ein Feldbett aufgestellt, haben 24-Stunden-Schichten geschoben und abends um acht nicht gewusst, ob um Mitternacht wieder ein Zug aus Bayern mit Hunderten von Flüchtlingen kommt, denen sie Obdach gewähren mussten. Ich finde es unverschämt, was Sie hier pauschal gegen alle Bediensteten im Land als Fehlleistung mal eben so mit einem Federstrich feststellen.
Natürlich sind auch Fehler gemacht worden. Ich bin weit davon entfernt, das alles schönzureden. Aber so einfach ist die Welt nicht.
Zweitens: ausführliches Lamento über zwei Seiten zu Allgemeinplätzen – der Kollege hat es gerade schon ausführlicher dargestellt –, die längst umgesetzt werden.
Regionalgerechte Verteilung: Wenn Sie das Konzept mal lesen würden, würden Sie sehen, das steht drin. – Es ist Ziel, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Selbstverständlich erfüllen wir den. – Passive, flexible Reserve vorhalten: Das steht auch im Konzept. – Flexibilität bei der Zahl der Erstaufnahmeplätze: Haben wir durch ein gestaffeltes System. – Amtshilfeersuchen brauchen wir nicht mehr, machen wir ja auch nicht mehr. – Verantwortlicher Umgang mit staatlichen Ressourcen.
Nach diesen Allgemeinplätzen, die wir, glaube ich, nicht brauchen, wenn Sie, wie gesagt, einmal schauen würden, was das Land an Konzepten vorlegt, kommen dann bekannte Forderungen – alter Wein in neuen Schläuchen –, was auch niemandem weiterhilft.
Wir haben Ihren Vorstoß mindestens schon zweimal diskutiert: Asylsuchende mit niedriger Bleibewahrscheinlichkeit – Sie können auch heute nicht definieren, wer das denn ist – sollen in die Landeseinrichtungen zurücküberwiesen werden. – Frau Scharrenbach, ist das eigentlich durchdacht? Auch bei Ihrem letzten Antrag, mit dem Sie genau dasselbe für den Westbalkan gefordert haben – das wollen Sie jetzt noch ausdehnen –, habe ich Sie schon gefragt, ob das wirklich zu Ende gedacht ist.
Wir haben ungefähr 100.000 Menschen, die nicht aus beim Land liegenden Gründen ohne Antragstellung den Kommunen zugeteilt wurden, sondern die wegen fehlender Kapazitäten beim BAMF noch keinen Asylantrag hier in Nordrhein-Westfalen stellen konnten.
Ja, dabei sind auch viele mit einer niedrigen Bleibewahrscheinlichkeit. Die leben zum Teil ein Jahr – zum Teil warten die Menschen sogar zwei Jahre, bis sie überhaupt einen Antrag stellen können – in den Kommunen. Die Kinder gehen zur Schule. Die Kinder haben Schulfreunde gefunden. Sie sind im Sportverein, spielen in der Fußballmannschaft mit. So, und dann steht Frau Scharrenbach da und sagt: Kofferpacken, ihr geht jetzt alle zurück in die zentrale Einrichtung des Landes! Hier ist Schluss mit lustig! – Sagen Sie mal, haben Sie eigentlich zu Ende gedacht, was Sie hier fordern?
dem Antrag die gewaltige Gemeinschaftsleistung von Staat und Bürgerschaft gelobt – das vielleicht zu Ihrer Kenntnis.
Zu dem Zurückholen: Selbst der Rat der Stadt Essen hat kürzlich eine Resolution verabschiedet, in der er genau das auch fordert. Und Sie wissen, dass beispielsweise der Kreis Unna eine hohe Belastung hat.
Deshalb möchten wir gerne von Ihnen wissen: Werden Sie denn den Kommunen insbesondere die Integrationsaufwendungen für Personen, die aus den sicheren Herkunftsstaaten kommen, deren Asylantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt wird, zu 100 % erstatten, oder erwarten Sie, dass die Kommunen das vollständig selbst leisten?
Ich beantworte sie auch. – Gegenfrage: Unterstützen Sie diese Landesregierung dabei, dass beim Bund die Anträge dieser Menschen endlich einmal in der vorgegebenen Zeit bearbeitet werden, damit diese Menschen Klarheit haben, ob sie bleiben können oder gehen müssen
und damit dann auch – was den meisten, die eine Ablehnung bekommen, geschieht – eine vernünftige humane, faire, freiwillige Rückkehr organisiert wird? Denn da sind wir noch gar nicht, dass das Bundesamt dies tatsächlich leisten kann.
Solange das Bundesamt – das blenden Sie immer komplett aus – nicht Entscheidungen genau für die Länder trifft, bei denen es eine geringe Bleibewahrscheinlichkeit gibt – die sicheren Herkunftsländer –, und solange der Bund nicht sicherstellen kann, dass das auch innerhalb dieser Zeit passiert, sind die Kommunen selbstverständlich zu unterstützen – das ist über das Flüchtlingsaufnahmegesetz geregelt; das diskutieren wir heute auch noch – und mit einer fairen Finanzausstattung zu versorgen, damit die Leute vor Ort nicht nur ein Dach über dem Kopf haben, sondern auch anständig versorgt werden können. Ja selbstverständlich!
Dafür, dass diese Leute endlich Sicherheit darüber haben, was mit ihnen passiert, ist nicht das Land zuständig, sondern der Bund. Diese Zuständigkeit kennen Sie. Diese Verantwortung blenden Sie aber komplett aus.
