Im Weiteren regelt der Neunzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag einige kleinere Stellschrauben im Zusammenhang mit der Rundfunkbeitragssetzung. Hier werden im Hinblick auf Beitragsbefreiungen und Ermäßigungen die Raumeinheiten bei Alten- und Pflegewohnheimen, die Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie Krankenhäuser und Hospize eindeutig definiert.
Ein wichtiger Punkt ist an dieser Stelle auch der Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Wir brauchen einen Jugendmedienschutz, der gerade in Zeiten von Hate Speech und gesellschaftlicher Entfremdung nationalsozialistische Inhalte verhindert, Menschen und Jugendliche vor gewalttätigen sowie jugend- und kinderpornografischen Inhalten schützt. Deswegen sollen mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag durch die freiwillige Selbstkontrolle definierte Altersstufen eingebaut werden. Sechs, zwölf, 16, 18 Jahre sind die Stufen, die durch die Kommission für Jugendmedienschutz definiert werden.
Ich sehe, die Redezeit neigt sich dem Ende zu. Wir haben uns sowohl im Fachausschuss für Kultur und Medien als auch im federführenden Hauptausschuss und in einer ausführlichen Anhörung maßgeblich über die Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ausgetauscht. Dieser Staatsvertrag ist nicht der große Wurf, aber die Anhörung hat gezeigt, dass die Punkte, die wir hier klar definieren, und die Schaffung eines Jugendangebots durchweg positiv beurteilt werden und ein guter Ansatz sind, vor allem, weil wir mit dem maßgeblichen Zusatz der Partizipation Jugendliche zur inhaltlichen Gestaltung auffordern und einladen.
Für Nordrhein-Westfalen sind wir ohnehin gut aufgestellt, unsere Jugendlichen fit zu machen, denn wir haben den Punkt der Medienkompetenz als Kernpunkt verankert.
Sehr geehrte Damen Herren, die Redezeit ist zu Ende. Herr Papke, Sie kennen das Spiel. Ich danke Ihnen insgesamt für die Aufmerksamkeit und bitte
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um erst gar keine Spannung aufkommen zu lassen: Wir werden dem Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.
Gestatten Sie mir trotzdem einige wenige Sätze zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag. In der vergangenen Wahlperiode hatten wir diesen ja abgelehnt. Inzwischen hat sich die Aufregung in der Szene gelegt, auch weil einige Änderungen vorgenommen worden sind. Das hat auch der Direktor der Landesanstalt für Medien Dr. Jürgen Brautmeier in unserer Anhörung im Ausschuss noch einmal deutlich gemacht. Ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll mit der Nr. 16/1266:
„Jetzt ist es beim technischen Jugendmedienschutz noch weiter gegangen. Die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle können Modelle aufstellen und Etliches voranbringen.“
„Auch die vermiedenen Doppelprüfungen und die verstärkte Selbstregulierung sind Antworten in die richtige Richtung.“
Mir ist klar, dass die zu beschließenden Regelungen natürlich nur erste Schritte sind. Weitere – das ist kein Geheimnis – werden folgen müssen. Wenn aber in diesem Plenum schon einmal in die richtige Richtung marschiert wird, dann gehen wir natürlich vorne mit voran und stimmen zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Schick. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Herrn Kollegen Bolte das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsvertrag, wie er uns jetzt zur Zustimmung vorliegt, zeigt ein Stück weit das Wesen des staatsvertraglichen Kompromisses, das offensichtlich nicht darin besteht, dass eine der 16 Vertragsparteien ihre Maximalforderung durchsetzt. Man muss bei diesem Staatsvertrag gerade angesichts der Vorgeschichte durchaus beachten,
wie weit die Positionen der Länder, die sich jetzt auf diesen Staatsvertrag verständigt haben, an einigen Stellen auseinander liegen. Das gilt nicht nur über Ländergrenzen, sondern auch in allen 16 Ländern über Parteigrenzen hinweg.
