Wir wollen ganz klar kein Frühverrentungsprogramm dieser Art. Die CDU muss endlich klären, welche Lösung sie im Sinne der Menschen bereit ist mitzutragen. Dazu haben der Ministerpräsident und stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende, a
ber auch der CDA-Bundesvorsitzende die Möglichkeit. Wenn Ihnen das Soziale in all Ihren Reden ernst ist, dann müssen Sie jetzt endlich handeln. Stimmen Sie dem Antrag zu!
Sehr geehrter Herr Präsident! In Vertretung des erkrankten Stefan Romberg erlaube ich mir, für die FDP-Fraktion zu sprechen.
An die Adresse der Grünen gerichtet, möchte ich sagen: In der Analyse der Ausgangslage stimmen wir weitgehend überein. Das gilt jedoch nicht für die Problemlösung, denn die Grünen konzentrieren sich darauf, auf die negativen Folgen des Nachrangigkeitsprinzips für SGB-II-Leistungen gegenüber den Leistungen anderer Sozialgesetzbücher hinzuweisen.
Nach Auffassung der Liberalen hat die 58erRegelung seit ihrer Einführung einer verhängnisvollen Frühverrentungspraxis in den Betrieben Vorschub geleistet. Die dramatischen Konsequenzen angesichts der demografischen Entwicklung wurden seinerzeit erfolgreich verdrängt und rücken erst jetzt ins Bewusstsein. Man kommt nicht um die Feststellung herum, dass der Ausschluss von älteren Mitarbeitern durch die Regelung systematisch befördert wurde – mit allen sozialen und finanziellen Folgen für die Betroffenen. Gesellschaftliche Teilhabe sieht jedenfalls nach der Vorstellung der FDP anders aus.
Das Erfahrungswissen dieser Beschäftigten hielt man zudem sträflicherweise für verzichtbar, was sicher als eine der zentralen Ursachen für schon jetzt spürbare Probleme des Fachkräftemangels in einigen Branchen gelten kann. Offenbar war man lange Zeit der Auffassung, dass man ältere Beschäftigte zurück aufs Altenteil schicken könne, weil preiswerte und lernwillige Nachwuchskräfte in unbegrenzter Zahl zur Verfügung stünden. Allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass auch dies ein großer Irrtum war. Die quantitative Verfügbarkeit junger und vor allem gut ausgebildeter Fachkräfte wurde ebenso überschätzt, wie das qualitative Potenzial älterer Mitarbeiter unterschätzt wurde.
Wir fordern daher, den Versicherten in der Rentenversicherung die Möglichkeit zu eröffnen, ab dem Ende des 60. Lebensjahres den Zeitpunkt ihres Renteneintritts selbst bestimmen zu können,
wenn die Summe ihrer gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgungsansprüche ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts über dem Grundsicherungsniveau liegt.
Des Weiteren fordern wir, die Grenzen für Hinzuverdienst neben dem Rentenbezug ab 60 Jahren aufzuheben.
Zudem fordern wir, sicherzustellen, dass nicht geltend gemachte gesetzliche Rentenansprüche bei der Ermittlung der Bedürftigkeit nach SGB II berücksichtigt werden und damit keine Zwangsverrentung stattfindet.
Schließlich fordern wir, sicherzustellen, dass bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Grundsicherung im Alter nach SGB XII die gesetzlichen Rentenansprüche berücksichtigt werden. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Dr. Orth. – Meine Damen und Herren, jetzt spricht in Vertretung für Herrn Minister Laumann Frau Ministerin Müller-Piepenkötter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die von den Grünen angeregten Änderungen sind Gegenstand von bundesgesetzlichen Regelungen und liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Die einschlägigen Paragrafen des SGB II und des SGB III bestimmen, dass bis zum 31. Dezember 2007 erwerbsfähige Hilfebedürftige ab dem Alter von 58 Jahren Arbeitslosengeld II unter erleichterten Bedingungen beziehen können. Diese Personen erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, ohne dem Arbeitsmarkt für Vermittlungsbemühungen und für Eingliederungsmaßnahmen zur Verfügung stehen zu müssen.
