den erneuten Aufschlag der CDU-Fraktion zu einem neuen Bibliotheksgesetz auf Landesebene. Ich bin mir sicher, wir werden darüber ausführlich im Ausschuss beraten.
Was ich an dem vorliegenden aktuellen Entwurf sehr interessant finde, ist die Anerkennung der sogenannten Dritten Orte als Teil des Aufgabenspektrums der Bibliotheken in NRW. Herr Prof. Sternberg, Sie haben scheinbar sehr genau zugehört, als wir Anfang des letzten Jahres Vertreter der Hackerspaces und Makerspaces im Ausschuss hatten, die diese Dritten Orte als einschlägige wichtige Faktoren einer kulturellen Infrastruktur von morgen betrachteten.
Es gibt bereits Bibliotheken, die sich mit dem Thema „Makerspace“ beschäftigen; in NRW ist das zum Beispiel in Köln der Fall. Sie erwähnten auch unseren Besuch in Bilbao und San Sebastián. Am Beispiel von Tabakalera sieht man, was passieren kann, wenn man diese verschiedenen und für sich eigenständigen Einrichtungen und Gruppen unter ein Dach bringt. Man erkennt, welche positiven Effekte ausgelöst, welche Innovationen und welch großartige Räume entstehen können.
Auch in NRW gibt es so etwas, wenn auch in kleinerer Form. Die Stadtbibliothek in meiner Heimatstadt Neuss hat im letzten Jahr die sogenannte Spiel-Unke eingeführt. Das ist ein Raum innerhalb der Stadtbibliothek, in dem Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene, Videospiele unter Anleitung, alleine oder in Gruppen ausprobieren können. Das ist wirklich großartig. Häufig werden dort nach der Schule Hausaufgaben gemacht. Danach spielt man in der Gruppe zusammen Videospiele. Dort entstehen wirklich spannende Konzepte.
Die Diskussion um die explizite Förderung dieser innovativen Projekte und Ideen wird im Ausschuss vielleicht auch ein bisschen mehr Raum gewinnen. Darüber würde ich mich persönlich sehr freuen.
Ich möchte jedoch anmerken, dass es im Sinne der Dritten Räume eventuell besser wäre, die Förderung im Kulturfördergesetz zu verankern, nicht nur bei den Bibliotheken. Aber darüber müssen wir, wie gesagt, noch beraten. Wir müssen uns grundsätzlich über die verstärkte finanzielle Förderung von Bibliotheken unterhalten. Das steht nun einmal auch mit dem Kulturförderplan in Verbindung. Wir müssen darüber reden, dass die Bibliotheken mit mehr Geld ausgestattet werden müssen, um ihre Aufgaben in Zeiten der Zuwanderung und im Sinne des gesellschaftlichen Zusammenhalts zufriedenstellend erfüllen zu können.
Ich möchte betonen, dass es heute mehr denn je nötig ist, der Kulturförderung einen neuen Stellenwert zu geben. Sie ist nicht nur ein schönes Extra im Etat, sondern sie ist zugleich Teil der unglaublich wichtigen Prävention im Zusammenhang mit der Gewalt, dem Hass und auch der Angst, die derzeit im Land
und im Bund um sich greifen. Der Möglichkeitsraum Kultur muss jenseits der verschärften tagespolitischen Debatten stärker zum Platz der Menschlichkeit werden. Dabei, meine Damen und Herren, ist es egal, ob wir aus Detmold oder aus Damaskus kommen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP beschränkt sich mal wieder darauf, zu sagen, was sie alles nicht will, ohne Vorstellungen darüber einzubringen, wie sie sich die Bibliotheksförderung in Nordrhein-Westfalen eigentlich vorstellt.
Ich finde, es reicht nicht, nur auf finanzielle Aspekte zu verweisen, sondern ich hätte mir auch Ideen dazu gewünscht, wie Sie sich die Bibliothek als Raum der Zukunft vorstellen, liebe Frau Schmitz.
Wir sind der Meinung, dass Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen zur kulturellen Grundversorgung dieses Landes gehören, weil sie die am meisten besuchten kulturellen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind.
Bibliotheken stehen für eine „Kultur für alle“ wie keine andere Kultureinrichtung, und – davon bin ich überzeugt; das klang auch gerade schon an – sie werden in Zukunft mit Sicherheit noch wichtiger werden. In einer Gesellschaft, in der Kultur und Bildung mehr denn je zu den zentralen Ressourcen gehören, brauchen wir umso leistungsfähigere und umso modernere Bibliotheken. Deshalb unterstützen wir Bibliotheken dabei, sie zu multimedialen Kommunikationszentren zu entwickeln.
