Aus unserer Sicht ist zwar einerseits eine möglichst einfache Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen gerade angesichts der aktuellen Zuwanderung wünschenswert. Dies darf aber andererseits zum Beispiel im Gesundheitswesen nicht die Qualität und die Patientensicherheit gefährden.
(Beifall von der FDP). Das könnte geschehen, wenn gefälschte Zeugnisse oder inhaltlich nicht vergleichbare Qualifikationen zur Anerkennung kommen würden. Bereits bei der Einführung des Anerkennungsgesetzes in NRW hatten wir eine Herausnahme der fachärztlichen Weiterbildung vorgeschlagen, da hier durch die Entscheidung auf Ebene der Bezirksregierung bzw. durch die Wahlmöglichkeit von Anpassungslehrgängen die Qualität gerade eben nicht gesichert werden kann. Wir würden uns stattdessen eine stärkere Einbindung der fachlichen Beurteilung der Ärztekammern wünschen. (Beifall von der FDP)
So könnten wir auch Verfahren beschleunigen. Eine fachliche Prüfung bei der Ärztekammer ist schneller zu absolvieren als die langwierige und unzuverlässige Anforderung weiterer Unterlagen aus dem Herkunftsland. Die Fraktionen von CDU und FDP haben einen Änderungsantrag zu diesen Punkten vorgelegt. Die Koalitionsfraktionen werden diesen nach schlechter alter Gewohnheit nicht aufgreifen. Sie lassen so die Chance verstreichen, Verbesserungen für mehr Qualität umzusetzen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf auch nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Es sind nicht mehr ganz so viele da; aber vielleicht sieht sich ja noch jemand den Stream an. Zuerst möchte ich Ihnen die Grüße von meinem Kollegen Torsten Sommer überbringen. Eigentlich würde er jetzt an dieser Stelle stehen und einen entsprechenden Redebeitrag leisten. Er hat allerdings gestern versucht, Fußball zu spielen, was nicht geklappt hat, und muss jetzt das Ganze zu Hause verfolgen. Von dieser Stelle aus wünschen wir dir natürlich gute Besserung, lieber ToSo.
Lassen Sie mich kurz zu dem Gesetzentwurf kommen. Das meiste ist glücklicherweise schon gesagt worden. Wir sprechen hier über ein Gesetz, bei dem es um eine Umsetzung europarechtlicher Vorgaben geht. Häufig können wir diesen Gesetzen auch durchaus zustimmen. Hier wäre allerdings in einem kleinen Bereich eine andere Regelung sinnvoll gewesen. CDU und FDP haben genau diesen Punkt in ihrem Änderungsantrag auch aufgegriffen. Demzufolge kann ich vorgreifend schon jetzt sagen, dass wir diesem Änderungsantrag auch zustimmen werden.
Wir halten es für sinnvoll, eine Nachprüfbarkeit von Zeugnissen gerade bei verkammerten Berufen, also Ärzten, Ingenieuren etc., zu ermöglichen, und für angebracht, Bewerber aus anderen Ländern einer praktischen Prüfung bzw. einem Prüfungsgespräch zu unterziehen, damit eine Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse als gegeben angesehen werden kann.
Wichtig ist uns natürlich auch, dass hier ankommenden Menschen, die eine entsprechende berufliche Qualifikation eigentlich mitbringen, nicht zu viele bürokratische Hürden in den Weg gelegt werden. Eine Prüfung, wie ich sie gerade beschrieben habe, scheint sich in diesen Berufen allerdings geradezu aufzudrängen.
Der entscheidende Unterschied zu anderen Berufen ist folgender: Bei einem Handwerker kann der Handwerksmeister in dem Bewerbungsgespräch relativ schnell und relativ leicht feststellen, ob ein Bewerber entsprechend befähigt ist. Bei Ärzten, Architekten etc., von denen ich eingangs gesprochen habe, ist das etwas schwieriger.
Hier ist gerade von einer möglichen Dunkelziffer von 5 % gesprochen worden. Ich halte 5 % für eine recht hohe Quote. Aber selbst wenn es tatsächlich weniger als diese 5 % sind, ist es notwendig, gerade in diesen wichtigen Berufen auch tatsächlich auf Nummer sicher zu gehen.
