Vielen Dank. – Vor dem Hintergrund dessen, was Sie gerade zum Zustandekommen der 16.000 Plätze erklärt haben, hätte ich von Ihnen gerne einmal eine Einschätzung zu folgender Zahl: Der LVR hat zum 15. November 2007 als Istzustand 16.196 U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen gemeldet – nur im LVR. Wie erklären Sie diese Zahl?
Das können wir nicht. Sie glauben gar nicht, was da an Zahlen herumschwirrt – jedes Mal andere Zahlen. Deshalb sind die einzigen Zahlen, die für uns relevant sind, die jetzt in der Bundesstatistik ausgewiesenen. Aufgrund dieser Statistik planen wir den gesamten Ausbau und alles.
Eine Differenz könnte auch folgenden Grund haben: Zum Beispiel hat der Stadtrat in meiner Stadt Aachen von sich aus mehr bereitgestellt, als landesfinanziert wurde. Das kann sein. Das ist auch gut so. Jetzt helfen wir ja allen Städten. Bisher haben sie – Düsseldorf zum Beispiel auch – aber aus eigener Kraft mehr gemacht, als das Land finanziert hat. Es kann sein, dass diese Differenz daher kommt.
Ab Beginn von KiBiz wissen wir aber, da jetzt jeder Platz vom Land unterstützt wird, dass das auch die reale Zahl ist.
Mindestens für das Jahr 2007 gibt es eine ganz interessante Untersuchung – sie dürfte Ihnen bekannt sein – von Dieter Dohmen mit dem Titel „Bedarf, Kosten und Finanzierung des KitaAusbaus für die unter 3-Jährigen“. Sie bezieht sich auf die Bundesstatistik des Jahres 2005. Darin werden für Nordrhein-Westfalen in der gleichen Art und Weise, wie Sie es eben geschildert haben, Zahlen ermittelt. Man kommt in Bezug auf Kinder in Kindertageseinrichtungen im Alter von unter drei Jahren für das Jahr 2005 zu einer Deckungsquote von 5,42 %. Wie bewerten Sie diesen Zusammenhang?
Zum einen hat der Bund seine Statistik in den letzten drei Jahren mehrfach verändert. Es war am Anfang eine Heimbogen-Statistik. Dann hat er neue Kriterien eingeführt, mit denen er misst. Die Basis, die wir haben, ist eigentlich erst ab dem 15. März 2006 realistisch. Die von Ihnen gerade zitierte Zahl für das Jahr 2005 basiert auf der HeimbogenStatistik.
Bei einer solchen Frage ist es aber vielleicht leichter, wenn wir sie Ihnen schriftlich beantworten, Frau Altenkamp. Dann kann man nämlich genau die Statistik und die Veränderung beschreiben.
(Britta Altenkamp [SPD]: Getreu dem Motto: Ich glaube nur Statistiken, die ich selber ge- fälscht habe!)
wie der Landschaftsverband Rheinland – das heißt: das Landesjugendamt Rheinland – zu der Zahl von 16.000 Plätzen kommt, frage ich Sie: Ist Ihnen denn Ihr Erlass vom 22. Oktober 2007 bekannt?
Sie fordern mit diesem Erlass die Landesjugendämter auf, die Daten der örtlichen Jugendhilfeplanung genau zu erheben und abzufragen. Und daraus ergibt sich nach dieser Abfrage die Zahl von 16.000. So ist das.
Es geht um belegte Plätze, Frau Asch. Das ist wieder etwas anderes. Aber wenn Sie den Erlass kennen, brauchen Sie mich doch nicht fragen, was darin steht. Dann lesen Sie es doch.
Frau Kollegin, Herr Minister, ich versuche das hier zwar durchaus in einem nicht ganz so formalen und formalistischen Rahmen zu halten, möchte an dieser Stelle aber doch darauf hinweisen, dass
die Fragestunde nicht das Instrumentarium ist, das einen unmittelbaren Dialog im ständigen Wechsel zwischen Fragesteller und Beantwortendem ermöglicht.
Frau Kollegin, Sie können sich gerne noch einmal melden. Herr Minister hat, wenn ich das richtig verstanden habe, zumindest die Frage, die Sie ihm gestellt haben, beantwortet. Gibt es noch weitere Fragen? – Bitte, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, um Ihre Aufforderung aufzunehmen: In diesem Erlass vom 22. Oktober 2007 fordert die oberste Landesjugendbehörde, also Herr Minister Laschet, die Landesjugendämter auf – ich kann das einmal zitieren –, jugendamtsscharfe Angaben zu der Versorgung von unter dreijährigen Kindern in den jeweiligen Jugendamtsbezirken zu erheben.
Herr Minister Laschet, ist Ihnen bekannt, dass sich die Zahlen – 16.000 – aus dieser Umfrage ergeben? Offenbar war Ihnen der Erlass, den Sie selbst unterschrieben haben, ja nicht bekannt. Ist Ihnen bekannt, dass die Zahlen, die sich daraus ergeben haben, aufgrund der Anforderung Ihres eigenen Hauses entstanden sind?
Frau Abgeordnete, erstens war mir der Erlass bekannt; ich habe ihn ja selbst geschrieben. Zweitens habe ich versucht, Ihnen zu erklären, dass wir uns, damit es Vergleichbarkeit gibt – auch wenn Sie immer andere Zahlen haben –, auf bundesstatistisch vereinbarte Zahlen verständigen.
Diese Abfrage bei den Landesjugendämtern habe ich gemacht, um einzuschätzen: Was haben wir an Bedarfen? Wie ist die Lage vor Ort? Aber wir wollen das nicht auf Zuruf machen, Frau Kollegin Asch, sondern auf haushalterisch realen Plätzen, die die Kinder belegen.
Das muss die Grundlage sein und nicht das, was irgendwer mal irgendwie abfragt. Das ist für unsere Einschätzung und für unsere Planung wichtig, aber relevant ist: Wo ist der Platz, welche Kinder belegen diesen Platz, und wie wird er in der Bundesstatistik gezählt?
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weitere Nachfragen zur Mündlichen Anfrage 173 liegen nicht vor.