Protokoll der Sitzung vom 08.03.2007

(Svenja Schulze [SPD]: Nach Berlin! Berlin hat das doch schon!)

Das wäre fair gewesen.

(Minister Eckhard Uhlenberg: Kein Wort des Dankes!)

Aber stattdessen äußern Sie hier Kritik um der Kritik willen und um Krawall zu machen und schreiben dann noch einen Antrag ab.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Hier liegt ein Gesetzentwurf vor!)

Einen Gesetzentwurf abzuschreiben, Herr Kollege, und unter fremder Flagge zu segeln, ohne Quellenangabe, das hatten Sie doch eigentlich bislang nicht nötig.

Herr Remmel, wir sind hier doch immer angetreten, sehr fair miteinander umzugehen. Ich habe wenigstens noch keinen Antrag abgeschrieben, ohne zu sagen, dass ich ihn abgeschrieben habe.

Aus Ihrer Sicht mag der ja noch so gut sein – ich glaube, er ist es nicht –, dann hätte ich von Ihnen aber der Redlichkeit halber erwartet zu sagen: Da gibt es einen hervorragenden Antrag, und den wollen wir weitestgehend übernehmen. Das wäre ja in Ordnung gewesen. Dann hätte ich doch überhaupt keine Probleme damit gehabt. Stattdessen stellen Sie sich hier hin und sagen: Wir Grünen in Nordrhein-Westfalen bringen diesen Gesetzentwurf ein usw. Sie haben den abgeschrieben. Der Quellenschutz ist nicht gewährleistet worden. Sie segeln unter falscher Flagge. Eigentlich schade. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Herr Minister Uhlenberg hat jetzt Gelegenheit zu einem Wortbeitrag.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine gesetzliche Regelung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes ist – ich denke, da sind sich alle vier Fraktionen hier im Landtag einig – längst überfällig.

Im vergangenen Jahr haben sich ja die Verbraucherschutzminister des Bundes und der Länder über eine bundesrechtliche Regelung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes verständigt. Eine bundesweite Regelung hätte für alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland gegolten und wäre nach meiner Auffassung die beste Lösung gewesen. Frau Abgeordnete Schulze, Sie haben ja einen großen Anteil Ihrer Rede gerade auf diesen Aspekt verwandt. Es gibt ja gar keine Meinungsverschiedenheiten, dass eine bundesweite Regelung notwendig ist und dass wir diese auch vonseiten Nordrhein-Westfalens begleiten werden.

Aber nachdem das Bundesgesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen war, hat es ja nun – wie es inzwischen auch hinlänglich bekannt ist – der Herr Bundespräsident im Dezember des vergangenen Jahres eben nicht unterschrieben. Das war eine große Enttäuschung. Grund dafür war eine im Gesetz enthaltene Informationspflicht für Kommunen, die der Bundesgesetzgeber nach aktuellem Verfassungsrecht – so die Auffassung des Herrn Bundespräsidenten – nicht regeln durfte.

Ob der Bund einen erneuten Anlauf für ein Verbraucherinformationsgesetz nehmen wird, ist unklar und – ich würde im Moment mal sagen – ziemlich offen.

Insofern habe ich bereits im Dezember angekündigt, für Nordrhein-Westfalen eine eigene Regelung zur Verbesserung der Verbraucherinformation zu schaffen. Mein Entwurf für ein eigenes Verbraucherinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen wurde vorgestern, also am Dienstag, vom Kabinett gebilligt. Nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände wird die Landesregierung diesen Gesetzentwurf so schnell, wie es geht, in den Landtag einbringen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es wird Sie nicht überraschen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung inhaltlich erheblich von dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Grüne abweicht.

Diese Debatten haben wir auch alle schon mehrmals im Zusammenhang mit Anträgen geführt, die es ja genau zu diesem Thema hier im Landtag schon gegeben hat.

Eine Regelung zur Verbesserung der Verbraucherinformation muss das Ergebnis einer sachgerechten und ausgewogenen Abwägung zwischen den Informationsinteressen der Verbraucher und den Belangen des Handels und der Wirtschaft sein. Die Abgeordneten Kaiser und Ellerbrock haben ja gerade darauf hingewiesen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Insbesondere müssen wir auch den Belangen kleiner und mittlerer Unternehmen und landwirtschaftlicher Erzeuger gerecht werden. Wir dürfen sie nicht mit Bürokratie überhäufen, die nutzlos ist, sondern ein solches Gesetz muss insgesamt handhabbar sein. Genau daran mangelt es bei dem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion – wie es auch damals nach unserem Verständnis bei den Diskussionen daran gemangelt hat, die wir bei vergleichbaren Anträgen, die ja damals schon hier im Landtag mit gleichen Texten gestellt worden sind, geführt haben.

Insbesondere die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Gesetzes durch Einbeziehung von Dienstleistungen ist derzeit abzulehnen. Sie ist nicht praktikabel und birgt die Gefahr, insbesondere die mittelständische Wirtschaft übermäßig zu belasten. Auch die Vorschläge zu den weitergehenden aktiven Informations- und Unterrichtspflichten der Behörden begegnen konzeptionellen Bedenken und würden bei den dafür zuständigen Kommunen zu erheblichen Kosten führen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entspricht ja im Wesentlichen dem Gesetzentwurf, der auf Bundesebene bereits im Jahr

2005 von der Bundestagsfraktion der Grünen eingebracht worden ist.

