Protokoll der Sitzung vom 01.12.2005

Die Symbolpolitik von Bündnis 90/Die Grünen tragen wir jedenfalls nicht mit. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP – Monika Düker [GRÜNE]: Was Sie sagen, ist erschütternd! Was Sie gesagt haben, können Sie wirklich nicht gemeint haben!)

Als Nächstes hat Herr Peschkes von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Wirtz, Sie haben so viel vom Kosovo gesprochen, jedoch geht es heute um Serbien.

(Beifall von der SPD – Monika Düker [GRÜ- NE]: Genau!)

Dass es vielleicht keine Rechtsgrundlage gibt, um einen Abschiebestopp herzustellen, mag richtig sein. Heute geht es – zumindest in diesem Antrag – nicht um die Rechtsgrundlage, sondern um eine humanitäre Entscheidung.

Frau Düker hat auf die wesentlichen Gründe hingewiesen, die einer Abschiebung von Roma insbesondere im Winter entgegenstehen. Unbestritten ist, dass die Roma in Serbien mit vielen Vorurteilen zu kämpfen haben. Unbestritten ist, dass sie Schwierigkeiten haben, wenn sie abgeschoben werden, in dieser kurzen Zeit im Winter angemessenen Wohnraum für sich und ihre Familien zu finden.

Der Antrag weist zu Recht darauf hin – Frau Düker hat es ausgeführt –, dass es in Serbien zwar ein Gesetz zum Schutz ethnischer Minderheiten gibt. Diese Minderheiten werden jedoch faktisch nicht vor Diskriminierung geschützt. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass Gesetzestext und Lebenswirklichkeit auseinanderklaffen.

Ich meine, man müsste die serbische Regierung einmal ausdrücklich auf diese Lage hinweisen. Es

kann und darf nicht sein, dass Antidiskriminierungsgesetze erlassen werden, um europäischen Standards formal Genüge zu tun, dass aber die Realität weiterhin anders ist.

Wir müssen vor dem Hintergrund der brisanten Lage in Serbien und in der Region auf europäischer Ebene darauf hinwirken, dass das Miteinander dieser ethnischen Gruppen für die Zukunftsfähigkeit dieser Region unabdingbar ist und dass die gesetzlichen Vorschriften nicht nur auf dem Papier existieren dürfen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Entscheidung über den Antrag ist nicht theoretischer Natur. Sie hat praktische und faktische Auswirkungen für die Menschen vor Ort.

(Beifall von Bodo Wißen [SPD] und den GRÜNEN)

Wir wissen, dass es um das Wohlergehen von Familien und insbesondere von minderjährigen Kindern geht. Letztlich geht es um die schlichte Existenz dieser Menschen dort, wenn sie in dieser Jahreszeit – das betone ich ausdrücklich – in diese Region abgeschoben werden. Das gilt besonders für die Roma-Familien.

Herr Wirtz, zweifellos notwendig ist, dass wir die Auflagen des Aufenthaltsgesetzes einzuhalten haben. Aber es ist immer auch notwendig, darauf zu achten, dass bei der konkreten Abschiebepraxis die Grenzen zur Inhumanität nicht überschritten werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meines Erachtens ist das aber zur Winterzeit der Fall.

Deshalb sollten wir gemeinsam dafür sorgen, den Beamten bei den Ausländerbehörden die Handhabe zu geben, human – im wahren Sinn des Wortes – zu entscheiden und keine Abschiebungen von Roma-Familien mit minderjährigen Kindern für die Winterzeit zu verfügen.

Die SPD stimmt diesem Antrag zu. Ich möchte aber noch auf eine Diskrepanz hinweisen: Wenn der Antrag im Innenausschuss beraten und eventuell noch weiter verwiesen wird, ist danach die Winterzeit möglicherweise abgelaufen.

