Sie können von uns Argumente fordern. Wir tragen ja auch die Argumente im Kern und fast im Detail deckungsgleich mit den kommunalen Spitzenverbänden vor.
Doch! Ich kann Ihnen sagen, wo die kommunalen Spitzenverbände anderer Meinung sind: bei der Ausschüttung. Ich habe mich eben auf den SVerbund beschränkt. An dieser Stelle ist unsere Argumentation deckungsgleich mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Sparkassen im Land. Alle sagen unisono: Die gesetzliche Vorgabe in § 39 muss weg. – Sie sagen: Es ist keine gesetzliche Vorgabe.
Dabei rede ich gar nicht über die Ausschüttung, sondern konzentriere mich auf den S-Verbund und die gesetzliche Vorgabe. Ich habe Ihnen den Text eben vorgelesen; er ist eindeutig: Es ist ein quasi erzwungener Verbund, denn es heißt „bil
den den S-Finanzverbund Nordrhein-Westfalen“ und nicht „können einen Verbund bilden“. Daraus machen Sie eine Freiwilligkeit. Nur die dummen Sparkassen, die dummen Oberbürgermeister, die dummen Landräte, all die dummen Parteifreundinnen und -freunde sowie ein paar Grüne und Rote sind so doof, das nicht zu erkennen, und so dumm, sich von der Opposition vorführen zu lassen.
Das unterstellen Sie offensichtlich, denn sonst müssten Sie sich mit unseren und deren Argumenten auseinandersetzen. Darum drücken Sie sich die ganze Zeit!
Dabei handelt es sich nicht um eine unsportliche Übung eines besonders renitenten Ministers. Vielmehr sind Sie Wiederholungstäter. Zudem ist es hochgefährlich, denn seit anderthalb Jahren führen wir eine Diskussion um die Sparkassenlandschaft – eigentlich hat sie schon Ende 2005 mit der Vertikaldiskussion Ihres Parteifreundes Erwin begonnen –, die sich bis zu Herrn Papke fortgesetzt hat, der im „Kölner Stadt-Anzeiger“ sinngemäß gesagt hat: Wir müssen die Knute herausholen und sie privatisieren.
Jetzt haben wir eine Situation, wo wir, mitverschuldet durch das Vorgehen der Landesregierung, in Bezug auf die WestLB mit dem Rücken vor der Wand stehen.
Die EU macht Auflagen, von denen wir alle nur hoffen können, dass wir darum herumkommen. Aber wir sind noch lange nicht darum herum. Und vor dem Hintergrund, dass von dort die Privatisierung droht, lassen Sie es sich nicht nehmen, in § 39 einen erzwungenen Verbund einführen zu wollen!
Ich sage das gerne noch einmal hier: Ich will heute gar nicht mit Ihnen über das Trägerkapital oder über die Ausschüttung reden – dazu haben Sie nach meiner Meinung eine falsche Auffassung –, sondern ich will mit Ihnen über die hohe Gefahr reden, die es vor dem Hintergrund der drohenden Privatisierung der WestLB gibt. In dieser Zeit führen Sie einen gesetzlichen S-Verbund ein. Dass dies Herrn Papke freut, mag sein. Aber Sie müssten doch zumindest die Größe haben, das zu tun, was abseits aller anderen Unterschiede alle unisono fordern: Mindestens dieser Punkt muss weg!
Wenn Sie sagen, Sie wollten der Anhörung am 11. September sauber lauschen und richtig intensiv zuhören, dann kann ich Ihnen nur sagen: Sie werden da diejenigen hören, die genau das vortragen, was ich eben wieder vorgetragen habe und was die Opposition vorträgt, die Ihnen das seit anderthalb Jahren sagt. Ich habe nicht den Eindruck, dass Sie lauschen, sondern ich habe den Eindruck, dass das an Ihnen vorbeirauscht.
Die Gefahr bei der Anhörung am 11. September ist deswegen so groß und wird Ihnen immer wieder beschrieben, weil jemand anderes lauschen wird, nämlich Frau Kroes. Sie wissen, wer noch aus der EU mitlauschen wird. Ob die dies tun, indem sie sich die Protokolle genau anschauen, oder ob Leute hinten im Publikum sitzen – sie werden hinterher genau so, wie Sie Ihre Rede vom 17. September als Argument für eine unerlaubte Beihilfe genommen haben, auch diese Anhörung zum Anlass für bestimmte Reaktionen nehmen! Vor dieser Anhörung haben wir alle keine Angst. Aber sie schadet dem Land sowie den Sparkassen und der WestLB. Deswegen dürfte sie eigentlich auch aus Ihrer Sicht so nicht stattfinden. Das ist der Punkt, meine Damen und Herren.
Ich sage es Ihnen noch einmal: Sie können hier wie bisher in aller Arroganz auftreten. Nur, nach der Kette von Fehlleistungen in den letzten anderthalb Jahren haben Sie allen Grund, endlich einmal wieder den Schulterschluss mit denen zu suchen, denen Sie jetzt sagen, sie sollten die Sache regeln, die Sie vor die Wand gefahren haben, nämlich den Sparkassen und den kommunalen Spitzenverbänden. Suchen Sie den Schulterschluss mit ihnen und machen Sie hier nicht den dicken Max, sondern setzen Sie die ganze Angelegenheit ab!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Körfges, wenn Sie schon an die Tribüne appellieren müssen, dann merkt man doch, dass Sie dem Saal hier eigentlich gar nichts mehr zu sagen haben.
