Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Ich möchte weder Ihnen noch dem Kollegen Lienenkämper irgendeine Befähigung absprechen. Aber dann erklären Sie mir das doch bitte einmal vor dem Hintergrund Ihrer Begründung.

Das mache ich gerne, Herr Kollege. Meine Fraktion hat mich vorgeschlagen. Der Finanzminister hat mich benannt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat geprüft, ob ich den Anforderungen entspreche.

Wenn ich Ihnen das schildern darf: Ich bin seit mehr als 27 Jahren im Aufsichtsrat einer Bank tätig und seit mehr als zwölf Jahren der Aufsichtsratsvorsitzende. Über diese zugegebenermaßen lange Zeit habe ich mir gewisse Erfahrungen erarbeitet, die mir jetzt in der Gremienarbeit in der NRW.BANK zugutekommen.

Noch einmal: Nicht ich, nicht meine Fraktion, nicht der Finanzminister hat entschieden, dass ich die Qualifikation besitze, sondern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Insofern ist das,

glaube ich, ein ganz neutraler und sachlicher Vorgang.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch in der letzten Sitzung des Verwaltungsrats der NRW.BANK hat die Bankenaufsicht gefordert, dass bei Neubesetzungen der Gremien Personen mit umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen im Bankensektor zu wählen seien. Dies widerspricht einem politischen Proporz. Ich will niemandem persönlich die Qualifikation absprechen. Ich kann das schlicht und ergreifend auch nicht beurteilen. Es ist gut, dass eine neutrale Institution wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das macht.

Ich glaube, dass die Gremien der NRW.BANK und insbesondere der Verwaltungsrat gut und fachgerecht besetzt sind und dass es einer weiteren Kontrolle des Landtags nicht bedarf.

Wir haben den Parlamentarischen Beirat, der seiner Aufgabe gerecht wird. Und als Parlament können wir, wann immer das für erforderlich gehalten wird, insbesondere über den Haushalts- und Finanzausschuss unser Informationsbedürfnis in Sachen NRW.BANK befriedigen.

Die Tatsache, dass der Vorstand der NRW.BANK in der nächsten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am kommenden Donnerstag, dem 28. April 2016, wieder zu Gast ist und dem Parlament berichtet, belegt doch, dass wir als Abgeordnete unserer Aufsichtspflicht gerecht werden und der Vorstand der NRW.BANK die Informationspflicht uns gegenüber ernst nimmt und dieser gerne nachkommt.

Liebe Kollegen der Piraten, lassen wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank ihr Geschäft machen. Lassen wir sie dies in einem schwierigen Umfeld weiterhin erfolgreich verrichten, und verzichten wir auf eine politische Einflussnahme. Die CDUFraktion wird den Antrag der Piraten ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Kollege Krückel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt Herr Kollege Abel das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei einem der nächsten Tagesordnungspunkte, die heute auf der Tagesordnung stehen, geht es um Debattenkultur. Deswegen möchte ich dem ernsthaften Anliegen, das dem Piratenantrag zu Grunde liegt, ein bisschen mehr Würdigung geben. Es geht um einen Kernbereich des Parlaments, nämlich um das Informationsrecht der Abgeordneten.

Es geht hier um eine Institution, die sehr viele, auch öffentliche Mittel verwaltet, die in den vergangenen Jahren – auch durch Entscheidungen, die wir mitgetragen haben – zusätzliche Aufgaben übernommen hat, beispielsweise im Bereich der Förderprogramme, im Denkmalschutz, aber auch in der Wohnraumförderung, und die auch von vielen in der Bevölkerung als zum Parlament, zur Regierung zugehörig identifiziert wird, nicht nur auf Grund des Namens.