Was Bibliotheken für eine Gesellschaft im Digitalisierungsprozess leisten können, das zeigt in NordrheinWestfalen auf eine sehr beeindruckende Art und Weise zum Beispiel die Kölner Stadtbibliothek, die 2015 zu Recht zur Bibliothek des Jahres gekürt worden ist. Hier findet man neben dem Bücherregal den 3D-Drucker und die Virtual-Reality-Brille. Bibliotheken sind so ein offener Raum für Begegnungen mit Literatur und mit anderen Menschen. Sie sind ein öffentlicher Raum für Wissen zum Anfassen, fürs Mitmachen und Mitgestalten, für neue Ideen und für neue Potenziale.
Die Landesregierung sieht die Bibliothek als einen Ort der Zukunft. „Ein Ort, an dem ich Anschluss an das Leben bekomme“, – das hat Gert Scobel als Laudatio auf die Bibliothek des Jahres 2015 gesagt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die reiche und vielfältige Bibliothekslandschaft in unserem Land – ich glaube, darin sind wir uns alle einig – muss natürlich erhalten bleiben, und wir müssen sie vor allem weiterentwickeln. In NRW wird deshalb schon seit längerer Zeit – auch das ist heute an verschiedensten Stellen schon angeklungen – über die Notwendigkeit eines Bibliotheksgesetzes gesprochen.
Weil Kulturpolitik eben auch in dieser Legislaturperiode etwas gilt, Herr Prof. Sternberg, geht NordrheinWestfalen an dieser Stelle einen anderen Weg. Wir haben als erstes Bundesland statt einzelner Spartengesetze ein umfassendes Kulturfördergesetz entwickelt. In diesem Kulturfördergesetz haben die öffentlichen Bibliotheken einen hohen Stellenwert. Die detaillierte Ausgestaltung der Regelungen erfolgt deshalb nicht im Gesetz selbst, sondern durch Förderrichtlinien. Diese Richtlinien für die Bibliotheksförderung werden derzeit erarbeitet. Das Ganze wird zudem durch einen Kulturförderplan geregelt. Auch hier soll die Bibliotheksförderung einen sehr hohen Stellenwert erhalten.
Für die öffentlichen Bibliotheken haben wir mit dem Kulturfördergesetz – davon bin ich zutiefst überzeugt – eine gute und ausreichende gesetzliche Grundlage geschaffen. Vor allem haben wir mit dem Kulturfördergesetz eine moderne und zukunftsorientierte Ausrichtung der Bibliotheken zugrunde gelegt.
Das ist etwas, was man von dem Bibliotheksbild in Ihrem Entwurf nicht unbedingt behaupten kann, liebe CDU. Wir sind uns sicherlich alle einig – der Kollege Keymis hat es eben auch noch mal gesagt –: Bibliotheken werden immer mehr zum gemeinsamen Treffpunkt, zu Kommunikationszentren. Das wird in dem Gesetzentwurf zwar auch als Ziel beschrieben, aber der Weg dahin fehlt. Deshalb, lieber Herr Lamla, finde ich, dass die Anerkennung, dass es denn so sein soll, eben nicht notwendig und nicht ausreichend ist, wenn der Weg dahin nicht aufgezeigt wird. Auch das hätte in diesen Gesetzentwurf gehört.
Darin finden die Herausforderungen der Digitalisierung, die diese gerade für die öffentlichen Bibliotheken bedeuten, kaum einen Niederschlag. Diese Herausforderungen beschränken sich eben nicht auf die Digitalisierung analoger Werke und die Langzeitarchivierung, sondern sie erfordern eine ganz neue Ausrichtung der Bibliotheken. So ist zum Beispiel das einzig Neue im gesamten § 5 Ihres Gesetzentwurfs die Nennung der Lippischen Landesbibliothek, die auch ohne gesetzliche Regelung schon immer erhebliche Landesmittel für ihre Aufgaben erhalten hat.
Mit § 6 soll das Hochschulbibliothekszentrum in ein Landesbibliothekszentrum umgewandelt werden, dem die Fachstelle für öffentliche Bibliotheken angeschlossen werden soll. Nachdem genau diese Organisation unter der schwarz-gelben Regierung eben
nicht gelungen ist, haben wir jetzt mit der zentralen Fachstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf, die im Kulturfördergesetz geregelt ist, eine sehr gute Lösung geschaffen.
Lassen Sie mich kurz zusammenfassen. Wir haben ein gemeinsames Ziel: Wir möchten die Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen stärken und für die Zukunft ausrichten; aber wir haben offensichtlich sehr unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das zu regeln und zu erreichen ist. Während wir Bibliotheken als Räume der Zukunft begreifen, lässt Ihr Entwurf neue Impulse vermissen und eben keine durchgreifenden Verbesserungen erkennen. Deshalb sollten wir jetzt erst einmal das Kulturfördergesetz konkret umsetzen. Ich bin davon überzeugt, dass wir damit einen guten Rahmen gesetzt haben und auf einem sehr guten Weg sind. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/11436 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend –, an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend, an den Ausschuss für Kommunalpolitik, an den Ausschuss für Innovation, Wissenschaft und Forschung, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Kann ich nicht erkennen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenom
bände in der Schullandschaft respektieren – Partizipationsmöglichkeiten der Elternvertretungen vor Ort stärken
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die antragstellende FDP-Fraktion Frau Kollegin Gebauer das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorweg sagen: Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass am vergangenen Dienstag – dem Tag der gemeinsamen
Pressekonferenz der verschiedenen Landeselternschaften und des Einbringens unseres Antrags – Rot-Grün zu einem Treffen der kommunalen Pflegschaften für den 6. April 2014 eingeladen hat.