Sie sollten ebenso wie der Kollege Becker einfach ganz gelassen in die Anhörung gehen. Ich kann Sie, Kollege Becker, überhaupt nicht verstehen. Die Anhörung ist ein parlamentarisches Recht. Wie kann das Durchführen einer Anhörung schaden? Aus meiner Sicht können dabei nur alle gewinnen. Es kommen Argumente auf den Tisch, die bewertet und diskutiert werden, und hinterher kann das Parlament in Kenntnis dieser Anhörung entscheiden. Es mag sein, dass es nicht so wie Sie entscheidet; aber jedenfalls werden die Argumente bewertet und berücksichtigt.
Wenn Sie hier immer wieder von Trägerkapital und von der Gewinnausschüttung sprechen, dann habe ich bei Ihnen das Gefühl …
Können Sie nicht aufhören zu schreien? Ich habe Ihnen eben auch zugehört, und es war nicht immer einfach.
Wenn Sie hier von Trägerkapital und davon sprechen, dass es gefährlich sei, und wenn Sie davon sprechen, dass Gewinnausschüttungen künftig transparenter erfolgen, dann sagen Sie von Rot und Grün damit, Sie wollten lieber Mauschelei, Sie wollten, dass es nicht transparent ist, Sie wollten weniger Kontrolle haben. Ich bin der Meinung, dass wir auch für die Nutzer der Sparkassen und für die Kommunen sicherstellen müssen, dass hier nichts im Hinterzimmer entschieden wird. Ich will, dass Geld nicht nach Gutdünken, sondern nach klaren Regeln ausgeschüttet wird.
Wenn Sie dann davon sprechen, dass Sie mit Interessenverbänden deckungsgleich sind, dann denken Sie doch wenigstens einmal ein paar Jahre zurück, an die Zeit vor 2005! Haben Sie jemals in Zeiten Ihrer Regierung Verbandspolitik bzw. Interessenpolitik betrieben, oder haben Sie sich dem Gesamtwohl der Bevölkerung verpflichtet gefühlt? Ich jedenfalls kann für meine Fraktion sagen, dass wir keine Verbandspolitik machen. Wir berücksichtigen die Argumente der Verbände, wir werten und wägen sie; aber wir werden keine Verbandspolitik hier im Landtag von NordrheinWestfalen machen.
Man muss den Eindruck haben, dass Sie, da Sie bisher immer nur gesagt haben, was nicht geht, alles so lassen wollen, wie es ist. Sie sind letztendlich die wahren Konservativen in diesem Parlament. Allerdings dürfen Sie eines nicht verkennen: Egal, ob Sie an einem Haus oder an einem Produkt nie etwas erneuern – irgendwann fällt es Ihnen zusammen. Das werden wir verhindern, indem wir ein innovatives, neues, auf jeden Fall aber besseres Sparkassengesetz als die alte Fassung auf den Weg bringen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie wissen, ich habe an einer solchen lebendigen Debatte Spaß.
Ich sage Ihnen nur Folgendes: Die Anhörung schadet überhaupt nicht, Herr Körfges. Sie meinten, Frau Kroes würde sehr genau zuhören. Das wird sie mit Sicherheit tun. Aber dann wird sie folgendes Bild bekommen: dass Sie und viele andere sagen, dieses Gesetz sei für die Sparkassenlandschaft in Nordrhein-Westfalen viel zu weitgehend. Sie wissen, dass Frau Kroes genau gegenteiliger Meinung ist: dass dieses Gesetz viel zu wenig an Marktöffnung für die Sparkassen enthält. Trotzdem haben wir uns zu diesem Gesetz entschieden. Dieser Eindruck wird von der Anhörung sicherlich auch nach Brüssel kolportiert werden. Ich weiß nicht, warum Sie sich da besonders aufregen. Das ist auch kein Argument, das für irgendeine Verschiebung taugt.
Im Übrigen sage ich Ihnen eines: Es gibt natürlich manche Verbände in diesem Land, die immer meinen, ein Minister sei der Notar ihrer Überlegungen. An der Stelle haben Sie sich natürlich geirrt.
te ich Ihnen die Vereinbarung vom 8. Februar zu diesem Verbund so vortragen, wie sie zustande gekommen ist. Unter 3.1 heißt es:
Die Sparkassen in NRW werden das Marktpotenzial in NRW geschlossen und intensiv gemeinsam mit der WestLB AG als Sparkassenzentralbank im S-Finanzverbund Nordrhein-Westfalen bearbeiten. Sie werden sämtliche Maßnahmen ergreifen, um für den S-Finanzverbund NRW ein gemeinsames Verbundrating – mindestens „A“ (S & P) – zu erreichen.
Ich bitte Sie, dies bei Ihrer Sorge um die WestLB vielleicht nicht ganz zu vergessen. – Im Text geht es wie folgt weiter:
sowie ein satzungsmäßiges Verbundstatut (§ 37 SpkG NRW) , das die Zusammenarbeit mit der Sparkassenzentralbank umfasst und der Zustimmung des Landes bedarf.
So wurde es in der Nacht vom 8. Februar vereinbart. Sie werden es vielleicht bezweifeln, aber so ist es im Text 1:1 umgesetzt. Wir können gerne eine Textexegese anstellen. Im Text heißt es nämlich:
Die Sparkassen arbeiten auf der Basis eines satzungsmäßigen Verbundstatuts, das der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedarf, mit den Verbundunternehmen des S-Finanzverbundes Nordrhein-Westfalen zusammen.