Herr Remmel, Sie hatten vorhin einen Zwischenruf dazu gemacht. Dort ist es genauso verankert, wie ich es erklärt habe. Wenn Sie vielleicht den letzten Satz in § 37 noch einmal heranziehen, erkennen Sie, dass darin ausdrücklich steht: „Die Beleihung wird zurückgenommen, wenn die Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 3 nicht mehr vorliegen.“ – Das ist der Fall, wenn mehrheitlich privates Kapital in dieser Sparkassenzentralbankfunktion sein wird.
Frau Walsken, ich glaube, Sie hatten die Freundlichkeit, zu sagen, ich hätte bestimmten Leuten unterstellt, dass sie Unsinn reden. Ja, ab und zu kommt das tatsächlich vor. Der eine oder andere redet tatsächlich schon mal Unsinn, und dann darf man das, glaube ich, auch so nennen. Die Freiheit nehme ich mir natürlich.
Wenn zum Beispiel in dem Papier der Sparkassenverbände – wir gehen im Übrigen immer sehr freundlich miteinander um – unter S-Finanzverbund seitenweise etwas geschrieben steht, aber zur Ausschüttung nur ein Bruchteil dessen zu lesen ist, dann wissen Sie genau, dass man offensichtlich auch in dem Punkt auf dem Rückzug ist. Sie werden gemerkt haben: Das Papier bezieht sich nur noch auf drei Kritikpunkte. Sie von der Opposition hatten ja eine ganz große Latte an Kritikpunkten, haben sich heute allerdings, um den Schulterschluss herzustellen, auch nur auf die drei Punkte beschränkt.
Ich will Ihnen gerne auch zu dem Verfahren in diesem Punkt etwas sagen: Zum Finanzverbund schreiben die Verbände – Abschnitt „Sparkassenzentralbank“ –: Es ist unklar, ob diese Übertragung im Fall eines Verkaufs der WestLB AG an einen privaten Investor rückgängig gemacht werden würde. – Ich empfehle den Damen und Herren, die das verfasst haben, einen Blick ins Gesetz. Ich habe Ihnen vorgetragen, dass es nicht sein kann, dass das unklar ist,
Meine Damen und Herren, noch einige Worte zu der Ausschüttungsregelung! Die Lektüre der Vorschrift zeigt, dass die Ausschüttungsmöglichkeiten künftig erheblich erleichtert und erweitert werden sollen. Vergleichen Sie nur einmal selbst die bisherige unübersichtliche Ausschüttungsregelung mit der neuen Vorschrift. Dabei werden Sie feststellen, dass die gemeinnützige Verwendung der Sparkassengewinne, insbesondere für Soziales, Kultur und Sport, weiterhin möglich bleibt. Allerdings sollen die Kompetenzen der Träger gestärkt werden. So hat es auch Frau Freimuth vorhin hier vorgetragen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand ernsthaft kritisieren möchte, dass wir den Trägern der Sparkasse zutrauen, künftig mehr Verantwortung für ihr Institut zu übernehmen. Die räubern keine Stadtwerke aus, und die werden auch keine Sparkassen ausräubern, meine Damen und Herren!
Sie wissen ganz genau – das sei hier noch einmal betont –: Auch der kommunale Träger ist bei seinem Wirken auf das Gemeinwohl ausgerichtet. Im Übrigen ist die Formulierung, wie sie im Gesetz zu finden ist, sicherlich zwei Jahre rauf und runter diskutiert worden. Sie ist natürlich mit den Obleuten der Sparkassen, mit den Sparkassenpräsidenten und mit den drei Spitzen der kommunalen Träger einvernehmlich abgestimmt worden.
