Protokoll der Sitzung vom 16.03.2016

Dass es eine groß angelegte Umstrukturierung gibt, die das Ziel hat – ich sage einmal –, die geschäfts- oder erfolgsträchtigen Standorte zu stärken und zu erneuern, halte ich für richtig. Was im Einzelnen geplant wird, ist wirklich nicht Sache des Finanzministers.

Herr Kollege Nückel mit seiner zweiten Frage.

Herr Minister, wenn man in den Jahresabschluss 2014 schaut, erblickt man bei der Personalstruktur eine neue Kategorie unter dem

Titel „Rezeption/Automatenspiel/Kasse“ mit immerhin 50 Beschäftigten, die dort vorgesehen ist. Nachvollziehbare Gründe für diese Veränderung oder Zuordnung der Beschäftigten im Management und in der Unternehmenszentrale sind mir jetzt nicht ersichtlich.

Deshalb frage ich: Welche Strukturanpassungen der WestSpiel GmbH hat es gegeben, die eine Versetzung bzw. Verlagerung von 50 Beschäftigten notwendig gemacht haben?

Nach meinem Kenntnisstand ist es schlicht und ergreifend eine Veränderung in der Aufbauorganisation. Die Bereiche Rezeption/Automatenspiel/Kasse wurden zu einem Bereich zusammengefasst. Dadurch wurden eine größere Flexibilität beim Personaleinsatz und eine attraktivere Arbeitsplatzgestaltung für die Mitarbeiter erreicht. Insofern ist hier nicht Personal umgesetzt bzw. in einem großen Maße abgebaut und wieder aufgebaut worden. Es handelt sich vielmehr um eine Veränderung der Zuordnung des Personals, um so innerhalb dieses größeren zusammengefassten Bereichs flexibler zu sein.

Herr Kollege Wedel mit seiner zweiten Frage.

Herr Minister, im Bestätigungsvermerk des Jahresabschlusses 2014 weist der Wirtschaftsprüfer darauf hin, dass es für den Fortbestand des WestSpiel-Konzerns maßgebend ist, dass das Gesamtkonzept der Restrukturierung wie geplant umgesetzt werden kann. Die Eröffnung der Kölner Spielbank bis 2020 ist ein wichtiger Bestandteil davon, hinkt aber bereits fast ein Jahr hinter dem Zeitplan her. Die Anforderungen des Wirtschaftsprüfers sind damit offenbar nicht erfüllt.

Von welchen negativen Folgen dieser zeitlichen Verzögerung bei der Eröffnung der Spielbank in Köln gehen Sie in Bezug auf die Einnahmeausfälle und für die gesamte Konzernentwicklung bei WestSpiel aus?

Die Einzelzahlen kann ich Ihnen als Nichtmitglied des Aufsichtsrats von WestSpiel nicht nennen. Ich kann Ihnen Folgendes sagen: Die NRW.BANK hat mir gegenüber deutlich gemacht, dass man trotz der Verzögerung im zweiten Quartal 2020/2021 mit einer Eröffnung in Köln rechnet, was diese Erfolgserwartungen durchaus noch einmal unterstreicht. Das ist für mich die maßgebliche Aussage.

Die zweite Frage von Herrn Kollegen Bombis.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, der Bereich, der selbstverständlich nicht dem ordnungspolitischen Auftrag des Glückspielstaatsvertrags unterliegt, ist der Gastronomiezweig von WestSpiel. Deshalb sind die zuletzt aufgetretenen Einbrüche in diesem Bereich und die für die öffentliche Hand zukünftig verbleibenden Risiken für mich nicht nachvollziehbar. Umgekehrt könnten aus diesem Bereich zukünftig mit Sicherheit verlässliche Pachteinnahmen erzielt werden.

Daher frage ich Sie: Aus welchen Gründen setzen Sie bzw. Ihr Haus sich in den entsprechenden Gremien nicht dafür ein, diese offensichtlichen Wagnisse des Gastronomiebetriebs in kompetente private Hände abzugeben und aus dieser Gestaltung sicher und dauerhaft Einnahmen zu erzielen?

