Herr Präsident, ich hatte in der Zeit als Regierungspräsident auch einmal einen unentgeltlichen Lehrauftrag an der Ruhruniversität Bochum, ohne dass die Universität Bo
Aber nun zu meiner Frage: Herr Minister, in welcher Form ist vertraglich vorgesehen, dass die Ergebnisse der Beauftragung festgehalten werden? Es muss doch vereinbart worden sein, dass es in schriftlicher Form, über Veranstaltungen oder wie auch immer passiert.
Herr Breuer, Sie haben die Frage von Herrn Priggen nicht beantwortet. Ihn interessierte nicht, wer sonst noch alles an der Schule vielleicht einmal etwas Schlaues von sich gegeben hat, sondern ob es sich um eine genehmigte vergütete Nebentätigkeit handelt.
Verehrte Frau Abgeordnete Löhrmann, Sie haben hier eine Mündliche Anfrage, in der es um einen Werkvertrag geht. Es geht nicht um Gastdozenten in einem für mich anderen Zusammenhang. Wir können diese Frage nicht vis-à-vis beantworten. Wir werden das nachreichen und schauen, ob das vereinbart ist.
Haben Sie bitte Verständnis: Sie haben nach den Ausschreibungsmodalitäten eines Werkvertrags gefragt. Jetzt kommt eine Dozententätigkeit von Kolleginnen und Kollegen aus der Staatskanzlei und Mitgliedern der Landesregierung oder wem auch immer zur Sprache. Das hat unmittelbar nichts miteinander zu tun. Ich finde, man muss fair miteinander umgehen. Wir haben uns auf den Vertrag und die Vergabemodalitäten vorbereitet. Und das geht sehr weit an der Frage vorbei. Wir reichen es gerne nach, wenn Sie damit einverstanden sind.
Ich habe wohl meine erste Frage nicht deutlich genug formuliert, Herr Minister Breuer. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie hinsichtlich des Schwellenwerts für die Ausschreibung von Vergaben aus dem Hauserlass der Staatskanzlei zitiert haben. Ich habe Sie gefragt, ob Sie als Mitglied der Landesregierung der Auffassung sind, dass der Passus der Landeshaushaltsordnung, dass Vergaben oberhalb eines Schwellenwerts von 50.000 € nur ausgeschrieben werden dürfen, in diesem Fall nicht anzuwenden ist.
Ich bin der Auffassung, dass der Vergabevermerk beziehungsweise das, was im Hauserlass geregelt ist, absolut nachvollziehbar ist. Ich glaube, dass die zuständigen Referate Recht und Haushalt zu einem richtigen Ergebnis gekommen sind.
Wir wissen noch nicht genau, Herr Breuer, was eigentlich Gegenstand des Werkvertrags war. Wir wissen aus der Zeitung lediglich, dass es sich um ein Forschungsprojekt handelt, das den Regierungswechsel untersucht und dazu ein Jahr lang ein Mitarbeiter in der Staatskanzlei war. Nun ist die Staatskanzlei an sich, die Unterlagen, die Gespräche und all das, was da stattfindet, zumindest ein sensibler, wenn nicht gar in vielen Teilen ein vertraulicher Bereich. Deshalb frage ich Sie, welche Rolle der Ministerpräsident beim Zustandekommen und bei der Vergabe des Werkvertrags hatte.
Es handelt sich um einen Auftrag, der vom stellvertretenden Leiter der Abteilung Recht und Verwaltung im Auftrag des Chefs der Staatskanzlei unterzeichnet und fachlich von der Abteilung III begleitet worden ist.
Herr Dr. Berger, inhaltlich zuständig war. Ich gehe davon aus, dass er dann auch abgezeichnet hat. Wurde vorab geprüft, ob es gegebenenfalls eine Interessenkollision mit Bezügen, die Herr Dr. Berger aus Nebentätigkeiten erhält, geben könnte?
Ich kann Ihnen die Frage an dieser Stelle nur so beantworten, wie ich die Fragen der Frau Kollegin Löhrmann und des Herrn Kollegen Priggen gerade beantwortet habe. Das heißt, ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Dozententätigkeit und diesem Werkvertrag. Die Antwort auf die Fragen von Frau Löhrmann und Herrn Priggen, die wohl auch Ihre Frage klären wird, werden wir nachreichen.