Informationsrechte der Abgeordneten: Ja, das ist ein wichtiges Thema. Ich glaube, dass, wie die Vorrednerinnen und Vorredner es ausgeführt haben, ein geeigneter Weg, ein geeignetes Instrument mit dem Parlamentarischen Beirat da ist. Ich glaube, dass das berechtigte Informationsbedürfnis, das wir als Parlamentarier haben, damit gut abgedeckt ist. Das Gremium eröffnet die Möglichkeit, dass der Vorstand die Mitglieder des Beirats umfassend auch über das Risiko und die konkrete Geschäftslage informiert. Das wird auch wahrgenommen.

Wie Herr Kollege Krückel aufgrund seiner Biografie sehr eindrucksvoll dargestellt hat, erfüllen die Mitglieder, die darin sind, bestimmte Anforderungen. Beispielsweise wird die Eignung durch die BaFin geprüft. Zudem sind Mitglieder aller Fraktionen in einem extra Beirat für das wichtige Gebiet der Wohnraumförderung. Auch dieser berät die Gremien der NRW.BANK und kann jederzeit Auskunft über das Portfolio verlangen.

Herr Kollege Schulz, im Sinne einer Debattenkultur müssen wir vielleicht über einen Punkt reden und diskutieren. Das scheint mir bei Ihnen nicht genug austariert zu sein. Sie haben, als Sie das im Ausschuss aufs Tableau gehoben haben, sehr oft von Entscheidungskreisen gesprochen, die jedenfalls für mich e

her nicht in den Bereich des Parlaments fallen, sondern mit konkreten Vorstandsentscheidungen zu tun haben.

Ich bin an dieser Stelle nicht Ihrer Meinung, dass wir als Parlament unsere Befugnisse so weit ausdehnen sollten, dass wir hier Vorstandsarbeit machen. Das ist auch nicht die Funktion des Beirats. Das müssen wir dann auch trennen. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Es ist ein wichtiges Thema. Aber wir glauben, dass die Instrumente, die uns zur Verfügung stehen, für das Informationsbedürfnis, das wir als Parlament, Parlamentarier, als Volksvertreter haben, ausreichend sind. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Abel. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Witzel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die in diesem Antrag aufgeworfene Fragestellung der parlamentarischen Kontrolle von landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen nehmen wir ernst. Das sollte grundsätzlich das Interesse des Parlaments finden und ist naturgemäß immer auch ein Punkt, der Oppositionsfraktionen in besonderer Weise interessiert.

Der Antragsteller verweist im einleitenden Text auf entsprechende Erwartungshaltungen, die SPD und Grüne unter früher anderen Vorzeichen ihrer Rolle an dieser Stelle auch artikuliert haben, wo sie ein Kontrolldefizit im Bereich der NRW.BANK thematisiert haben. Insofern ist die Diskussion über die richtige Wahrnehmung von Verantwortung ein Thema, das alle Fraktionen die letzten Legislaturperioden über in unterschiedlicher Rollenverteilung mal an der einen, mal an der anderen Stelle beschäftigt hat.

Dieser Befund ist sicherlich auch ein wichtiger Grund gewesen, warum wir zu Beginn dieser Legislaturperiode einen Parlamentarischen Beirat eingeführt haben. Nach meiner Erinnerung ist das auch im Einvernehmen aller Fraktionen als ein erster Schritt der Verbesserung so gesehen worden und auf den Weg gebracht worden.

Wir halten dies als FDP-Landtagsfraktion für einen sinnvollen Ansatz im Interesse einer besseren Nachvollziehbarkeit und Beurteilungsmöglichkeit der geschäftlichen Entwicklungen bei der NRW.BANK, weil wir durchaus auch die dargestellten Kritikpunkte von SPD und Grünen an der Situation nachvollziehen können, die es zuvor gegeben hat.

In einer öffentlichen Parlamentsdebatte über die Arbeit des Parlamentarischen Beirates ist es nicht ganz einfach, sich hier so zu äußern, wie man es vielleicht könnte, und zwar aufgrund der Verschwiegenheitspflichten, die wir als Mitglieder dort haben. Deshalb

muss ich mich auf ein paar grundsätzliche Bemerkungen beschränken.

