Protokoll der Sitzung vom 17.09.2008

am 7. August dieses Jahres den verfassungsmäßigen Grundsatz der Bestenauslese betont und daraus gefolgert, dass für die Wahrung dieses Grundsatzes die Bezirksregierung verantwortlich ist. Welche Folgen hat dieser Verfassungsgrundsatz für die Entscheidung der Schulträger und für die Wahlfreiheit der Schulkonferenzen?

Es ist schon immer so gewesen, Frau Hendricks, dass die besten Kandidatinnen und Kandidaten vor anderen Kandidatinnen und Kandidaten die Möglichkeit hatten, diese Stelle zu besetzen.

In diesem Fall ist es besonders tragisch, weil dieser Bewerber, über den wir sprechen, zwar diese Bestbenotung hat, aber dennoch nicht gewählt worden ist. Über die Gründe können wir nur mutmaßen. Insofern kann ich diesem Kandidaten nur raten, sich an einer anderen Schule zu bewerben. Denn wenn man ein- oder zweimal an Schulen „verbrannt“ ist, ist es meiner Meinung nach notwendig, sich auch an anderen Schulen nach Leiterstellen umzusehen.

Die nächste Frage kommt von Frau Beer. Bitte schön.

Frau Ministerin, in der Tat ist es so, dass es auch früher schon Rechtsauseinandersetzungen um die Besetzung von Schulleitungsstellen gegeben hat – allerdings nicht in dieser Konstellation, die durch das neue Schulgesetz verursacht wird.

Ich möchte Sie fragen, warum dieser Bewerber ein zweites Mal von der Schulkonferenz abgelehnt werden musste? – Offensichtlich genießt er dort keinen Rückhalt.

Warum ist dieser Bewerber, der bereits beim ersten Mal eindeutig abgelehnt wurde, überhaupt wieder vorgeschlagen worden? – Die Ablehnung durch die

Schulkonferenz war schließlich zu erwarten. Das ist ein Vorgang, den wir nicht nur hier, sondern beispielsweise auch in Köln an der Lise-MeitnerGesamtschule vorfinden.

Bitte schön.

Frau Beer, Ihre Frage deutet darauf hin, dass Sie bemängeln, welche Möglichkeiten das jetzige Schulgesetz bietet.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Es ist nicht rechtssi- cher!)

Wir haben die Verantwortlichkeit deutlich auf diejenigen gelegt, die mit dem Schulleiter bzw. der Schulleiterin lange Zeit zusammenarbeiten müssen. So war es. Dass wir dies verändern müssen, wissen wir inzwischen auch.

Es ist allerdings zutreffend, dass dieser Bewerber sowohl an der einen als auch an der anderen Schule vorgestellt wurde. Sie können sich die Mund-zuMund-Propaganda sicherlich vorstellen. Insofern konnte er keine große Chance haben.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Warum macht die Be- zirksregierung zweimal solche Vorschläge? – Christian Möbius [CDU]: Das ist die dritte Frage!)

Frau Beer, Sie sind jetzt nicht dran. Sie können sich aber gerne ein weiteres Mal melden.

(Christian Möbius [CDU]: Sie hat schon zwei Fragen gestellt!)

Okay.

Jetzt ist Frau Hendricks dran.

Sehr geehrte Frau Ministerin, es gibt einen Fall, in dem eine Schule bereits längere Zeit von dem Bewerber geleitet wird und in dem sich die Schule sehr deutlich für diesen Bewerber ausgesprochen hat. Wie kann es sein, dass im Bereich der eigenständigen Schule die Schule in ihren eigenen Entscheidungsrechten so stark beschnitten wird, weil nämlich die Bewerbung, die von der Schulkonferenz befürwortet wird, nicht zum Zuge kommt?

Frau Hendricks, das liegt an Folgendem: Wenn zwar ein Bewerber, der gut in die Schule passt und von allen Gremien gewählt worden ist, nicht die Bestnote hat, aber ein Mitbewerber die Bestnote hat, dann ist dies kein Fall für das Schulgesetz, sondern für das Beamtengesetz.

Frau Koschorreck, bitte.

Frau Ministerin, die Schulpflegschaften der betroffenen Schulen in Düren haben sich mehrfach mit Schreiben an das Ministerium gewandt. Bis jetzt ist bis auf eine Eingangsbestätigung keine Reaktion aus dem Ministerium erfolgt.

Ich frage deshalb: Warum geht das Ministerium in dieser für die Schulen so schwierigen Zeit so unsensibel mit den Schulpflegschaften um?

Frau Koschorreck, ich würde jetzt nicht sagen, das ist unsensibles Handeln, sondern es ist letztlich das Reduzieren auf das, was notwendig ist.

Ich habe Ihnen ja zur Beantwortung Ihrer Frage auch schon vorgelesen, dass man in gerichtliche Verfahren nicht einfach eingreifen kann. Man kann nicht einfach sagen: Das wird schon! – Oder: Das bekommt Ihr schon irgendwie hin! Ich habe eben gesagt, das ist eine bedauerliche Tatsache, weil man natürlich gerne die Schulleiterstellen an den Schulen besetzen will. Aber wenn ein Gericht festlegt und es noch bestätigt wird, dass die Besetzung einer bzw. sogar zweier Stellen untersagt ist, dann kann man das an der Stelle nicht ändern.

(Manfred Kuhmichel [CDU]: Genau so ist das!)

Frau Dr. Boos.

Mich interessiert bei der Begutachtung der Bewerber: Wie kann man sicherstellen, dass die Vergleichbarkeit unter den einzelnen Dezernenten so gegeben ist, dass man eine Festlegung bezüglich der Bestnote hat, dass also die gleiche Beurteilung durch die Note dabei herauskommt, wenn unterschiedliche Begutachter da sind?