Ich gehe davon aus, dass dieses Treffen schon weit vor dem Bekanntwerden der gemeinsamen Pressekonferenz und des massiven Widerstandes gegenüber dieser durchgewählten Landeselternschaft geplant gewesen ist, und man in den diversen Gesprächen, zu denen Rot-Grün eingeladen hat, schlicht und ergreifend vergessen hat, dieses Treffen zu erwähnen. Wäre ich jetzt Französin, würde ich sagen: Honi soit qui mal y pense.
Ich komme auf unseren Antrag zu sprechen und möchte kurz erklären, worum es geht. Bereits heute sind die Elternverbände schulgesetzlich in die Verbändebeteiligung eingebunden. Sie bewerten Entwürfe geplanter rechtlicher Änderungen, und sie äußern sich zu den Gesetzentwürfen.
Wenn es aber nach dem Willen von Rot-Grün gehen soll, soll es diese vielfältigen fachlichen Hinweise zukünftig nicht mehr geben. Laut Pressemitteilung will die SPD nun eine Elternvertretung auf – ich zitiere – demokratischer Basis etablieren. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich empfinde eine solche Aussage als einen ungeheuerlichen Affront gegenüber den vielen engagierten Eltern, die wir hier im Land NordrheinWestfalen haben.
Die generelle Vereinigungsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Anscheinend hört das Demokratieverständnis der SPD bei den Gewerkschaften auf.
Elternvertretungen auf demokratischer Basis etablieren zu wollen, heißt nämlich im Umkehrschluss nichts anderes, als dass diese Elternvertretungen Ihrer Meinung nach bisher undemokratisch und illegitim gearbeitet haben. Das widerspricht jedem demokratischen Grundverständnis.
Ich möchte aber wegkommen vom Aspekt der Demokratie und mich hin zur Praxis wenden. Neben der Möglichkeit der politischen Einflussnahme – und dieses Eindrucks kann man sich nicht erwehren, wenn hier von „Planstellen“ oder sogar von „Sitzungsgeldern“ gesprochen wird – durch dann nur eine Person halten wir eine Einheitsvertretung insbesondere auch aus fachlichen Gründen für falsch.
Die jeweiligen Elternverbände bringen nämlich eine sehr hohe Fachkompetenz ein. Diese an den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder ausgerichtete Kompetenz würde schlicht und ergreifend verloren gehen, bzw. sie käme nicht mehr zum Tragen. Diese wichtige Kompetenz ist jedoch auch für unser politisches Handeln wichtig.
Ich möchte Ihnen gerne sagen, was der Vertreter der Katholischen Elternschaft in der Pressekonferenz vom vergangenen Dienstag geäußert hat. Er hat gesagt, dass auf seine Frage an Sie, Frau Beer, und an Sie, Frau Hendricks, ob es zukünftig nur noch eine Stellungnahme geben würde bzw. nur noch eine Stellungnahme abgegeben werden solle, Ihre Antwort ein klares Ja gewesen sei.
Angesichts dieser Äußerung kann ich nun überhaupt keine besseren Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen. Im Gegensatz zu dem, was immer suggeriert wird, sollen vielmehr die bisherigen Beteiligungen massiv eingeschränkt werden. Das ist keine Politik des Einladens, wie immer verkündet wird – ganz im Gegenteil, das ist ein Ausladen unliebsamer Gäste.
Im Gegensatz zu Rot-Grün will die FDP-Fraktion die beratende Funktion von Elternvertretungen in den kommunalen Ausschüssen verbindlicher fassen. Den Eltern soll nicht, wie zum Beispiel in der Heimatstadt unserer Schulministerin, Solingen, eine weitere beratende Beteiligung verweigert werden. Gerade vor Ort ist eine gesicherte Einbindung der Betroffenen dringend geboten.
Deshalb lautet unsere Forderung, die Forderung der FDP-Fraktion, heute an Rot-Grün: Stärken Sie die Elternvertretungen auf kommunaler Ebene, und nehmen Sie Abstand von einer durchgewählten Landeselternschaft. Nehmen Sie Abstand von einem gezielten Angriff auf die Meinungsvielfalt und von einer massiven Einschränkung von Mitwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten. – Herzlichen Dank.