sowie der darin gespeicherten Daten einschließlich eingeräumter Leserechte ist gesetzlich und datenschutzrechtlich abzusichern.
Wer die Software der BA kennt, der weiß, wie katastrophal sie ist. Man muss den Kommunen mit Sicherheit verdammt viel dafür geben, damit sie sie perspektivisch weiter nutzen wollen.
Es ist also hanebüchen, so etwas zu vereinbaren. Daher bin ich auf die weitere Diskussion gespannt. Ich hoffe, dass wir doch wieder zu dem im Ausschuss gefundenen Konsens zurückkommen, der lautete: Wir wollen eine Verfassungsänderung, eine Sicherung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und eine Öffnung der Optionskommunen, aber nicht einen solchen Quatsch.
Vielen Dank, Frau Kollegin Steffens. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete …
(Peter Brakelmann [CDU]: Das macht gar nichts, Frau Präsidentin! – Minister Karl- Josef Laumann: Wer ihn einmal gesehen hat, vergisst ihn doch nicht!)
Normalerweise vergisst man mich so schnell nicht, Frau Präsidentin. Mir geht es heute aber auch nicht so gut. Deswe
gen verzeihe ich Ihnen das ohne Probleme. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Wochen befassen wir uns hier im Plenum wie auch bei der letzten Ausschusssitzung mit dem Thema der Neuordnung des SGB II – letztes Mal auf Antrag der SPD, heute auf Wunsch der Grünen.
In dieser Zeit hat sich ein wenig getan. Zum einen hat die Bundesregierung ein Eckpunktepapier zur Neuordnung des SGB II vorgelegt. Zum anderen hat sich die Arbeitsministerkonferenz am Montag in einer außerordentlichen Sitzung mit diesem Thema beschäftigt und einen Entschluss dazu gefasst.
Ich brauche hier nicht mehr darzulegen, warum es 2010 zu einer Neuordnung kommen muss. Deshalb nur kurz: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007 dürfen die Aufgaben nach dem SGB II nicht mehr gemeinsam von Bund und Kommunen in der sogenannten Mischverwaltung in den Argen vollzogen werden. Damit verlieren die Argen ihre Rechtsgrundlage. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung aufgefordert, bis 2010 eine Neuregelung zu finden.
Wir alle wissen, dass es nicht gelungen ist, in der Großen Koalition eine entsprechende Gesetzesänderung zu erreichen. Ministerpräsident Rüttgers und unser Arbeitsminister Karl-Josef Laumann haben sich jedenfalls stark für diese Grundgesetzänderung eingesetzt – leider vergeblich. Ich persönlich bedaure das sehr und hätte es gerne anders gehabt.
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht nun vor, dass die Aufgaben nach dem SGB II künftig wieder getrennt von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen wahrgenommen werden sollen. Das heißt, dass auch in dieser schwarz-gelben Koalition keine Mehrheit für eine entsprechende Verfassungsänderung zu erwarten ist.
Unsere Forderung kann deshalb nur lauten: Wir müssen bei der Neuordnung des SGB II eine bürgerfreundliche Lösung sicherstellen.
Die Arbeit der Argen war bislang deshalb so erfolgreich, weil die SGB-II-Empfänger einen Ansprechpartner hatten und Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder die Unterkunftsleistungen aus einer Hand erhielten. Die Menschen haben ein Recht darauf – das können sie auch erwarten –, dass sie ihre Leistungen auch künftig reibungslos und fachlich gut abgestimmt erhalten. Deshalb sind wir ge
Bei der Arbeitsministerkonferenz hat sich eine Mehrheit von zehn Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen, für das Eckpunktepapier ausgesprochen. Die Länder sehen es als eine Basis an, um die geforderte Neuorganisation des SGB II mit getrennten Aufgabenbereichen möglichst schnell und auf Grundlage der Verfassung umzusetzen.
Bund und Länder müssen nun eng zusammenarbeiten, um einen wasserdichten Mustervertrag zur Kooperation von Bundesanstalt und Kommunen auf die Beine zu stellen. Ich will jetzt nicht auf weitere Details eingehen, die sicherlich noch ausführlich diskutiert werden müssen. Eines muss aber gewährleistet sein: Wir müssen eine Lösung finden, die – ich zitiere aus dem Eckpunktepapier – „sowohl den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird als auch Kontinuität und Qualität der Leistungsträger durch Fortführung des Betriebes mit vorhandenem Personal und Sachmitteln sichert“.