Bezüglich der Beurteilung will ich mit dem Art. 5, der Änderung am Jugendmedienschutzstaatsvertrag, anfangen. Da haben sich in den letzten Jahren die Unterschiede zwischen den Ländern sehr deutlich gezeigt. Wenn man sich anschaut, was beispielsweise Sachsen immer wieder in die Diskussion eingebracht hat, dann stellt man fest, dass zwischen dem und den Positionen aus den progressiveren Ländern – dazu zähle ich auch Nordrhein-Westfalen – Welten liegen. Das ist einfach das, was man berücksichtigen muss, wenn man hier heute über diesen Staatsvertrag debattiert.
Ich habe 2010 die Hoffnung geäußert, dass das Scheitern des 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrags zu einer grundlegend neuen Debatte führen würde. Das ist zum Teil geschehen – das darf man an dieser Stelle schon festhalten –, nicht nur mit den Veranstaltungen, die wir hier auf der Landesebene durchgeführt haben, zum Beispiel der JMStV-BarCamp im Frühjahr 2011, sondern auch mit den drei gemeinsamen Onlinekonsultationen der Länder und einigen Konsultationen, die die Länder in eigener Regie durchgeführt haben. Das ist ein Verfahren, das für Staatsverträge sehr transparent ist. Ich bin denjenigen sehr dankbar, die sich eingebracht haben. Im Prozess ist ja eine Reihe von Vorschlägen immer wieder aufgenommen worden.
Die inhaltlichen Veränderungen im JMStV sind in der Tat nicht besonders tiefgreifend. Das bedeutet aber auch, dass sich einige Bedenken, die 2010 noch sehr berechtigt waren, inzwischen geklärt haben, auch im Staatsvertragstext geklärt sind. Im Entwurf sind explizit die Nutzerautonomie und die Freiwilligkeit bei der Jugendschutzsoftware festgeschrieben.
Es ist dafür Sorge getragen, dass denjenigen, die keine Jugendschutzsoftware einsetzen wollen, daraus keine Nachteile entstehen. Alles andere wäre für uns auch nicht vertretbar gewesen. Da verhält es sich so, wie es Prof. Holznagel in der Anhörung richtigerweise festgestellt hat: Der Staatsvertragsgeber hält sich in diesem Bereich zurück, wo es nur um entwicklungsbeeinträchtigende, aber nicht um illegale Angebote geht.
Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich mir an einigen Stellen hätte vorstellen können, darüber hinausgehende zukunftsfähige Regelungen zu finden, etwa was Internationalisierung oder eine stärkere Berücksichtigung von Konvergenz angeht.
Ich glaube nach den Debatten der letzten Jahre auch, dass es klug gewesen wäre, die Zuständigkeit für den Jugendmedienschutz in Telemedien auch durch den Bund regeln zu lassen. Dafür gibt es keine
Mehrheit im Länderkreis, erst recht nicht mit den BLändern. Das muss man dann akzeptieren und schauen: Ist das akzeptabel, was ausverhandelt wurde, oder nicht?
Wir kommen im Ergebnis dazu, dass es akzeptabel ist – nicht nur von dem her, was im Staatsvertrag steht, sondern auch von dem her, was darüber hinaus als Protokollnotiz festgehalten wurde, nämlich die Verständigung der Länder. Alle Länder haben sich klar und deutlich positioniert, dass die Medienkompetenz weiter gefördert werden soll. Das ist ein Feld, das wir in Nordrhein-Westfalen sehr gut beackern und in dem wir sehr gut aufgestellt sind, nicht nur durch den Medienpass, sondern auch durch die zahlreichen Projekte der LfM.
Eine letzte Bemerkung zum Jugendangebot. Wir als Grüne haben diese zusätzliche Möglichkeit immer begrüßt. Sie schafft uns jetzt einen Rahmen, mit dem wir zusätzlich zum bestehenden Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine junge Zielgruppe erreichen können. Ich finde es überzeugend, dass der Landesjugendring diese Möglichkeit auch begrüßt hat und uns als Herausforderung noch die Heterogenität der Jugendlichen und Kinder ins Stammbuch geschrieben hat und überdies erwähnt hat, dass man sich mehr hätte vorstellen können als „online only“. Aber auch das ist das Wesen der Staatsverträge.