Insofern: Ja, selbstverständlich werden die Kommunen fair und vernünftig ausstatten. Aber der Bund muss hier auch seine Verantwortung übernehmen.
Zweite Forderung, die uns auch wirklich überhaupt nicht weiterhilft – auch schon häufiger vorgetragen –: dass in den Landeseinrichtungen das Taschengeld als Sachleistung ausgegeben wird. – Warum, meinen Sie, machen das eigentlich auch sehr viele von den anderen Ländern nicht? Weil das nicht nur für die Menschen schwierig ist, sondern weil das einfach ein bürokratischer Aufwand ohne Ende ist, wenn Sie bei dem kleinen Taschengeld anteilig ein Viertel – Mobilitätsticket oder was auch immer, was in dem Taschengeld ja per Gesetz festgelegt ist – in eine Sachleistung umwandeln wollen!
Meinen Sie denn, die Betreiber dieser Unterkünfte des Landes haben nichts anderes zu tun, als sich mit umfangreichen Tabellen und mit irgendwie gearteten Sachleistungen, die sie abgepackt vorrätig halten, zu beschäftigen, um das umzusetzen? In den Unterkünften ist weiß Gott etwas anderes zu tun als dies.
Also: Das sind eigentlich die Dinge, zu denen ich gerne noch eine Gegenposition vortragen wollte. Alles andere ist sehr stark redundant, um es vorsichtig auszudrücken, aus unserer Sicht komplett überflüssig und hilft im Moment in der Sache überhaupt nicht weiter.
Ich stimme dem Kollegen Christian Dahm zu: Wir müssen uns jetzt tatsächlich darauf konzentrieren, für die Integration in den Kommunen zu sorgen. Da ist noch lange nicht alles in guten Händen, und da ist noch lange nicht alles auf einem guten Weg. Das ist das Ziel.
Der Gesamtkomplex „Erstaufnahmeeinrichtung“ ist wohl inzwischen konzeptionell gut aufgestellt. Ich glaube, dass das Land da wohl auch die nötigen Konzepte hat. Dazu brauchen wir diesen Antrag nicht.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Frau Kollegin Düker, man muss diesen CDUAntrag nicht mögen. Ich finde ihn auch in vielen Punkten redundant. Manches ist richtig, manches ist ein bisschen unausgegoren. Auch die Struktur des gesamten Antrags finde ich nicht wirklich optimal. Es gibt aber noch die Möglichkeit, das im federführenden Ausschuss und in den verschiedenen Fachausschüssen ausführlich zu besprechen.
Trotzdem müssen wir festhalten, dass bei allen Widrigkeiten und Schwierigkeiten, die sich durch die Situation im vergangenen Sommer und Herbst und auch bereits davor ergeben haben, auch die Landesregierung ganz erhebliche Fehler gemacht hat.
Wir haben hier schon lange gerade für diejenigen mit geringer Bleibeperspektive die zentrale Unterbringung in Landeseinrichtungen gefordert, um dort den Abschluss der Verfahren abzuwarten und von da aus auch die Rückführung vorzunehmen. Das ist in anderen Bundesländern möglich gewesen. Das haben wir hier nicht hingekriegt. Der Innenminister hat immer gesagt, dass läge am BAMF. Komischerweise ist das in anderen Bundesländern aber zustande gekommen. Insofern muss man ganz klar sagen, dass es auch an dieser Stelle ein Versagen der Landesregierung gegeben hat.
Es hat auch insofern ein Versagen gegeben, als dass man die Bezirksregierung Arnsberg – das weiß jeder hier im Haus – viel zu lange hat weiterarbeiten lassen, obwohl sie mit der gesamten Organisation erkennbar überfordert war.
Es sind dann die Kommunen gewesen, die das Land Nordrhein-Westfalen mit der Bereitstellung von zig Notunterkünften gerettet haben. Man kann nicht hoch genug schätzen, was da vor Ort geleistet worden ist. Es geht nicht darum, irgendwelche Landesbeamten pauschal zu beschimpfen, sondern vor allem gilt es, alle Ehrenamtler, aber auch alle Hauptamtler in den Kommunen zu loben, die mit unglaublichen Überstunden das gestemmt haben, was Landes- und Bundesregierung nicht hinbekommen haben.
Deswegen sage ich an dieser Stelle ganz deutlich an die Adresse eines bayerischen Landespolitikers mit Namen Horst Seehofer: Wenn man jetzt sagt, das Ende der Willkommenskultur sei notariell besiegelt, dann ist das Zynismus gegenüber all denjenigen, die ich gerade angesprochen habe, die es mit ihrem Ehrenamt, mit ihren Überstunden ermöglicht haben, diese schwierige Aufnahmesituation in der Bundesrepublik zu stemmen.
Ich füge hinzu: Es ist grotesk, wenn sich die Bundeskanzlerin – das sage ich in Richtung Union – jetzt dafür feiern lässt, dass die Flüchtlingspolitik so gut funktioniere, weil jetzt kaum mehr Flüchtlinge kämen. Die Flüchtlingszahlen haben doch nicht deswegen abgenommen, weil wir uns in die Abhängigkeit von Herrn Erdogan begeben haben, sondern die Flüchtlinge kommen deswegen nicht zu uns, weil die Österreicher gemeinsam mit verschiedenen Balkanstaaten die Balkanroute dichtgemacht haben.
Wir haben zunächst – auch durch die katastrophale öffentliche Kommunikation der Bundeskanzlerin – den Eindruck erweckt, unser deutsches Asylrecht gäbe über Nacht eine generelle Einwanderungsmöglichkeit.