Protokoll der Sitzung vom 14.05.2008

Für die fachbezogene Behandlung beschäftigt der Justizvollzug mittlerweile etwa 150 Psychologinnen und Psychologen. Von diesen verfügen viele über eine klinische Zusatzqualifikation. Sie arbeiten eng mit dem justizeigenen ärztlichen Dienst und mit konsiliarisch tätigen Fachpsychiatern zusammen. Die fachpsychiatrische Betreuung erfolgt in vielen Justizvollzugsanstalten in Form regelmäßiger Sprechstunden, teilweise unter Einbindung von Ambulanzen fachpsychiatrischer Kliniken.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, vieles ist in den letzten zwei Jahren bereits erreicht worden, gerade im ambulanten Bereich und der Sozialtherapie. Maßnahmen zur noch erforderlichen Erweiterung der Kapazitäten im Bereich der stationären Behandlung sind von der Landesregierung bereits auf den Weg gebracht. So richtig und wichtig die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angesprochene Thematik ist, der Antrag ist überflüssig. Die Weichen sind längst gestellt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht

vor. Wir sind damit am Ende der Beratung und kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/6685 an den Rechtsausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll in öffentlicher Sitzung im federführenden Ausschuss erfolgen. Wer ist für diese Überweisung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Überweisung einstimmig vorgenommen.

Wir kommen zu:

15 Kinder mit Teilleistungsstörung individuell fördern

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/1663

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses

für Schule und Weiterbildung

Drucksache 14/6638

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt ins Juni-Plenum zu verschieben.

Ich rufe auf:

16 Elterngeld den Eltern, nicht dem Finanzamt

Antrag

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 14/6690

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Asch das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier ja schon des Öfteren über das verfehlte Konzept des Bundes, das sogenannte Elterngeld, diskutiert und sind zumindest mit Herrn Rüttgers und Herrn Laschet zum Teil zu gemeinsamen Einschätzungen gekommen. Wir haben festgestellt, dass sich gerade Familien, die über kein Einkommen verfügen, mit dieser neuen Transferleistung im Vergleich zum vorher gezahlten Erziehungsgeld schlechter stellen. Wir haben in Richtung Bund kritisiert, dass das Elterngeld keinen Beitrag leistet, arme Familien zu entlasten, sondern dass das exakte Gegenteil eintritt, denn die armen Familien bekommen im Vergleich zu vorher genau halb so

viel an Transfers. Damit wird Kinderarmut, eines der drängendsten und beschämendsten Phänomene unserer Gesellschaft, eher verfestigt.

Nun stellt sich nach der Einführung dieses Elterngeldes eine weitere Schieflage heraus. Die Eltern erleben mit ihrer Steuererklärung 2007 zum Teil eine böse Überraschung, denn das Elterngeld wird zu allen anderen Einkommensarten hinzugerechnet und darauf dann der individuelle Steuersatz ermittelt. Danach wird das an sich abgaben- und steuerfreie Elterngeld abgezogen und das restliche Einkommen versteuert – aber mit dem zuvor ermittelten erhöhten Steuersatz.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das bedeutet, die Eltern unterliegen der Progression und nicht wenige Familien müssen deutliche Steuernachzahlungen leisten. Der Lohnsteuerverein Bayern hat ermittelt, dass das unter Umständen mehrere hundert Euro ausmachen kann.

Dies alles geschieht vor dem Hintergrund, dass Familien finanziell sowieso stärker belastet sind als kinderlose Paare und Singles. Ein Kind kostet laut Statistischem Bundesamt 574 € monatlich. Das ist die Realität der Familien mit Kindern.

Vor Kurzem ist eine Studie des Wirtschaftsforschers Brachinger veröffentlicht worden, in der er festgestellt hat, dass besonders Familien mit Kindern unter Inflation leiden. Sie geben nämlich deutlich mehr als andere Haushalte für die besonders von der Teuerung betroffenen Bereiche Nahrungsmittel, Verkehr und Bildung aus. Während die Inflation offiziell 3 % beträgt, werden Familien durch die Preissteigerung mit 5 % belastet.