Er ist damals auch nicht im Deutschen Bundestag beschlossen worden, weil ihm die Ausgewogenheit, von der ich gerade gesprochen habe, gefehlt hat.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Remmel?

Aber selbstverständlich!

Herr Minister, der Kollege Kaiser hat eben in seinem Wortbeitrag gemeint, dass der Geltungsbereich des Gesetzes und damit der Verbraucherschutz nicht nur den Lebensmittel- und den Futtermittelbereich umfassen sollte. Darin würde ich ihm zustimmen.

Sie haben aber gerade die Erweiterungen darüber ausgeschlossen. Vielleicht können Sie den Widerspruch aufklären.

Nein, da gibt es überhaupt keinen Widerspruch. Wir werden in dem Gesetzentwurf, den wir dem Landtag zuleiten werden, in wesentlichen Teilen die Bereiche aufnehmen, die im Sinne des Verbraucherschutzes notwendig sind.

Aber, Herr Abgeordneter Remmel, ich habe das eben deutlich ausgeführt: Wir werden nicht alle Dienstleistungsbereiche aufnehmen, die im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgeführt sind, weil sie nach unserer Auffassung zu einer bürokratischen Überforderung führen würden. Wir werden uns auf wesentliche Bereiche konzentrieren, die dazu beitragen, dass die Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher erhöht wird.

Der von der Landesregierung auf ihrer Kabinettssitzung am 6. März gebilligte Entwurf eines Verbraucherinformationsgesetzes für NordrheinWestfalen basiert auf dem aktuellen, sachgerechten, auf Bundesebene gefundenen Interessensausgleich zwischen den Informationsbelangen der Verbraucherschaft und den Belangen des Handels und der Ernährungswirtschaft.

Der Gesetzentwurf stellt insbesondere sicher – es ist ganz wichtig, dass das entsprechend gewährleistet wird, meine Damen und Herren, weil das Gesetz ansonsten wie viele andere Gesetze ü

berhaupt nicht zu handhaben ist –, dass informationspflichtige Stellen vorbehaltlos über Verstöße gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Vorschriften informieren dürfen.

Insofern lehnt die Landesregierung den vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Herr Abgeordneter Remmel, Sie haben eben gesagt, die Grünen seien einsam, aber schnell. Ich kann für die Koalition sagen: Wir sind nicht einsam, aber wir sind auch schnell. Denn NordrheinWestfalen ist das erste Bundesland, nachdem das große Verbraucherinformationsgesetz auf Bundesebene gescheitert ist, das mit einem ausgewogenen Gesetzentwurf vor ein Landesparlament tritt.

Daher wäre es auch schön gewesen, wenn auch die Oppositionsfraktionen die Landesregierung aufgrund dieser guten Politik für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen ein Stück gelobt hätte.

(Svenja Schulze [SPD]: Wir haben Ihr Ge- setz doch noch nicht! – Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE])

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Zuruf von Svenja Schulze [SPD]: Ich dachte, wir reden über den Gesetzentwurf der Grünen!)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen also zum Schluss der Beratung und damit zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/3855 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – federführend –, an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig angenommen.

Wir kommen zu:

8 Halbjahresbericht des Petitionsausschusses

Gemäß § 94 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss mindestens jährlich dem Landtag mündlich berichten. Entsprechend der

bisher geübten Praxis erteile ich damit der Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Howe, das Wort und freue mich, wenn die Kolleginnen und Kollegen diesen wichtigen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich mit dem Bericht beginne, möchte ich mich ausdrücklich und herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferates für die hervorragende Arbeit und Zuarbeit bedanken, die sie geleistet haben und die über das normale Maß hinausgeht.

(Allgemeiner Beifall)

„In keinem anderen Ausschuss wird der Charakter des Landtages als Volksvertretung deutlicher als im Petitionsausschuss.“ – Dieses Zitat meiner Vorgängerin im Ausschussvorsitz, Barbara Wischermann, bezeichnet ganz zutreffend die Bedeutung unserer Arbeit. Das war so, das ist so, und das wird so bleiben, solange der Landtag Wert darauf legt, dass die Menschen im Lande unmittelbaren Zugang zu ihm haben sollen.

Wir stellen fest, dass es für alle möglichen Bereiche heute Beauftragte gibt. Diese leisten sicherlich eine wichtige Arbeit, sei es für behinderte Menschen, für Ausländer, für die Gleichstellung usw. In diesen Wochen wird auch über die Einrichtung eines Ombudsmannes im Strafvollzug nachgedacht, was durch die Ereignisse in der JVA Siegburg ausgelöst wurde. In den Hintergrund tritt dabei offenbar, dass der Petitionsausschuss seit vielen Jahren eine allseits geachtete und vielfach kontaktierte Stelle für Beschwerden aus dem Strafvollzug ist. Es war ja gerade der Strafvollzug, der vor fast 40 Jahren Auslöser für die Einführung des Art. 41 a in die Landesverfassung war und damit die Bedeutung der Petitionsarbeit für viele Jahrzehnte hervorgehoben hat.

Ich möchte Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, angesichts des heutigen Halbjahresberichts noch einmal nachdrücklich daran erinnern, dass die Petitionsarbeit des Parlamentes und damit der unmittelbare Kontakt zu den Menschen im Lande in der Bedeutung zunehmend gemindert wird, wenn immer mehr Beauftragte in der Öffentlichkeit agieren.

(Beifall von Svenja Schulze [SPD])