Das Angebot der Petenten, eine Teilfläche ihres Grundstücks für 22 € pro Quadratmeter an die Stadt Soest zu verkaufen, um so ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, lehnte die Stadt ab. In dieser prekären Situation wandten sich die Betroffenen Grundstückseigentümer an uns.
In dem Erörterungsgespräch ließ insbesondere die Stadt Soest erhebliches Entwicklungspotenzial im Hinblick auf Bürgernähe erkennen. Erschreckend war für uns die Gleichgültigkeit, mit der hier Verwaltung vollzogen wurde, ohne dass man sich Gedanken über die Folgen des eigenen Handelns machte.
Die Petenten hatten ihrerseits mehrere Versuche unternommen und Vorschläge unterbreitet, um hier Lösungen zu finden, waren jedoch auf wenig konstruktive Gegenreaktionen gestoßen. Erst nachdem im Petitionsverfahren deutlich gemacht wurde, dass es nicht Sinn und Zweck des Kommunalabgabengesetzes sei, die Menschen theoretisch reich zu rechnen, praktisch aber finanziell zu ruinieren, kam Bewegung in die Diskussion.
Den positiven Erfahrungen des Petitionsausschusses aus anderen vergleichbaren Fällen folgend, konnte ein Kompromiss erzielt werden. Durch eine erneute Änderung des B-Plans hat
sich der zu zahlende Betrag insgesamt auf nunmehr 77.000 € verringert. Die Petenten waren bereit, einen Teilbetrag sofort zu zahlen. Bezüglich des Restbetrages schlossen die Parteien einen Stundungsvertrag.
Wie pikanterweise zwischenzeitlich der Presse zu entnehmen war, ist die Stadt Soest aktuell bereit, für den Kauf anderer Gewerbeflächen einen Preis von 20 € pro Quadratmeter zu zahlen, um den Umbau des Soester Bahnhofs zu ermöglichen. Wäre seinerzeit ein ähnliches Angebot der Petenten angenommen worden, hätte die Stadt diese schnell und unproblematisch von ihren unverschuldeten Finanznöten befreien können.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, abschließend möchte ich noch auf die Petitionszahlen des 2. Halbjahres 2006 zu sprechen kommen.
Die Neueingänge beliefen sich insgesamt auf 1.958. Erledigt hat der Petitionsausschuss in diesem Zeitraum 1.978 Petitionen. Die Zahlen bewegen sich also auf dem Niveau der Vorjahre.
Die Schwerpunkte der Petitionsarbeit lagen diesmal auf den Gebieten der sozialen Sicherung – hierzu zählen unter anderem die Eingaben zum Arbeitslosengeld II – mit 20,2 %, der Rechtspflege mit Betreuungsrecht mit 11,1 % und dem öffentlichen Dienstrecht mit 10,7 %. Näheres können Sie dem schriftlich vorliegenden Halbjahresbericht entnehmen.
Es ist schon bemerkenswert, dass wir in gut einem Drittel der Fälle, nämlich bei 36,4 %, Verbesserungen für die Menschen erreichen konnten, die sich an uns gewandt haben.
Auch in der Öffentlichkeitsarbeit war der Petitionsausschuss im zweiten Halbjahr 2006 aktiv. Wir haben zwei Bürgersprechstunden durchgeführt. Bei den Veranstaltungen war die Nachfrage der Bürger sehr rege und die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Verwaltungen betreffend die Organisation dieser Sprechtage erfreulich. Der nächste auswärtige Sprechtag steht bereits fest. Er wird Ende März im Kreis Lippe, in Detmold stattfinden.
In einer Telefonaktion mit den „Ruhr-Nachrichten“ mit ebenfalls reger Beteiligung wurde die Petitionsarbeit im entsprechenden Verbreitungsgebiet bekannt gemacht.
Ich darf somit feststellen: Die Arbeit des Petitionsausschusses erfolgt ganz nah bei den Menschen, sie ist effektiv und stärkt das Vertrauen der Menschen in die Parlamentsarbeit und last but not least in die gewählten Politikerinnen und Politiker. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke der Vorsitzenden des Petitionsausschusses und will gern die Gelegenheit nutzen, ihr und allen Mitgliedern des Petitionsausschusses für die engagierte Arbeit zu danken wie auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die diese Arbeit mit erheblichem Einsatz unterstützen. Uns allen ist wohl bewusst, wie wichtig zum Wohle und im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger diese Arbeit ist. Herzlichen Dank, Frau Howe, den Mitgliedern des Ausschusses und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern!