Sie argumentieren – Frau Kollegin Maaßen hat es gerade auch gesagt –, dass Sie solche Menschen nicht unter Generalverdacht stellen möchten. Das tun Sie aber schon an anderer Stelle. An dieser Stelle wäre das also überhaupt kein Problem. Hier geht es aber auch nicht um einen Generalverdacht, sondern um begründete Verdachtsfälle, in denen dann eine entsprechende Lösung gefunden werden muss.
Wie ich vorhin schon gesagt habe – damit komme ich auch zum Ende meines Redebeitrags –, halten wir den schwarz-gelben Änderungsantrag, der hier vorliegt, für den richtigen Weg. Wir werden ihm zustimmen.
Leider ist es hier üblich –– Uli Alda hat das eben schon angesprochen –, dass Oppositionsanträge, seien sie noch so gut, weggestimmt werden. Daher wird es am Ende so sein, dass diese sinnvollen Änderungen, die CDU und FDP eingebracht haben, nicht in das Gesetz einfließen. Demzufolge können wir dem Gesetzentwurf selber nicht zustimmen. Wir machen daraus eine freundliche Enthaltung.
Damit bin ich auch am Ende meiner Ausführungen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und Ihnen allen einen schönen Abend!
Vielen Dank, Herr Düngel. – Für die Landesregierung spricht nun der zuständige Minister, Herr Schmeltzer.
liebe Kollegen! Die Formel ist eigentlich schlicht und einfach: Schnelle Integration in Arbeit gleich schnelle Integration in die Gesellschaft.
Die Situation, in der wir uns derzeit befinden – mehrere Zehntausende Menschen sind zu uns gekommen und suchen bei uns Schutz und eine neue, bessere Zukunft –, hat unser Land, wie wir alle wissen und schon an vielen Stellen diskutiert haben, vor große Herausforderungen gestellt. Etliche dieser Herausforderungen haben wir bereits gemeistert. An der Bewältigung vieler anderer arbeiten wir alle gemeinsam noch.
Eines ist aber sicher – darüber sind sich alle Fachleute auch einig –: Am schnellsten sind Menschen über Teilhabe am Erwerbsleben zu integrieren.
Es ist daher gut, dass wir heute den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben über die Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen abschließend beraten und so auch die Vorgaben der Europäischen Union umsetzen. Schließlich wird das Gesetz einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Verfahren zur Berufsanerkennung weiter zu erleichtern.
Bei der Anhörung im Ausschuss hat sich sehr deutlich gezeigt, dass der weit überwiegende Teil der Menschen, die einen Antrag stellen, eine sogenannte Gleichwertigkeitsbescheinigung erhält. Für mich bedeutet das, dass wir auf dem richtigen Weg sind: Das Anerkennungsgesetz kann in vielen Fällen der Schlüssel zur Integration in den Arbeitsmarkt sein. Es ist aber auch richtig, dass noch nicht an allen Stellen alles rund läuft.
Mein Anspruch ist es, die Dauer der Anerkennungsverfahren zu verringern und mehr Menschen dazu zu bewegen, ihre Qualifikationen anerkennen zu lassen. Dazu werde ich gemeinsam mit meinen Kabinettskolleginnen und Kabinettskollegen, die für die jeweiligen Berufsgesetze zuständig sind, konkrete Möglichkeiten absprechen.
Insbesondere im medizinischen Bereich – dieser Bereich wird heute hier auch überwiegend diskutiert – möchten viele Zuwanderer die Möglichkeit nutzen, einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu finden. Für diesen Bereich greifen zahlreiche der Regelungen des Gesetzentwurfs – unter anderem auch zusätzliche Prüfungen, wenn berechtigte Zweifel an den Unterlagen bestehen.
Eine wesentliche Änderung ist sicherlich die Einführung des sogenannten einheitlichen Ansprechpartners für die Berufsanerkennungsverfahren.
