Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt. Deswegen lasse ich über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/1975 in der Fassung des Neudrucks direkt abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – CDU- und FDP-Fraktion. – Enthaltungen? – Keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt.
7 Katastrophenschutz stärken – Ehrenamt im Bevölkerungsschutz unterstützen – „Kleinen Grenzverkehr“ im Bevölkerungsschutz mit den Niederlanden und Belgien optimieren
Wie immer an dieser Stelle nutze ich die Zeit, bis der Redner am Rednerpult ist, Sie zu bitten, Ihre Unterhaltung etwas leiser zu gestalten oder draußen fortzusetzen. Aber ich fürchte, Sie hören das gar nicht, weil Sie sich gerade unterhalten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon im Zusammenhang mit den Haushaltsplanberatungen des Einzelplans 03 am 3. Mai 2006 durfte ich für die CDU-Fraktion ausdrücklich darauf hinweisen, dass die zahlreichen Hilfsorganisationen, die im Zivil- und Katastrophenschutz sowie bei der Feuerwehr wirkungsvoll zusammenarbeiten, bei uns im Land einen außerordentlich hohen Stellenwert besitzen. Deutschland und seine Sicherheitsarchitektur sind ohne die Mitarbeit seiner Bürgerinnen und Bürger im Bevölkerungsschutz nicht vorstellbar. Wir vertrauen auch in Zukunft auf die Einsatzbereitschaft und die Mitarbeit der in vielen Bereichen ehrenamtlich getragenen Hilfsorganisationen im Bevölkerungsschutz und bringen das mit vorliegendem Antrag in besonderer Weise zum Ausdruck.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eben weil das Ehrenamt in unserer Gesellschaft unverzichtbar ist, sind die Fraktionen von CDU und FDP der Auffassung, dass sich die Landesregierung in der Arbeitsgruppe „Ehrenamt im Zivil- und Katastrophenschutz“ für einen bundesweit einheitlichen Helferausweis einzusetzen hat, um die Identifikation und Legitimation des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz noch weiter zu fördern.
Wir kennen alle die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Sorgen vor einem Arbeitsplatzverlust. Dies führt in vielen Bereichen dazu, dass zahlreiche Helferinnen und Helfer Ausbildungen, Übungen oder auch Einsätze zum Beispiel bei Feuerwehren zurückstellen, obwohl sie
einen Feistellungsanspruch haben. Deswegen sind wir der Auffassung, dass die öffentliche Anerkennung von Arbeitgebern, die das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter fördern, zu verbessern ist.
Ich möchte in der Kürze der Zeit auf einen weiteren Aspekt in besonderer Weise eingehen. Wie wir alle wissen, sind die Länder und Kommunen im Rahmen der Gefahrenvorsorge derzeit für alle Katastrophen und Großschadensereignisse zuständig. Der Bund ist nur bei kriegerischen Auseinandersetzungen mit anderen Staaten für den Schutz der Bevölkerung zuständig – Stichwort: Zivilschutz. Ein kriegerischer Überfall ist erfreulicherweise unwahrscheinlich geworden. Aber andere Bedrohungsszenarien, zum Beispiel Terroranschläge, Pandemien, Naturkatastrophen, sind durchaus vorstellbar. Die Kompetenzaufteilung wird aus unserer Sicht den heute vorstellbaren Bedrohungen nicht mehr gerecht, da diese nicht mehr in jedem Fall strikt zwischen innerer und äußerer Sicherheit zu trennen erlauben. Sie können deshalb zu Kompetenzkonflikten führen und organisatorische Reibungsverluste zur Folge haben.
Das Gefahrenschutzsystem in der Bundesrepublik Deutschland muss insofern verändert und die Rechtsvorgaben müssen den neuen Herausforderungen angepasst werden. Die Zweiteilung von Katastrophenschutz bei den Ländern und Zivilschutz beim Bund muss nach unserer Sicht der Dinge nicht nur optimiert, sondern möglicherweise auch insofern überwunden werden, dass Zivil- und Katastrophenschutz zusammenzuführen sind. Die Aufgabe der Gefahrenbekämpfung ist im Sinne eines kooperativen Föderalismus von allen infrage kommenden Stellen wahrzunehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer Aspekt kommt in diesem Antrag zum Ausdruck: Nicht nur auf der organisatorischen, sondern vor allen Dingen auch auf der operativen Ebene ist die Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden, Belgien und Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Aufgrund der föderalen Struktur haben die entsprechenden Hilfsorganisationen in den Nachbarländern Schwierigkeiten, sich bei den deutschen Behörden an den richtigen Ansprechpartner zu wenden. Von daher brauchen wir eine klare Regelung rechtlicher Zuständigkeiten bei grenzüberschreitenden Einsätzen. Dieser Aspekt ist in den vorliegenden Antrag eingebracht worden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, dass aufgrund der Beratungen im Innenausschuss die einvernehmliche Zustimmung
aller Fraktionen zu dem Antrag zu erzielen ist, und bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Als Vertreter der zweiten antragstellenden Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Engel, FDP-Fraktion, das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen waren beziehungsweise sind auch bei Ereignissen wie dem Weltjugendtag in Köln und im Rhein-ErftKreis – darüber haben wir schon heute Morgen diskutiert – sowie bei der anstehenden Fußballweltmeisterschaft generell in der Lage, eine schnelle und angemessene Versorgung der Besucher und Gäste zu gewährleisten.