Darauf lege ich großen Wert. Natürlich war es der Wunsch der Sparkassen, ein möglichst enges Korsett zu haben, und der Wunsch der Kommunen, denen Sie in Ihrem subsidiären Denken ja möglichst viel Verantwortung zutrauen, alles frei zu haben. Ich habe mir erlaubt, zu der Möglichkeit einer Ausschüttung den Halbsatz „… im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse“ in den Gesetzentwurf zu schreiben. Mehr kann man wirklich nicht tun. Ich denke, das wird auch in der Anhörung deutlich werden. Nur am Rande sei noch erwähnt, dass die Spendenmöglichkeiten der Sparkassen wie bisher uneingeschränkt gegeben sein werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle eine Frage von Herrn Körfges beantworten. Sie haben zwei Fragen gestellt, von denen ich eine, wie ich meine, beantwortet habe. Die andere bezog sich auf das Trägerkapital. Der mittlerweile mindestens ein Jahr alte Brief des Kommissars McCreevy, den Sie alle kennen, hat mittlerweile eine segensreiche Wirkung in den Gesprächen mit der Kommis
sarin Frau Kroes entfaltet. Denn darin befindet sich der Hinweis auf Art. 295 EU-Vertrag. Das heißt, die Eigentumsordnung, so wie wir sie hier in unserem Bankenwesen mit öffentlich-rechtlichen Sparkassen, Volksbanken und Privatbanken haben, ist Sache der nationalen Parlamente. Das Sparkassenrecht ist natürlich Sache der Landesparlamente.
Herr Körfges, weder in Rheinland-Pfalz, wo das seit 1999 gesetzlich so geregelt ist, noch in Hessen, wo es sogar ein übertragbares Stammkapital gibt, hat irgendjemand geklagt. Wenn es aber trotzdem jemand tun würde und der EuGH würde in diesem sehr unwahrscheinlichen Fall etwas für Recht befinden, wovon heute kein vernünftiger Mensch ausgeht – wie gesagt, es hat keiner geklagt; aber es könnte ja jemand völlig verrückt werden –, dann würden wir eine Novelle machen und diese Regelung einfach zurücknehmen. Selbst in diesem irrealen Fall könnten wir uns sicherlich verständigen. Das wissen übrigens auch die Sparkassenverbände; das habe ich mit ihnen rauf und runter diskutiert.
Ich hoffe, unmissverständlich deutlich gemacht zu haben, dass wir weiterhin starke Sparkassen brauchen, die sich auch künftig im sich national und international weiter verschärfenden Wettbewerb behaupten können. Um einen zeitgemäßen Ordnungsrahmen zu schaffen, der die wirtschaftliche Entwicklung der Institute unterstützen kann, müssen die parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf weitergehen. Daher ist aus meiner Sicht nur eine Entscheidung zu den gestellten Anträgen sachdienlich und im Interesse des Sparkassenwesens unseres Landes: eine klare Ablehnung Ihrer Anträge! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Remmel, Geschäftsführer der Fraktion der Grünen, Sie hatten sich zur Geschäftsordnung gemeldet.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man erlebt leider immer wieder Neues. Ich jedenfalls habe noch nicht erlebt, dass ein Minister einer Landesregierung in so unparlamentarischer und untauglicher Weise den Versuch unternommen hat, einer Debatte dadurch auszuweichen, dass er sich an den Schluss der Redeliste hat setzen lassen.
Und zum Schluss haben wir dann auch noch ellenlange Belehrungen über uns ergehen lassen müssen, ohne dass die Opposition die Möglichkeit hatte, zu erwidern. Ich bin der Meinung, dass die Möglichkeit gegeben werden muss, auf diese Ausführungen des Finanzministers zu antworten.
Dies beantrage ich nach § 32 Abs. 3 der Geschäftsordnung – der Regelung über die ausnahmsweise Verlängerung der Redezeit – in Verbindung mit § 27 der Geschäftsordnung, wo die Reihenfolge der Rednerinnen und Redner geregelt ist und ausgeführt wird, dass es so etwas wie Wort und Widerwort geben soll. Das war in diesem Fall nicht möglich. Ich bitte den Präsidenten, dies zu ermöglichen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Remmel. – Die Geschäftsordnung sieht in der Tat die Möglichkeit vor, die vereinbarte Redezeit zu verlängern. Das kann der Präsident, wenn er das für sinnvoll hält, so veranlassen. Man kann den jeweiligen Fraktionen zusätzliche fünf Minuten Redezeit geben. Wir brauchen darüber aber eigentlich gar nicht lange zu diskutieren, denn die Landesregierung hat ihre Redezeit deutlich überschritten, sodass den anderen Fraktionen bereits deshalb eine verlängerte Redezeit zur Verfügung gestanden hätte. Ich gebe also allen Fraktionen noch einmal fünf Minuten Zeit, auf das zu reagieren, was seitens der Landesregierung gesagt worden ist.
