Das Ergebnis in diesem schmerzlichen Umsteuerungsprozess ist, dass die Kommunen dennoch einen erheblichen Betrag mehr bekommen, nämlich 904 Millionen €, und die Opposition dies relativiert. Herr Jäger – Sie sind wohl der Einzige, der als maßgeblicher Partner aus der Vergangenheit anzusprechen ist –, Sie haben doch selber für
2005 diese Rückzahlung der Kreditierung ins Gesetz geschrieben. Die 674 Millionen € weniger waren also Ihr Werk. Diese Kürzung hing damit zusammen, dass Sie diese Mittel früher nicht eingefordert haben.
Man kann natürlich versuchen, Nebelkerzen zu werfen. Das gelingt Ihnen aber nicht. Schließlich ist völlig klar, dass die Kommunen die Beträge, die sie hier zurückzahlen müssen, an anderer Stelle über Gebühr erhalten haben. Wenn ein Kredit gewährt wird, muss er nun einmal zurückgezahlt werden; das ist überall im Leben so.
Wenn man vergleicht, wie viel 2006 in den kommunalen Kassen war und wie viel 2007 in den kommunalen Kassen sein wird, stellt man fest, dass im kommenden Jahr 904 Millionen € mehr zur Verfügung stehen. Das ist doch eine gute Botschaft.
Meine Damen und Herren, ich möchte nicht alle Punkte wiederholen, die positiv hervorgehoben worden sind: die 2006 vorgenommenen Änderungen im System, die auch 2007 fortgeschrieben werden; der Referenzzeitraum, der Verlässlichkeit in der Planung bringt; der hohe Anteil der Schlüsselzuweisungen und damit der frei verfügbaren Masse. All das ist richtig und kann sich auch sehen lassen.
Ich will aber nur noch einmal deutlich auf den geschätzten Kollegen Töns eingehen. Lieber Herr Töns, Ihre Ausführungen waren ein Stück kafkaesk. Wir alle wissen, dass Gelsenkirchen einen Problemhaushalt hat – wie eine ganze Reihe anderer Städte und Gemeinden auch. Wenn Sie dann aber nicht anerkennen, dass Sie in Gelsenkirchen jetzt beispielsweise einen Steuerkraftzuwachs von 33 % verzeichnen
Herr Jäger, regen Sie sich nicht auf –, muss man darauf hinweisen, dass in unserem System der Gemeindefinanzierung damit auch eine Veränderung der Schlüsselzuweisungen einhergeht. Das ist ganz normal und in jeder anderen Kommune in Nordrhein-Westfalen auch der Fall. Nehmen Sie doch zur Kenntnis, dass sich die Schlüsselzuweisungen wie ein Ausgleichspendel ändern, wenn es bei Ihnen an einer Stelle der Steuereinnahmen ein Stück besser läuft. Wenn Ihre Steuereinnahmen sinken, tut sich bei den Schlüsselzuweisungen ja auch etwas in umgekehrter Richtung. Das ist in unserem System doch ganz normal.
Herr Minister, ich danke Ihnen sehr. – Sie haben gerade ausführlich die Steuerkraftentwicklung der Stadt Gelsenkirchen von plus 33 % dargestellt. Sind Sie auch in der Lage, dem Parlament die Entwicklung des strukturellen Defizits der Stadt Gelsenkirchen
Ich bin gerne bereit, Ihnen den gesamten Kommunalfinanzbericht noch einmal zuzustellen – auch unter besonderer Berücksichtigung der Stadt Gelsenkirchen.
Ich habe anerkannt, dass wir überall eine schwierige Haushaltslage haben, und nur als Erwiderung auf die Ausführungen des Kollegen Töns gesagt, dass man aufpassen muss, nicht eine Stellschraube herauszunehmen und dann Unvergleichbares miteinander zu vergleichen.
(Ralf Jäger [SPD]: Was haben Sie denn ge- macht? Sie haben gerade die Steuermehr- einnahmen herausgenommen! – Zuruf von Markus Töns [SPD])
Um die Rechtslage klarzustellen, möchte ich jetzt noch ein paar Takte zu Ihrem Lieblingsthema, den Elternbeiträgen für Kindergärten, sagen. – Was notwendig ist, ist eine Frage des kommunalen Haushaltsrechts. Alle, die in einer Nothaushaltskommune leben – wie zum Beispiel auch Herr Kollege Jäger –, müssen sich den gleichen Notwendigkeiten stellen. Eine ganze Reihe von Kommunen haben – das ist wichtig, damit Sie nicht in Polemik verfallen, Herr Jäger – angemessene und vertretbare Erhöhungen vorgenommen. Daher sind von allen Kommunen angemessene und vertretbare Erhöhungen zu erwarten.
Niemand spricht davon, dass die Beiträge explodieren und um 300, 500 oder 1.000 % steigen sollen. Lassen Sie also bitte die Kirche im Dorf.
Das Ganze können wir bei anderer Gelegenheit noch einmal intensiv diskutieren. Fakt ist jedenfalls, dass jeder, der sich im Nothaushaltsrecht befindet, alle zumutbaren und vertretbaren Beitragserhöhungen durchführen muss. Das ist eine faire Geste allen anderen gegenüber. Ich denke, dass so etwas auch absolut machbar ist. Allerdings sollte man die Diskussion um das GFG nicht übermäßig mit diesem Thema belasten. Ich habe es nur kurz angeführt, weil es angesprochen worden ist.