Wir haben an einigen Stellen gute Regelungen, an einigen Stellen ist nicht unbedingt der große Wurf gelungen. Im Großen und Ganzen ist dieser Staatsvertrag aber zustimmungsfähig. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist es leichter, in der Sahara Trüffel zu finden, als einen Staatsvertrag wieder aufzudröseln. Aber ich finde es schon bezeichnend, dass die Landesregierung die Zustimmung zu einem Staatsvertrag beantragt, wo die beiden Vertreter beider Koalitionsfraktionen sagen, es sei nicht der große Wurf. Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen: Es ist ein ziemlich schlechter Wurf.
Das Dilemma in der Ländermedienpolitik ist, dass man in den Landtagen nur abnicken darf. Gut, einigen Kollegen hier fällt es sehr leicht, abzunicken, weil es auf dem Tablett der Ministerpräsidentin serviert wird. Vielleicht ist man auch ein bisschen verschämt darüber, was da serviert wird. Da werden Dinge zusammengepackt, die gar nicht zusammengehören.
Alles ist wichtig, aber alle haben im Grunde verschiedene Positionen zu diesen Themen, die auf diesem Tablett liegen. Aber sie müssen leider zusammen behandelt werden. Das heißt: Wenn jemand gegen den Jugendkanal ist, ist er automatisch auch gegen den Jugendmedienstaatsvertrag, dieser Bösewicht, oder umgekehrt. So erkauft man sich Zustimmung. Ich weiß nicht, ob dieser Weg, wie Medienpolitik in Deutschland gemacht wird, noch up to date ist.
Wir kennen ein Phänomen, das nicht nur auf NRW begrenzt ist, sondern sich auf die ganze Bundesrepublik erstreckt: Zeitnah wird auf neue technische Entwicklungen in Deutschland eigentlich nicht reagiert.
„Hinterherhinken“ ist vielleicht das Stichwort. Das haben wir alle gestern wieder gemerkt bei der Eröffnung der ANGA COM und des Medienforums – Letzteres hat fast niemand mehr zur Kenntnis genommen. Die ANGA COM präsentierte sich in Bestform, die Medienpolitik der Landesregierung allerdings in
„Schlechtsform“. Die Ministerpräsidentin drückte sich bei allen Fragen der Branche um die Antwort herum. Sie hat eine Roadmap 4.0 angekündigt und gesagt: Ab sofort sind konkrete Vorschläge willkommen. – Bislang war das nicht der Fall. Das hat man auch gemerkt. – Doch auf eigene Ideen ist die Ministerpräsidentin nicht gekommen. Da warten die Gäste des Medienforums und der ANGA COM bis heute vergebens.
So verstehe es ich auch, wenn sich alle hinter dem Gemischtwarenladen verstecken, der da Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag heißt, und alle erleichtert sind, wenn die Konsequenzen vielleicht nicht zur Sprache kommen.
Aber in anderen Landesparlamenten – bei den Anhörungen in Schleswig-Holstein und auch heute in Hessen – hat es gerumpelt, weil man plötzlich feststellt – das wird zwar nicht gesagt –: In diesem Staatsvertrag steht auch, dass ab sofort der Beitragsservice als einzige Institution in Deutschland deutschlandweit dauerhaft vollen Zugriff auf sämtliche Meldedaten bekommt. Das wird einfach mal so mit dem Tuch des Vergessens zugedeckt.
Gestern in der Diskussion und vorgestern Abend im Vorfeld des Medienforums ist der Teil der Landesregierung, der für Medienfragen zuständig ist, abgetaucht. Heute ist dieser Teil auch abgetaucht. Vielleicht liegt er gerade am Rheinufer, mit einem Weinglas in der Hand, und feiert und beweihräuchert sich wieder. Aber auf die eigentlichen Probleme geht man nicht ein.
Herr Kollege Nückel, der guten Ordnung halber möchte ich darauf hinweisen: Der zuständige Minister ist entschuldigt. Nur damit hier kein falscher Eindruck entsteht.