Zur Einbringung des Gesetzentwurfes erteile ich für die antragstellenden Fraktionen dem Kollege Schulte von der CDU-Fraktion das Wort. Da er schon am Rednerpult steht, kann er sofort loslegen. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bei den verschiedenen Debatten, die wir in diesem Hause über die Abwasserbeseitigung geführt haben, immer betont, dass es uns um die für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstigste Form geht, kostengünstig bei entsprechend hohen Anforderungen und hohem Standard an die Kanalisation und die Reinheit des in die Bäche und Flüsse geleiteten Abwassers. Das heißt aber auch: Nur wenn wir alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung prüfen und den Städten und Gemeinden eine Auswahl zwischen unterschiedlichen Angeboten ermöglichen, kann dieses Ziel erreicht werden.
Bisher war es so, dass ein Verkauf oder eine Übertragung durch die Städte und Gemeinden weder an Wasserverbände noch an Private möglich war. Dies wurde auch von der alten Landesregierung so vertreten und dementsprechend die Genehmigung für die Veräußerung des Kanalnetzes verweigert.
Dagegen haben nun in einem Musterverfahren die Stadt Hamm und der Lippeverband geklagt. Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen hat sich die Situation im Land nun verändert. Städte und Gemeinden können ihre Kanalnetze an die jeweiligen Wasserbände verkaufen oder übertragen. Die von uns angestrebte Vielfalt an Konkurrenten auf dem Abwassermarkt besteht damit nicht.
Beabsichtigt eine Stadt oder Gemeinde, ihr Kanalnetz zu veräußern, so bleibt als möglicher Übernehmer nur der örtliche Wasserverband. Die Wasserverbände haben damit praktisch das alleinige Recht, die Kanalisation von den Gemeinden übertragen zu bekommen. Eine Wahlfreiheit besteht nicht. Warum eigentlich?
Eine solche Situation wird in allen Wirtschaftsbereichen als ungesund angesehen. Monopole aller Art widersprechen unserem Wirtschaftssystem und sind zu vermeiden. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf genau diese Situation verhindern. Um den Markt für andere zu öffnen, bedarf es aber einer genauen Abwägung der zu erzielenden Vor- und Nachteile.
Die Forderung der nordrhein-westfälischen Wasserverbände, dass im Gesetzgebungsverfahren eine Diskussion über Nutzen und Schaden einer privaten Abwasserbeseitigung geführt wird, wie es in einer Zuschrift, die wir heute erhalten haben heißt, ist für uns selbstverständlich. Mit einem Schnellschuss ist keinem gedient.
Es kann aber auch nicht sein, dass während dieser Abwägungszeit Fakten geschaffen werden, die dann nicht mehr korrigierbar sind.
Meine Damen und Herren, wenn man nun die Reaktionen der Wasserverbände auf unseren Gesetzentwurf betrachtet, dann kann man eigentlich nur staunen. Man gewinnt den Eindruck, als wenn die Wasserverbände mögliche Konkurrenz fürchten wie der Teufel das Weihwasser.
Sollte diese Furcht der Wasserverbände berechtigt sein, so würde das in besonderer Weise zeigen, wie wichtig es ist, auch im Abwasserbereich eine Konkurrenzsituation zwischen unterschiedlichen Marktteilnehmern herbeizuführen. Stimmen die Angaben der Wasserverbände über ihre positive Situation, so hätten sie aufgrund ihrer bisherigen Stellung neue Marktteilnehmer zukünftig nicht zu fürchten.
Meine Damen und Herren, es ist für mich überhaupt nicht verständlich, warum von den Wasserverbänden jetzt die Privatisierung des Trinkwassers ins Feld geführt wird. Für uns sind das zwei vollkommen unterschiedliche Themenbereiche, wobei es übrigens bei der Trinkwasserversorgung bereits private Versorger gibt, bei denen bisher keine Beschwerden oder Benachteiligungen der Kunden im Verhältnis zu öffentlich-rechtlichen Teilnehmern feststellbar waren. Aber nochmals klar und deutlich: Wir reden über Abwasser und nicht über Trinkwasser.