Wenn künftig zwei getrennte tragende Säulen die Aufgaben des SGB II wahrnehmen sollen, muss darauf geachtet werden, dass BA und Kommunen gleichwertige Partner auf Augenhöhe sind. Für die Kommunen muss erreicht werden, dass sie nicht nur quasi als kleiner Juniorpartner auftauchen, sondern gleichberechtigter Partner in diesem Spiel sind. Schließlich sind es die Kommunen, die über die nötigen sozialen Kompetenzen verfügen, um beispielsweise Personen mit komplizierten Vermittlungshemmnissen wieder fit für den Arbeitsmarkt zu machen und in Beschäftigung zu bringen. Es sind auch die Kommunen, die sich im Rahmen ihrer Sozialpolitik nicht nur bei der Arbeitsförderung um die SGB-II-Empfänger kümmern, sondern auch in der Kinder- und Jugendhilfe, der Wohnungslosenhilfe oder auch der Schuldnerberatung.
Insofern bin ich mit Ihrem Antrag einverstanden, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Die unionsgeführten Bundesländer möchten auch das Optionsmodell in seiner bisherigen Ausgestaltung entfristen und die Zahl der Optionskommunen aufstocken.
Das Recht des Bundes, den Einsatz der Mittel zu überprüfen, darf allerdings auf keinen Fall an den Ländern vorbeigehen. Außerdem dürfen die Kommunen nicht plötzlich vor unkalkulierbaren steuerlichen Risiken stehen.
Eine Grundgesetzänderung werden wir, wie gerade gesagt, nicht erreichen; denn der Koalitionsvertrag kann nicht einfach ignoriert werden. Wir müssen gemeinsam konstruktiv an erreichbaren Lösungen mitarbeiten – zum Wohle der Menschen, die auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen sind, damit sie auch künftig gut beraten werden und alle Ansprechpartner unter einem Dach finden können. Dies muss zügig geschehen; das sehe ich auch so.
Vielen Dank, Herr Kollege Brakelmann. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Schmeltzer das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Schmeltzer.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nachdem wir das Rednerpult wieder um 30 cm nach unten gefahren haben, Herr Kollege Brakelmann, zur Sache: Heute vor exakt zwei Wochen haben wir an dieser Stelle schon einmal über dieses Thema diskutiert. Grundlage unserer damaligen Debatte war der ASMKBeschluss vom 26. November 2009. Herr Minister Laumann, ich sage nach wie vor: Das war ein guter Beschluss.
Kollegin Steffens hat in ihrem Wortbeitrag einiges richtigerweise zu der Frage ausgeführt, wohin die Reise gehen könnte und wohin die Reise geht.
Unsere Debatte am 3. Dezember dieses Jahres war dann doch etwas kurios. Laumann und Schmeltzer waren einer Meinung, was selten genug der Fall ist. Bei der anschließenden Abstimmung zu unserem Entschließungsantrag ist die Union der Handschrift von Arbeitsminister Laumann nicht gefolgt. Lediglich Herr Laumann, Herr Kern, Herr Brakelmann und Frau Kastner haben sich der Stimme enthalten. An dieser Stelle sage ich noch einmal: Hut ab.
Sie argumentieren immer wieder, der ASMKBeschluss vom 26. November 2009 trage unter anderem Ihre Handschrift. Wie ich schon am 3. Dezember dieses Jahres deutlich gesagt habe, haben Sie Rückgrat bewiesen – Rückgrat zum ASMK-Beschluss vom 26. November 2009. Dieses Rückgrat haben Sie zumindest in öffentlichen Darstellungen und in unseren Debatten im Ausschuss bis zum 14.12. weiter bewiesen.
Einige Ihrer Argumente haben wir schon gehört. Gleich kommen alle Ihre Argumente bezüglich des ASMK-Beschlusses vom 14. Dezember, dass alles offen sei. Wer das wirklich alles im Detail nachliest – Kollege Brakelmann hat das an der einen oder anderen Stelle nicht getan, befürchte ich –, wird feststellen, dass viel im Konjunktiv steht. Eins ist aber auch klar, Herr Minister Laumann: Zu dem, was in der Vergangenheit Ihre Handschrift getragen hat, ist das, was im ASMK-Beschluss vom Montag dieser Woche steht, eine 180-Grad-Kehre dessen, was Sie bisher in der Öffentlichkeit dargelegt haben. Das hat nämlich mit einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung und Hilfen aus einer Hand nichts, aber auch überhaupt nichts mehr zu tun.
Sie haben somit zumindest dadurch, dass Sie einen ganz neuen Beschluss gefasst haben, am Montag den geordneten Rückzug aus Koalitionsräson eingeleitet und üben sich jetzt im Ausharren auf der Zeitschiene. Für Sie gelten – das lesen wir nach wie vor – nach wie vor die Hilfen aus einer Hand. Sie sind gegen eine getrennte Aufgabenwahrnehmung ebenso wie die Sozialdemokraten hier im Haus und im Deutschen Bundestag.
Doch deutlich ist auch immer wieder geworden, dass der Kompromiss von Rüttgers, Scholz und Beck vom Februar dieses Jahres die Handschrift aller drei Beteiligten trägt. Nachdem die CDU/CSUBundestagsfraktion erstmalig gemauert hat, hat Herr Rüttgers nachgebessert und die Optionskommunen gesichert. Deutlich ist, dass der Kompromiss, an dem Sie maßgeblich beteiligt waren, die Unterstützung aller 16 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland bekommen hat.
