Protokoll der Sitzung vom 25.05.2007

Aus den vorgenannten Gründen kann ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine nicht unterstützt werden. Den Tierschutzvereinen stehen zudem ausreichende Möglichkeiten zur Verfügung, um die Rechte der Tiere zu befördern. Der Schutz von Tieren spielt in der Öffentlichkeit schon eine wesentliche Rolle, so dass weitere Rechte für Tierschutzvereine für die Durchsetzung der Rechte für Tiere nicht notwendig sind.“

Ich glaube, der besondere Stellenwert wird hierdurch deutlich.

Dass die europäische Konkurrenzsituation von Ihnen, Frau Wiegand, damit abgetan wird, das sei nur eine einfache „Sache“, und wir würden den Tieren nicht den richtigen ethischen Stellenwert beimessen, wird der Sache wirklich nicht gerecht.

Herr Dr. Brandstetter hat in unserer Anhörung – auch dabei sind wir nicht beratungsresistent –, darauf hingewiesen:

„Ich denke, wir müssen den Blick nach Europa richten. Wir können den Tierschutz – das ist ein ganz wichtiger Aspekt – nicht lokal sehen. Wir stehen nicht alleine; wir müssen das Thema grenzübergreifend sehen und in den europäischen Kontext einarbeiten. Auf europäischer Ebene finden zurzeit intensive Beratungen … statt.“

Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist der richtige Weg. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, Frau Kollegin Wiegand, dass wenn Sie jetzt moralisierend den Finger heben und sagen, wir wollten das nicht und sähen Tiere nur als „Sachen“, das auf Ihre Kollegen in Berlin weist.

Ich versuche mich jedenfalls, mit einem moralisierenden Vorwurf zurückzuhalten. Deswegen werde ich meine Rede beenden. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotz des Geburtstags von Johannes Remmel nicht zustimmen. – Danke schön.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Landesregierung erhält jetzt Herr Minister Laumann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da Herr Minister Uhlenberg leider heute verhindert ist, hat er mich gebeten, an seiner Stelle aus Sicht der Landesregierung zu diesem Tagesordnungspunkt abschließend Stellung zu nehmen.

Der federführende Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2007 den Gesetzentwurf abschließend beraten und mit den Stimmen der Regierungsfraktionen abgelehnt. Diese Beschlussempfehlung ist voll umfänglich zu unterstützen.

Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Landtag am 16. März vorigen Jahres hat sich Herr Kollege Uhlenberg zur Frage der Notwendigkeit einer landesgesetzlichen Regelung zur Stärkung von Mitwirkungsrechten von Tierschutzvereinen und insbesondere von einem Verbandsklagerecht kritisch geäußert.

Zum einen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der Bund hat von seiner ihm zustehenden Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht. Über die Einführung von neuen Mitwirkungsrechten, wie es in § 3 des Entwurfs vorgesehen ist, sollte daher auf Bundesebene entschieden werden.

Herr Uhlenberg weist auch darauf hin, dass ein Entwurf des Landes Schleswig-Holstein, mit dem auf Bundesebene eine entsprechende Regelung eingeführt werden sollte und der dem uns hier vorliegenden Entwurf stark ähnelte, Ende 2004 gescheitert ist. Weitere Initiativen auf Landesebene, zum Beispiel in Baden-Württemberg, im Saarland, in Niedersachsen und Bremen, hatten bisher keinen Erfolg. Die Frage der Ausweitung von Mitwirkungsrechten für Tierschutzvereine sollte daher ungeachtet dieser Ablehnung auf der Bundesebene erörtert werden.

Neben den formalen rechtlichen Bedenken bestehen auch inhaltliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Dem Staatsziel Tierschutz wird durch die geltende Fassung des Tierschutzgesetzes in ausreichender Weise Rechnung getragen. Dieses gilt auch für Mitwirkungsbefugnisse, die im Bundesgesetz zugunsten von Tierschutzvereinen geregelt sind. Bei der Weiterentwicklung des Tierschutzes hilft ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine nicht in der von den Tierschutzverbänden erwarteten Weise weiter. Falls ein Verbandsklagerecht eingeführt würde, wäre zudem mit erheblich mehr gerichtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen als zum Beispiel im Bereich des Naturschutzes, da dort im Vergleich zum Tierschutz erheblich weniger Vereine und Verbände aktiv sind und der rechtliche Bereich auch überschaubarer ist.

Zum anderen ist es notwendig, dass auch die auf EU-Ebene geltenden Standards auf ein möglichst einheitliches und hohes Niveau in Bezug auf den Tierschutz gebracht werden. Ansonsten könnten zum Beispiel Haltungsformen, die bei uns aus tierschutzrechtlichen Gründen nicht mehr praktiziert werden, kurz hinter der Grenze vorgenommen werden.

Auch die vom federführenden Ausschuss am 16. Oktober 2006 durchgeführte Expertenanhö

rung hat in dieser Frage – wie zu erwarten war – keine neuen Erkenntnisse gebracht.

(Svenja Schulze [SPD]: Das stimmt nicht!)

Zum Abschluss möchte ich noch einmal klarstellen: Mein Kollege Uhlenberg und natürlich auch ich haben nichts gegen eine Weiterentwicklung des Tierschutzes. Wir glauben aber, dass ein Klagerecht, vor allem ein Klagerecht auf Landesebene, in keiner Weise dazu beiträgt.

Aus diesem Grunde sollten wir den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Weg nicht mitgehen und entsprechend der Empfehlung des Ausschusses den Gesetzentwurf ablehnen. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/3667, den Gesetzentwurf Drucksache 14/1432 abzulehnen. Wer dieser Empfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf abgelehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame Pfingstfeiertage. Treiben Sie es auf den Schützenfesten nicht zu bunt!

(Allgemeine Heiterkeit)

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, 13. Juni, 10 Uhr.

Die Sitzung ist beendet.

Schluss: 15:18 Uhr