Protokoll der Sitzung vom 25.05.2007

Wir haben in dem Europa – das sage ich als Europaminister –, das zusammenwächst, viele Chancen, die jungen Menschen für die Geschichte unseres Kontinents zu interessieren. Wir wollen sie an dieser Stelle neugierig machen und begeistern. Das geht nur, wenn sie selbst Menschen begegnen, die dies erlebt haben, und die Begeisterung wiederum kann nur geweckt werden, wenn sie jemandem begegnen, den sie sehen, tasten, fühlen und hören können.

Bei diesem Antrag geht es darum, wie wir die Erlebniswelt erhalten können, und auch um das Ziel,

die Lehrbücher und die Lehrerhandreichungen zu diesem Thema perfekt zu gestalten.

Jetzt rede ich gegen den breiten Rücken des Arbeitsministers, aber ich wollte Sie trotzdem noch einmal ansprechen.

(Johannes Remmel [GRÜNE]: Dahinter kann man sich manchmal verstecken!)

Ja, im Moment waren die Grünen komplett aus meiner Sicht verschwunden, Herr Remmel. Das ist völlig richtig.

(Beifall von der CDU – Ralf Jäger [SPD]: A- ber leider ist das kein dauerhafter Zustand!)

Herr Jäger, ich werde das einmal überprüfen. Ich denke sehr wohl, dass wir darüber mal diskutieren können.

(Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Wir vertreiben ihn von der Regierungsbank!)

Ich möchte zum Kern des Anliegens zurückkommen. Ich würde mich freuen, wenn dieses Anliegen der Fraktionen von FDP und CDU so behandelt werden könnte, dass wir zu einem Konsens hinsichtlich der Behandlung des Themas Flucht und Vertreibung in unseren Schulbüchern kämen und wenn wir diesen Schritt gemeinsam angehen könnten. Es wäre ein wirklich ehrenwerter Schritt, den andere Bundesländer schon geschafft haben. Nordrhein-Westfalen kann dazu einen wirklich prominenten Beitrag leisten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Danke schön, Herr Minister Breuer.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/4241 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend –, an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie an den Kulturausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu:

8 Gesetz zur Einführung von Mitwirkungsrechten für Tierschutzvereine in NordrheinWestfalen

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/1432

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Drucksache 14/3667

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile Herrn Remmel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß, wie schwierig es ist, zu einem solchen Zeitpunkt am Freitag Ihre volle und ungeteilte Aufmerksamkeit für einen wichtigen Tagesordnungspunkt zu bekommen. Ich möchte es dennoch versuchen.

Es geht um die Durchsetzung des Tierschutzes und von Tierrechten in unserer Gesellschaft im Rahmen der gemeinsamen Initiative, den Tierschutz auch hier in Nordrhein-Westfalen in die Verfassung aufzunehmen. Nicht nur hier, sondern auch im Bund gibt es ja ein gemeinsames Anliegen. Nur müssen wir feststellen, dass es bei der Durchsetzung des Tierschutzes an vielen Stellen hapert.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Deshalb muss man darüber nachdenken, wie man die Rechte, die verfassungsgemäß verankert sind, tatsächlich auch zur Geltung bringt. Das Instrument eines Verbandsklagerechts steht in der Diskussion mit den Tierschutzverbänden und Tierschutzvereinen an erster Stelle, um Tierschutzrechten tatsächlich Geltung zu verschaffen.

Dabei geht es in erster Linie nicht darum, eine Klage führen zu können. Vielmehr geht es um die gleiche Augenhöhe zwischen denen, die Tiere schützen wollen, und denen, die mit Tieren umgehen und sie teilweise auch benutzen. Ich will Ihnen jetzt all die Szenen und Beschreibungen ersparen, wie würdelos teilweise mit Tieren umgegangen wird.

Aus rechtssystematischer Sicht möchte ich auf Folgendes hinweisen – das hat auch die Anhörung ergeben –: Wenn wir ein Verbandsklagerecht sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch im Bund im Natur- und Pflanzenschutz vorsehen, warum sollte es ein solches Recht nicht auch im Tierschutz geben? Die Argumente, die gegen Verbandsklagerechte im Naturschutz und im Pflan

zenschutz vorgetragen worden sind, dass diese nämlich zu einer Klageflut führen würden, sind durch die Praxis eindeutig widerlegt.

