(Barbara Steffens [GRÜNE]: Das ist nicht mehr Bürokratie! Eine Exceltabelle ist nicht mehr Bürokratie!)
Deswegen kann ich an Sie nur appellieren: Arbeiten Sie mit uns gemeinsam an einer neuen, modernen Frauenpolitik hier in Nordrhein-Westfalen! Nehmen Sie Abstand von menschenfernen Forderungen! Damit werden Sie niemandem helfen, insbesondere nicht den Frauen.
Ich möchte noch einmal auf Ihre Äußerungen zurückkommen, Frau Steffens. Ich meine, ein Blick in die Vergangenheit tut not, und dieser zeigt, dass Sie hier eine Art Scheindebatte nach dem Motto: „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“, führen.
Ich möchte Sie an die Ausführungen der Grünen – diese sind im Protokoll nachzulesen – aus dem Jahre 2005 zum ersten Bericht zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes erinnern. Da waren Sie seinerzeit vollauf zufrieden.
Wie ist aus Ihrer Sicht die Besetzung der Ruhr 2010 GmbH durch die Landesregierung mit dem Gleichstellungsgesetz vereinbar?
Ich möchte mich jetzt mit Ihren Ausführungen zum ersten Landesgleichstellungsgesetz auseinandersetzen. Als wir das hier miteinander diskutiert haben, waren Sie hochzufrieden. Sie haben gesagt: Wir sind alle auf dem richtigen Weg. – Sie waren dabei, Frau Steffens – vielleicht hören Sie mal zu –, und hielten das für besonders gut. Und das war noch vor Mai 2005, nämlich Anfang des Jahres 2005.
Jetzt ist das Ganze verbessert und fortgesetzt worden. Damals haben Sie das hochgejubelt, heute sagen Sie, all das reiche nicht mehr aus. Das sind für mich tatsächlich Scheindebatten, meine Damen und Herren.
Wir sind der Meinung, dass der Weg, den wir jetzt begehen, der richtige Weg ist. Damit bringen wir auch Frauen in Führungspositionen, und das erachte ich als wichtig.
Ich sehe, meine Redezeit ist zu Ende. Ich freue mich auf die kontroverse Diskussion im Frauenausschuss. – Herzlichen Dank fürs Zuhören.
Vielen Dank, Herr Kollege Westkämper. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Gießelmann das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Westkämper, ich glaube, mit Ihren Ausführungen zu diesem Bürokratieaufbau haben Sie ein Monster an die Wand gemalt, und daran glauben Sie doch selber nicht wirklich. Denn in diesem Antrag sind nicht andere Daten gefordert worden als die, die auch das Gesetz fordert. Allerdings sollen sie jetzt jährlich und nicht mehr nur alle drei Jahre abgefragt werden. Gesammelt werden mussten diese Daten allerdings auch bisher.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie alle erinnern sich sicherlich noch daran, wie mühsam damals der Gesetzgebungsprozess um das Landesgleichstellungsgesetz war, wie wir um jede Formulierung und Vorschrift gerungen haben, wie kontrovers manche Positionen zwischen uns hier im Haus, aber auch zwischen Verbänden und Interessenvertretungen, die dabei eine wichtige Rolle spielten, waren. Es war ein Kraftakt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der nur durch das große Engagement von ganz vielen – vor allem von ganz vielen Frauen – möglich war. Ich glaube, wir können auch heute noch stolz sagen: Das war ein frauenpolitischer Meilenstein, und dies möchte ich gerade heute am Internationalen Weltfrauentag mit Stolz erwähnen.
Allerdings gab es auch nach der Verabschiedung des Gesetzes zunächst noch keine Ruhe. Es mussten die kommunalen Spitzenverbände, aber auch die Kammern und andere Vertretungen der öffentlich-rechtlichen Körperschaften eingebunden werden, die bis zur Verabschiedung des LGG teilweise noch hofften, eine Verabschiedung in der bestehenden Form verhindern zu können.
In vielen Gesprächen und Sitzungen hat hier insbesondere das Frauenministerium Konsens über die jeweiligen Ausführungsbestimmungen erzielt. Und auch mit diesem konsensualen Verfahren wurde das Verständnis für das LGG geschärft, und es wurden wichtige Arbeitskontakte wurden geknüpft.
Danach kam dann eine Phase der Gerichte; auch das wissen wir alle. Aber auch da hatte unser Gesetz Bestand. So eindrucksvoll, wie wir schon 1997 hinsichtlich unserer Quotenregelung vom Europäischen Gerichtshof bestätigt wurden, wurden wir auch in den späteren Verfahren bestätigt.
