sozialpolitischen Instrumenten entwickeln konnten und entwickelt haben, was vor Ort präsent war und vor Ort getragen hat, wird perspektivisch BA-gesteuert und zerschlagen. Das halte ich für eine Katastrophe und meine, dass das so nicht geht.

(Beifall von den GRÜNEN)

In weiten Teilen waren wir darüber im Ausschuss einer Meinung. Wir haben gesagt, wir wollen ein

Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium, mit den Fraktionsvertretern und -vertreterinnen führen, um für NordrheinWestfalen eine klare Linie auf allen Ebenen zu haben: Verfassungsänderung als beste Möglichkeit, Optionskommunen, Öffnung für die Kommunen als Wahlfreiheit, Sicherung für die Kommunen und Gestaltungsmöglichkeit für die Kommunen auf gleicher Augenhöhe.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Das war der Vor- schlag des Ministers!)

Das war ein Konsens, genau im Wechselspiel mit dem Minister im Ausschuss so entstanden,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Ein guter Vor- schlag!)

und dann gab es am 14. Dezember die Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Von daher bin ich sehr froh, dass wir diesen Punkt heute auf der Tagesordnung haben, weil er noch aktueller ist und an dieser Stelle eigentlich noch mehr gesagt werden muss, als überhaupt in dem Antrag steht.

Bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz gab es nämlich plötzlich für Nordrhein-Westfalen einen kompletten Schwenk. Das war der Kniefall vor der Bundeskanzlerin und der Ministerin,

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Kniefall würde ich nicht sagen! – Weiterer Zuruf von der SPD: Ich wusste gar nicht, dass Sie so gläubig sind!)

indem hier an dieser Stelle klar akzeptiert wurde: Neuorganisation, getrennte Aufgabenwahrnehmung soll verfassungsfest gestaltet werden. Das heißt, es ist akzeptiert worden, gerade auch von unserem Arbeitsminister, dass die getrennte Aufgabenwahrnehmung das Modell der Zukunft ist. Dies halte ich an dieser Stelle für fatal. Ich wüsste heute gern, ob es wirklich einen so schnellen Kurswechsel bei der Positionierung unseres Ministers gegeben hat oder ob es hier eine Fehldarstellung ist oder ob die Protokolle der Sozialministerkonferenz vielleicht an der Stelle falsch sind und sein Veto darin nicht aufgenommen worden ist. Ich kann mir das schwer erklären – oder ich wüsste gern, wie viel und was es denn dafür gegeben hat, dass man einen solchen Kurswechsel gegen die Interessen NordrheinWestfalens an dieser Stelle trägt.

Es gibt aber auch andere Punkte in diesem Papier der Sozialministerkonferenz, die überhaupt nicht nachvollziehbar sind, vor allem die Vorstellung, dass ein Sozialminister so etwas mitträgt. Da wird nämlich über die Mehrkosten geredet. Wenn doch klar ist, dass bei einer solchen Reform in einem derartigen Umfang Mehrkosten entstehen, auch wenn die Kommunen und die Länder dabei nicht belastet werden dürfen, dann heißt dies: Wir machen eine Reform mit einem Bürokratieaufbau und geben das Geld statt zu den Menschen und den

Hilfen in die Strukturen und die Verwaltungen hinein. Es kann nicht sein, dass wir dies wirklich von Nordrhein-Westfalen aus so mitmachen, und das nur, um damit letztendlich der Ministerin einen Gefallen zu tun und den Koalitionsvertrag umzusetzen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Hier müssen die Interessen Nordrhein-Westfalens an die erste Stelle gestellt werden. Das heißt: Es darf keine Reform geben, die Verwaltungsmehrkosten und Verwaltungsaufwand bedeutet, sondern es muss eine Reform geben, die bei niedrigen Verwaltungskosten im Interesse der Betroffenen die Strukturen sichert.

Der letzte Punkt, an dem ich wirklich schmunzeln musste, war i):

Die vorgesehene gemeinsame Nutzung des ITSystems der BA