Schönen Dank, Herr Minister. – Sie haben gerade von einer angemessenen Erhöhung gesprochen. Heißt das, dass nicht die kompletten 1,2 Millionen €, die beim Elternbeitragsdefizitausgleich gekürzt worden sind, von den Eltern erbracht werden sollen? Soll die Kommune an anderer Stelle – sprich: zum Beispiel im Jugendbereich – noch weiter kürzen, um die Erhöhung der Elternbeiträge im angemessenen Rahmen zu halten?
Ich bestätige, dass es notwendig ist, die Beiträge im vertretbaren, angemessenen Umfang anzuheben. Die Frage der Kompensation stellt sich in jedem Haushalt individuell. Sie kann man nur beantworten, wenn man sich mit dem jeweiligen Haushalt insgesamt beschäftigt. Das wird die Kommunalaufsicht tun. Dafür sind nicht wir im Plenarsaal zuständig.
Meine Damen und Herren, für mich ist ganz entscheidend, dass wir mit diesem GFG eine Grundlage für eine dauerhaft verlässliche kommunale Finanzausstattung legen und dass wir schon im Jahr 2006 Bereinigungen vorgenommen haben, die sich jetzt als positiv erweisen. Wir führen nämlich Klarheit und Wahrheit zusammen. Dass es
ein Mehr an Geld gibt, kann auch der hoch geschätzte Kollege Jäger – aus seiner Sicht leider Gottes – nicht bestreiten. Es gibt mehr; das ist die Botschaft für die Kommunen.
Es wäre allen recht, wenn die wirtschaftliche Entwicklung sowohl zugunsten des Landes als auch zugunsten der Kommunen in den nächsten Jahren noch besser würde, sodass wir weniger Defizite verzeichnen und auch einmal den Zeitpunkt erreichen, an dem wir nicht nur die Nettokreditaufnahme zurückführen, sondern auch zu ausgeglichenen Haushalten kommen und in die Schuldentilgung eintreten können. Diesen Wunsch sollten wir alle haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Lux, ich gestehe Ihnen zu, dass Sie in der Debatte um das vorgelegte Gemeindefinanzierungsgesetz die schwierigste Aufgabe von uns allen haben; denn ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es nur unsere beiden Parteien sind, die – weil sie vor Ort Verantwortung tragen – in diesem Parlament und in einem solchen Beratungsverfahren tatsächlich die Auswirkungen auf die Kommunen in Gänze beurteilen können.
Sie befinden sich in der Situation, ein GFG vertreten zu müssen gegen einen Innenminister und gegen einen Koalitionspartner, von denen man nur behaupten kann: So kommunalfeindlich haben sich in diesem Parlament Parlamentarier noch nie verhalten!
Es wäre unparlamentarisch zu sagen, dass der Innenminister lügt. Zur Umgehung der Geschäftsordnung würde ich formulieren: Er hat schon einen ziemlich flexiblen Umgang mit der Wahrheit. Um es ganz drastisch auszudrücken: Herr Wolf steht im unmittelbaren verwandtschaftlichen Verhältnis zu Käpt’n Blaubär.
Wer behauptet, den Kommunen ginge es besser, Herr Wolf, muss sich entgegenhalten lassen, dass sich – seitdem Sie Innenminister in Nord
rhein-Westfalen sind – der Schuldenstand der Kommunen in Nordrhein-Westfalen um 1,2 Milliarden € erhöht hat.
Der muss ferner feststellen, dass die 1,2 Milliarden € etwa dem entsprechen, Herr Wolf, was Sie zurzeit auf Ihrem Beutezug durch die kommunalen Kassen einkassieren. Das sind ziemlich genau 1,2 Milliarden €.
Sie erzählen, dass es bei der Streckung der Kreditierung sozusagen Rot-Grün waren, die das zwangsläufig, unwiederbringlich, einem Evangelium gleich in das Gesetz formuliert hätten. – Das ist unwahr.
Ich war Mitglied dieses Kommunalausschusses, Sie nicht, Herr Lux, aber das mache ich Ihnen nicht zum Vorwurf. Ebenso waren der heutige Innenminister als FDP-Vertreter und Staatssekretär Palmen Mitglieder dieses Kommunalausschusses und haben immer gesagt: Wenn wir die Regierung stellen, wird es den Kommunen in NordrheinWestfalen viel besser gehen.
Nicht nur ist das Gegenteil der Fall, sondern wir müssen feststellen, dass wir gemeinsam – parteiübergreifend auch mit der CDU, Herr Lux – von Jahr zu Jahr im Rahmen der Kreditierung überlegt haben, ob sie zu strecken oder gänzlich zurückzufordern ist, und zwar immer anhand einer Prüfung, wie die kommunale Finanzausstattung im jeweiligen Jahr tatsächlich aussieht. Entsprechend haben wir sie gestaltet, mal gestreckt, mal zusammengefasst.
Tatsache ist: Diesen Pfad haben Sie gänzlich verlassen. Sie fordern einen kompletten Betrag zurück, den wir gestreckt hätten, wohl wissend, dass die Finanzausstattung der Kommunen trotz Steuermehreinnahmen in der Bilanz deutlich schlechter ist als im Zeitraum davor.