Obwohl gerade von konservativer Seite, von CDU-Seite immer das Hohelied der großen Leistungen der Familie als Keimzelle der Gesellschaft gesungen wird, spüren die Familien außer netten Worten zum Muttertag wenig von dieser angeblichen Wertschätzung.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir als grüne Fraktion meinen: So sieht keine Familienförderung aus. Die Progression, die jetzt beim Elterngeld eingeführt wird, löst nicht den Anspruch ein, familienfreundliche Politik zu machen. Deshalb haben wir heute den Antrag vorgelegt, über den Bundesrat einzufordern, dass diese Schlechterstellung beim Elterngeld im Vergleich zum Erziehungsgeld rückgängig gemacht und der Progressionsvorbehalt aufgehoben wird. Wir möchten Sie bitten, Familienfreundlichkeit, Ihren eigenen Anspruch und die von Ihnen selbst geäußerte Wertschätzung der Familien ernst zu neh

men und eine solche Bundesratsinitiative mit zu unterstützen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Asch. – Für die CDU-Fraktion spricht der Kollege Tenhumberg. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, der uns heute vorliegt, lässt jegliches steuersystematisches Verständnis missen.

(Beifall von der CDU)

Fest steht doch, dass die Einführung des Elterngeldes zum 1. Januar 2007 ein wichtiger und richtiger Schritt war. Das Elterngeld entwickelt sich zu einer echten Erfolgsgeschichte. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Immer mehr junge Männer machen von der im Rahmen des Elterngeldes bestehenden Möglichkeit Gebrauch, eine berufliche Auszeit zugunsten von Kind und Familie zu nehmen. Mittel- und langfristig – da bin ich mir sicher – wird dies auch zu einem gewandelten Familienbild führen. Denn eines steht fest: Familienarbeit ist für unsere Gesellschaft von herausragender Bedeutung. Sie ist gleichwertig mit der regulären Erwerbstätigkeit.

Das Elterngeld und der mit dem Kinderbildungsgesetz verbundene verstärkte Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige tragen zudem zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei.

(Beifall von der CDU)

Eltern erhalten hierdurch echte Wahlmöglichkeiten und können nunmehr selbst entscheiden, wie sie leben wollen.

Auch wenn die positiven Wirkungen des Elterngeldes unbestritten sind und Sie, meine Damen und Herren – das entnehme ich Ihrem Antrag –, dies offensichtlich auch so sehen, können wir Ihren Antrag nicht mittragen. Denn das Elterngeld ist zwar an sich steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt und erhöht so die Steuerlast für das übrige Einkommen. Die entsprechende Regelung findet sich in § 32b des Einkommensteuergesetzes, der festlegt, dass Leistungen wie Arbeitslosengeld, Schlechtwettergeld, Konkursausfallgeld, Krankengeld und Elterngeld unter anderem bei verheirateten Paaren den Einkünften des arbeitenden Partners zugeschlagen werden und den Steuersatz erhöhen. Hierdurch müssen verheiratete Paare bei Erhalt des Steuerbescheides gegebenenfalls mit gerin

geren Rückerstattungen oder sogar mit Nachzahlungen rechnen, die insbesondere von der Höhe des Elterngeldes und der Höhe des Verdienstes abhängen.

Mit Ihrem Vorschlag, meine Damen und Herren der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, würden hohe Einkommen überproportional, niedrige Einkommen nominal nur wenig entlastet. Alleinerziehende würden überwiegend gar nicht profitieren. Die hohen Einkommen würden trotz der bestehenden Leistungsfähigkeit unberechtigerweise nochmals bevorteilt. Ihr Vorschlag ist deshalb unsozial.

(Beifall von der CDU)

Meine Damen und Herren, aus steuersystematischer Sicht ist der Progressionsvorbehalt des Elterngeldes richtig. Als einkommensabhängige Lohnersatzleistung ist das Elterngeld wegen der damit verbundenen Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zwingend bei der Berechnung des Steuersatzes zu berücksichtigen. Anders ist es hingegen beim Erziehungsgeld, welches als einkommensunabhängige Sozialleistung ausgestattet war und damit bei der Berechnung des Steuersatzes keine Berücksichtigung fand.

Meine Damen und Herren von den Grünen, ein wenig mehr systematisch-sachliche Betrachtung und weniger Populismus tun daher not. Da ich davon ausgehe, dass Sie Ihren Antrag trotz besseren Wissens nicht zurückziehen werden, stimmen wir der Überweisung an den Fachausschuss zu. Wir werden Ihnen dann nochmals deutlich machen können, wie unsozial und systemwidrig Ihre Vorstellungen sind. – Herzlichen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Tenhumberg. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Kollegin Hack das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit möchte ich mich auf wenige Anmerkungen beschränken.

Lieber Herr Kollege Tenhumberg, ich glaube nicht, dass den Grünen steuerrechtliche Unkenntnis vorzuwerfen ist. Meiner Meinung nach geht es in dem Antrag um die familienpolitische Dimension. So habe zumindest ich das verstanden.

(Beifall von den GRÜNEN)