Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Enquetekommission II Drucksache 14/4650, den Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Arbeit bis Juni 2008 fortzusetzen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Empfehlung einstimmig angenommen.
20 Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz
Antrag der Landesregierung auf Zustimmung zu Staatsverträgen gemäß Artikel 66 Satz 2 LV Drucksache 14/4711
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/4711 an den Hauptausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
21 Volksinitiative gemäß Artikel 67 a der Landesverfassung: „Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung ‚Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze’ des Aktionsbündnisses ‚Zukunft der LEG’“
Nach dem Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid kommt eine Volksinitiative rechtswirksam zustande, wenn 0,5 % der Wahlberechtigten zur letzten Landtagswahl die Volksinitiative durch ihre Unterschrift unterstützen. Dieses Quorum wäre durch 66.152 Unterschriften erreicht. Die Prüfung hat ergeben, dass die Volksinitiative „Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“ dieses Quorum nicht erreicht hat. Hierüber ist der Landtag zum Zwecke der Beschlussfassung über das nicht erfolgte rechtswirksame Zustandekommen der Volksinitiative gemäß § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid in der Drucksache 14/4727 unterrichtet worden.
Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid hat der Landtag hierüber Beschluss zu fassen. Nach § 4 Abs. 4 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid kann der Landtag den Antrag an den Petitionsausschuss überweisen.
Erstens. Der Antrag auf Behandlung der Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung „Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“ wird gemäß § 4 Abs. 1 als unzulässig zurückgewiesen.
Zweitens. Die Volksinitiative mit der Kurzbezeichnung „Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“ wird an den Petitionsausschuss des Landtags zur abschließenden Beratung überwiesen.
Wer mit dieser Beschlussempfehlung in Drucksache 14/4727 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Empfehlung einstimmig angenommen.
Wir kommen deshalb zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/4582 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
14/580 – ASchW 14/703 – ASchW 14/2099 – ASchW 14/2488 – AUNLV 14/2720 (Neudruck) – ASchW 14/3912 – ASchW 14/4014 (Neudruck) – AUNLV 14/4088 (EA) – AUNLV
Die Übersicht 26 enthält acht Anträge, die vom Plenum nach § 79 Abs. 2 Buchstabe c der Geschäftsordnung an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
schüssen entsprechend der Übersicht 26 abstimmen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit sind die Abstimmungsergebnisse einstimmig bestätigt.
Mit der Übersicht 14/31 liegen Ihnen Beschlüsse zu Petitionen vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Gemäß § 91 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich fest, dass diese Beschlüsse zu Petitionen durch Ihre Kenntnisnahme bestätigt sind.