Deshalb, meine Damen und Herren, kann man dieses Argument, man würde dadurch die Gerichtsbarkeit belasten, nicht mehr anführen. Es geht um die Herstellung der gleichen Augenhöhe, und es geht darum, den Gedanken des Tierschutzes schon im Vorfeld von Entscheidungen präventiv in Verfahren einzubeziehen.

Obwohl – das sagt ja die Beschlussempfehlung – ich davon ausgehe, dass das Parlament unser Gesetzesvorhaben heute ablehnen wird, bin ich sicher, dass es in Deutschland über kurz oder lang ein solches Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine geben wird. Ich bin hoffnungsfroh, dass die mögliche neue Koalition in Bremen dafür den Aufschlag liefern wird; eine entsprechende Diskussion gab es bereits in der Bremer Bürgerschaft. Es ist meiner Meinung nach eine sehr wahrscheinliche Prognose, dass die neue Koalition in Bremen ein solches Verbandsklagerecht einführen wird.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deshalb könnte Nordrhein-Westfalen heute vielleicht noch Bremen überholen, wenn Sie ein wenig Mut hätten, die Beschlussempfehlung ablehnten und unserem Gesetzentwurf zustimmten. – Das ist jedenfalls meine herzliche Bitte, die ich an Sie herantragen möchte.

Ich weiß, dass es nicht üblich ist, an seinem Geburtstag um ein Geschenk zu bitten. Das will ich auch gar nicht tun.

(Heiterkeit von GRÜNEN und SPD)

Ich möchte Ihnen aber einen Handel anbieten. In Zukunft würde ich – ohne Ihnen das nachzusehen – darauf verzichten, dass Sie mir zum Geburtstag gratulieren. Stattdessen würde ich jedem, der heute hier ist und dem Gesetzentwurf zustimmt, jedes Jahr eine Karte schreiben

(Svenja Schulze [SPD]: Das ist ja übersicht- lich!)

und ihn an die Einführung dieses Gesetzes erinnern.

In diesem Sinne bitte ich Sie ganz herzlich, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Remmel. – Die Damen und Herren haben

jetzt Gelegenheit, auf dieses großzügige Angebot zu reagieren. Für die CDU-Fraktion darf Herr Pick etwas dazu sagen. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Remmel, wir werden Ihnen das Geburtstagsgeschenk verwehren,

(Zurufe von der SPD: Oh!)

wenngleich es auch noch andere Möglichkeiten gäbe, Sie zu beschenken; gratuliert wurde Ihnen seitens des Hauses ja bereits.

(Ralf Jäger [SPD]: Spielverderber!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns schon über diesen Gesetzentwurf unterhalten. Wir haben ihn im März letzten Jahres hier im Plenum diskutiert. Im Januar 2007 ist er im Ausschuss behandelt worden. Die Beschlussempfehlung stammt auch aus dem Januar. Jetzt sind noch die Empfehlungen der Sachverständigen mit eingeflossen.

Allerdings – das müssen wir einfach berücksichtigen; das ist auch in der Ausschussberatung deutlich gemacht worden – sind wir als Land an dieser Stelle nicht zuständig. Nach der Föderalismusreform und der Änderung des Grundgesetzes befinden wir uns hier im konkurrierenden Gesetzgebungsverfahren.

Der Tierschutz ist nach Art. 44 Grundgesetz zwar auch Gegenstand der Gesetzgebung der Länder. Nach Art. 72 Abs. 2 Grundgesetz hat aber der Bund die Hoheit zur Gesetzgebung in Bezug auf den Tierschutz,

„wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.“

Damit ist eindeutig, dass wir als Land hierfür nicht zuständig sind.

Herr Remmel, wir haben Ihnen schon im Januar geraten, Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Sie haben das nicht getan. Selbst wenn wir wollten – wir können ihm gar nicht zustimmen.

Ich bin auch nicht davon überzeugt, dass wir hier noch lange diskutieren sollten. Sie wissen genau, dass ein solcher Antrag in den Bundesländern, in denen er bisher gestellt worden ist, stets abgelehnt wurde. Bei der letzten rot-grünen Koalition in Berlin ist er nicht auf die Tagesordnung genommen worden.

Sie haben jetzt die vage Hoffnung, dass dies in Bremen geschieht. Ich weiß nicht, ob das möglich ist. Mit der jetzigen Bundesregierung wird es jedenfalls nicht möglich sein.