(Zuruf von Monika Düker [GRÜNE])

Darauf möchte ich hinweisen. Vom Grundsatz stimmt die SPD-Fraktion dem Antrag der Grünen zu. – Vielen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Herr Peschkes. – Nun hat Herr Engel für die FDPFraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann davon ausgehen, dass sich in Nordhrein-Westfalen noch ca. 7.000 aus Serbien und Montenegro stammende Angehörige der ethnischen Minderheiten der Roma aufhalten. Sie sind wegen der in ihren Herkunftsländern herrschenden Lebensverhältnisse, die insbesondere in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht mit denen der Bundesrepublik nicht vergleichbar sind, nicht bereit, nach negativem Abschluss ihrer Asylverfahren oder nach dem Wegfall der eigentlichen Fluchtursachen ihrer Verpflichtung zur Ausreise aus dem Bundesgebiet nachzukommen.

Diese Verpflichtung trifft zwar auch andere Ausländer; Roma aus den Balkanstaaten trifft sie aber oftmals härter. Nach der auch nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes unveränderten Rechtslage sind Ausländer abzuschieben, wenn die freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gesichert ist.

Das hat die Koalition auch klar und unmissverständlich in ihrem Koalitionsvertrag festgestellt. Allerdings muss dazu gesagt werden, dass insbesondere die Rückkehr von Angehörigen der Minderheiten aus Serbien und Montenegro, die ihrer Ausreiseverpflichtung selbst nachkommen, seit Jahren finanziell gefördert wird.

In den verschiedensten Sitzungen der IMK sind in den letzten Jahren mehrfach Vorschläge für eine Bleiberechtsregelung speziell zugunsten Angehöriger ethnischer Minderheiten aus Serbien und Montenegro – einschließlich Kosovo – Gegenstand der Beratungen gewesen, ohne dass es jedoch zu einer entsprechenden Beschlussfassung gekommen ist.

Für die nächste Sitzung der IMK am 8. und 9. Dezember 2005 in Karlsruhe haben die Innenminister der Länder Berlin und Hessen sowie Innenminister Wolf Vorschläge für eine Gewährung eines Bleiberechts unterbreitet, das nicht auf Ethnien oder spezielle Nationalitäten beschränkt sein soll. Das Ergebnis der Beratungen in der nächsten Woche bleibt abzuwarten.

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Verlängerung des Aufenthalts von Geduldeten für die Kommunen und für das Land erhebliche Kosten zur Folge hat. Zudem lässt sich sagen, dass die Lebensbedingungen in Serbien und Montenegro, insbesondere die Wohnraumsituation, für Roma

zwar weiterhin als schwierig, aber landesweit nicht als allgemein unzumutbar zu bewerten sind. Dies vor dem Hintergrund, dass in den letzten Lageberichten des Auswärtigen Amtes weder für den letztjährigen noch für den kommenden Winter erhebliche Gesundheitsgefahren aufgezeigt werden, denen Roma-Familien mit minderjährigen Kindern bei ihrer Rückführung ausgesetzt sein könnten.

Aus diesem Grunde und mit Blick auf die dargestellten Kostenfolgen für die öffentlichen Haushalte kommt eine Aussetzung der Abschiebung für den kommenden Winter nicht in Betracht.

Im Übrigen zeigen die Erfahrungen des letzten Jahres, dass die Ausländerbehörden bei der Organisation der Rückführungen die individuellen familiären Verhältnisse in den Grenzen des geltenden Rechts angemessen berücksichtigen und die Abschiebung von Roma-Familien mit Kindern unter 16 Jahren nicht vordringlich durchführen.

Deshalb werden wir den hier gestellten Antrag der Fraktion der Grünen ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Engel. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Dr. Wolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es scheint besonders ehrenwert, im Zusammenhang mit ausländerrechtlichen Angelegenheiten das Augenmerk stets und ausschließlich auf humanitäre Aspekte lenken zu wollen.

Aber, meine Damen und Herren von Bündnis 90/Die Grünen, glauben Sie mir: Ihres Antrags bedarf es hierzu nicht. Ich habe an dieser Stelle schon einmal betont, dass sich das Innenministerium in ausländerrechtlichen Angelegenheiten humanitären Aspekten selbstverständlich verpflichtet sieht.