Ich fasse zusammen: Der Weg unserer Gleichstellungspolitik mit dem Kernstück des Landesgleichstellungsgesetzes war nicht immer leicht, aber äußerst erfolgreich. Mit diesem Gesetz waren wir bundesweit Vorreiter und wegweisend. Auch heute – rund sechs Jahre nach Inkrafttreten – sage ich: Die
Bilanz ist überwiegend positiv. In vielen Bereichen wurden Verbesserungen für Frauen erreicht. Vor Ort wurden mit viel Mühe und Einsatz vieler Gleichstellungsbeauftragten die Regelungen mit Leben erfüllt.
Im Hinblick auf die Landesverwaltung gibt es eine ausdrückliche Berichtspflicht für den Landtag. Der erste Bericht für den Zeitraum vom 1. Januar 2000 bis zum 31.Dezember 2003 zeigte deutliche Erfolge. Demnächst erwarten wir den zweiten Bericht, und wir werden ihn dann bewerten.
Trotzdem dürfen wir uns nicht entspannt zurücklehnen. Das wäre falsch. Denn es gibt Mängel; darauf hat Frau Steffens hingewiesen, und da hat sie Recht. Diese liegen nicht im Gesetz selber, sondern an Defiziten bei der Anwendung des Gesetzes.
Gremienbesetzungen sind nach wie vor ein großes Problem. Sicherlich stimmt die Erklärung aus dem Frauenministerium, dass sich hier der Mangel an Frauen in Führungspositionen widerspiegelt. Denn viele Gremien werden funktionsbezogen besetzt. Klar ist: Hier müssen wir stärker und genauer hinschauen.
Die Ausführungserläuterungen zur Umsetzung des LGG bei denen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiften des öffentlichen Rechts sind sehr deutlich. Das Ziel ist, eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Gremien im Geltungsbereich sicherzustellen. Es steht dort zu § 12 – Gremien – unter Punkt 1.1 sehr deutlich – ich zitiere –:
„Wenn keine Umstände vorliegen, die eine geschlechtsparitätische Gremienbesetzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausschließen, bedeutet das ‚Soll’ ein ‚Muss’.“
„Von der Soll-Vorschrift gedeckte Ausnahmen liegen vor, wenn die geschlechtsparitätische Gremienbesetzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ausgeschlossen ist.“
„die Gremienmitgliedschaft bestimmter Funktionsträgerinnen oder Funktionsträger unmittelbar auf das Gesetz oder einer anderen Rechtsvorschrift beruht oder bei der aufgrund rechtlicher Vorgaben erfolgenden Gremienbesetzung aus einem Kreis von Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern in der entsprechenden Funk
Das ist sehr deutlich meine Damen und Herren. Auch die weiteren Ausführungen sind sehr deutlich. Darum begrüße ich den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Es ist und bleibt ein wichtiges Thema.
Sie, Herr Minister Laschet, schreiben in Ihrem Bericht an den Frauenausschuss vom 12. Februar dieses Jahres...
„Die geschlechterparitätische Gremienbesetzung ist ein wichtiges Instrument, um im Interesse ausgewogener Entscheidungen die Sichtweisen und Interessen von Frauen in das Verwaltungshandeln einzubringen. Sie trägt weiterhin dazu bei, die Position von Frauen im öffentlichen Dienst zu stärken.“
„Dies gilt in besonderem Maße für die einflussreichen Kommissionen, Beiräte, Aufsichts- und Verwaltungsräte. Sicher wird es auch hier in Zukunft Handlungsbedarf geben.“
Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist mittlerweile deutlich überschritten. Ich darf Sie jetzt wirklich bitten, zum Schluss zu kommen.
Ich bin sofort durch. – Dem ist eigentlich auch nichts hinzuzufügen. Diese gesetzliche Regelung ist vielleicht zu wenig bewusst und wird darum kaum oder selten angewandt. Bisher ist es in der Tat nicht ausreichend.
Frau Kollegin, ich darf Sie jetzt wirklich bitten, zum Schluss zu kommen. Ihre Redezeit ist mehr als deutlich überschritten.
Darum ist diese Debatte gut, und darum ist auch gut, dass wir uns im Parlament stärker damit beschäftigen. Wir unterstützen den Antrag und sind gespannt auf die Debatte im Ausschuss und erwarten da weitere wichtige Schritte.
Vielen Dank. – Ich darf vielleicht darauf hinweisen, dass ich nach etwa einer halben Minute Redezeitüberschreitung anfange zu husten und nach einer Minute des Überziehens der Redezeit das erste Mal die Aufforderung an die Kollegin oder den Kollegen richte. Wenn ich mich dann das zweite Mal räuspere, habe ich wirklich die dringende Bitte, dass man mich nicht in die Verlegenheit bringt, die Möglichkeiten voll auszunutzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, auf welch kecke Weise die Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion ein Thema einleiten, um viel Aufsehen zu erregen. Mit der Überschrift Ihres Antrags „Frauen in die Kommissionen, Beiräte, Verwaltungsräte und Aufsichtsräte – Landesgleichstellungsgesetz einhalten!“ wird suggeriert, die Landesregierung halte sich nicht an das Gesetz.