Herr Bombis, die Gründe sind folgende:

Erstens. Ich habe schon eine Menge inkompetente Hände im Gastronomiebereich erlebt

(Zustimmung von Britta Altenkamp [SPD] und folge nicht der Auffassung, dass bei Privaten au- tomatisch Kompetenz gegeben ist. (Beifall von Sigrid Beer [GRÜNE])

Zweitens. Die Erträge der WestSpiel-Gastronomien sind vor allen Dingen zurückgegangen, weil man sich in Aachen vom Cateringgeschäft getrennt hat. Das war im Übrigen die Entscheidung, dieses Geschäft nicht auch noch aus dem öffentlichen Bereich von Aachen aus zu betreiben. Dieser Teil der Aufwendungen betrug 2013 noch 747.000 € und entsprach 45 % am Gastronomieumsatz in Aachen und 12 % am Gastronomieumsatz der gesamten WestSpiel.

2015 sind nach dieser Ausgliederung oder Trennung vom Catering die Umsätze der Gastronomie wieder um 3 % gestiegen.

Herr Kollege Garbrecht.

Ich will mal die FDPFragestunde ein bisschen durchbrechen. – Herr Minister, manchmal geht eine zu enge betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise ein bisschen fehl. Sie haben zu Anfang auf die Spielbankabgabe hingewiesen. Aber das scheint den Fragestellern von der FDP noch immer nicht so ganz eingängig zu sein.

Zur Frage von Herrn Bombis zu einem Benchmark muss man konstatieren, dass die Spielbankgesetze der Länder unterschiedlich sind.

Erstens. Können Sie dem Hohen Haus mitteilen, welches Spielbankgesetz anderer Länder eine solche Spielbankabgabe wie Nordrhein-Westfalen vorsieht?

Zweitens. Können Sie dem Hohen Hause vielleicht an ein paar Fakten darstellen – als Vorsitzender des Stiftungsrats könnte ich das auch machen –, wie hoch die Spielbankabgabe seit Bestehen des Spielbankgesetzes in Nordrhein-Westfalen ist und wie viel davon sozialen Zwecken, nämlich der Stiftung Wohlfahrtspflege, zugutekommt?

Wenn Sie die Spielbankabgabe …

Herr Kollege Garbrecht, das waren mindestens zwei Fragen. Wollen wir dem Minister nicht Gelegenheit geben, sie zu beantworten?

Ich sehe, dass der Minister sich erst noch erkundigen muss. Von daher will ich ihm diese Zeit lassen, Herr Präsident. – Aber jetzt kann er wohl antworten, und ich höre auf zu fragen.

Dann geben wir ihm die Chance. – Herr Minister, bitte.

Den Ländervergleich kann ich im Einzelnen nicht direkt vornehmen – wenigstens nicht hier vor Ort. Das gilt auch für eine Summenbildung, wie viel bisher schon beigetragen worden ist. Es ist nur ein enorm hoher Betrag, mit dem wir die Stiftung Wohlfahrtspflege haben unterstützen können.

Das ist auch nur ein Teil, weil auch die Spielbankgemeinden einen erheblichen Betrag bekommen.

Um deutlich zu machen, wer für diese Zwecke so viel aus der Spielbankabgabe zahlt wie Nordrhein-Westfalen: Mir ist nicht bekannt, dass jemand 49 % des gesamten Bruttospielertrags an Abgaben bekommt. Das wären bei 79 Millionen im vergangenen Jahr knapp 40 Millionen und davon 20 Millionen für die Stiftung Wohlfahrtspflege.

Außerdem gibt noch einen Betrag für die Spielbankgemeinden. Und vor allen Dingen ist ein erheblicher Betrag an Umsatzsteuer zu bezahlen, der sowohl dem Bund als auch dem Land zugutekommt.

Wenn wir diese Leistungen weiter erbringen wollten, müssten sie aus Steuergeldern bezahlt werden. Das heißt, sie wären vom Steuerzahler zu tragen. Da bringt uns die Spielbankabgabe – auch in der jetzigen Größenordnung – eine enorme Entlastung.

Das ist ein wichtiger Punkt – nicht nur hinsichtlich der Spielbankabgabe bei WestSpiel, sondern auch bei der Lotterieabgabe. Das weiß ich, weil ich in dieser

Woche den bisherigen Geschäftsführer von WestLotto verabschiedet habe.

Mit Teilen dieses „Beitrags“ der „spielenden“ Bevölkerung werden wirklich sinnvolle Aufgaben unterstützt und denen geholfen, die viel zu wenig im Licht stehen. Wenn der Staat dieses System aufgeben würde und damit die Einnahmen Privaten überließe, würde sich das Spielen nicht verringern, aber die Unterstützung von guten Zwecken würde wegfallen. Dann müsste der Steuerzahler einspringen.