Nur im Gegensatz zu Ihnen, Frau Düker, muss ich auch den mir obliegenden Auftrag ernst nehmen und auf eine konsequente Umsetzung der Vorgaben des Aufenthaltsgesetzes hinwirken. Das heißt auch, die Rückkehrverpflichtung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer muss durchgesetzt werden.

In Nordrhein-Westfalen halten sich noch ca. 7.000 aus Serbien und Montenegro stammende Angehörige der ethnischen Minderheit der Roma auf. Diese Betroffenen sind überwiegend wegen der in ihrer Heimat herrschenden Lebensverhältnisse

nicht bereit, nach negativem Abschluss ihres Asylverfahrens oder dem Wegfall der eigentlichen Fluchtursachen ihrer Verpflichtung zur Ausreise nachzukommen, was sie im Laufe des Jahres ja hätten tun können.

Und das, obwohl die Rückkehr der Angehörigen von Minderheiten aus Serbien und Montenegro, die ihrer Ausreiseverpflichtung nachkommen, seit Jahren finanziell gefördert wird.

So erhalten auch Roma nach dem gemeinsamen humanitären Hilfsprogramm des Bundes und der Länder neben Reisekosten und einer Reisebeihilfe eine Starthilfe in Höhe von 250 € pro Person beziehungsweise 125 € pro Kind bis zu zwölf Jahren, maximal 750 € pro Familie.

Zusätzlich erhalten sie eine – zurzeit bis Ende 2005 befristete – NRW-Starthilfe in gleicher Höhe, sodass sich die maximale Starthilfe dann auf 1.500 € beläuft.

Zum Vergleich: Im Juli 2005 betrug das Nettodurchschnittseinkommen 250 € monatlich. Wir reden also über eine Rückkehrhilfe, die einem halben Nettojahreseinkommen vor Ort entspricht. Damit ist eine angemessene finanzielle Hilfe zur Reintegration gegeben und insofern auch ein Anreiz, der ja in diesem Jahr immer bestanden hat.

Aus meiner Sicht widerspricht es nicht dem Gebot humanitären Handelns, wenn ausreisepflichtige Ausländer, die trotz angebotener Unterstützung ihre Ausreise verweigern, bei der dann unvermeidbaren Rückführung zumutbare Erschwernisse in Kauf nehmen müssen. Unzumutbar sind diese Rückführungen nicht.

Zwar sind die Ausländerbehörden in NRW in den Jahren 2002 und 2003 nach entsprechender Verständigung angehalten worden, Roma-Familien Duldungen für die Winterzeit zu erteilen; dies geschah allerdings im Hinblick auf die damals akut lebensgefährdenden und gesundheitsgefährdenden Bedingungen für Roma-Familien in Serbien und Montenegro.

Frau Düker, das ist von Ihnen und auch von Herrn Peschkes nicht erwähnt worden: Bereits auf der Herbst-IMK 2004 – noch in der Amtszeit meines Vorgängers, Herr Peschkes – ist ein entsprechender Beschluss nicht gefasst worden. Zur diesjährigen IMK ist die Thematik bisher von keinem Land angemeldet worden. Das hat auch seinen Grund: Es lässt sich nämlich feststellen, dass die Lebensbedingungen für Roma in Serbien und Montenegro zwar weiterhin als schwierig, aber landesweit nicht allgemein als unzumutbar zu bezeichnen sind.

So werden in den letzten Lageberichten des Auswärtigen Amtes weder für den letztjährigen noch für den kommenden Winter erhebliche Gesundheitsgefahren aufgezeigt, denen Roma-Familien mit minderjährigen Kindern bei ihrer Rückführung ausgesetzt sein könnten.

Dies führt zu der zusammenfassenden Feststellung: Die Forderung von Bündnis 90/Die Grünen nach einer Aussetzung der Abschiebung ist nicht berechtigt. Ich bitte Sie daher, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister. – Frau Düker hat noch einmal das Wort.