Die hohe Qualität der Arbeit des Innenministeriums, die sich auch an der Verwirklichung der Reformprozesse zeigt, ist nur deswegen möglich, weil alle eingebunden werden, weil jeder Möglichkeiten hat, kollegial mitzuwirken. Das ist der Stil des Hauses.
Kollegen Remmel nach einer Anweisung an den Regierungspräsidenten Lindlar habe ich eine Nachfrage: Können Sie ausschließen, dass aus Ihrem Hause von Ihnen eine Anweisung an das Regierungspräsidium, an den Regierungspräsidenten ergangen ist mit dem Ziel, dass dieser seine Mitarbeiter nicht mehr frühzeitig über PEM informieren darf?
Ich habe schon mehrfach zu der Frage des rechtzeitigen und zeitgerechten Informierens geantwortet. Was die Frage nach internen Kommunikationsprozessen anbetrifft, habe ich Ihnen gesagt, dass das hier keinen Ausdruck finden wird.
Herr Minister, eine Anweisung an einen Regierungspräsidenten ist eine Geschichte, die sehr wohl diesen Landtag interessiert. Ich frage Sie deshalb noch einmal deutlich: Gibt es eine solche Anweisung oder nicht?
Vor dem Hintergrund, dass Sie die Frage nicht beantwortet haben, frage ich Sie, ob Ihre Anweisungen und Ihr Umgang mit dem Personal in Ihrer Behörde von ähnlicher Qualität wie die Antworten an das Parlament gekennzeichnet sind.
Was die Frage des Personals anbetrifft, habe ich Ihnen sehr deutlich gesagt, dass wir einen sehr kollegialen Umgang miteinander führen und dass die Leistungsfähigkeit des Innenministeriums gerade darauf zurückzuführen ist, dass wir einen offenen Stil führen. Das schließt allerdings auch ein,
Vielen Dank, Herr Minister. – Eine zweite und letzte Frage kann jetzt Frau Kraft stellen. Bitte schön.
Herr Minister, Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Die war durchaus anders gestellt. Ich fragte nicht nach der internen Kommunikation. Die interessiert mich nicht, sondern mich interessiert: Gibt es eine Anweisung an den Regierungspräsidenten zu der Kommunikation PEM?
(Hannelore Kraft [SPD]: Das ist eine Miss- achtung des Parlaments! – Weitere Zurufe von SPD und GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Insofern sind wir am Ende der Beantwortung dieser Mündlichen Anfrage.
Wir sind damit auch am Ende der Fragestunde, weil wir bereits ein Stück über der Zeit sind. Wir können keine weiteren Mündlichen Anfragen mehr aufrufen. Deshalb erfolgt jetzt die Frage, ob die weiteren Mündlichen Anfragen verschoben oder schriftlich beantwortet werden sollen. Es handelt sich hier um die Fragen 106, 107 und 109.
Wir kommen zu den gleichlautenden Mündlichen Anfragen 107 und 108 von Herrn Abgeordneten Schmeltzer bzw. Frau Abgeordneter Steffens. Gibt es dazu eine Ansage? – Diese gibt es nicht. Also werden sie schriftlich beantwortet. (Siehe Anlage)
7 Nein zur Vorratsdatenspeicherung – der Grundrechtsschutz in der Informationsgesellschaft muss gewährleistet bleiben!
Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort der Frau Abgeordneten Düker von der antragstellenden Fraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geht es nach den Plänen der Bundesjustizministerin Zypries, wird es bald in Deutschland folgende Situation geben: Es werden Verbindungsdaten vom Telefonieren, vom E-Mailen und später vom OnlineZugang aller Bürgerinnen und Bürger erfasst und gespeichert. Somit wird die Möglichkeit geschaffen, Profile vom Kommunikationsverhalten, aber auch von Bewegungen zu erstellen. Aufgrund der Standortbestimmung von Handys kann man damit auch die Bewegung feststellen. Hier geht um sehr persönliche Daten.