Herr Kollege Witzel mit seiner zweiten Frage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister Dr. Walter-Borjans, Sie haben eben – wie häufig in der Vergangenheit – eine rituelle Verteidigung der Dinge, die bei WestSpiel passieren, vorgenommen und vieles von dem, was öffentlich kritisch diskutiert wird, als Einzelfälle dargestellt. Das ist für Sie immer der Einzelfall, der dann vielleicht gerade auch einmal die Öffentlichkeit erreicht hat.

Sie müssten eigentlich wissen, dass das nicht so ist und dass das strukturelle Probleme beim Finanzgebaren sind, die sich unter anderem zeigen bei der wiederholt erfolgten Auswahl von Führungskräften ohne einschlägige Qualifikation oder überhaupt ohne Berufsabschluss, bei der privaten Fahrzeugnutzung, bei der immensen Kündigungsintensität und der Welle von Arbeitsgerichtsverfahren, die es dort gibt. Gerade weil dies keine Einzelfälle sind, frage ich Sie: Interessiert Sie all das als Eigentümer nicht, wenn Sie strukturelle Probleme identifizieren müssen, die in einem Landesunternehmen erkennbar größer dimensioniert sind als im Rest der öffentlichen Landschaft?

Herr Witzel, es tut mir leid, aber rituell ist die Veranstaltung, die wir hier heute machen und die wir – wie der Präsident ja schon deutlich gemacht hat – hier ja ziemlich regelmäßig machen. Das hat ja auch etwas von Ritus.

(Zuruf von der FDP)

Nein. Ich will Ihnen einmal sagen: Was wir hierhin verlagern, ist die Diskussion von operativem Geschäft und von Aufsichtsratsdebatten, die in die Aufsichtsräte gehören.

(Zuruf von der FDP: Steuergelder!)

Ja, da sind Steuergelder. Aber wenn wir die Größenordnung, über die wir jetzt bezüglich eines Tochterunternehmens der NRW.BANK reden, vergleichen mit den Größenordnungen in jedem einzelnen Teil der NRW.BANK, stellen Sie fest, dass wir dazu auch nicht jedes Mal Fragestunden durchführen.

Vielmehr machen Sie dies deshalb, weil Sie eine Möglichkeit sehen, Skandalisierung zu betreiben.

(Zuruf von der FDP)

Nein, es geht nicht um Steuergelder. Um Steuergelder geht es bei einem Unternehmen mit einer Bilanzsumme von 140, 150 Milliarden € an so vielen Einheiten in der Größenordnung von WestSpiel, dass wir, wenn wir das hier im Landtag in Fragestunden beraten wollten, Jahre zu tun hätten. Von daher werden wir uns darauf verständigen müssen, dass wir einem Unternehmen und einer Unternehmensführung bitte schön die Verantwortung übergeben, anständig zu wirtschaften. Und wenn Veränderungsbedarf angezeigt ist, dann ist es völlig klar, dass das Management des Unternehmens oder aber der Muttergesellschaft sich darum zu kümmern hat.

Wenn Sie da zum Beispiel die private Fahrzeugnutzung hineinrühren, dann wollen wir uns einmal anschauen, in wie vielen öffentlichen, aber eben auch privaten Unternehmen Dienstfahrzeugverträge immer so gestaltet sind, dass jemandem, wenn er das bezahlt, wenn er dafür Steuern bezahlt, wenn das als geldwerter Vorteil versteuert wird, die Nutzung eines Dienstfahrzeuges üblicherweise auch privat möglich ist. Das ist alles andere als ein Skandal, wird aber als ein solcher dargestellt.

Wir können gerne über sämtliche Verträge mit Management mit Führungsaufgaben reden: Wer kommt in den Genuss? In welcher Weise ist das ausgestaltet? Das alles wird gerne so verstanden, als wenn das etwas ganz Furchtbares wäre, aber es ist definitiv normal.

Es gibt in ein paar Bereichen Dinge, die zu verbessern und zu verändern sind. Diese Verbesserungen und Veränderungen sind auch vorgenommen worden. Dazu gehört beispielsweise, dass man sich gegebenenfalls auch von Arbeitnehmern trennt. Das ist dann auch ein Teil dieser Umstrukturierung und der Reaktion. Nur: Wenn dies dann so geschehen ist, dann stricken Sie daraus das nächste Thema.

Mit seiner zweiten Frage Herr Kollege Hafke.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Es ist schon interessant, Herr Minister, dass Sie sagen, dass so etwas nicht in das Parlament hineingehört, aber zum Beispiel Warhol-Kunstwerke von WestSpiel in eine Kunstauktion gehen und es dann im Ergebnis auch um Steuergelder geht.