Der FDP-Fraktion war es besonders wichtig, im § 13 die Informationspflicht gegenüber den Patientinnen und Patienten nicht nur auf die Ärzte zu beschränken, sondern auch eine Delegation an qualifiziertes nichtärztliches Personal zu ermöglichen. Hier geht es nicht um medizinisch-diagnostische Aufklärung, sondern um die Erläuterung eines technischen Meldevorgangs mit rechtlichen Folgewirkungen, wie uns insbesondere von Ärztekammern und Krebsgesellschaft dargestellt wurde.
Insofern sollten Ärzte entscheiden können, ob sie die Informationen aus zeitlichen oder organisatorischen Gründen auch anderem Personal übertragen. Sie wissen: Unsere Ärzte haben alle genug zu tun.
Mit diesem Krebsregistergesetz sind wir definitiv auf einem richtigen Weg. – Ich danke Ihnen fürs Zuhören. Meine FDP-Fraktion wird hier zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ging schneller als erwartet, Frau Kollegin Schneider; aber so ist das manchmal.
Ja. Ich kann die zweieinhalb Minuten jetzt ja noch obendrauf packen, oder? Schließlich gibt es eine ganze Menge zu sagen.
Vorweg folgende Nachricht, die Sie nicht ganz überraschen wird, weil wir uns im Ausschuss auch entsprechend verhalten halten: Wir werden dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern ihn ablehnen. – Warum, erkläre ich gleich. Wir haben dazu einen Änderungsantrag eingereicht.
Auch der rot-grüne Entschließungsantrag, der uns heute vorliegt, wird nicht unsere Zustimmung finden. Ich werde auch darauf eingehen, warum das in logischer Konsequenz so ist.
Wir haben diverse Kritikpunkte und Änderungsbedarfe an dem Gesetzentwurf angemeldet. An dieser Stelle muss ich das aufgreifen, was Herr Kollege Ünal eben gesagt hat. Am Beratungsverlauf im Ausschuss ist schon ein bisschen Kritik angebracht; denn beraten haben wir diesen Gesetzentwurf im Ausschuss tatsächlich nicht umfänglich. Er ist in Obleuterunden beraten worden. In der letzten Ausschusssitzung sind schlicht die Anträge abgestimmt worden, ohne dass zum Beispiel meine Fraktion die Gelegenheit hatte, sich noch dazu zu äußern.
Selbstverständlich hat eine umfangreiche Anhörung stattgefunden, aus der wir entsprechende Erkenntnisse gewonnen haben.
Erstens: Transparenz. Wir wollen – das haben wir im Wege einer gemeinsamen Antragstellung voranzutreiben versucht –, dass die Sitzungen des Beirats und des wissenschaftlichen Fachausschusses transparent sind und öffentlich stattfinden. Sie sollen öffentlich angekündigt werden und unabhängig von Inhalt und Komplexität interessierten Bürgern zugänglich gemacht werden.
Inhalt und Komplexität einer Sitzung – das ist ein wichtiger Punkt. Uns steht es nicht zu, zu bewerten, ob Otto Normalverbraucher draußen versteht, was in einer solchen Sitzung beraten wird. Es ist ein Weg, Informationen transparent zur Verfügung zu stellen, wenn wir sagen: Die Sitzungen sollen grundsätzlich öffentlich sein.
Wir haben als Piratenfraktion dazugelernt und wissen selber, dass nicht alle Punkte immer öffentlich beraten werden können. Insofern haben wir in unserem Änderungsantrag auch berücksichtigt, dass diese Gremien selbstverständlich datenschutzrelevante Punkte auch nichtöffentlich zu beraten haben. Der nichtöffentliche Teil ist dann eben nicht so nachvollziehbar wie der öffentliche Teil.
Zweitens. Es ist ein wesentlicher Unterschied, ob ich einer Sache widersprechen muss oder ob ich ihr zustimmen muss. Wir Piraten sind der Auffassung, dass die sogenannte Opt-in-Lösung immer die richtige ist. Wir wollen also erreichen, dass sich die Pa
tienten freiwillig dazu bereit erklären, Daten zur Verfügung zu stellen, damit sie weiterverarbeitet werden können.
Selbstverständlich ist das, was jetzt im Gesetzentwurf steht und gleich verabschiedet werden wird, die einfache Lösung der Politik. Die Politik sagt: Wir nehmen alle Daten, die wir irgendwie bekommen können, und werten sie aus. – Diese Dinge zu erfassen und auszuwerten, mag auch wissenschaftlich sinnvoll sein. Aus Sicht der informationellen Selbstbestimmung eines Patienten ist es aber nicht sinnvoll.
Wir kommen zum rot-grünen Entschließungsantrag. Beide Punkte – das will ich in Erinnerung rufen – sind nicht aufgegriffen worden. Ich weiß auch nicht, warum; denn wir haben nicht weiter darüber beraten. Ich kann nur die Vermutung anstellen, dass es, wie ich gerade erwähnt habe, die bequeme Lösung ist.
Warum geht der Entschließungsantrag fehl? Ich würde den beiden Punkten, die Sie aufgreifen, dann zustimmen, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen. Denn wenn ich den ersten Schritt gehe und solche Sitzungen öffentlich abhalte, kann ich den zweiten Schritt gehen, solche Sitzungen für eine Öffentlichkeitsarbeit vernünftig aufzubereiten und die Ergebnisse zielgruppenorientiert zur Verfügung zu stellen – genauso wie die wissenschaftlichen Auswertungen. Das kann nur funktionieren und ist nur dann Transparenz, wenn die Sitzungen vorher schon öffentlich stattgefunden haben.