Europäische Staatsbürger können mit dem neuen Gesetz die gesamte Verfahrensabwicklung online durchführen.
Berufsanerkennungsverfahren zum Beispiel falsche Unterlagen vorgelegt haben, also bewusst täuschen oder, besser gesagt, vorsätzlich betrügen. Künftig werden die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, gerade diese Menschen zu identifizieren, um so wirksam zu verhindern, dass Betrüger auf diesem Wege zum Beispiel zu Erziehern werden.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Qualität des deutschen Berufswesens ist nicht verhandelbar. Für die Landesregierung ist es ein wichtiges Ziel, die hohe Qualität unseres Berufswesens zu sichern.
Daneben sind wir aber auch den Menschen, die sich bei uns eine Zukunft aufbauen wollen, eine faire Chance zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen schuldig. Wer den Maßstäben der deutschen Berufsbilder genügt, soll auch die Möglichkeit haben, bei uns ausbildungsgerecht arbeiten zu können.
Sicherlich werden mit dem Gesetz nicht alle Probleme bei der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt gelöst. Es ist aber ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, ein weiterer Schritt, um zu verhindern, dass Menschen, die im Ausland ihre Fähigkeiten und Kenntnisse unter Beweis gestellt haben, aus bürokratischen oder formellen Gründen in einer Sackgasse enden.
Ich danke dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und seinem Vorsitzenden für die zügige und sachbezogene Beratung und lade Sie alle hier und heute im Parlament ein, diesen Schritt gemeinsam mit der Landesregierung zu gehen.
Vielen Dank, Herr Minister Schmeltzer. – Damit kommen wir zu drei Abstimmungen, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksachennummer 16/11769. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – SPD, Grüne und die Fraktion der Piraten. Wer stimmt dagegen? – Die CDU stimmt dagegen. Wer enthält sich? – Es enthält sich die FDP. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/11769 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Piraten gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der FDP angenommen.
Wir stimmen zweitens ab über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksachennummer 16/11790. Wer ist für diesen Antrag? – CDU und FDP und die Fraktion der Piraten. Wer ist gegen diesen Antrag? – SPD und Grüne. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es keine. Gleichwohl hat die Mehrheit entschieden, und die ist eindeutig. SPD und Grüne haben diesen Antrag abgelehnt. Damit ist er hier im Hohen Haus nicht mehrheitsfähig.
Drittens stimmen wir ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/10308. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Bei einer freundlichen Enthaltung der Piratenfraktion ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet.
Ich darf auf Folgendes hinweisen: Der Antrag der Fraktion der Piraten Drucksache 16/10058 wurde gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung überweisen mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Diese Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses liegen jetzt vor.
Ich darf die Aussprache eröffnen und freue mich auf den ersten Beitrag von Frau Kollegin Voigt-Küppers für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
und auch der Antrag der FDP-Fraktion waren Grundlage einer Anhörung, die der Ausschuss für Schule und Weiterbildung Ende Februar durchgeführt hat. Diese Anhörung war sehr interessant und vielschichtig, weil sie erfreulicherweise ganz im Gegensatz zu vielen Diskussionen, die wir hier im Parlament führen, nicht in Schwarz- und Weißtönen geführt wurde, sondern viele Aspekte der Inklusion und der Durchführung von Inklusion aufzeigte.
Häufig haben wir hier im Parlament gegeneinander gewendet diskutiert, wenig an der Sache orientiert, und mir schien es sehr häufig so, dass es nicht mehr um den Inhalt der Inklusion ging, sondern nur noch darum, wer in der Sache recht haben könnte.
Die Anhörung war in dieser Beziehung völlig anders. Völlig beeindruckend war für mich der Vertreter von
„Gemeinsam leben, gemeinsam lernen“, Herr Heinemann, der genau das illustrierte, der sagte, all die Vorwürfe, die Inklusion wäre übereilt und zu schnell, könne man sieben Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention nicht mehr halten; es wäre gut, dass Kinder endlich gemeinsam aufwachsen und dass sich Kinder nicht mehr beurteilen nach behindert sein oder nicht behindert sein, sondern nach ihren Eigenschaften.