Was wir hier öffentlich sicherlich sagen können, ist Folgendes: Ich habe die dortigen Beratungen im Parlamentarischen Beirat, an denen ich vollständig teilgenommen habe, bislang stets als sachorientiert und kooperativ empfunden. Erörterungswünsche von Teilnehmern sind aufgegriffen worden. Bei aktuellen Anlässen hat es zusätzliche Sitzungstermine gegeben.

Ich finde es daher sinnvoll und fair, die dortige Arbeit im Parlamentarischen Beirat zum Ende der Legislaturperiode hin im Gesamten zu bewerten. Der neue Landtag sollte dann auf dieser Basis überlegen, ob weitergehende Schritte zur Herstellung von Transparenz angezeigt sind.

Diese Aussage, Herr Kollege Schulz, ist ausdrücklich keine Absage an Ihren Vorschlag zur Verwaltungsratseinbindung aller Fraktionen. Wir sollten eine solche Änderung aber nicht ad hoc auf der Zielgeraden dieser Wahlperiode vornehmen. Es gäbe sicherlich, Herr Krückel, Möglichkeiten, auch die Anforderungen für die Entsendungsmöglichkeiten von Teilnehmern auf Vorschlag von Fraktionen so auszugestalten, dass natürlich qualifikatorische Maßstäbe deshalb nicht unter den Tisch fallen und den Anforderungen genügt wird. Dann muss man das eben als Voraussetzung für Vorschlagsrechte auch so definieren. Ich glaube, wenn ein politscher Wille da wäre, gäbe es dafür auch Lösungsmöglichkeiten.

Das Anliegen einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle – und damit auch die Beurteilungsmöglichkeit geschäftlicher Strategien und deren Zukunftsaussichten – ist unverändert und uneingeschränkt richtig und berechtigt. Es ist von anderen Vorrednern schon hingewiesen worden auf bestimmte Fehlentwicklungen, die es nicht bei der NRW.BANK, aber an anderer Stelle, beispielsweise im Bereich der WestLB, in den letzten Jahren gegeben hat und die einem auch immer sehr klar vor Augen führen, welche Fehlentwicklungen sich ergeben, wenn nicht alle Fraktionen angemessen in Beurteilungen eingebunden sind und sich dann ein eher unkritischer ClosedShop-Zirkel bildet, und welche gefährlichen Abschottungstendenzen sich daraus ergeben, wenn eben nicht eine facettenreiche und reflektierte Debatte über bestimmte grundsätzliche Fragen stattfindet, die sicherlich der Sache nach angemessen wäre.

In der WestLB hat sich, sicherlich auch aufgrund des Kontrollversagens über die ganzen Jahre hinweg, ein verhängnisvolles Eigenleben entwickelt. Zu einer ehrlichen Analyse gehört aber auch, dass die Förderbank des Landes in ihrem Kerngeschäft bislang zum Glück nicht durch vergleichbare Eskapaden aufgefallen ist.

Es gibt sicherlich an einigen Stellen Fragen. Es gibt im Bereich der dortigen Beteiligungsunternehmen,

beispielsweise bei WestSpiel, sicherlich Bedarfe, einen verschärften Blick auf das dortige Geschäftsgebaren zu richten, das in dem Verdacht einer Verschwendung öffentlicher Gelder steht. Auf solche Aspekte muss man schauen.

Grundsätzlich ergibt sich aus unserer Sicht für die gesamte Breite der Themen der NRW.BANK kein aktueller Anlass für Verbesserungsbedarf. Deshalb bleibe ich dabei: Lassen Sie uns nach Einrichtung des Parlamentarischen Beirats zum Ende der Legislaturperiode hin bilanzieren. Dann muss der neue Landtag in neuer Verantwortung entscheiden, wie er zukünftig mit dem Thema verfährt. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Piraten spricht jetzt Herr Kollege Schulz.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer im Saal und daheim! Ich habe natürlich mit alldem gerechnet, was hier gesagt worden ist.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Das stimmt nicht!)