Das ist nicht in Ihrem Interesse; das ist schade. – Herr Präsident, ich komme zum Ende; ich sehe die Redezeit blinken.
Ich darf dennoch noch einmal versuchen, Sie zu motivieren, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wenn Sie das tun, wird auch der Entschließungsantrag von SPD und Grünen unsere Zustimmung finden. – Ansonsten herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Düngel. – In Vertretung von Frau Ministerin Steffens spricht nun Herr Minister Kutschaty.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute abschließend in zweiter Lesung das Gesetz über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung sowie zur Änderung des Gesundheitsdatenschutzgesetzes. Darüber freut sich Frau Kollegin Steffens besonders. Darüber freut sich aber auch die gesamte Landesregierung. Denn
rhein-Westfalen – gerade für jene Patientinnen und Patienten, die aufgrund schwerer Erkrankungen oft einem besonderen Leidensdruck ausgesetzt sind.
Das Gesetz ist das Ergebnis eines konstruktiven, stetigen Dialogs zwischen allen wesentlich Beteiligten. Dabei konnten wir in Nordrhein-Westfalen auf eine bereits bestehende, gut ausgebaute Infrastruktur der Registrierung zurückgreifen. Ich meine das epidemiologische Krebsregister in Nordrhein-Westfalen, das EKR NRW, das am 10. November des vergangenen Jahres schon sein zehnjähriges Bestehen feierte.
Die jetzt per Gesetz eingeleitete Erweiterung des EKR um ein klinisches Register zu einem Landeskrebsregister ist eine wichtige Ergänzung in der nordrhein-westfälischen Versorgungslandschaft.
Klar ist, meine Damen und Herren: Durch die Alterung der Gesellschaft wird das Thema „onkologische Versorgung“ zunehmend an Bedeutung gewinnen. Krebs ist eine Erkrankung, die in einer Gesellschaft des langen Lebens viel häufiger auftritt, viel häufiger auftreten wird. Daher ist es gut und wichtig, dass wir jetzt über ein modernes Landeskrebsregister verfügen, das hilft, die Versorgung der Betroffenen kontinuierlich zu verbessern und so den Krebs zu bekämpfen.
So ist die onkologische Qualitätssicherung als zentrales Ziel im Gesetz fest verankert. Wir wollen, dass die Patientinnen und Patienten in unserem Land die bestmögliche Versorgung erhalten – gerade dann, wenn sie in besonderer Art und Weise auf Unterstützung angewiesen sind.
Meine Damen und Herren, am 21. Oktober vergangenen Jahres haben alle wesentlichen Akteurinnen und Akteure sowie die hinzugezogenen Sachverständigen den Entwurf im Ausschuss erörtert. Die Anhörung hat gezeigt: Der Entwurf umfasst alle relevanten Aspekte. Lediglich einige Nachschärfungen von bereits vorgesehenen Regelungen sowie einzelne redaktionelle Änderungen waren erforderlich. Ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hat sie hinzugefügt.
Bei uns in Nordrhein-Westfalen herrscht Einigkeit darüber, dass die Versorgung bei Krebs bestmöglich ausgestaltet sein muss und dass wir diesem Ziel durch das neue Gesetz wesentlich näher kommen werden.
Endlosschleifen von bereits abgelehnten Anträgen sind allerdings nicht hilfreich. Konkret meine ich den eben noch einmal eingebrachten Antrag der Piratenfraktion. Ich möchte hier nicht noch einmal auf die Einzelheiten dazu eingehen, sondern nur so viel sagen: Das neue LKR ist in ein umfassendes Datenschutzkonzept mit Widerspruchsrecht der Patientinnen und Patienten eingebettet. Es gelten hohe
Aber eine viel wichtigere Aufgabe wird es aus meiner Sicht zukünftig sein, für Akzeptanz des neuen Gesetzes bei den Anwenderinnen und Anwendern zu werben, etwa durch Informationen, aber auch durch ganz konkrete Schulungsmaßnahmen vor Ort.
Es gilt, vorhandene Datenstrukturen weiterzuentwickeln und für das neue Register auszubauen. Oberstes Gebot ist und bleibt die Sicherstellung des Datenschutzes für die Betroffenen und darüber hinaus, meine Damen und Herren, die Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung. Das neue Landeskrebsregister ist dafür ein wichtiger Beitrag. – Herzlichen Dank.
Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/10903. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – SPD, CDU, Grüne und FDP stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Es enthält sich Herr Schwerd, fraktionslos. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/10903 mit breiter Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe den zweiten Abstimmungsgegenstand auf, nämlich den Gesetzentwurf selbst, Drucksache 16/9518. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in der Drucksache 16/10812, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Stimmen wir also über die Beschlussempfehlung ab! Wer stimmt ihr zu? – SPD, Grüne und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Piratenfraktion stimmt dagegen. Wer enthält sich? – Das war, glaube ich, auch so angekündigt: Die CDU-Fraktion enthält sich zusammen mit dem fraktionslosen Abgeordneten Herrn Schwerd. So ist entschieden. Die Mehrheit hat die Beschlussempfehlung Drucksache 16/812 angenommen. Damit ist das Ergebnis klar. Der Gesetzentwurf Drucksache 16/9518 ist in der Fassung der Beschlussempfehlung in zweiter Lesung verabschiedet.
Drittens stimmen wir über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/10904 ab. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – Die Piratenfraktion. Wer enthält sich? – Es enthalten sich die CDU, die FDP und Herr Schwerd, fraktionslos. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/10904 mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/10813