Herr Minister Breuer, ich komme gerne auf den Werkvertrag zurück und möchte ausdrücklich von Ihnen bestätigt wissen – das entnehme ich Ihrer Antwort auf die Frage der Kollegin Gödecke –, dass der Ministerpräsident von dieser freihändigen Vergabe des Werksvertrags der Staatskanzlei an den KorteLehrstuhl nichts wusste.
Ich kann Ihnen nur vortragen, dass sich aus den mir vorgelegten Unterlagen ergibt, dass der stellvertretende Leiter der Abteilung Recht und Verwaltung im Auftrag des Chefs der Staatskanzlei gezeichnet hat und dass der Auftrag inhaltlich von der Abteilung III begleitet worden ist.
Herr Minister, noch einmal die Frage, ohne das im Wortlaut hören zu wollen: Was war Gegenstand des Vertrags, und wie sollten die Ergebnisse dokumentiert werden? Sie haben vorhin geantwortet: Das ist im Vertrag geregelt. Aber das hilft an der Stelle nicht weiter.
ich habe Ihre Frage eben so verstanden: Ist dazu etwas im Vertrag geregelt? Ich habe geantwortet: Ja, das ist im Vertrag geregelt. – Jetzt fragen Sie, was genau geregelt worden ist. Nach den mir vorliegenden Informationen haben die beiden Parteien Kurzexpertisen sowie ein Schlussgutachten vereinbart. Die Ergebnisse werden insoweit in diesem Schlussgutachten dokumentiert, ausgewertet und dann abgenommen.
Herr Breuer, Sie hatten gerade von Kurzexpertisen und einem Schlussgutachten gesprochen. Könnten Sie mir sagen, um was es dabei inhaltlich geht? Was ist Thema, was ist Inhalt des Schlussgutachtens?
Bei den Themen der Kurzexpertisen handelt es sich um zentrale Vorgänge und Abläufe im Rahmen einer Regierungsbildung beziehungsweise der Startphase einer neuen Regierung.
Sie können noch einmal eine Frage stellen: Sie drücken sich dann bitte ein und kommen nachher wieder dran. Hier geht es nach der Reihenfolge.
Herr Minister Breuer, in Hessen und Niedersachsen gab es nach den dortigen Regierungswechseln Untersuchungen über den Regierungswechsel, die von den dortigen Staatskanzleien in Auftrag gegeben worden waren und veröffentlicht wurden. Ist das auch hier geplant, oder wovon kann ich ausgehen?
Ich habe Ihnen gesagt, dass der gesamte Vorgang noch nicht abgeschlossen ist. Er wird zurzeit ausgewertet. Die Abnahme steht noch aus. Ich kann nicht abschließend feststellen, ob das geplant ist oder nicht.
Herr Breuer, ich bin sehr dankbar, dass Sie auf eine nicht gestellte Frage geantwortet haben und auf die Themen der Kurzexpertisen eingegangen sind. Ich habe aber nach dem Thema des Schlussgutachtens gefragt.
Ich fände es noch viel wunderbarer von Ihnen, wenn Sie auf meine wirkliche Frage, das Thema des Schlussgutachtens, eine ebenso genaue Antwort hätten wie auf die nicht gestellte Frage.
Ich habe vorhin schon nach dem Thema des Schlussgutachtens gefragt und hätte gerne eine Antwort darauf.
Ich habe vorgetragen, dass in den entsprechenden schriftlichen Ausführungen die zentralen Vorgänge und Abläufe im Rahmen einer Regierungsbildung beziehungsweise die Startphase einer neuen Regierung thematisiert werden. Wenn das Thema abgearbeitet ist, wird es ausgewertet. Die Abnahme durch die Staatskanzlei ist noch nicht entschieden. Das ist noch im Fluss; das Projekt läuft noch.
Ich habe hier noch eine Frage, mit der ich nicht viel anfangen kann. Auf dem Platz von Frau Fischer sitzt jemand. Aber wer? – Herr Bollermann, bitte.