Protokoll der Sitzung vom 19.09.2007

Wir Sozialdemokraten werden weitermachen, bis es in ganz Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gibt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Danke schön, Herr Garbrecht. – Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Schluss der Beratung.

Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 14/5005. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Sagel. Wer ist dagegen? – Das sind die CDU und die FDP. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich rufe auf:

8 Fragestunde

Drucksache 14/5035

Mit der genannten Drucksache liegen Ihnen die Mündlichen Anfragen 132 bis 139 vor.

Ich bekomme gerade den Hinweis, dass die Mündlichen Anfragen 132 und 133 schriftlich beantwortet werden (siehe Anlage 4).

Ich rufe also die

Mündliche Anfrage 134

der Abgeordneten Frau Dr. Seidl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf:

Heilungschancen durch adulte Stammzellen

Durch die spektakuläre Rettung eines Patienten mit schwerstem Herzinfarkt mittels einer Therapie mit adulten Stammzellen am Universitätsklinikum Düsseldorf hat die nordrheinwestfälische Forschungslandschaft erneut ihre Stärke und Spitzenposition im Bereich der Forschung an adulten Stammzellen unter Beweis gestellt. Darüber hinaus wurde hierdurch erneut deutlich, dass Heilungserfolge mit

Stammzellen ohne die ethisch bedenkliche Verwertung von Embryonen möglich sind. Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie, Bernd Wegener, wird in diesem Zusammenhang mit den Worten zitiert: „Nur Verfahren mit adulten Stammzellen aus dem Knochenmark oder aus Nabelschnurblut haben die Qualität, die Hürden der Arzneimittel-Zulassung zu überwinden. Bei den vielfältigen Ansätzen mit embryonalen Stammzellen kann ich das nicht erkennen.“

Wird die Landesregierung angesichts dieser aktuellen Erfolge stärker als bisher die offensichtlich erfolgversprechendere Forschung an adulten Stammzellen unterstützen und von ihren Forderungen zur Öffnung der gesetzlichen Regelungen bei der embryonalen Stammzellenforschung abrücken?

Ich bitte Herrn Minister Pinkwart um Beantwortung der Frage.

Es geht jetzt um die Frage 132, wenn ich das richtig sehe.

Es geht um die Mündliche Anfrage 134 mit dem Titel „Heilungschancen durch adulte Stammzellen“. Die beiden anderen Fragen können Sie schriftlich beantworten.

Ich kann sie aber auch mündlich vortragen.

Mir liegt der Hinweis auf schriftliche Beantwortung vor.

(Unruhe)

Ich bin auch gern bereit, das mündlich vorzutragen.

(Hannelore Kraft [SPD]: Das entscheiden die Abgeordneten! – Weitere Zurufe)

Der Fragesteller hat das Recht, die Form der Beantwortung zu bestimmen.

Gut, dann beginne ich mit der Antwort auf die Mündliche Anfrage 134.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Seidl, wenige wissenschaftliche Disziplinen entwickeln sich so dynamisch wie die Stammzellforschung, und nur wenige ziehen so viel öffentliche Aufmerksamkeit auf sich. Die Hoffnung, zu heilen, die sich mit der Stammzellenforschung verbindet, ist dabei immens.

Das betrifft nicht allein die altersbedingten neurologischen Erkrankungen. Aufsehenerregende Heilungserfolge bei Herzinfarktpatienten wie der in der Anfrage zitierte Fall an der Düsseldorfer Universitätsklinik, aber auch Fortschritte für DiabetesPatienten und erste Therapieerfolge etwa bei Knochendefekten beflügeln diese Hoffnung.

Dabei sollten wir nicht übersehen: Vielen Einzelerfolgen im Tiermodell oder bei Patienten fehlt noch die wissenschaftliche Herleitung. Vielfach fehlt die wissenschaftliche Erklärung, die den Schritt vom Tier zum Menschen oder vom Einzelerfolg beim Patienten zur neuen therapeutischen Praxis für viele ermöglichen würde.

Wichtig dabei ist: Wer verantwortlich mit den Hoffnungen der Menschen umgeht, wird immer wieder deutlich darauf hinweisen, dass Stammzellforschung weiterhin auf hervorragende Grundlagenforschung angewiesen ist – sowohl bei der Forschung mit adulten als auch mit embryonalen Stammzellen. Diese Forschung darf selbstverständlich immer nur innerhalb des geltenden Rechtsrahmens stattfinden, über den der Deutsche Bundestag zu entscheiden hat.

Gegenwärtig befasst sich der Deutsche Bundestag vor allem auch wegen eines entsprechenden Berichts der Deutschen Forschungsgemeinschaft sehr intensiv mit den vielschichtigen ethischen und rechtlichen Fragen der Stammzellforschung. Die Landesregierung verfolgt diese Beratungen auch weiterhin mit großer Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

Danke schön. – Es gibt eine Nachfrage von Frau Beer. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Minister Pinkwart, wie bewerten Sie die Aussage des Düsseldorfer Kardiologen Prof. Strauer, man mache zu viel Wind mit den embryonalen Stammzellen. Er hat außerdem weiter gesagt, es sei viel Geld hineingesteckt worden, doch es sei nie etwas Richtiges herausgekommen. Müssten Sie nicht eigentlich angesichts dieser Aussagen um

steuern und massiv ein Forschungsprogramm mit adulten Stammzellen fördern?