Ähnliche Ausführungen haben wir auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss hören müssen. Allerdings hatte ich noch nicht gehört, dass die Opposition der CDU nunmehr auf jede politische Einflussnahme im Verwaltungsrat der NRW.BANK verzichten lassen möchte.

Herr Kollege Krückel, das finde ich bemerkenswert. Sie, wie gesagt, sind in diesem Verwaltungsrat seit November letzten Jahres. Es sind des Weiteren darin an Mitgliedern des Landtags: Horst Becker, Grüne, Norbert Römer, SPD. Wir haben auch noch eine Ministerin, auch MdL, Svenja Schulze. Es sind darin Garrelt Duin, Wirtschaftsminister, Michael Groschek, Bauminister, und Dr. Norbert Walter-Borjans, Finanzminister, und – nicht zu vergessen – Johannes Remmel, Umweltminister. Wie es sein kann, dass Sie sich hier hinstellen und jetzt wollen, dass Politik nichts mehr im Verwaltungsrat zu suchen hat, ist erstaunlich. Denn der Verwaltungsrat besteht zu einem überwiegenden Teil aus der Politik, und Sie sind selbst dabei.

Sie hatten hier unter anderem ausgeführt, dass die Informations- und Kontrolldichte über Situationen in Bezug auf die NRW.BANK ausreichend seien, insbesondere deshalb, weil es einen Beirat gebe. Der Beirat wird unterrichtet – das ist zutreffend – über verschiedene Geschäftssituationen, über die geschäftliche Entwicklung, über Risikolagen etc. pp., aber man muss sagen: ex post.

Der Verwaltungsrat hingegen hat ganz andere Aufgaben als lediglich die Entgegennahme von Informationen, oftmals sogar auch nachträglich. Ja, der Kollege Zimkeit sprach diese Heta-Geschichte an, die zum Zeitpunkt der Unterrichtung an den Beirat nun schon ohne Ende durch die Presse gegeistert ist und auch durch Pressemitteilungen seitens der

NRW.BANK vorbereitet war. Es ist eher ein stumpfes Schwert hinsichtlich der Kontrolle. Lediglich die Entgegennahme von Informationen reicht definitiv nicht. Der Verwaltungsrat hat stattdessen Ausschüsse, nämlich einen Präsidialausschuss, einen Prüfungsausschuss, insbesondere einen Risikoausschuss und einen Förderausschuss.

Ich möchte einmal zur Genese des Beirats etwas sagen. Als das NRW.BANK-Gesetz 2012 geändert worden ist, war der vonseiten der Piratenfraktion gestellte Antrag: Wir möchten, dass der Haushalts- und Finanzausschuss über die Risikolage zeitnah und turnusgemäß – entsprechend der Tagung des Ausschusses – informiert wird.

Herr Kollege Schulz, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Krückel würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Ja bitte, gern.

Danke schön, Herr Kollege. – Sie haben an mich die Frage gestellt, ob ich dafür eintreten würde, dass im Verwaltungsrat keine Politik mehr gemacht würde.

(Dietmar Schulz [PIRATEN]: So ist es!)

Das möchte ich ausdrücklich bejahen. Ein Verwaltungsrat, insbesondere der einer Bank, ist nicht da, um Politik zu machen, sondern ein Gremium, um die Geschäftsführung zu kontrollieren. Die Tatsache, dass da Vertreter unterschiedlicher Couleur und auch unterschiedlicher Ministerien vertreten sind und zum Beispiel am vergangenen Montag mit Einstimmigkeit einen neuen Vorstandsvorsitzenden bestellt haben, macht deutlich, dass da keine Politik gemacht wird, sondern wir uns sachgerecht um die Anliegen der Bank kümmern.

Es ist mir ein Anliegen, das deutlich zu machen. Ich frage Sie, ob Sie dem als Aufgabenstellung zustimmen.

Herr Kollege Krückel, trotz der Frage am Schluss: Das Instrument heißt Zwischenfrage und nicht Zwischenantwort. – Herr Kollege Schulz, Sie haben natürlich die Gelegenheit, auf diese Zwischenfrage zu reagieren.