Meine Damen und Herren, die Wasserverbände unseres Landes leisten gute Arbeit. Sie sind ein Garant dafür, dass unser Wasser gut und sauber ist. Wir können uns durchaus vorstellen, dass dies auch in den Kanalnetzen der Städte von den Wasserverbänden durchgeführt werden kann – aber eben: auch.
Unser Ziel ist es, einen Markt mit mehreren Marktteilnehmern zu bekommen und zwischen diesen Konkurrenten einen fairen und unter gleichen Voraussetzungen stattfindenden Wettbewerb zu schaffen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schulte. – Für die Fraktion der FDP, ebenfalls antragstellende Fraktion, erteile ich Herrn Kollegen Ellerbrock das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer Entschuldigung beginnen. Ihnen liegt ein Neudruck vor. Wir haben in den Fraktionen nicht sauber gearbeitet. Es sind falsche Zahlen eingegangen und falsche Paragrafen zitiert worden.
Ich habe den Kollegen Horstmann bei der Vorlage des Landesplanungsgesetzes scharf kritisiert, weil er 50 redaktionelle Änderungen in einem Gesetz zu vertreten hatte, weil schludrig gearbeitet worden war. Hier ist uns ein Fehler unterlaufen, dafür entschuldige ich mich.
Meine Damen und Herren, der heute zu beratende Gesetzentwurf dürfte den kommunalen Umweltpolitikern klar sein. Den brauchen wir nicht zu wiederholen und zu dieser Problematik liegt auch ein schriftlicher Bericht des Umweltministers vor.
Hubert Schulte hat es eben angesprochen: Es gab ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, das die Fachwelt mehrheitlich überrascht hat. Das Gericht war der Ansicht, dass auf der
Basis des Lippeverbandsgesetzes eine Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht von Hamm auf den Lippeverband möglich ist, und die Stadt Hamm wollte dies auch nutzen.
Diese Ansicht des Gerichtes kann man teilen oder nicht. Man kann auch eine andere Position vertreten. Die Abwasserbeseitigungspflicht liegt laut § 53 des Landeswassergesetzes ausschließlich bei den Gemeinden. Eine Übertragung dieser gesetzlich begründeten Pflicht ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes möglich. Das müsste aber im Landeswassergesetz mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung verankert sein. Das ist derzeit aber nicht der Fall.
Wir müssen klar sagen, dass das Landeswassergesetz eindeutig ist: Es ist Aufgabe der Kommune, und es bietet keinen Raum für Auslegungen. Es gibt die konkurrierende Situation zu den Wasserverbandsgesetzen, die das eröffnet haben. Dazu bedarf es einer Klarstellung.
Mit dem Antrag der Fraktionen soll deutlich gemacht werden, dass es nicht sein kann, dass die Wasserverbände aufgrund ihrer speziellen gesetzlichen Regelungen ein Privileg haben, die Abwasserbeseitigung der Kommunen zu übernehmen – das sogenannte Verbandsprivileg. Das kann nach unserer Überzeugung nicht sein. Das ist weder wasserwirtschaftlich sinnvoll, noch strukturpolitisch richtig. Auch da kann ich dem Kollegen Schulte nur zustimmen. Solche Monopole wollen wir nicht haben.
Schon die drei Fälle Hamm, Meschede und Zülpich sind unter europarechtlichen Gesichtspunkten ausgesprochen fraglich. Warten wir einmal ab, welche Probleme hier noch auf uns zukommen.
Die Sichtweise der nordrhein-westfälischen Wasserverbände und auch mancher Kolleginnen und Kollegen hier im Raume ist ja bekannt. Sie würden liebend gerne das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen nehmen und sagen: Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein Wasserverbandsprivileg, dass also die Wasserverbände die Kanalnetze übernehmen können. Diese Verbändeprivilegierung wollen wir nicht.
Unsere politische Botschaft – das will ich ganz klar sagen – ist eine andere: Wenn die Gemeinden ihre Abwasserbeseitigungspflicht auf Dritte übertragen wollen, dann sollen die das nur unter fairen und wettbewerbsrechtlich klaren Bedingun