Die Unterstützung für diesen Kompromiss haben sie bekommen, weil das gut ist für die Leistungsempfänger, weil der Kompromiss gut war für die Kommunen, gut für die Beschäftigten, und zwar unabhängig davon, dass an der einen oder anderen Stelle jeder Beteiligte oder jedes Bundesland sicherlich das eine oder andere gerne anders gefasst hätte. Aber bei Kompromissen ist das halt so.
Dass diese Geschichte von Baden-Württemberg mehr oder weniger als erstem Bundesland torpediert wurde, weil Baden-Württemberg im eigenen Land nicht so glorreich dasteht, zeigt sich, wenn wir die Presse nachlesen: Mannheim sagt zum Beispiel ganz klar, es wolle keine Optionskommune werden, sondern für das Jobcenter Mannheim und das Jobcenter Junges Mannheim – als Arge, Arbeitsgemeinschaft zwischen Arbeitsagentur und Kommune – hat die CDU-Fraktion für die Gemeinderatssitzung am 22. Dezember einen Antrag eingebracht, der genau auf der Grundlage des ASMK-Beschlusses vom 26. November fußt, diese Argen weiter fortzuführen. Ein CDU-Antrag im Gemeinderat der Stadt Mannheim in Baden-Württemberg!
Dass auch hier in Nordrhein-Westfalen nicht alles so glorreich ist, wie es überall diskutiert wird, belegt die Pressemitteilung vom 16.12, also vom gestrigen Tage, aus der Region Aachen. Mit einer Ausnahme sind es überwiegend Christdemokraten, angeführt vom Städteregionsrat Helmut Eschenberg, Oberbürgermeister Marcel Philipp und Bürgermeister Willi Linkens, die deutlich darauf aufmerksam machen, dass sie keine getrennte Aufgabenwahrnehmung haben wollen, sondern deutlich das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales als schlecht empfinden, und zwar insbesondere für die Kommunen.
Bundestagsabgeordneten aus der Region deutlich machen wollen. Ich hoffe dabei inständig auf den Kollegen Rudolf Henke, der meines Wissens aus der Region Aachen kommt. Der kann jetzt zu seinem Wort stehen. So weit ist er noch nicht von den kommunalen und den Landesinteressen entfernt.
Heute hatten wir die Diskussion im Deutschen Bundestag. Herr Kollege Brakelmann, vielleicht ist es bei Ihnen noch nicht angekommen. So lange ist das ja auch noch nicht her. Gewundert hat mich – nachzulesen ist das in den Agenturmeldungen –: Die Union lenkt dort ein. Eine Verfassungsänderung ist nicht mehr gänzlich abzulehnen, sagt der Abgeordnete Dörflinger. Von der FDP gibt ihm der Abgeordnete Kolb an dieser Stelle recht.
Ich hoffe, dass sie das nicht nur meinen, weil sie erkannt haben, dass eine Verfassungsänderung notwendig ist bezüglich der Absicherung und Erweiterung der Optionskommunen, sondern ich hoffe, sie meinen tatsächlich, dass es darum geht, dass wir wieder auf der Kompromisslinie vom Februar agieren, und zwar auch mit dem Hinweis von Hubertus Heil aus der Debatte heute im Deutschen Bundestag, dass man auch über eine moderate Erhöhung der Optionskommunen in der Bundesrepublik Deutschland reden kann.
Wenn die Kollegen von CDU und FDP im Deutschen Bundestag das gemeint haben, Herr Minister Laumann, habe ich immer noch Hoffnung, dass sich dort etwas tut. Herr Weise zumindest hat in einer Presseerklärung heute deutlich gemacht, dass für ihn die Optionskommunen in Gänze abgeschafft werden müssen. Das widerspricht dem wiederum völlig. Die Diskussion wird also absolut spannend bleiben.
Jetzt kommen wir zum ASMK-Beschluss vom Montag: Ich verstehe, dass Sie sich darauf beziehen, weil ich vermute, dass Sie das mitformuliert haben: In Punkt 4 steht weiterhin, dass in Bezug auf eine Verfassungsänderung weiterhin Gesprächs- und Kompromissbereitschaft vorhanden ist. Wenn das auf der dritten Seite in den letzten drei Zeilen steht, aber zweieinhalb Seiten davor ausgeklügelt im Konjunktiv genau das Gegenteil beschrieben wird, glaubt in dieser Republik doch kein Mensch mehr, dass Sie bezüglich dieser Verfassungsänderung, der Gesprächs- und Kompromissbereitschaft auch nur noch ein Deut etwas gegenüber Frau Merkel und Frau von der Leyen erreicht werden kann.