Am 1. Januar 2008 entfällt diese Regelung, wobei ein Bestandsschutz für bisherige Fälle der Inanspruchnahme der Regelung gesetzlich gegeben ist.
Durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2005 wurde die ursprüngliche Befristung der Regelung bis 31. Dezember 2005 bis zum 31. Dezember 2007 verlängert. Die Landesregierung hatte sich im Rahmen eines Bundesratsantrags gegen die Verlängerung der sogenannten 58erRegelung ausgesprochen, da mit der Verlänge
Meine Damen und Herren, um es deutlich zu sagen: Mit dem Wegfall der 58er-Regelung wird die Rechtslage hergestellt, die ursprünglich mit Zustimmung von Bündnis 90/Die Grünen bei der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe intendiert war. Ich denke, es ist richtig, dass die 58er-Regelung ersatzlos wegfällt.
Mit dem Auslaufen der 58er-Regelung werden ältere erwerbsfähige Personen verpflichtet, einen Rentenantrag zu stellen, auch wenn der frühzeitige Ruhestand mit Abschlägen verbunden ist. Das entspricht dem Grundsatz, dass Fürsorgeleistungen nach dem SGB II und dem früheren Bundessozialhilfegesetz, dem jetzigen SGB VII, nachrangig erbracht werden. Das bedeutet auch, dass nach der Systematik der sozialen Sicherung steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen nachrangig gegenüber beitragsfinanzierten Sozialleistungen wie zum Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels kann Deutschland es sich nicht leisten, Anreize dafür zu setzen, dass ältere Arbeitnehmer von den Unternehmen ausgesteuert werden, um neben einer Abfindung über Leistungen des Arbeitslosengeldes nach dem SGB III und dem Arbeitslosengeld II bequem in den Ruhestand zu wechseln.
Meine Damen und Herren, der Begriff Zwangsrente ist in dem hier zu diskutierenden Zusammenhang fehl am Platz. Es geht allein um Fragen der Subsidiarität und der Bedürftigkeit. Soweit die Voraussetzungen des § 16 SGB III erfüllt sind, können sich im Übrigen auch Menschen im Rentenbezug bei der Bundesagentur für Arbeit beraten und vermitteln lassen, wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen.
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, sind die wirklichen Umstände des Wegfalls der 58erRegelung keinesfalls so, dass sie mit dem Begriff Zwangsverrentung betitelt werden könnten. Wir erleben hier eine Panikmache gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die sachlich nicht gerechtfertigt ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte Frau Steffens noch einmal reden. Aber die Redezeit ist kurz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch zwei Sätze zu dem sagen, was gerade vonseiten der Ministerin anstelle von Herrn Laumann vorgetragen worden ist. Man kann doch nicht die Frühverrentung eindämmen und abschaffen wollen und gleichzeitig die Menschen, die noch arbeiten wollen – 58-, 59-, 60-Jährige –, vom Arbeitsmarkt nehmen und ihnen sagen, dass sie keine Vermittlungsoptionen mehr haben. Sie dürfen nicht mehr vermittelt, sie müssen frühverrentet werden. Das heißt, sie müssen die Rente in Anspruch nehmen und dürfen nicht mehr in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das ist Ihre Politik!
Das beantragt Nordrhein-Westfalen auch noch im Bundesrat, während sich der Minister hier gleichzeitig so aufführt, als wäre er der Retter der älteren Menschen am Arbeitsmarkt! Das finde ich so was von unglaublich!
Sie werden diesen Antrag zwar ablehnen, wie wir gerade gehört haben, aber das Thema ist damit nicht vom Tisch. Gerade wegen der Begründung, die von Ihnen vorgetragen wurde, muss es ein weiteres Antragsverfahren geben, werden wir uns weiterhin damit beschäftigen müssen, denn das ist unglaublich.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich entgegen dem Ausdruck in der Tagesordnung darauf verständigt, den Antrag direkt abzustimmen. Wir kommen also zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 14/5343. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPDFraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen des Hauses abgelehnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die durch den Orkan „Kyrill“ verursachten katastrophalen Waldschäden kennen wir alle. Wir haben deshalb zur Kenntnis zu nehmen: Der bisherige sogenannte forstwirtschaftliche Wald hat ausgedient.