Zu § 11 Abs. 3: Kartellrechtler würden sagen: Da wird Ihnen ins Knie geschossen. Da wird mal so eben sehr versteckt verfügt bzw. festgestellt, dass im Wettbewerb öffentlich-rechtliche Sender gegenüber privaten Sendern – aber auch bei den Verwertern oder den Produzenten – einen Vorteil haben werden. Das ist einfach ein Unding; es wurde einfach nicht diskutiert. In Hessen ist nun herausgekommen; dem Rundfunkreferenten war das gar nicht so aufgefallen. Nun gut, gilt höchstwahrscheinlich auch für Nordrhein-Westfalen. Aber damit wird den Medienunternehmen, die privat unterwegs sind, stark geschadet.
Das ist im Grunde genommen auch beim Jugendkanal von ARD und ZDF, der jetzt online sein soll, der Fall. Ich habe aber das Gefühl, es geht gar nicht um ein Jugendangebot, denn man hat es onlinemäßig schon versucht. Bei der Anhörung in NordrheinWestfalen wurden uns, glaube ich, 24 Versuche vorgestellt, wie man Jugendliche erreichen wollte.
Diese Versuche sind sämtlich in die Hose gegangen und vor die Wand gefahren. Das zeigt doch, dass es höchstwahrscheinlich auch bei dem Angebot jetzt gar nicht um das Jugendangebot geht, sondern man will Mauern niederreißen, man will Grenzen sprengen. Man will private Konkurrenten auf ihrem ureigensten Feld mit printähnlichen Produkten im Internet angreifen. Man nimmt ganz bewusst die Auswirkungen auf den publizistischen und ökonomischen Markt in Kauf, und man stört sich auch nicht daran, dass man damit andere Plattformen wie YouTube jetzt bespaßt, wo es übrigens dann Werbefinanzierung geben wird.
Das alles steht im Kontrast zum öffentlich-rechtlichen Auftrag und zum Werbeverbot in Telemedien. Vielleicht glaubt man nicht selbst an den Erfolg. Ich sehe aber eine große Gefahr darin, dass man jetzt im Grunde genommen versucht, einen öffentlich-rechtlichen Telemedienauftrag ohne inhaltliche und zeitliche Konturen zu definieren, um auch in anderen Sektoren privaten Angeboten Konkurrenz zu machen bzw. sie austrocknen zu lassen. Denn diese müssen im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Sendern ihre Aktivitäten über Werbung finanzieren.
Aus den vielen Gründen, die gar nicht offen, sondern nur verschämt genannt werden, kann man diesen Rundfunkstaatsvertrag eigentlich nur ablehnen. Ich bin ganz dankbar, dass es heute bei der Anhörung in Hessen gerumpelt hat. Aber wie immer bei Staatsverträgen ist leider das Ritual: Es wird abgenickt. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Piratenfraktion erteile ich Herrn Kollegen Lamla das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier und zu Hause am Stream! Wir haben es heute hier mit so einem richtigen Zombie zu tun, einem Untoten, einem wiederauferstandenen Fiesling. Nun könnte man darüber herzlich lachen, aber dieser Zombie wurde uns in Form eines Staatsvertrags hinterlassen.
Ja, ich spreche, natürlich – Sie können es sich sicherlich denken – vom Jugendmedienschutzstaatsvertrag innerhalb des Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der nach der Ablehnung vor sechseinhalb Jahren jetzt auf einmal wieder da ist – eigentlich tot, doch ist er wiederauferstanden, nahezu wie von den Untoten.
Dieser Jugendmedienschutzstaatsvertrag hat jetzt schon eine kleine Geschichte hinter sich. Als Zombie lag er zwischen 2010 und 2015 in seiner Gruft; aber in dieser Gruft war es nicht so ganz ruhig. Es gab immerhin sage und schreibe drei Onlinekonsultationen, es gab Vorgänge und Anpassungen sowie Versuche der Ausbesserung. Doch waren das mehr Schönheitsreparaturen als eine Kernsanierung.