Wir haben schon heute Mittag umfangreich über das Thema „WM, Großveranstaltung, Sicherheit“ gesprochen. Ich glaube, dass wir alle menschenmöglichen Vorbereitungen getroffen haben und dass wir das auch entsprechend erledigen werden.
Es ist bewundernswert, dass Hunderttausende von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in den einzelnen Hilfsorganisationen und bei den Freiwilligen Feuerwehren unermüdlich und zum Teil unter Einsatz ihrer eigenen körperlichen Unversehrtheit ihren Dienst versehen – aktuell sichtbar nach dem schweren Erdbeben in Indonesien. Daher gebührt den unzähligen Helfern unser großer Dank.
Aber es bedarf noch Verbesserungen; das ist vom Kollegen Kruse hier bereits angesprochen worden. So muss gerade bei der Vernetzung und der Kommunikation der Standard verbessert werden. Sicherheit aus einer Hand ist hier die Lösung. Wir müssen daran arbeiten, dass das Durcheinander beseitigt wird, welches durch das Nebeneinander verschiedener gesetzlicher Zuständigkeiten entstanden ist.
Wir hatten das bereits an anderer Stelle einmal thematisiert. Ich wiederhole es: Bei einem Anschlag von außerhalb Deutschlands ist die Bundesregierung zuständig. Bei einem Unglücksfall hierzulande wird der Katastrophenschutz auf kommunaler Ebene organisiert. Rettungsdienst und Katastrophenschutz sind Sache der Kreise, Feuerschutz Sache der Kommunen. Die Einbindung der Polizei läuft eigenständig nebenher.
Die dadurch entstehenden Reibungsverluste sind augenscheinlich und sollten in einer neuen Sicherheitsarchitektur auch grenzüberschreitend – in Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, insbesondere den Niederlanden und Belgien – beseitigt werden. Der Innenminister ist mit seinen Kollegen der IMK dabei, diesbezügliche Lösungen zu finden. Ich denke, dass Dr. Wolf mit seinen Kollegen auf Bundesebene die entsprechende Lösung findet. Die FDP wird ihn dabei unterstützen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift des Antrags ist in Ordnung: „Katastrophenschutz stärken – Ehrenamt im Bevölkerungsschutz unterstützen – ‚Kleinen Grenzverkehr’ im Bevölkerungsschutz mit den Niederlanden und Belgien optimieren“. Was danach kommt, lässt einen aber – ich will es einmal so sagen – fast schon um die Stabilität der Sicherheitsarchitektur NordrheinWestfalens fürchten. Wir sollten uns bei Anträgen des Parlamentes um ein gewisses Mindestmaß an Präzision bei der Beschreibung und den Forderungen bemühen. Ich will nicht beckmesserisch sein: Aber es ist schon ein Unterschied, ob man 100.000 oder 150.000 freiwillige Helfer in Nordrhein-Westfalen hat. Das aber nur am Rande!
Über unsere Erfahrungen bei der Schneekatastrophe hinwegzugehen und zu sagen: „Alles hat sich bewährt“, ist das eine. Das andere ist, dass wir gemeinsam festgestellt haben, dass wir die Gefährdungsanalyse in einem spezifischen Punkt, was die Kommunikationsstrukturen angeht, fortschreiben müssen. Das ist bisher nicht erfolgt. Das soll noch gemacht werden. Wir hätten die Arbeit des Ministeriums gerne bald vorliegen. Das ist unser Wunsch.
Die Forderung, dass wir eine Art Strom-TÜV brauchen, also eine Zusammenarbeit im Katastrophenschutz auch von Institutionen, die wir bislang nicht so im Auge gehabt haben, gehört meines Erachtens ebenfalls dringend in einen solchen Antrag.
Ich nenne Ihnen einen dritten Punkt: Ein Antrag zum Katastrophenschutz, in dem das Thema Digitalfunk nicht behandelt wird, ist meines Erachtens reichlich sinnlos. Ich habe Ihnen schon einmal gesagt: Wenn die Koalitionsfraktionen wenigstens die Hälfte ihres Engagements, das sie für die Ein
führung der Polizeireiterstaffel aufgewendet haben, für den Digitalfunk aufwenden würden, wäre dem Katastrophenschutz in diesem Land sehr geholfen.
Schließlich frage ich mich, warum es in dem Antrag heißt, aufgrund der schwierigen Haushaltslage von Bund und Ländern sei eine Erhöhung der bisher schon existierenden steuerfreien Aufwandentschädigungen für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer derzeit nicht realisierbar. Soweit ich weiß, war das eine von allen Fraktionen gestützte Forderung der alten Regierung gegenüber dem Finanzminister des Bundes – wer immer das ist –, da für mehr Erleichterung zu sorgen. Mein Rat wäre, noch einmal darüber nachzudenken. Wir würden jedenfalls einen deutlichen Schritt weitergehen und die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer wirklich unterstützen wollen.