Da Rede und Gegenrede in der Tat sinnvoll sind, erteile ich als erster Fraktion der SPD-Fraktion das Wort. Ich glaube, Herr Körfges möchte das in Anspruch nehmen. – Bitte schön. Fünf Minuten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will noch einmal ganz besonders auf einen geflissentlich überplauderten Punkt eingehen: gesetzliche Festlegung des Sparkassenverbundes. Liebe Kolleginnen und Kollegen und auch liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, das ist einzigartig, das ist in Deutschland einmalig. Der Herr Finanzminister und die gesamte Landesregierung sind nach wie vor die Erklärung dafür schuldig, weshalb das an dieser Stelle im Sparkassengesetz geregelt werden soll.
aus dem Ausschuss gebrauchen: nämlich von Verträgen, die zu halten sind; das ist ein römischer Rechtsgrundsatz. – Die Sparkassen haben sich am 8. Februar freiwillig dazu bereit erklärt, durch einen intensiven Verbund mit der WestLB zur Rettung des Instituts beizutragen. Zum Dank regeln Sie das jetzt gegen den erklärten Willen der Sparkassen. Wir fragen Sie, Herr Finanzminister: Was ist der Hintergrund? Was Sie hier liefern, entspricht nicht dem Bild eines ehrbaren Kaufmanns, das Sie so gerne von sich zeichnen lassen.
Mit Ihrem Verhalten gegenüber der Sparkassenfamilie haben Sie nichts anderes gezeigt als Folgendes: Sie haben freiwillige Regelungen angeboten, die Sie jetzt im Gesetz festschreiben wollen. Das ist ein Fortfall der Geschäftsgrundlage, Herr Finanzminister.
Sie verstoßen nicht nur an dieser Stelle gegen die Interessen von Kommunen und Sparkassen, gegen Treu und Glauben. Das ist kein ehrbarer Kaufmann, das ist Hütchenspielerei.
Lieber Kollege Körfges, wenn vorher so ein Bohei gemacht wird und jetzt so wenig kommt, ist das wirklich ein Armutszeugnis.
Denn ein Beispiel für die Hütchenspielerei haben wir gerade wieder gesehen: Es wäre doch eine Chance gewesen, wenn Sie in der Zwischenzeit in das Gesetz geschaut hätten. Das wäre ein Fortschritt, ein Quantensprung gewesen.
In § 39 steht nicht, wie ein Verbund aussehen soll. Es gibt keine gesetzliche Festlegung eines Verbundes zwischen der WestLB und den Sparkassen bzw. im gesamten S-Finanzverbund. Dort steht nur, dass ein Verbund zwischen den Verbundpartnern per Satzung geregelt wird.
Auch draußen sollte überall ankommen, dass der Inhalt dieser Satzung nicht vom Finanzminister, sondern von den Verbundpartnern selber festgelegt wird. Das ist uns wichtig. Genau das und nichts anderes steht in § 39. Deswegen ist es unsäglich, mit welchen falschen Behauptungen Sie uns die Zeit wegnehmen.
Abschließend will ich sagen: All das hindert uns nicht daran, dieses Gesetz, das für den sicheren Fortbestand der Sparkassen in einer unsicheren Zeit wichtig ist,
zeitgerecht zu beraten, zu behandeln und zu beschließen. Meine Damen und Herren, das ist kein geeigneter Beitrag, um es aufzuhalten.
Vielen Dank, Herr Klein. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Abgeordnete Becker das Wort.
Herr Kollege Klein! Herr Finanzminister Linssen! Es war nicht nur unparlamentarisch, wie Sie eben mit uns umgegangen sind. Zum wiederholten Male übrigens – nach dem, was der Ministerpräsident gestern gemacht hat – war es auch kein Beitrag zur Sache.