Bitte schön, Herr Pinkwart.

Ich habe Ihnen die grundlegende Haltung zu dem gesamten Forschungsgebiet der Stammzellforschung dargelegt. Wir leben in einem Land, in dem es ein Recht auf freie Meinungsäußerung gibt, sodass es nicht meine Aufgabe ist, Einzelstimmen zu kommentieren.

Ich habe Ihnen eben dargelegt, was wir grundsätzlich zu solchen Erfolgen zu sagen haben. Es geht darum, dass wir durch wissenschaftlich umfassende Studien belegt bekommen, was in der einen wie der anderen Disziplin der Stammzellforschung tatsächlich fundiert auch tatsächlich funktionieren kann. Dafür brauchen wir noch sehr viel mehr und gute Grundlagenforschung sowohl bei adulten als auch bei embryonalen Stammzellen. Das ist die Auffassung der Landesregierung.

Frau Dr. Seidl, bitte.

Herr Minister Pinkwart, ich möchte genauer nachhaken: Der Erfolg am Universitätsklinikum Düsseldorf hat doch gezeigt, dass Heilungserfolge mit Stammzellen ohne die ethisch bedenkliche Verwertung von Embryonen möglich sind. Die Diskussion geht doch darum, das ausklammern zu können, um nur ethisch unbedenkliche Forschung zu betreiben.

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen: Sind Sie mit uns der Meinung, dass sich damit die Forderung nach einer Aufhebung der Stichtagsregelung, die Sie schon mehrfach gestellt haben, bei der Forschung an hSEZ, also an embryonalen Stammzellen, nun endlich erledigt hat?

Bitte schön, Herr Pinkwart.

Ich habe Ihnen eben dargelegt, dass sich der Deutsche Bundestag, der dafür zuständig ist, in sehr ausführlichen Anhörungen mit dem Gesamtgebiet befasst, wobei das insbesondere auf einer sehr umfangreichen Studie der Deutschen Forschungsgemeinschaft fußt, die auch zu Ihrer Frage hinreichend Auskunft gibt.

Jetzt kommt Frau Steffens.

Herr Minister, wir haben sehr viele Berichte über embryonale Stammzellen in den letzten Jahren gehört. Wir wissen: Weltweit wird sehr viel in diesem Bereich geforscht. Für Nordrhein-Westfalen liegt jetzt ein Ergebnis vor, durch das die adulte Stammzellenforschung nicht nur im Hinblick auf die anderen Bundesländer einen Schritt weiter ist. NRW hat eigentlich zum ersten Mal mit diesen Erfolgen die Chance, in der adulten Stammzellenforschung ziemlich weit an der Spitze zu stehen.

Daher meine Frage: Was machen Sie in Nordrhein-Westfalen, um Nordrhein-Westfalen als den Standort der adulten Stammzellenforschung voranzubringen? Denn das wäre für NordrheinWestfalen ein Plus, das viele andere Bundesländer sehr gern hätten.

Bitte schön, Herr Pinkwart.

Die adulte Stammzellforschung erfreut sich nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch bundesweit eines auch international hohen Ansehens, weil es in Deutschland seit Jahren einen Forschungsschwerpunkt in der Stammzellforschung gibt. Deswegen begrüßen wir jeden Fortschritt, der auf diesem Gebiet erzielt werden kann.

Nach Auskunft aller namhaften Wissenschaftler – die haben ihre Stimme in dem einstimmig gefassten Bericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft zusammengefasst – ist es allerdings notwendig, dass wir zur Erzielung umfangreicher Fortschritte auf dem Gebiet der Stammzellforschung insgesamt sowohl die Elemente der adulten Stammzellforschung wie jener der embryonalen Stammzellforschung brauchen, jeweils in einer ethisch verantwortbaren Form und natürlich auf der jeweiligen rechtlichen Grundlage.

Insofern ist es natürlich notwendig, dass wir auf beiden Gebieten nach Möglichkeit international exzellente Forschung haben. Wenn sich das insbesondere in Nordrhein-Westfalen ereignet, freut uns das sehr, weil es natürlich der Profilierung des Forschungsstandortes insgesamt dient. Die Tatsache, dass sich das in einem Universitätsklinikum ereignet hat, spricht dafür, dass die Landesregierung offensichtlich das Notwendige tut, dass solche Ergebnisse möglich werden.

(Dr. Ruth Seidl [GRÜNE]: Das ist aber jetzt nicht so sehr Ihr Verdienst! – Sylvia Löhr- mann [GRÜNE]: Aber nicht erst seit Mai 2005!)

Frau Löhrmann, bitte.