In dem Antrag folgt dann ein Forderungsteil mit fünf Punkten, der für mich absolut unverständlich ist. Offensichtlich ist vom Textverarbeitungsprogramm der eigentliche Antragstext mit dem Begründungstext verwechselt worden. Wenn man die Begründung zu den jeweiligen Forderungen des Antragstextes liest, bekommt man ein kleines Gefühl dafür, was der Antragsteller eigentlich meint.
Erstens. Der Landtag soll beschließen, die Landesregierung aufzufordern, die überörtliche und landesweite Hilfe bei Großschadenslagen zu erweitern. Das ist natürlich so unspezifisch, dass eine Landesregierung machen kann, was sie will oder auch nicht. Ich schlage vor – wenn wir ernsthaft darüber reden –: Nehmen wir doch Punkt 1 der Begründung, der präziser und verständlicher ist, als Antrag und die kurze Forderung Nr. 1 als Begründung oder streichen es ganz.
Zweitens. Das betrifft Punkt 2 des Forderungskataloges, der auch unspezifisch ist. Erst in der Begründung weiß das Parlament, worum es eigentlich geht. Dann sollte das Parlament doch präzise beschließen, damit die Landesregierung auch weiß, was das Parlament will.
Drittens: Punkt 3. Man kann natürlich noch einmal versuchen, den Ausbau der föderalen Struktur im Katastrophenschutz voranzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind aber in der Föderalismuskommission längst weiter. Nach den Aussagen des Innenministeriums in der betreffenden Ausschusssitzung und auch in dem entsprechenden Briefwechsel ist mehr Deutlichkeit vorgesehen. Jetzt noch einmal eine Föderalismusdebatte
Dass wir den letzten Satz des Begründungsteils – umfassender Bevölkerungsschutz aus Länderhand sowie Unterstützung der Länder durch den Bund in Form einer Zentralstelle – für sinnvoll und richtig halten, ist okay. Aber das ist doch auch das Ergebnis der gemeinsamen Gespräche zwischen Bund und Ländern. Man kann das gerne noch einmal beschließen, um Übereinstimmung festzuhalten, aber die Sache bringt das nicht voran.
Letzter Punkt, Helferausweis: Ich weiß nicht genau, was der Antragsteller eigentlich will. Es wird festgestellt: Es gibt kein Geld. Eigentlich möchte man beim Bund darauf drängen, dass Geld gegeben werden soll. Wahrscheinlich gibt es das nicht. In Nordrhein-Westfalen gibt es auch kein Geld. Also sollen es wieder die Organisationen machen. Im Ausschuss und in der Diskussion mit dem Ministerium muss geklärt werden: Gibt es wirklich kein Geld in Nordrhein-Westfalen? Ist es nicht möglich, die Ausstellung von Helferausweisen landesseitig zu unterstützen?
Meine Damen und Herren, Sie sehen, aus diesem Antrag ergeben sich viele Fragen. Der Überweisung stimmen wir zu. Im Ausschuss haben wir noch dringenden Klärungs- und Beratungsbedarf und hoffen auf eine sachkundige Begleitung – wenn nicht durch die Koalitionsfraktionen, dann vielleicht durch das Ministerium. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Rudolph. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Kollegin Düker das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kruse, Herr Engel, mir hat sich, ehrlich gesagt, die Zielrichtung dieses Antrages nicht erschlossen, besonders nicht nach Ihren Redebeiträgen.
Zunächst stellen Sie in zwei Punkten fest, was Sie nicht machen. Herr Engel, es ist für einen parlamentarischen Antrag unüblich, zu betonen, was man nicht macht.
Beispiel: die steuerfreie Aufwandsentschädigung, eine alte Forderung der Verbände. Das kennen wir alle. Das haben wir auch immer – wie Kollege Rudolph sagt – unterstützt. Der alte Innenminister hat auch in der Innenministerkonferenz immer offensiv vertreten, dass wir für die ehrenamtlichen Helfer eine Erhöhung brauchen.
Jetzt sagen Sie, dass das nicht realisierbar sei. Warum Sie einen Antrag formulieren, der die vorhandenen Standards noch einmal zurückschraubt, indem gesagt wird, das würde jetzt nicht mehr gefordert, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Der nächste Punkt, bei dem Sie zunächst nur aufführen, was Sie nicht machen wollen, betrifft den einheitlichen Helferausweis. Auch das ist eine gute Forderung, eine richtige Initiative. Sie stellen fest, dass Sie den als Land nicht ausstellen und nicht finanzieren wollen. Ich finde es merkwürdig, dass Sie den Leuten auch diesbezüglich nicht sagen, was Sie tun wollen, sondern was Sie nicht tun wollen. Das ist etwas komisch. Dafür brauchen wir keinen Antrag.
Dann gibt es zwei sehr alte Forderungen. In den von uns zu diesem Thema über Jahre geführten Debatten wurde gefordert, dass die Planbarkeit von Hilfseinsätzen auf der Basis der Gefahrenanalyse vorangetrieben werden soll.