(Manfred Kuhmichel [CDU]: Das sind Men- schen!)

Wir wissen – und das wissen letztlich die Beamtinnen und Beamten vor Ort auch –, dass wir eine hohe Verantwortung gerade bei der Erstellung eines solchen Gutachtens haben.

Die Gutachten sind bausteinmäßig aufgeschlüsselt. Sie müssen auch nachvollziehbare Begründungszusammenhänge enthalten. Es gibt auch immer noch einen Zusatz durch die jeweilige Schulleitung. Bei der Begutachtung geht es also nicht nur darum, dass es eine Tagesentscheidung ist – und an diesem Tag ist man eben gut oder weniger gut –, sondern ein Gutachten umfasst auch immer eine Lang

zeitprognose, sodass ich davon ausgehen muss, dass die dann gefällte Entscheidung auch eine nach bestem Wissen und Gewissen getroffene ist.

(Manfred Kuhmichel [CDU]: Ganz genau!)

Frau Koschorreck.

Frau Ministerin, ich komme noch einmal auf die Dürener Schulen zurück. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Kollegin Beer vom 24. Juli wurde gesagt, dass den betroffenen Schulen für das laufende Schuljahr eine zusätzliche Stelle von der Bezirksregierung zugewiesen wurde.

Ich habe nun mitgeteilt bekommen, dass eine zusätzliche Stelle am Burgau-Gymnasium nicht eingerichtet wurde. Es wurde vielmehr von der Bezirksregierung mitgeteilt, diese sei schon vorher im Stellenplan enthalten gewesen. Welche Aussage ist denn jetzt richtig?

Wichtig ist, dass eine andere Person an die Stelle der Schulleitung, die ja eine ganz wichtige Funktion im System hat, treten kann und sie möglichst gut vertritt. Das ist in der Regel der Stellvertreter, die Stellvertreterin. Das kann aber in manchen Fällen unabhängig von dieser Frage auch die dienstälteste Lehrerin oder ein Mitglied aus dem Lehrkörper sein, das dafür vorgesehen und gewählt worden ist.

Wichtig ist, dass man Schulen erklärt, dass sie sich in einer bedrängten Situation befinden, wenn sie auf jemanden warten, der die Schule leiten soll. Sie müssen zumindest so gut ausgestattet sein, dass die Stellvertreter die Aufgaben auch übernehmen können und nicht gleichzeitig in den Unterricht gehen und sonstige Aufgaben als Lehrer lösen müssen. Das heißt, man muss diese Stelle gut ausstatten.

Wir sind in diesem Fall davon ausgegangen – das habe ich auch in meinen Unterlagen –, dass beiden Schulen eine Stelle zugewiesen wurde. Ich würde gerne noch einmal überprüfen, ob man gesagt hat, dass sie sowieso so gut ausgestattet seien und deshalb nichts bekämen. Das wäre nicht im Sinne des Erfinders, wie wir es wollen. Das prüfe ich nach.

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Damit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Mündliche Anfrage 238

wird – so haben die Fragesteller erklärt – bis zur nächsten Plenarsitzung zurückgestellt.

Ich rufe die

Mündliche Anfrage 239

der Abgeordneten Renate Hendricks auf:

Wo findet zukünftig die Lehrerausbildung für den islamischen Religionsunterricht statt?

Am 11. September 2008 berichtet die „WAZ“, dass der Islamforscher Professor Muhammad Sven Kalisch an der Universität Münster einen folgenschweren Streit ausgelöst hat: Er bezweifelt die Existenz des Propheten Mohammed. Gemäß dem Zeitungsbericht sagte Kalisch: „es kann nicht widerlegt werden, dass er gelebt hat, aber auch nicht bewiesen”. Er jedoch neige „zunehmend dazu, anzunehmen, dass er nicht gelebt hat, jedenfalls nicht so, wie ihn der Koran und die Hadithe, die Überlieferungen, beschreiben”. Zudem fordert er für die islamische Theologie eine historisch-kritische Forschung – sie berücksichtigt Zeitumstände bei der KoranAuslegung.

Daraufhin kündigten die muslimischen Verbände die Zusammenarbeit im Beirat des Zentrums für Religiöse Studien auf. Der Koordinierungsrat der Muslime (KRM) erklärte, er könne muslimischen Studierenden nicht länger empfehlen, dort zu studieren. Aus ihrer Sicht wird die historischkritische Herangehensweise abgelehnt. Da an dem Zentrum für Religiöse Studien in Münster die ersten Lehrer und Lehrerinnen für den islamischen Religionsunterricht für NRW ausgebildet werden, ist nunmehr die Zukunft der Lehrerausbildung für den islamischen Religionsunterricht in NRW ungeklärt.

Ob der Streit Auswirkungen auf den gewünschten bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht hat, darüber gehen die Meinungen auseinander. Der Religionsunterricht scheiterte bisher daran, dass dem Staat ein Partner für die Absprache über Lehrinhalte fehlt. Für das NRWWissenschaftsministerium jedenfalls hat der Streit Konsequenzen für die Lehrerausbildung in Münster. „Wenn vier Verbände dagegen sind, verliert die Ausbildung natürlich an Akzeptanz. Wir müssen Alternativen suchen”, äußerte der Sprecher des Ministeriums, Andre´ Zimmermann.

Im Deutschlandfunk äußerte sich Minister Pinkwart zu dem Vorfall am Zentrum für islamische Studien: „Wir wollen eine Islamlehrerausbildung, die von den Islamverbänden anerkannt wird, damit die so ausgebildeten Lehrer dann auch in den Schulen ihren Dienst verrichten können.“