Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Wißen, selbst wenn Sie eine grüne Krawatte und ein grünes Hemd tragen, brauchen Sie nicht gleich Ihren Verstand auszuschalten.
Aber Sie haben einen Parteifreund in Berlin, den lieben Herrn Gabriel, der auch oft diese Farben trägt. Das sagt schon genug aus.
Meine Damen und Herren, bezeichnend ist, dass wir den Antrag der Grünen-Fraktion heute als letzten Tagesordnungspunkt dieser beiden Plenartage, so gesehen als TOP 46, beraten.
Die im Antrag geforderte Einführung von emissionsabhängigen Start- und Landeentgelten am Flughafen Köln/Bonn ist beschlossen und wird bereits zum 1. April 2008 erfolgen; Frau Brüning sagte das auch. Köln/Bonn, meine Damen und Herren, ist damit nach Frankfurt und München der dritte Flughafen in Deutschland, der sich an einem entsprechenden Pilotprojekt beteiligt.
Lieber Herr Wißen, weder Frankfurt noch München noch Düsseldorf liegen in Bundesländern, die von der SPD regiert werden.
Denn in allen Bundesländern, die von der SPD regiert werden, tut sich in dieser Hinsicht überhaupt nichts.
Bis Ende des Jahres wird das Bundesverkehrsministerium einen Zwischenbericht zu dem Modellversuch vorlegen. Dann werden sich weitere NRW-Flughäfen wie Düsseldorf – dort wurde es schon angekündigt – dem Vorbild von Köln/Bonn anschließen und ihren Beitrag zur Reduzierung bodennaher Emissionen leisten.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss: Schöner kann eine Plenarwoche kaum enden. Die Grünen stellen ausnahmsweise einen inhaltlich halbwegs respektablen Antrag,
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ministerpräsident Jürgen Rüttgers hat in seiner Regierungserklärung am 14. November 2007 an die klimapolitische Verantwortung der Unternehmen am Beispiel der Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn appelliert.
Nicht nur allein deshalb, aber auch deshalb ist der Antrag, den Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, heute stellen, unnötig.
Denn die Landesregierung engagiert sich auch im Luftverkehr für die Belange des Umweltschutzes. Wir setzen auf den Einsatz lärm- und verbrauchsarmer Flugzeuge. So achten die zuständigen Luftfahrtbehörden bei der Genehmigung von Start- und Landeentgelten darauf, dass die Entgeltspanne zugunsten verbrauchsärmerer und damit emissionsreduzierter Flugzeuge immer weiter geöffnet wird, um einen Anreiz zum Einsatz entsprechender Flugzeugmuster zu schaffen. Beispielsweise werden am Flughafen Düsseldorf mittlerweile fast ausschließlich, nämlich zu rund 97 %, Luftfahrzeuge eingesetzt, die auf der Bonusliste des Bundesverkehrsministers verzeichnet sind.
Die Landesregierung begrüßt, dass im Rahmen eines Modellprojektes bei den Flughäfen Frankfurt und München die Stickoxidemissionen bei der Berechnung der Landeentgelte besonders zu berücksichtigen sind. So besteht die Möglichkeit, bodennahe Emissionen zu reduzieren und damit
Allerdings kann die Einführung dieses Instruments zur Reduzierung von Emissionen an den Flughäfen nicht mit der sprichwörtlichen Brechstange erzwungen werden. Denn lediglich auf freiwilliger Basis, das heißt nur auf Antrag eines Flughafens, kann dieser Weg beschritten werden. Eine auf Emissionen basierende Entgeltordnung ist zwischen den Flughafenbetreibern und seinen Nutzern auszuhandeln. Die zuständige Aufsichts- bzw. Genehmigungsbehörde kann eine entsprechende Abgabe nicht verordnen bzw. einführen. Deshalb hat sogar der Bundesminister für Verkehr die Berücksichtigung dieser Emissionen in den Entgeltordnungen im Rahmen eines Pilotversuches in Frankfurt und München lediglich angeregt.
Entscheidend ist, dass die betroffenen Unternehmen ihr klimapolitisches Engagement ausweiten. Genau darauf hat der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung am 14. November 2007 hingewiesen.
Sie alle wissen, dass auch die Geschäftsführung des Flughafens Köln/Bonn – Klammer auf –, an dem das Land ja zu einem Drittel beteiligt ist – Klammer zu –, beabsichtigt, an dem Modellversuch ab April dieses Jahres teilzunehmen. Hierzu liegt meinem Haus inzwischen ein Antrag zur Genehmigung geänderter Start- und Landeentgelte vor. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren ist bereits eingeleitet worden. In dem Antrag wird unter anderem ausgeführt, dass das emissionsabhängige Entgelt 3 € je Kilogramm Stickoxid betragen soll.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, es ist und bleibt das Ziel der Landesregierung, dass nicht der Luftverkehr verteuert wird, sondern die Belastungen reduziert werden. Da sind wir auf einem guten Weg. In Köln/Bonn haben wir den Anfang gemacht. Ich hoffe, dass auch die anderen internati
onalen Verkehrsflughäfen in Nordrhein-Westfalen diesem guten Beispiel folgen werden, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Minister Wittke. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann kommen wir zum Schluss der Beratung.
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/6271, den Antrag Drucksache 14/5569 abzulehnen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Damit ist die Empfehlung angenommen und der Antrag abgelehnt.