Bei Verdacht einer Straftat ist es durchaus legitim, dies durch die Strafverfolgungsbehörden nachvollziehen zu können. Aber die Verdachts- und komplette anlasslose Speicherung aller Telekommunikationsverbindungsdaten aller Menschen in Deutschland verstößt aus unserer Sicht erstens gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung – hier werden zunächst einmal alle per se unter einen Generalverdacht gestellt –, zweitens hebelt das das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus und drittens verstößt es gegen das Fernmeldegeheimnis, einmal von den Missbrauchsgefahren, die das in sich birgt, abgesehen.
Die Kosten für dieses immense Datensammeln sind enorm. Herr Schäuble appelliert ganz staatsmännisch an die staatsbürgerliche Pflicht der betroffenen Firmen, die das irgendwie aus der Portokasse zahlen können. Es heißt, dass nur für die Anfangsinvestitionen, also für die Anpassung der Systemtechnik an die enormen Archivierungsmöglichkeiten und Findungsmöglichkeiten, wenn man Daten sucht, ein dreistelliger Millionenbetrag nötig sein wird. Da kann Herr Schäuble noch so sehr patriotisch appellieren, letztendlich wird es der Verbraucher mit höheren Gebühren bezahlen müssen.
Zur Situation! Wir produzieren damit aus unserer Sicht Bürokratie, wir produzieren Kosten, wir produzieren einen Datenmüll ungeahnter Art. Produzieren wir aber auch damit mehr Sicherheit? Mei
ne Damen und Herren, wer problematische Kontakte aus dem kriminellen Milieu wirklich pflegen will, der weiß, wie man sich dem Zugriff staatlicher Kontrolle entzieht.
Ich glaube, der klassische Terrorist oder der Schwerkriminelle wird so weit organisiert sein, anonyme Kommunikationsmittel zu nutzen, das heißt öffentliche Internetcafés, drahtlose WLAN-Zugangspunkte oder öffentliche Telefonzellen oder außereuropäische Provider, um damit der Strafverfolgung zu entgehen.
Meine Damen und Herren, der Auffassung, dass dies sinnlos ist und für die Sicherheit nichts bringt, aber für die Bürgerrechte in unserem Land eine katastrophale Auswirkung haben wird, wenn dies Gesetz wird, hat in diesem Parlament eine Mehrheit zugestimmt. Das ist genau zwei Jahre her. Angesichts der EU-Debatte über den Entwurf eines Rahmenbeschlusses sagte die FDP – ich zitiere Herrn Dr. Orth aus der Debatte vom 16. März 2005, Plenarprotokoll 13/147 –:
„Deswegen werden wir uns allem widersetzen, was in diese Richtung läuft und einen unverhältnismäßigen Eingriff in Freiheitsrechte darstellt. Wir wollen das nicht. … Es hilft überhaupt nichts, die Auffassung zu formulieren. Man muss sie anschließend auch umsetzen.“
Ich habe Ihnen seinerzeit die Glaubwürdigkeit abgesprochen, vielleicht zu Unrecht, das mag sein. Ich habe Ihnen die Glaubwürdigkeit abgesprochen und der FDP unterstellt, dass Sie die Bürgerrechte nur auf den Oppositionsbänken hochhalten und in der Regierungsverantwortung ganz schnell wieder vergessen.
Damals erntete ich heftigen Widerspruch von Ihnen, Herr Brendel, und auch von Herrn Orth. Sie haben jetzt die einzigartige Möglichkeit – Herr Dr. Ort ist nicht anwesend –, hier Ihre Glaubwürdigkeit unter Beweis zu stellen.
Auch Herr Biesenbach – leider auch nicht da, weil er wahrscheinlich diese Debatte gerne zu den Akten legen will – wies damals auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und darauf hin, dass Karlsruhe in mehreren Rechtsprechungen klargemacht hat, dass es keine Vorratsdatenspeicherung von geschützten Daten zu allgemeinen Zwecken und zu einer allgemeinen Strafver